Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG

Was muß ich beachten..?; in Forum: Information; Hallo, ich suche ein Forum in dem man Fragen zum Verhalten beim Arbeitsamt stellen kann, wenn ich demnächst mein Arbeitsverhältnis aufgrund eines Auflösungsvertrages vom Dezember 2003, beenden werde. Ich bin ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags:

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 20.03.2008, 01:03   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 10
Standard Was muß ich beachten..?

Hallo,
ich suche ein Forum in dem man Fragen zum Verhalten beim Arbeitsamt stellen kann, wenn ich demnächst mein Arbeitsverhältnis aufgrund eines Auflösungsvertrages vom Dezember 2003, beenden werde.

Ich bin im Mai 1950 geboren und war 33 Jahre in einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts angestellt.
Die Zustimmung zum Auflösungsvertrag wurde damals mit einer ziemlich heißen Nadel gestrickt, weil sich zum Ende des Jahres 2003 gesetzliche Änderungen (für Frauen) ankündigten.
Ich wäre nun 2 Jahre Arbeitslos und ginge dann mit 60 Jahren mit 18% Abzug in Rente.
Ich möchte nichts "falsches" auf dem Amt angeben, nur weil ich damit keine Erfahrung habe.
Irgendwie durchblicke ich nicht, warum ich mich damals schon beim Arbeitsamt melden mußte und was ich nun alles beachten muß, um die zwei Jahre bis zum Rentenbeginn zu überbrücken.
Es handelt sich um einen Austritt mit Abfindung über die zwei Jahre bis zur Rente.

Falls ich hier falsch bin, vielleicht kennt ja jemand ein anderes Forum oder hilft mir beim Einstieg in diese Materie.

Danke für Tipps.

Gruß Ludwig

Geändert von Ludwig47 (20.03.2008 um 16:42 Uhr). Grund: Hinweis Ludwig ist der Ehemann und will sich hier kundig machen!
Ludwig47 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2008, 07:23   #2
Tinkalla
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Richtiges Forum?

Hallo Ludwig
und willkommen im Forum.

Ich hoffe, dass der nachfolgende Link Dir weiterhilft:
Keine Sperrfrist mehr bei Aufhebungsverträgen! - 123recht.net
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2008, 14:26   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.998
Standard AW: Was muß ich beachten..?

Zitat:
ich suche ein Forum in dem man Fragen zum Verhalten beim Arbeitsamt stellen kann, wenn ich demnächst mein Arbeitsverhältnis aufgrund eines Auflösungsvertrages vom Dezember 2003, beenden werde.
Wirklich auskennen, tue ich mich mit deiner Konstellation nicht - und andere Foren dafür weiss im Moment auch gerade keines. Daher einfach erstmal folgendes:

Wenn du - was ich vermute - nun erstmal normales ALG und nicht ALG II erhältst?? - wäre ev. eine RechtsBeratung bei (d)einer Gewerkschaft nicht verkehrt. Dort kennen sie sich in der Regel mit solchen bislang üblichen Übergangen zwischen langjährigem Arbeitsleben bei ein- und demselben Arbeitgeber mit Abfindung und Rente recht gut aus.

Wenn Deine Antwartschaft für normales Arbeitslosengeld (ALG) über die 2 Jahre bis zu der - von dir offenbar gewünschten? - Frühverrentung mit 60 hält, dürften die dafür zu machenden Angaben m.W. kein sehr großes Problem werden, da deine Vermögensverhältnisse bei ALG nicht berührt werden.

Solltest du aber nach Auslaufen von ALG noch in ALG II/Hartz IV reinfallen, müßte man die Vermögensverhältnisse diskutieren - denn da wird das dann schnell happig für uns Altere, da wir so ziemlich alles erstmal aufbrauchen müssen, bevor wir als bedürfitg gelten.
__________________
Gruß! ethos07


Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
ethos07 ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2008, 22:39   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 10
Standard AW: Richtiges Forum?

Zitat:
Zitat von Tinkalla Beitrag anzeigen
Hallo Ludwig
und willkommen im Forum.

Ich hoffe, dass der nachfolgende Link Dir weiterhilft:
Keine Sperrfrist mehr bei Aufhebungsverträgen! - 123recht.net

Hallo Tinkall,

leider funktioniert dieser Link nicht mehr.

Ich habe nun ab 1.6.08 doch eine 12wöchige Sperre (72 Werktage) erhalten (wohl weil in 12/2003 eine Vorruhestandsvereinbarung bei meinem Arbeitgeber unterschrieben habe)?

Gruß Ludwig47
Ludwig47 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2008, 22:50   #5
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 10
Standard AW: Was muß ich beachten..?

Zitat:
Wenn Deine Antwartschaft für normales Arbeitslosengeld (ALG) über die 2 Jahre bis zu der - von dir offenbar gewünschten? - Frühverrentung mit 60 hält, dürften die dafür zu machenden Angaben m.W. kein sehr großes Problem werden, da deine Vermögensverhältnisse bei ALG nicht berührt werden.



Hallo ethos07,

ist das nun gut oder eher schlecht, dass ich ALG1 bekomme?

Muß ich nun gleich jede Arbeit annehmen, oder gelten die Regeln mit den 80% vom letzten Brutto für 3 Monate, danach 70 % für weitere 3 Monate und muß erst dann einen Job annehmen bei dem mindestens ein Netto-Gehalt in Höhe des ALG1 bezahlt wird?

Gruß Ludwig47
Ludwig47 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2008, 23:25   #6
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 08.10.2007
Beiträge: 62
Standard AW: Was muß ich beachten..?

Hallo Ludwig,

du hast eigentlich keinen Fehler gemacht - einfach 1 Jahr plus einen Tag warten um keine Sperrzeit zu erhalten hätte nichts gebracht. So wie ich das sehe, warst du bei der Arbeitssuchend/Arbeitslos - Meldung 58 und hast Anspruch auf 24 Monate ALG I. Ob und wie du jetzt mit 60 Rente bekommst kann ich nicht beurteilen, aber wenn dem so ist wie du schreibst, fehlen dir 3 von 24 Monaten dazwischen - ist nun mal so - es wäre eigentlich nicht nicht zuviel verlangt gewesen, sich zwischen 2003 und jetzt mal zu informieren, wie die Fristen sind !

Zum Job:

Wollen die dir wirklich noch einen Job mit 58 vermitteln wenn du mit 60 in Rente gehst ? Lustig - spiel einfach mit - das geht ja doch an der Realität vorbei.........

War da nicht mal was, das man ab einem gewissen Alter nicht mehr zur Verfügung stehen muß ?
Im Leitfaden für Arbeitslose - den ich dir nahe legen möchte - stehts drin, aber den habe ich verliehen. Kaufen - das Beste was es gibt !

Aloisius
aloisius ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2008, 00:00   #7
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.405
Standard AW: Richtiges Forum?

Zitat:
Zitat von Ludwig47
Ich habe nun ab 1.6.08 doch eine 12wöchige Sperre (72 Werktage) erhalten (wohl weil in 12/2003 eine Vorruhestandsvereinbarung bei meinem Arbeitgeber unterschrieben habe)?
Welcher Grund wird denn im Bescheid exakt angegeben?
gerda52 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2008, 15:15   #8
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 10
Standard AW: Richtiges Forum?

Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Welcher Grund wird denn im Bescheid exakt angegeben?

Hallo gerda52,

welches Forum meinst Du, wäre das geeignetere für mich?

Wo finde ich den exakten Grund beschrieben?

(Bei Begründung steht: Sperrzeit 12 Wochen bei Arbeitsaufgabe § 144 (1) S.2 Nr. 1 SGB III)

Danke von Ludwig47
Ludwig47 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2008, 16:40   #9
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.405
Standard AW: Richtiges Forum?

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...a-alg-p144.pdf

Zitat:
Zitat von Ludwig47
Ich bin im Mai 1950 geboren und war 33 Jahre in einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts angestellt.
Die Zustimmung zum Auflösungsvertrag wurde damals mit einer ziemlich heißen Nadel gestrickt,

Kannst Du etwas mehr erzählen?

weil sich zum Ende des Jahres 2003 gesetzliche Änderungen (für Frauen) ankündigten.
Es handelt sich um einen Austritt mit Abfindung über die zwei Jahre bis zur Rente.
@ ALG-Spezialisten

Kann hier mal jemand weiterhelfen?
gerda52 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Umzug ! Was muss ich beachten ? Zaubermaus ALG II 7 04.06.2008 17:40
Untermietvertrag was beachten? kossi Kosten der Unterkunft 0 10.02.2008 13:08
1-Euro-Job + EGV was muß ich beachten Janina32 Ein Euro Job / Mini Job 23 30.01.2008 20:04
Einschulungsbeihilfe - Landkreis beachten! tara ALG II 0 17.06.2007 09:41
Zuverdienst - was beachten ? flexy ALG II 2 07.06.2007 16:57


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:55 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland