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Anspruch auf ALG?; in Forum: Information; hallo zusammen! habe nach beendigung meines studiums zum mai 2007 mein 1. arbeitsverhältnis begonnen (unbefristet, festangestellt). wegen schlechter auftragslage hat mir mein chef heute mitgeteilt, dass er mir ende märz ...
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Alt 27.03.2008, 12:41   #1
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Registriert seit: 27.03.2008
Beiträge: 2
Standard Anspruch auf ALG?

hallo zusammen!

habe nach beendigung meines studiums zum mai 2007 mein 1. arbeitsverhältnis begonnen (unbefristet, festangestellt).

wegen schlechter auftragslage hat mir mein chef heute mitgeteilt, dass er mir ende märz kündigen muss. die vertraglichen 4 wochen kündigungsfrist zum monatsende eingerechnet, werde ich dann also zum mai 2008 arbeitslos.

ist damit die anwartschaft erfüllt, oder zählt die kündigungsfrist nicht mit hinein? und wie sieht es aus, wenn ich innerhalb der kündigungsfrist evtl. von der arbeit freigestellt werde da die gehälter nicht mehr gezahlt werden können?

bin dankbar für antworten!

gruß,
phoenixe
phoenixe ist offline  
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Alt 27.03.2008, 13:06   #2
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Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
Standard AW: Anspruch auf ALG?

Eine Freistellung entbindet die Firma nicht von der Pflicht der Gehaltszahlung. Wenn die Firma zahlungsunfähig ist, mus sie Insolvenz anmelden. Dann kann man für maximal drei Monate ersatzweise Geld von der Arbeitargentur bekommen, früher hieß das mal Konkursausfallgeld.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 27.03.2008, 13:42   #3
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Registriert seit: 27.03.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Anspruch auf ALG?

danke für die antwort,

also wäre die anwartschaft in jedem falle erfüllt?

werden in die berechnung des alg eigentlich familienstand, wohn- u. vermögensverhältnisse mit einbezogen? lebe gerade in scheidung und seit 5 monaten wieder bei den eltern...
phoenixe ist offline  
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Alt 27.03.2008, 13:43   #4
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Benutzerbild von egjowe
 
Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
Standard AW: Anspruch auf ALG?

Zitat:
Zitat von phoenixe Beitrag anzeigen
hallo zusammen!

habe nach beendigung meines studiums zum mai 2007 mein 1. arbeitsverhältnis begonnen (unbefristet, festangestellt).

wegen schlechter auftragslage hat mir mein chef heute mitgeteilt, dass er mir ende märz kündigen muss. die vertraglichen 4 wochen kündigungsfrist zum monatsende eingerechnet, werde ich dann also zum mai 2008 arbeitslos.

ist damit die anwartschaft erfüllt, oder zählt die kündigungsfrist nicht mit hinein? und wie sieht es aus, wenn ich innerhalb der kündigungsfrist evtl. von der arbeit freigestellt werde da die gehälter nicht mehr gezahlt werden können?

bin dankbar für antworten!

gruß,
phoenixe
während der kündigungsfrist bleibst du ja versicherungspflichtig beschäftigt.
beziehst weiterhin dein versicherungspflichtiges gehalt unter abzug der beiträge zur arbeitslosenversicherung, die der ag (hoffentlich) auch abführt.
auch die dauer einer etwaigen freistellung zählt zur beschäftigungsdauer.

antworten auf die erfüllung deiner anwartschaft findest du im sgb3,
speziell in den §§ 17, 117 - 119, 123, 124 und 130.
SGB 3 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
__________________
************************************

Die einen wollen FRIEDEN ,
die anderen KEINEN KRIEG .
Soetwas erzeugt natürlich Spannungen.
************************************

alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder.
es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden.
egjowe ist offline  
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Alt 27.03.2008, 13:45   #5
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Benutzerbild von egjowe
 
Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
Standard AW: Anspruch auf ALG?

Zitat:
Zitat von phoenixe Beitrag anzeigen
danke für die antwort,

also wäre die anwartschaft in jedem falle erfüllt?

werden in die berechnung des alg eigentlich familienstand, wohn- u. vermögensverhältnisse mit einbezogen? lebe gerade in scheidung und seit 5 monaten wieder bei den eltern...
familienstand indirekt über die steuerklasse.
für alg1 spielen die wohn- und vermögensverhältnisse keine rolle.
__________________
************************************

Die einen wollen FRIEDEN ,
die anderen KEINEN KRIEG .
Soetwas erzeugt natürlich Spannungen.
************************************

alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder.
es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden.
egjowe ist offline  
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