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Widerspruch gegen Sperrzeit von ALG1; in Forum: Information; Hallo zusammen! Ich hatte meine Arbeitsstelle zum 02.03.2007 selber aufgrund von Mobbing gekündigt. Ich war auch bei meinem Hausarzt, der mich zu einem Psychiater überwiesen hatte. Mein Lohn war sehr ...
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Alt 06.04.2008, 04:03   #1
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Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 8
Standard Widerspruch gegen Sperrzeit von ALG1

Hallo zusammen!

Ich hatte meine Arbeitsstelle zum 02.03.2007 selber aufgrund von Mobbing gekündigt. Ich war auch bei meinem Hausarzt, der mich zu einem Psychiater überwiesen hatte.

Mein Lohn war sehr niedrig, so dass ich seit Januar 2007 zusätzlich ALG2 bekommen hatte, und nach der Kündigung und meiner Stellungsnahme dazu bekam ich die Miete und 345€ von denen gezahlt.

Im Juli 2007 kam ich dann auf die Idee, ALG1 zu beantragen.
Sie sagen allerdings, dass keine "wichtigen" Gründe, sondern nur "bedeutsame" vorliegen, und auch, ein wichtiger Grund liege nur vor, wenn die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses objektiv nicht mehr zugemutet werden konnte. So habe ich eine Sperrzeit von 12 Wochen bekommen.

Also ich habe meinen Hausarzt, mit dem ich damals gesprochen hatte und der meinen schlechten Zustand protokolliert hat, und seine Überweisung und ich habe meine Therapeutin, mit der ich eine Therapie gemacht habe (nach einigen Monaten Therapie habe ich wieder angefangen zu arbeiten und habe keine Probleme dabei).

Die Sachbearbeiterin hat überhaupt nichts begründet. Sie meinte einfach, dass sie keine wichtigen Gründe finden konnte.

Soll ich da einen Widerspruch einlegen?
War es überhaupt intelligent von mir, einen ALG1-Antrag zu stellen, wo ich doch immer ALG2 bekommen hatte?

Kann ich einen Überprüfungsantrag von diesem Thread http://www.elo-forum.org/abwehr-von-...erstanden.html anwenden?

Viele Grüße

Bernd



Edit: 12 Wochen Sperrzeit ist sowieso zuviel, weil:

"§ 144 Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit

...

3) Die Dauer der Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe beträgt zwölf Wochen. Sie verkürzt sich

1. auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte,

2. auf sechs Wochen, wenn

a) das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwölf Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte oder

b) eine Sperrzeit von zwölf Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde.

..."

Ich war arbeitslos ab dem 03.03.07, der Vertrag war befristet bis zum 30.04.07, und das sind 8 Wochen!

Geändert von Bernd79 (06.04.2008 um 04:32 Uhr).
Bernd79 ist offline  
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Alt 06.04.2008, 08:53   #2
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.159
Standard AW: Widerspruch gegen Sperrzeit von ALG1

würde ich machen,sonst Klage !
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 06.04.2008, 11:50   #3
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.405
Standard AW: Widerspruch gegen Sperrzeit von ALG1

Hallo Bernd79 und willkommen im Forum

Zitat:
Im Juli 2007 kam ich dann auf die Idee, ALG1 zu beantragen.

Auf die Beantragung hätte Dich die Arge eigentlich schon vorher hinweisen müssen, da ALG II - Leistungen nachrangig sind. Aber egal, ...

Sie sagen allerdings, dass keine "wichtigen" Gründe, sondern nur "bedeutsame" vorliegen, und auch, ein wichtiger Grund liege nur vor, wenn die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses objektiv nicht mehr zugemutet werden konnte.

m.E. ist das Wort bedeutsam eines der Synonyme von wichtig und hat im Grunde die gleiche Bedeutung. Siehe auch hier und hier. Im Schreiben widerspricht sich der Autor also gleich mal selbst. Leider ist das aber weniger relevant für die Widerspruchsbegründung, allenfalls ausreichend für eine Bemerkung am Rande. Mit einer AU - Bescheinigung wäre die Eigenkündigung jedenfalls 'objektiv' vermeidbar gewesen.

Das ist allerdings kein Grund, der Aberkennung des wichtigen Grundes nicht zu widersprechen. In manchen Fällen, vor allem, wenn die Gesundheit auf dem Spiel steht, hilft nur die rigorose Trennung. Diesem Aspekt solltest Du hier m.E. noch unbedingt zum nötigen Gewicht verhelfen.

So habe ich eine Sperrzeit von 12 Wochen bekommen.
Zur Verkürzung der Sperrzeit würde ich neben dem schon angeführten Argument bzgl. der Befristung auch die besondere Härte ins Feld führen.

Viel Erfolg!

Geändert von gerda52 (09.04.2008 um 09:57 Uhr). Grund: Wort vergessen
gerda52 ist offline  
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Alt 09.04.2008, 00:46   #4
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Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 8
Standard AW: Widerspruch gegen Sperrzeit von ALG1

Hallo, und viele Dank für die Antworten!

Gerda, wofür steht in deiner Antwort die Abkürzung "AU"?
Bernd79 ist offline  
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Alt 09.04.2008, 09:54   #5
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.405
Standard AW: Widerspruch gegen Sperrzeit von ALG1

Die AU - (Arbeitsunfähigkeits-) Bescheinigung ist der gelbe Schein vom Arzt.

Geändert von gerda52 (09.04.2008 um 09:58 Uhr).
gerda52 ist offline  
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Alt 10.04.2008, 21:53   #6
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 8
Standard AW: Widerspruch gegen Sperrzeit von ALG1

Hallo Gerda und vielen Dank!

Ach so, hatte ich schon vermutet, dass das der sein könnte...

Den hab ich doch! Ich hatte gekündigt und musste ja die zwei Wochen Kündigungsfrist einhalten, aber nach der einen Woche konnte ich nicht mehr und bin zu meinem Hausarzt gegangen, der mich für die restliche Woche krankgeschrieben hat und mich zu einem Psychiater überwiesen hat. Aber zu dem bin ich nicht gegangen, sondern habe bei einem Institut für Psychotherapie angerufen, wo man mir einen Psychotherapeuten vermittelt hat.

Dokumentiert ein Hausarzt sowas? Wenn ja, dann wird er schriftlich bestätigen können, dass ich wegen einer seelischen Störung durch die Arbeit zu ihm gekommen bin und er mich krankgeschrieben hat.
Bernd79 ist offline  
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Alt 10.04.2008, 21:54   #7
Hartziger
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Widerspruch gegen Sperrzeit von ALG1

Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Die AU - (Arbeitsunfähigkeits-) Bescheinigung ist der gelbe Schein vom Arzt.
Wenn in jedem Thema AU erwähnt wird wird das irgendwann zu auffällig.

Sagt doch einfach gelber Kanarienvogel zu dem Schein.
 
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Alt 10.04.2008, 22:30   #8
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.405
Standard AW: Widerspruch gegen Sperrzeit von ALG1

Zitat:
Zitat von Bernd79
Ach so, hatte ich schon vermutet, dass das der sein könnte...

Den hab ich doch! Ich hatte gekündigt und musste ja die zwei Wochen Kündigungsfrist einhalten, aber nach der einen Woche konnte ich nicht mehr und bin zu meinem Hausarzt gegangen, der mich für die restliche Woche krankgeschrieben hat und mich zu einem Psychiater überwiesen hat.
Ich meinte damit, AU anstatt gleich zu kündigen. Die Dokumentation des Hausarztes ist allerdings für den Widerspruch ganz nützlich.

Zitat:
Zitat von Hartziger
Wenn in jedem Thema AU erwähnt wird wird das irgendwann zu auffällig.
Ich sehe nun wirklich keinen Anlass zur Tarnung. Die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu lassen, wenn man psychisch am Ende ist, ist legitim.
gerda52 ist offline  
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