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Umschulung für Arbeitslose ohne abgeschlossene Ausbildung; in Forum: Information; Ist es wirklich so, dass es keine direkte Umschulung mehr vom Arbeitsamt gibt ? Die sagten mir, ich soll mir selbst einen Ausbildungsbetrieb suchen. mit 38 Jahren. Da habe ich ...
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Alt 13.02.2006, 22:08   #1
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Standard Umschulung für Arbeitslose ohne abgeschlossene Ausbildung

Ist es wirklich so, dass es keine direkte Umschulung mehr vom Arbeitsamt gibt ? Die sagten mir, ich soll mir selbst einen Ausbildungsbetrieb suchen. mit 38 Jahren. Da habe ich doch von vornherein null Chancen. :shock:

Früher hatten Leute ohne Ausildung ein Recht auf eine Umschulung, scheint wohl aber auch geändert woren zu sein. Oder ?

Bin etwas ratlos. :kinn:
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lg andine
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Alt 13.02.2006, 22:17   #2
Nachtm
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Standard Umschulung

Hallöle,

es gibt immer noch die Umschulungen.
Über das wie schreibt das Merkblatt Nr. 6 Der Arbeitsagentur

Habe es der Einfachheithalber angehängt, da Link nicht richtig zu funktionieren scheint!

So long
Nachtm
 
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Alt 13.02.2006, 22:25   #3
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Hallo :)

Werde ich mir gleich mal durchlesen. Habe deswegen dort nicht direkt geschaut, weil der Berater dies sagte. Da muss ich wohl umdenken und nicht alles für wahre Münze halten, was ein Beamter mir erklärt. Kennen scheinbar ihre eigenen Bestimmungen nicht oder wollen nicht.

Danke :)
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lg andine
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Alt 13.02.2006, 22:35   #4
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Komme leider nicht mehr rein, habe komischerweise nur auf dieser Seite jedesmal beim Einloggen Probleme mit dem Passwort, seltsam. Das Neue schicken sie per Post, welch Schwachsinn. Na ja, was will man von denen auch erwarten. Werde mal nach dem Merkblatt googeln.
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lg andine
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Alt 13.02.2006, 22:43   #5
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Hallo,

wir haben beide gerade das gleiche Thema.

Hier Merkblatt 6

http://www.arbeitsagentur.de/content...terbildung.pdf

Edit: Mist ich krieg den Link hier nicht rein! Bei Google eingeben:
Merkblatt 6, dann der erste Link (pdf-Datei)
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Viele Grüße
Kathrin
Kathrin ist offline  
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Alt 13.02.2006, 22:53   #6
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Hallo Kathrin,

danke für den Link. :)

Ps: Einen lieben Gruss ausserdem in meine -Heimat- ;)
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lg andine
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Alt 10.03.2006, 18:45   #7
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Beiträge: 4.944
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Am Montag habe ich einen Termin. Man will über mein Bewerberangebot und meine berufliche Situation rede.
Na da bin ich aber gespannt.
Vielleicht kann mir ja jemand sagen, was genau da abläuft. ?
Habe immer ein mulmiges Gefühl, wenn ich hier so Einiges lese.
Da wäre ich wenigstens vorbereitet.
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Alt 10.03.2006, 23:16   #8
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Hallo Andine,

also diese Einladung ist nichts anderes als ein ganz normaler Meldetermin, denn dieser Satz lautet vollständig etwa wie folgt, wenn ich nicht irre:

Zitat:
Sehr geehrte Frau xxx, Bitte kommen Sie am ... um... zum Arbeitsamt, ...Zimmer xx.Ich würde gerne mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot vzw. Ihre berufliche Situation sprechen.usw...
Auf dem Schreiben folgt eine Rechtsbehelfsbelehrung.Davor muß aber keine Angst haben, wenn man hingeht, das ist ein ganz normales Gespräch.Ich würde nur Bewerbungsnachweise mitnehmen, damit man nicht denkt du bist untätig.

Und was das Thema Umschulung angeht, gibt es heutzutage nur noch Bildungsgutscheine (aber nur bei ALG 1), das aber auch nur, wenn gewährleistet ist, das man nach erflogreicher Umschulung auch Arbeit bekommt, sonst wird kaum noch gezahlt, denn dafür sind die Gelder zu knapp, da man alles zusammen gestrichen hat.Bei ALG 2 gibts leider keinen Bildungsgutschein mehr.

Gruß Robert ;)
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"Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum"

Alle von mir gemachten Aussagen sind ausschließlich meine persönliche Meinung
und stellen keine Rechtsberatung dar.
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Alt 11.03.2006, 01:22   #9
Barney
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@ Andine,

dieses Schreiben ist wirklich nur ein Standardschreiben. Mit diesem Schreiben lädt die Arge/AfA auch gerne mal jemanden ein, der sich für eine bestimmte Zeit ortsabwesend gemeldet hat, um zu überprüfen, ob er pünktlich wieder zu Hause ist.

Wenn du etwas mitbringen sollst, steht es auf der Einladung - immer.

Diese Art einzuladen, finde ich persönlich unmöglich und unhöflich. Schließlich soll so ein Gespräch dem Arbeitslosen etwas bringen.

Da kein Thema weiter anliegt, als dieses schwammige "über die berufliche Zukunft sprechen" (ja worüber denn sonst, im Arbeitsamt! Über den Geburtstag der Schwiegermutter? :dampf: ), kannst du doch das Heft in die Hand nehmen. Stelle Forderungen! Wär doch mal was ganz anderes.

Dieses Merkblatt 6 bietet dazu doch allerlei, obwohl es in sich Widersprüche enthält. So heißt es einerseits, wenn von "Arbeitslosengeld" geschrieben wird, handele es sich um Alg 1. Bei den Stichworten am Ende steht dann wieder Alg 2 wird in Pkt. 3.2. behandelt. Dort heißt es aber nur Arbeitslosengeld. Da hat wohl der Setzer nicht aufgepaßt. Denn der Inhalt paßt auf Alg 2.

Wichtig ist vor allem der Passus:
Zitat:
Hierbei kommt der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und Ihrer Mobilitätsbereitschaft eine hohe Bedeutung zu. Ziel ist es, dass Sie
nach Abschluss der Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert
werden können.
Und wenn der/die Berater/in meinte, man solle sich zunächst selber einen passenden Lehrgang (nach dem Gespräch) suchen, so muß das nicht unbedingt was Schlechtes sein. Der Bildungsgutschein hat nur eine bestimmte Dauer, dann verfällt er. Wenn aber vorher ein Bildungsträger gefunden wurde und parallel dazu der Bildungsgutschein ausgestellt wird, kann er nicht verfallen.

Dazu heißt es im Merkblatt:

Zitat:
Sie haben von Ihrer Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein
erhalten. Darin sind das Bildungsziel und die Qualifizierungsinhalte
festgehalten, mit deren Hilfe Ihre Eingliederungschancen
auf dem Arbeitsmarkt entscheidend
verbessert werden sollen. Es liegt nun an Ihnen, den für
Sie passenden Lehrgang bei einem Veranstalter Ihrer
Wahl auszuwählen! Damit Sie die richtige Auswahl treffen
können, stehen Ihnen vielfältige Informationsmöglichkeiten
zur Verfügung:
und weiter:
Zitat:
Sollte im Einzelfall der von Ihnen ausgesuchte Lehrgang
nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Bildungsgutscheines
beginnen oder sollten Sie keinen geeigneten
Lehrgang finden, dann wenden Sie sich bitte umgehend
an Ihre Agentur für Arbeit.
Stelle am Montag einen Antrag auf einen Bildungsgutschein. Du kannst es auch schon zu Hause schriftlich machen und mitnehmen, aber auch dort mündlich. Es muß dann ganz klar von dir der Antrag gestellt werden. Dein PAP ist verpflichtet, das aufzunehmen. Sicherer bist du aber mit einem eigenen Schriftstück. Darauf mußt du dann eine wiederum schriftliche Antwort bekommen. Ist es eine Ablehnung, kannst du in Widerspruch gehen.

Ich drück dir die Daumen, dass dein Gespräch am Montag was für dich bringt. Am besten die Aussicht auf einen Bildungsgutschein.
:daumen:
 
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Alt 11.03.2006, 01:56   #10
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Zitat:
Zitat von Barney
@ Andine,

Da kein Thema weiter anliegt, als dieses schwammige "über die berufliche Zukunft sprechen" (ja worüber denn sonst, im Arbeitsamt! Über den Geburtstag der Schwiegermutter? :dampf: )
Wenn ich wenigstens eine hätte ... :hihi: aber Spass beiseite ...
Danke für Eure Antworten Robert und Barney, fühl mich schon etwas ruhiger. Werde den Bildungsgutschein beantragen. Mal sehen, was daraus wird. Bericht folgt ... :)
andine ist offline  
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Alt 11.03.2006, 01:59   #11
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Zitat:
Zitat von RobertKS
Hallo Andine,

Und was das Thema Umschulung angeht, gibt es heutzutage nur noch Bildungsgutscheine (aber nur bei ALG 1), das aber auch nur, wenn gewährleistet ist, das man nach erflogreicher Umschulung auch Arbeit bekommt, sonst wird kaum noch gezahlt, denn dafür sind die Gelder zu knapp, da man alles zusammen gestrichen hat.Bei ALG 2 gibts leider keinen Bildungsgutschein mehr.

Gruß Robert ;)
Seltsam dann in den Medien zu hören, dass das Arbeitsamt Überschüsse hatte. Nun ist mir klar, auf wessen Rücken hier letztes Jahr schon gespart wurde.
Wenn ich Startkapital hätte, würde ich mich gern mit einem Internetcafe selbstständig machen, aber ohne Moos nichts los ... :cry:
andine ist offline  
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Alt 11.03.2006, 10:21   #12
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Hallo Andine,

so seltsam ist das garnicht, denn die Meisten Gelder die das Amt zur Verfügung hat gehen zum Teil für Verwaltung und zum Teil für ALG 1 und ALG 2 drauf, und es werden Bewerbungskosten erstattet, und nur noch selten was für Bildung und Weiterbildung.

Und das was in den Medien zu hören war, es ging, meine ich, um 300 Mill. Euro die da nicht abgerufen wurden, betraf das ALG 2.

Nur ich frage mich gerade, was Dir, mit 38 Jahren, wie Du geschrieben hast, eine Umschulung noch bringen soll, denn die dauert 2 Jahre, dann wärst Du 40 Jahre jung, nur wenn Du dann keine Anstellung - im Anschluß an die Umschulung, im neuen Beruf - bekommst, wäre das - da Du ohne Berufserfahrung wärst - auch nicht föderlich.Diese Überlegung spielt nämlich bei den Bildungsgutscheinen - ob man den bekommt oder nicht - eine Rolle.

Aber mich bitte nicht falsch verstehen, denn ich würde es dir wünschen dein Ziel - in Arbeit und Brot zu kommen - damit zu erreichen, bin aber dennoch - aus eigener Erfahrung - skeptisch.

Gruß Robert ;)
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Alt 11.03.2006, 12:27   #13
Barney
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RobertKS schreibt:
Zitat:
Nur ich frage mich gerade, was Dir, mit 38 Jahren, wie Du geschrieben hast, eine Umschulung noch bringen soll, denn die dauert 2 Jahre, dann wärst Du 40 Jahre jung, nur wenn Du dann keine Anstellung - im Anschluß an die Umschulung, im neuen Beruf - bekommst, wäre das - da Du ohne Berufserfahrung wärst - auch nicht föderlich.Diese Überlegung spielt nämlich bei den Bildungsgutscheinen - ob man den bekommt oder nicht - eine Rolle.
:shock:
 
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Alt 11.03.2006, 14:25   #14
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Hallo Barney,

eh....was stimmt daran nicht?? Hab ich was falsches gesagt??Ich kann nur meine Erfahrung und mein Wissen weitergeben, und soweit ich weiß ist das mit den Bildungsgutscheinen an ganz strenge Bedingungen geknüpft.

Gruß Robert ;)
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Alt 11.03.2006, 16:07   #15
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Zitat:
Zitat von RobertKS
Hallo Andine,


Nur ich frage mich gerade, was Dir, mit 38 Jahren, wie Du geschrieben hast, eine Umschulung noch bringen soll, denn die dauert 2 Jahre, dann wärst Du 40 Jahre jung, nur wenn Du dann keine Anstellung - im Anschluß an die Umschulung, im neuen Beruf - bekommst, wäre das - da Du ohne Berufserfahrung wärst - auch nicht föderlich.Diese Überlegung spielt nämlich bei den Bildungsgutscheinen - ob man den bekommt oder nicht - eine Rolle.

Aber mich bitte nicht falsch verstehen, denn ich würde es dir wünschen dein Ziel - in Arbeit und Brot zu kommen - damit zu erreichen, bin aber dennoch - aus eigener Erfahrung - skeptisch.

Gruß Robert ;)
Es mag sein, dass die so denken. Wenn ich aber nichts lernen DARF (Realabschluss mit 2), dann habe ich gar keine Chance mehr. Bekam letztens schon von einer Leihfirma zu hören, dass ich ohne abgeschlossene Ausbildung in naher Zukunft auch keinen Helferjob mehr bekomme.
Klasse Aussichten :| Wenn ich bedenke, dass ich noch bis 67 arbeiten soll, was sind da schon 2 Jahre :shock:
Ich bin nun dass erste Mal seit Januar 2006 arbeitslos, aber jetzt verstehe ich erst, dass es wohl legitim ist, wenn Arbeitslose sich irgendwann aufgeben.
Ich werde ja jetzt schon von Anderen aufgegeben. Ich habe ehrlich gesagt kein Problem damit, mit meinen 866 Euro ALG1 zu Hause zu bleiben, aber dass will dann auch keiner so gerne hören. Richtig!
Wenn ich jetzt auch noch sage, dass ich seit ich arbeitslos bin keine Depressionen mehr habe, ernte ich sehr erstaunte Blicke. Und wenn ich sage, es geht mir NOCH gut, dann muss ich mich schon verstecken.
Denn ich habe das Gefühl, als Arbeitssuchende DARF es mir nicht gut gehen.
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Alt 11.03.2006, 16:40   #16
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Hallo Andine,

also nun mal ganz langsam: Niemand will dich aufgeben, und natürlich dürfen Arbeitslose auch was lernen.Das man ohne Berufsausbildung keine Chance mehr hat, ist klar, nur weiß man das nicht erst seit gestern.
Ich versuche nur, durch mein Wissen und meine Erfahrungen anderen zu helfen, und dazu gehört auch, mal das ein oder andere kritisch zu hinterfragen, und nur das hab ich getan.

Ich habe selbst eine Umschulung gemacht zum Steuerfachangestellten, weil ich - wie Du - ohne Ausbildung war, und bekam nach der Umschulung keine Arbeitsstelle, weil es die Arbeitsstellen, dies es noch 1994 gab, 1996 nicht mehr gab, da es dann zuviele Berufskollegen gab.Ich war damals, 1994, 33 knapp 34 Jahre alt.
Hab einige Weiterbildungskurse gemacht in Computer und kaufmännisch, mit dem Erfolg das ich immer noch arbeitslos bin, und das mit 44 Jahren.
Grund: Mir fehlt einfach die Berufspraxis, die man aber nur - und das weißt Du - kriegen kann, wenn man arbeiten kann.

Deshalb seh ich hier - anhand deinen Ausführungen - durchaus Paralellen zu mir, und meiner Geschichte, weshalb ich auch in meinem Beitrag kritisch darauf hingewiesen habe, ohne Dir die Hoffnung nehmen zu wollen, denn es soll nur zum nachdenken anregen, denn wenn Du erfolgreich umschulen willst, ist es erforderlich zu schauen in welchen Beruf man umschult, was einem in Arbeit und Brot - trotz nicht mehr ganz jungen Alters - bringen kann, und das ist nicht einfach.Mein Beitrag war nicht böse oder entmutigend gemeint.Wenn Du weißt was Du machen willst, bin ich auch gern bereit, einwenig zu recherchieren, und zu schauen wie die Erfolgschancen sind, und Dir damit einwenig weiter zu helfen.

Gruß Robert ;)
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Alt 11.03.2006, 16:55   #17
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Hallo Robert,

hatte dich nicht persönlich gemeint. :)

Die auf dem Arbeitsamt geben mich schon auf. Meine erstes Gespräch fing an mit den Worten:

Tja, ich mache ihnen wenig Hoffnung aufgrund ihres Alters (38 im August) :shock: Wo ich auch noch jünger aussehe. :P

Tja, das Arbeitsamt wird es nicht anders sehen. Sie werden ohnehin schauen, ob es sich aus ihrer Sicht lohnt. Aber welcher Job ist heute noch sicher ?
Na ja, mal abwarten, was sich ergibt am Montag. Ich werde denn mal berichten, okay?

lg Andrea :)
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