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| Tags: widerspruch alg |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 8
| Hallo zusammen! Ich hatte meine Arbeitsstelle zum 02.03.2007 selber aufgrund von Mobbing gekündigt. Ich war auch bei meinem Hausarzt, der mich zu einem Psychiater überwiesen hatte. Mein Lohn war sehr niedrig, so dass ich seit Januar 2007 zusätzlich ALG2 bekommen hatte, und nach der Kündigung und meiner Stellungsnahme dazu bekam ich die Miete und 345€ von denen gezahlt. Im Juli 2007 kam ich dann auf die Idee, ALG1 zu beantragen. Sie sagen allerdings, dass keine "wichtigen" Gründe, sondern nur "bedeutsame" vorliegen, und auch, ein wichtiger Grund liege nur vor, wenn die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses objektiv nicht mehr zugemutet werden konnte. So habe ich eine Sperrzeit von 12 Wochen bekommen. Also ich habe meinen Hausarzt, mit dem ich damals gesprochen hatte und der meinen schlechten Zustand protokolliert hat, und seine Überweisung und ich habe meine Therapeutin, mit der ich eine Therapie gemacht habe (nach einigen Monaten Therapie habe ich wieder angefangen zu arbeiten und habe keine Probleme dabei). Die Sachbearbeiterin hat überhaupt nichts begründet. Sie meinte einfach, dass sie keine wichtigen Gründe finden konnte. Soll ich da einen Widerspruch einlegen? War es überhaupt intelligent von mir, einen ALG1-Antrag zu stellen, wo ich doch immer ALG2 bekommen hatte? Kann ich einen Überprüfungsantrag von diesem Thread http://www.elo-forum.org/abwehr-von-...erstanden.html anwenden? Viele Grüße Bernd Edit: 12 Wochen Sperrzeit ist sowieso zuviel, weil: "§ 144 Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit ... 3) Die Dauer der Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe beträgt zwölf Wochen. Sie verkürzt sich 1. auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte, 2. auf sechs Wochen, wenn a) das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwölf Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte oder b) eine Sperrzeit von zwölf Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde. ..." Ich war arbeitslos ab dem 03.03.07, der Vertrag war befristet bis zum 30.04.07, und das sind 8 Wochen! Geändert von Bernd79 (06.04.2008 um 04:32 Uhr). |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.159
| würde ich machen,sonst Klage !
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #3 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.405
| Hallo Bernd79 und willkommen im Forum Zitat:
Viel Erfolg! Geändert von gerda52 (09.04.2008 um 09:57 Uhr). Grund: Wort vergessen | |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 8
| Hallo, und viele Dank für die Antworten! Gerda, wofür steht in deiner Antwort die Abkürzung "AU"? |
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| | #5 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.405
| Die AU - (Arbeitsunfähigkeits-) Bescheinigung ist der gelbe Schein vom Arzt. Geändert von gerda52 (09.04.2008 um 09:58 Uhr). |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 8
| Hallo Gerda und vielen Dank! Ach so, hatte ich schon vermutet, dass das der sein könnte... Den hab ich doch! Ich hatte gekündigt und musste ja die zwei Wochen Kündigungsfrist einhalten, aber nach der einen Woche konnte ich nicht mehr und bin zu meinem Hausarzt gegangen, der mich für die restliche Woche krankgeschrieben hat und mich zu einem Psychiater überwiesen hat. Aber zu dem bin ich nicht gegangen, sondern habe bei einem Institut für Psychotherapie angerufen, wo man mir einen Psychotherapeuten vermittelt hat. Dokumentiert ein Hausarzt sowas? Wenn ja, dann wird er schriftlich bestätigen können, dass ich wegen einer seelischen Störung durch die Arbeit zu ihm gekommen bin und er mich krankgeschrieben hat. |
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #8 | ||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.405
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