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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Nürnberg
Beiträge: 10
| Hallo, ich suche ein Forum in dem man Fragen zum Verhalten beim Arbeitsamt stellen kann, wenn ich demnächst mein Arbeitsverhältnis aufgrund eines Auflösungsvertrages vom Dezember 2003, beenden werde. Ich bin im Mai 1950 geboren und war 33 Jahre in einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts angestellt. Die Zustimmung zum Auflösungsvertrag wurde damals mit einer ziemlich heißen Nadel gestrickt, weil sich zum Ende des Jahres 2003 gesetzliche Änderungen (für Frauen) ankündigten. Ich wäre nun 2 Jahre Arbeitslos und ginge dann mit 60 Jahren mit 18% Abzug in Rente. Ich möchte nichts "falsches" auf dem Amt angeben, nur weil ich damit keine Erfahrung habe. Irgendwie durchblicke ich nicht, warum ich mich damals schon beim Arbeitsamt melden mußte und was ich nun alles beachten muß, um die zwei Jahre bis zum Rentenbeginn zu überbrücken. Es handelt sich um einen Austritt mit Abfindung über die zwei Jahre bis zur Rente. Falls ich hier falsch bin, vielleicht kennt ja jemand ein anderes Forum oder hilft mir beim Einstieg in diese Materie. Danke für Tipps. Gruß Ludwig Geändert von Ludwig47 (20.03.2008 um 16:42 Uhr). Grund: Hinweis Ludwig ist der Ehemann und will sich hier kundig machen! |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo Ludwig und willkommen im Forum. Ich hoffe, dass der nachfolgende Link Dir weiterhilft: Keine Sperrfrist mehr bei Aufhebungsverträgen! - 123recht.net |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.998
| Zitat:
Wenn du - was ich vermute - nun erstmal normales ALG und nicht ALG II erhältst?? - wäre ev. eine RechtsBeratung bei (d)einer Gewerkschaft nicht verkehrt. Dort kennen sie sich in der Regel mit solchen bislang üblichen Übergangen zwischen langjährigem Arbeitsleben bei ein- und demselben Arbeitgeber mit Abfindung und Rente recht gut aus. Wenn Deine Antwartschaft für normales Arbeitslosengeld (ALG) über die 2 Jahre bis zu der - von dir offenbar gewünschten? - Frühverrentung mit 60 hält, dürften die dafür zu machenden Angaben m.W. kein sehr großes Problem werden, da deine Vermögensverhältnisse bei ALG nicht berührt werden. Solltest du aber nach Auslaufen von ALG noch in ALG II/Hartz IV reinfallen, müßte man die Vermögensverhältnisse diskutieren - denn da wird das dann schnell happig für uns Altere, da wir so ziemlich alles erstmal aufbrauchen müssen, bevor wir als bedürfitg gelten.
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. | |
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| | #4 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Nürnberg
Beiträge: 10
| Zitat:
Hallo Tinkall, leider funktioniert dieser Link nicht mehr. Ich habe nun ab 1.6.08 doch eine 12wöchige Sperre (72 Werktage) erhalten (wohl weil in 12/2003 eine Vorruhestandsvereinbarung bei meinem Arbeitgeber unterschrieben habe)? Gruß Ludwig47 | |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Nürnberg
Beiträge: 10
| Zitat: Wenn Deine Antwartschaft für normales Arbeitslosengeld (ALG) über die 2 Jahre bis zu der - von dir offenbar gewünschten? - Frühverrentung mit 60 hält, dürften die dafür zu machenden Angaben m.W. kein sehr großes Problem werden, da deine Vermögensverhältnisse bei ALG nicht berührt werden. Hallo ethos07, ist das nun gut oder eher schlecht, dass ich ALG1 bekomme? Muß ich nun gleich jede Arbeit annehmen, oder gelten die Regeln mit den 80% vom letzten Brutto für 3 Monate, danach 70 % für weitere 3 Monate und muß erst dann einen Job annehmen bei dem mindestens ein Netto-Gehalt in Höhe des ALG1 bezahlt wird? Gruß Ludwig47 |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.10.2007
Beiträge: 62
| Hallo Ludwig, du hast eigentlich keinen Fehler gemacht - einfach 1 Jahr plus einen Tag warten um keine Sperrzeit zu erhalten hätte nichts gebracht. So wie ich das sehe, warst du bei der Arbeitssuchend/Arbeitslos - Meldung 58 und hast Anspruch auf 24 Monate ALG I. Ob und wie du jetzt mit 60 Rente bekommst kann ich nicht beurteilen, aber wenn dem so ist wie du schreibst, fehlen dir 3 von 24 Monaten dazwischen - ist nun mal so - es wäre eigentlich nicht nicht zuviel verlangt gewesen, sich zwischen 2003 und jetzt mal zu informieren, wie die Fristen sind ! Zum Job: Wollen die dir wirklich noch einen Job mit 58 vermitteln wenn du mit 60 in Rente gehst ? Lustig - spiel einfach mit - das geht ja doch an der Realität vorbei......... War da nicht mal was, das man ab einem gewissen Alter nicht mehr zur Verfügung stehen muß ? Im Leitfaden für Arbeitslose - den ich dir nahe legen möchte - stehts drin, aber den habe ich verliehen. Kaufen - das Beste was es gibt ! Aloisius |
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| | #7 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.405
| Zitat:
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Nürnberg
Beiträge: 10
| Hallo gerda52, welches Forum meinst Du, wäre das geeignetere für mich? Wo finde ich den exakten Grund beschrieben? (Bei Begründung steht: Sperrzeit 12 Wochen bei Arbeitsaufgabe § 144 (1) S.2 Nr. 1 SGB III) Danke von Ludwig47 |
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| | #9 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.405
| http://www.arbeitsagentur.de/zentral...a-alg-p144.pdf Zitat:
Kann hier mal jemand weiterhelfen? | |
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