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Alt 16.03.2008, 03:46   #1
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Registriert seit: 19.12.2007
Beiträge: 12
Standard Anspruch auf Arbeitslosengeld I!Wichtig!

Hallo,

ich war 2,5 Jahre arbeitslos und musste von meiner Frau leben

Am 26.03.2007 fing ich bei einer Leiharbeiterfirma Vollzeit an.
Der Chef der Firma übernahm mich nach gut 5 Wochen.
Bei der Leiharbeiterfirma war ich vom 26.03. bis 04.05.2007 (Freitag)beschäftigt. Dort hatte ich 4 Tage unbezahlten Urlaub (nach Ostermontag die Woche)
Bei der Firma wurde ich übernommen und arbeitete ich am 07.05.2007 (Montag) bis zum 31.03.2008.
Steht mir da Arbeitlosengeld zu oder fehlt mir da ein Tag, weil Freitag bis Montag = 2 Tage und 4 Tage unbezahlt insgesamt 6 Tage.
Bei der AA steht was von 360 Kalendertage, bin mir jetzt total unsicher.
Danke im Voraus!

Lieben Gruß

Frank
Frank12 ist offline  
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Alt 16.03.2008, 08:02   #2
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.159
Standard Frank

ja ich glaube auch das 360 Tage schon zusammenkommen müssen.

Aber was hindert Dich daran einfach den Antrag (unter Download) zu stellen und zu schauen was passiert ?


Viel Glück
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 16.03.2008, 09:54   #3
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.12.2007
Beiträge: 12
Standard

Danke fürs Daumendrücken.

Weiß das vielleicht einer hier ganz genau?
Wäre wichtig für mich.
Frank12 ist offline  
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Alt 16.03.2008, 11:05   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.12.2007
Beiträge: 12
Standard

Mit dem Download verstehe ich nicht, habe nur für ALG II nen Rechner gesehen.
Frank12 ist offline  
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Alt 16.03.2008, 11:11   #5
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 87
Standard

Laut diesem Artikel müsste unbezahlter Urlaub mitzählen
Nach der Kündigung Ferien sind mehr wert als Geld - Job & Karriere - sueddeutsche.de
Unter "Eine Freistellung hat Vorteile" der zweite Absatz.

Damit hättest du deine 360 Tage doch voll, oder?
Carinaa ist offline  
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Alt 16.03.2008, 13:42   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
Standard

Hallo,

vom 26.03.2007 - 04.05.2007 = 39 Tage,

vom 07.05.2007 - 31.03.2008 = 329 Tage = Gesamt 368 Tage. Anspruch auf ALG I

Zeiträume unter vier Wochen sind unschädlich.

1) Ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, zählt als voller Monat.

SGB 6 - Einzelnorm
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect.
lopo ist offline  
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Alt 16.03.2008, 15:02   #7
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.12.2007
Beiträge: 12
Standard

Danke für die ganzen Antworten, echt geil

Lopo, ist das denn richtig mit den 360 Tagen?
Von den 368 müsste ich doch die 4 Tage abziehen.

Hatte am Freitag mit der AA telefoniert (und noch nicht mit dem NICHT nahtlosen Übergang dran gedacht) und die sagte mir, die rechnen die 4 Tage unbezahlten Urlaub raus. Ist das denn so richtig?

Gruß

Frank
Frank12 ist offline  
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Alt 16.03.2008, 21:00   #8
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
Standard

Hallo.

Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit, der so genannten Rahmenfrist, mindestens zwölf Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, gegebenenfalls Krankengeldbezug und andere) gestanden haben.

klick hier

Selbst wenn du 4 Tage abziehst, sind das immer noch 364 Tage.

Aber Unterbrechungszeit räume wegen Fehlzeiten sind unter vier Wochen unschädlich.

Hatte ich dir im vorherigen Beitrag schon geschrieben.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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lopo ist offline  
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Alt 17.03.2008, 22:09   #9
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Registriert seit: 19.12.2007
Beiträge: 12
Standard AW: Anspruch auf Arbeitslosengeld I!Wichtig!

Hi Lopo,

besten Dank für die Infos!
Chef hat meien Überstunden hinten drangehangen, so habe ich noch 7 Arbeitstage sicherheitshalber mehr.
Puh, hasse so knappe Geschichten.

1000000 Dank für Eure ganzen Bemühungen!!!!!!

Gruß

Frank

Vielleicht, wenn ich den Chef mit weniger Geld locke, vielleicht bekomme ich nochmal 1 Jar befristeten Vertrag. ARbeite nur halbtags, ist aber voll Ok. Bitte Daumendrücken, oder hat jemand noch paar Vorschläge, wie ich den Chef locken kann.
Frank12 ist offline  
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