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Arbeitslos ohne Leistungsbezug; in Forum: Information; Hallo! Meine Frau (49)ist Arbeitslos ohne Leistungsbezug. Wir -beide möchten auch nicht mehr das sie Arbeiten geht. Das Geld muss auch von einem langen. Wie verhalten wir uns richtig beim ...| Tags: arbeitslos, leistungsbezug |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.03.2008
Beiträge: 2
| Hallo! Meine Frau (49)ist Arbeitslos ohne Leistungsbezug. Wir -beide möchten auch nicht mehr das sie Arbeiten geht. Das Geld muss auch von einem langen. Wie verhalten wir uns richtig beim Arbeitsamt. Muss sie sich melden. Muss sie Bewerbungen abgeben und wie soll sie sich bei gesprächen verhalten.Bitte helft uns die Gespräche beim Arbeitsamt nerven. M.f.G. P.S. Wo kann mann darüber was ofizielles nachlesen. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.729
| sie muss sich nur ganz abmelden und schon braucht sie auch keine Bewerbungen mehr zu schreiben etc,
__________________ Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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| | #3 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 1.045
| So pauschal mit "abmelden und fertig" wird es nicht gehen - jedenfalls dann nicht, wenn der Arbeitslosenstatus als solcher, wenn auch ohne Leistungsbezug, aufrechterhalten werden soll, etwa für Zwecke der Rentenversicherung. Wenn es auf den Arbeitslosenstatus nicht ankommt, sieht es natürlich ganz anders aus. 1) Wenn man arbeitslos ist, muß man sich auch grundsätzlich um Arbeit bemühen. Also beispielsweise sich auf Stellenanzeigen bewerben, die Selbstinformationseinrichtungen des Arbeitsamtes im Internet benutzen usw. Allerdings ist es auch so, daß man gesetzlich nicht verpflichtet ist, dafür Nachweise zu sammeln oder vorzulegen. 2) Ohne Bezug von Arbeitslosengeld ist man zu einem persönlichem Erscheinen auf dem Arbeitsamt nicht verpflichtet. 3) Die Arbeitslosmeldung und das Vermittlungsgesuch müssen auch ohne Leistungsbezug spätestens nach drei Monaten erneuert werden, und zwar unaufgefordert. Persönliches Erscheinen ist auch dafür nicht erforderlich. Man kann es prinzipiell telefonisch erledigen, aus Beweisgründen ist es aber ratsam, dies schriftlich und ggf. per Einschreiben zu erledigen. |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.03.2008
Beiträge: 2
| Kann ich da irgendwo was Amtliches nachlesen. wegen "muss sich nicht persönlich melden". |
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| | #5 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 1.045
| Die Regelung hinsichtlich der persönlichen Meldepflicht kannst du in § 309 Abs. 1 SGB III nachlesen: SGB III § 309 Allgemeine Meldepflicht (1) Der Arbeitslose hat sich während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit ihn dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Der Arbeitslose hat sich bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle zu melden. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Beispielsweise hier: SGB III Arbeitsförderung Im Umkehrschluß heißt das: kein Leistungsbezug --> keine Pflicht zur persönlichen Meldung auf Aufforderung. Der Kontakt zum Arbeitsamt kann also telefonisch, per Fax oder E-Mail oder schriftlich (letzteres ist bei wichtigen Dingen aus Beweisgründen ratsam) erledigt werden. Bitte unbedingt an die fortbestehende Pflicht zur unaufgeforderten Erneuerung des Vermittlungsgesuches nach drei Monaten denken, sonst wird es gestrichen. |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 2
| Hallo, bin ganz neu im Forum. Andiy's Beitrag trifft exakt mein Problem. Habe ein Schreiben von der Agentur erhalten, dass mein Arbeitslosengeld Ende Febr. ausläuft. Wenn ich mich weiterhin (ohne Bezüge) arbeitssuchend melde, muss ich das in 3 monatl. Abständen tun. Nun das Problem:meine Betreuerin behauptet, dass sich dies geändert habe und ich weiterhin alle 3 Wochen antreten muss, mit Nachweis der Bewerbungen usw. Kennt jemand die genaue Rechtslage? Es geht auch bei mir um meine Rentenversicherung. (möchte von 57 - 60 noch die Anrechnungszeiten haben) Vielen Dank für Eure Hilfe |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.729
| schau doch mal auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit vorbei, normalerweise wird man da fündig was die neuen Regelungen betrifft
__________________ Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 620
| Hallo. Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) können rentenrechtlich als Anrechnungszeiten berücksichtigt und an Ihren Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn nur wegen zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens keine Leistungen nach dem SGB II bezogen werden. Trifft dies auf Sie zu, müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden, die Meldung alle drei Monate erneuern und aktiv alle Bemühungen zu Ihrer beruflichen Wiedereingliederung unterstützen. Auch in dieser Zeit können Sie die Eingliederungsleistungen der Agentur für Arbeit wie Beratung, Vermittlung und Förderung in Anspruch nehmen. klick hier
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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| | #9 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 13.07.2007
Beiträge: 26
| § 119 Arbeitslosigkeit (1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der 1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit), 2. sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und 3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit). --> Ihre Frau WILL die Punkte 2 und 3 nicht erfüllen und ist m.E. daher auch nicht arbeitslos i.S.d. Gesetzes. |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 2
| Nach meinen letzten Termin beim Arbeitsamt Darmstadt stellt sich der Sachverhalt wie folgt: Pos. 2 (wie von Gurkenaugust erwähnt) ist hinfällig. Ich sollte nun jede Woche bzw. alle 10 Tage antanzen und meine Bemühungen belegen. Angebl. ein Pilotprojekt in DA.Obwohl mir das AA in 2 Jahren nicht einen Job anbieten konnte, macht man solchen Druck. Ausserdem sollte ich mich zu diversen Bedingungen verpflichten. Da lt. Rentenvers. lediglich das Risiko der Erwerbsunfähigkeit abgesichert bleibt (bei mir bringen die Anrechnungszeiten keinen weiteren Vorteil), habe ich mich dem Druck des AA gebeugt und mich abgemeldet. So haben die einen Erfolg in Ihrer Statistik, einen Erwerbslosen weniger. Das ist das Ziel, hat auch meine Betreuerin bestätigt. Meine Arbeitssuche setze ich sowieso in Eigenregie fort. Geändert von Masetrem (07.04.2008 um 10:30 Uhr) |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 3
| Auch ich habe mich dem Druck des AA gebeugt und mich ab gemeldet. Ich bekomme auch keine Leistung und seit 4 Jahren habe ich kaum etwas vom Arbeitsamt gehört. Außer das ich eine Bewerbungsmaßnahme nach der anderen machen sollte. Ich habe eine Bewerbungsmaßnahme mitgemacht und meiner Meinung nach reicht es auch.(zu den Thema könnte ich auch ein Roman schreiben.)Nun hatte ich heute einen Termin bekommen und musste nachweisen das ich mich um Arbeit bemüht habe was ich auch konnte. Das weitere Gespräch war ein Schlag Abtausch , bis er etwas gefunden hatte wo mit er mich in die Zange nehmen konnte .Ich war bis jetzt halbtags Arbeitssuchend gemeldet da ich eigentlich auch nicht Volltags Arbeiten möchte .Mein voriger Sachbearbeiter(habe schon den 3 ten Sachbearbeiter durch hin und her schieben von den Berufen ) meinte auch das es geht da ich ja keine Leistung bekomme. Dieser aber meinte ich müsste sofort Vollzeit zur Verfügung stehen und mich sofort bei Verleihfirmen melden und er würde mich sofort zu einer Volltags Bewerbungsmaßnahme anmelden. Auf anfrage nach PC Kursen oder eine Umschulung bekam ich Freche antworten so ungefähr sie mit 40 haben nach einer Umschulung ja auch keine aussticht auf Arbeit und PC Kurse gibt es nur für Büroangestellte. Nun war ich so mit den Nerven runter das ich mich abgemeldet habe. Von einen der Sacharbeiter weiß ich dass sie dazu aufgefordert worden sind die Arbeitslosen Zahlen von dem nicht Leistungsempfängern zu senken da sie seit Jahren gleich geblieben sind. Die Wahlen lassen grüßen da müssen doch gute Zahlen her egal wie.Ich bekomme das Gruß kikilein |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 3.392
| Hi kikiklein, zuerst willkommen im Forum .Das ist dann nicht gut gelaufen für dich - wäre schlau gewesen vorher hier aufzutauchen, dann hättest du dir eine Begleitung suchen können. Mit großer Wahrscheinlichkeit wäre der Vermittler nicht so dreist vorgegangen.
__________________ Viele Grüße, ethos07 ******************** ******************** Meine Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung dar. |
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| | #13 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 3
| Zitat:
Danke für das Nette willkommen. Ja hätte ich das gewusst hätte ich eine Begleitung mitgenommen. Bis auf den gestrigen Tag hatte ich eigentlich immer Verständnisse volle Sachbearbeiter die in der Realität leben .Na ja nun muss ich das Beste draus machen und sehen ob ich wenigstens ein 400€ Job finde was hier bei uns sehr rar gesät ist. Ich hoffe das ich in mein Leben diesen sch…… Verein nicht so schnell wieder sehe .Ich dachte eigentlich das die Knechtschaft abgeschafft wurden ist. Wenn ich hier einige Beiträge lese wird mir Gruß kikilein | |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 3.392
| In welcher Stadt/Gegend genau lebst du? wenn du uns das verrätst - vielleicht gibt's dort ja eine vernünftige vorOrt-Initiative, in der du sinnvoll mitmachen kannst - wir elos brauchen nämlich jede menge unterstützung auch von leuten wie dir, damit die sch... nicht immer weiter geht und auch die einzelnen rechtzeitiger als nun z.b du erfahren, wie sie sich wehren können & sollen & eigentlich auch im Sinne von uns allen gemeinsam dringend wehren müssten ;-).
__________________ Viele Grüße, ethos07 ******************** ******************** Meine Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung dar. |
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 3
| Das wäre sehr schön wenn es hier eine vor Ort-Initiative geben würde. Ich komme aus Schleswig Hollstein aus der Stadt Neumünster. Über eine Adresse würde ich mich freuen. Gruß kikilein |
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| | #16 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 68
| Hallo hier mal eine Zwischenfrage mich betreffend, Ich war ja während der Kündigungsschutzklage arbeitslos gemeldet. Wir haben uns nach 2 Instanzen verglichen auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit ordentlich eingehaltener Kündigungsfrist aber Freistellung von der Arbiet. Nach Akteneinsicht durch meine RAin bei der AA wurde ich auch nach dem gerichtlichen Vergleich und während der anschließenden Kündigungsfrist bis ende 2007 bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend ohne Leistungsbezug geführt.Bis heute... Dazu: Ich hatte während des Gerichtsverfahrens die 58er unterschrieben. dies macht man mir jetzt streitig, weil ich angeblich nicht arbeitslos gewesen sei. Da ich aber laut Aktenlage fortwährend als arbeitssuchend, dann ohne Leistungsbezug geführt wurde, müßte die 58er greifen, weil in § 428 SGB auch steht, daß auch Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug, die bis Ende 2007 die 58er Regelung unterschrieben hatten in deren "Genuß" kommen. ist alles noch schwebend, aber Antworten sind hier schon mal willkommen, vielleicht hilft es dann auch anderen Betroffenen weiter. Es kann doch nicht sein, daß nur ich in so einer Situation hänge :-) Rikie |
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| | #17 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 1.045
| @Rikie Die § 428-Regelung ist ziemlich komplex. Mir fiel aber auf, daß hier zwei Begriffe durcheinandergehen, die du sauber unterscheiden mußt: arbeitssuchend und arbeitslos. "Arbeitssuchend" ist jeder, der die Vermittlung des Arbeitsamtes in Anspruch nehmen will. Also beispielsweise auch dann, wenn er noch in einer ungekündigten Stellung steht und einfach nur was besseres sucht. "Arbeitslos" setzt voraus, daß jemand (1) beschäftigungslos ist, also keine Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit ausübt, (2) der Vermittlung des Arbeitsamtes zur Verfügung steht, also zumindest als arbeitssuchend registriert ist, und (3) angemessene Eigenbemühungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit unternimmt. Leistungsbezug hat mit dem Status als arbeitslos nicht direkt zu tun. Man kann also auch ohne Leistungsbezug arbeitslos sein (nicht nur arbeitssuchend). Ich weiß nicht, ob "nur" Arbeitssuchende auch unter die alte § 428-Regelung fallen. Dort ist tatsächlich nur von Arbeitslosen die Rede. Ich fürchte fast, daß das Arbeitsamt da Recht hat. Du hast doch anscheinend eine Rechtsanwältin, was meint die denn dazu? |
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| | #18 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 68
| Zitat:
wir (RAin +ich)warten auf Antwort vom Arbeitsamt. das ist ja wirklich etwas schwierig.. ich glaube diese beiden Begriffe werden von manchem durcheinander gebracht. aber was hätte ich denn tun sollen ? Das ganze Jahr 2007 war ich arbeitslos und habe zum Jahresende mit AG in 2.Instanz einen Vergleich erstritten, ich erfuhr doch erst nach meinem 58 Geburtstag im August 2007 von dieser Regelung, die das A-amt selbst mir vorlegte. Diese habe ich dann im Nov 2007 unterschrieben, weil ich hörte daß diese zum Jahresende ausliefe und ich eigentlich hoffte mein Arbeitsverhältnis fortsetzen zu können. In meiner Akte bei der Arbeitsagentur wurde als mein besonderes Merkmal der § 428 geführt, und das ein ganzes Jahr lang , nur plötzlich soll es nicht mehr so sein. wenn noch jemand was dazu zu sagen hat, freue ich mich über alle Antworten. ich werde auf jeden Fall vom Ergebnis berichten. Rikie | |
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| | #19 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 68
| zitat : (1) Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Achten Abschnitts des Vierten Kapitels haben auch Arbeitnehmer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und die Regelvoraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld allein deshalb nicht erfüllen, weil sie nicht arbeitsbereit sind und nicht alle Möglichkeiten nutzen und nutzen wollen, um ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Der Anspruch besteht auch während der Zeit eines Studiums an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule. Vom 1. Januar 2008 an gilt Satz 1 nur noch, wenn der Anspruch vor dem 1. Januar 2008 entstanden ist und der Arbeitslose vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hat. (zitatende aus SGB 3) so findet man es immer, wenn ,man nach § 428 sucht, was bedeutet nun das ganze ? oder ist es nicht mehr aktuell ? na, ich muß wohl doch warten, was Ra hinkriegt .. Rikie |
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| | #20 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 9
| Hallo zusammen, ich bin auch arbeitslos ohne Leistungsbezug und habe nun die Möglickeit einen 400,-€ Job zu bekommen, möchte aber wegen der Rentenzeiten beim Arbeitsamt gemeldet bleiben. Ich schätze, dass ist denen ein Dorn im Auge. Gibt´s hier jemanden, der eine Lösung gefunden hat? Könnte dann evt. ja nicht jederzeit zur Verfügung stehen. Bleibt da nur die Möglichkeit auf Rentenfreiheit zu verzichten, selber zu zahlen und mich abzumelden? Den Minijob möchte ich schon gern machen, zumal ich befürchte, nicht so bald etwas anderes zu finden, war schonmal in der Situation. Wäre für Tipp´s und Erfahrungsberichte sehr dankbar. LG...cora |
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| | #21 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 1.045
| Der Minijob ist für den Arbeitslosenstatus wahrscheinlich überhaupt kein Problem. Man gilt gesetzlich als beschäftigungslos, sofern die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit weniger als 15 Wochenstunden beträgt. Wahrscheinlich dürfte die Arbeitszeit im Minijob darunter liegen. Anzeigen muß man die Aufnahme des Minijobs schon. Das sollte man aber ausdrücklich mit dem Hinweis machen, daß die Arbeitszeit unter 15 Wochenstunden liegt (wenn das stimmt). "Wegen der Rentenzeiten gemeldet bleiben" - hast du dir genau überlegt, ob und welche Vorteile du davon überhaupt hast? Diese beitragsfreien "Rentenzeiten" (Anrechnungszeiten) bewirken keine höhere Rente. |
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| | #22 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 9
| Hallo gurkenaugust, danke erstmal für die schnelle Antwort. Ja, der Minijob liegt unter 15 Std. Ich weiß, dass meine Rente damit nicht erhöht wird, es geht mir eher um die Möglichkeit auf Frührente und die Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente, habe bisher einen lückenlosen Verlauf, deshalb wäre das ja wichtig. Leider war ich vor ca.1,5J. schonmal in der Situation, dass ich genau in meiner Arbeitszeit zu einer, im übrigen völlig überflüssigen Maßnahme sollte. Ich denke, die Bedingungen haben sich jetzt noch verschärft. Vielleicht gibt es ja hier noch jemanden in ähnlicher Situation? Kommt sicher vieles auch auf den Sachbearbeiter an. Habe leider ziemlich schlechte Erfahrungen gemacht, deshalb trau ich denen schon alles zu. |
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| | #23 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 08.09.2005
Beiträge: 35
| Hallo Cora Wenn Du Nichtleistungsempfänger bist brauchst Du deinen 400 Euro Job NICHT der Agentur für Arbeit melden. Du bleibst einfach weiter arbeitslos / arbeitssuchend. Empfehlen würde ich Dir allerdings das Du die Rentenaufstockung machst, wie in deinen Zitat......aber trotzdem nicht bei der AfA abmelden. Zitat von Dir Bleibt da nur die Möglichkeit auf Rentenfreiheit zu verzichten, selber zu zahlen und mich abzumelden? Zitat Ende In deiner Renteninfo stehen dann einmal deine für wenig Geld erworbenen Pflichtbeiträge und die Infomeldung der AfA für die weniger wertvollen Rentenanrechenzeiten. Solltest du dann irgendeine Massnahme von der AfA bekommen die du nicht abwenden kansst, einfach nicht mehr bei der AfA melden . Die AfA meldet dich dann einfach automatisch bei der Rentenversicherung ab. Dies soll Dir aber egal sein, Du bist durch deinen 400 Euro Job ja Pflichtversichert. Solltest Du den 400 Euro Job wieder beenden meldest Du dich bei der AfA neu arbeitslos Bei mir ist dieses seid einigen Jahren so. Gruss Falcko |
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| | #24 | ||
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 1.045
| Zitat:
(2) Ausbildung- und Arbeitsuchende, die Dienstleistungen der Bundesagentur in Anspruch nehmen, haben die für eine Vermittlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und den Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses unter Benennung des Arbeitgebers und seines Sitzes unverzüglich mitzuteilen. [...] "Dienstleistungen" des Arbeitsamtes, nämlich die Vermittlung, nimmt man ja auch als Nichtleistungsempfänger in Anspruch - wobei ich es mal dahingestellt lasse, welchen praktischen Wert diese Dienstleistungen haben. Man sollte hier ganz klar erwähnen, daß die Arbeitszeit weniger als 15 Wochenstunden beträgt. Einzelheiten wie genaue Arbeitszeit oder Höhe des Verdienstes sind allerdings nicht notwendig. Zitat:
Geändert von gurkenaugust (17.06.2009 um 20:32 Uhr) Grund: Schreibfehler korrigiert | ||
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| | #25 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 9
| erstmal vielen Dank für eure Infos, ihr kennt euch ja gut aus. Ich denke auch, die doppelte Absicherung ist wohl das beste. Melden muss ich den Minijob wohl, dass habe ich auch gelesen. @falcko musstest du etwas vorlegen, wenn ich fragen darf? Ich denke, ich werde gar keinen Vertrag bekommen, ist ne ziemlich kleine Firma. |
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| | #26 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 08.09.2005
Beiträge: 35
| @ Gurkenaugust @ cora Ihr habt recht Melden muss ich den Minijob Aber wenn man es nicht tut, passiert auch nichts. Die AfA hat nichts gegen Euch in der Hand. Ich gehe nach dem Sprichwort..... "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß" oder "Was DIE nicht wissen......ist immer besser" Wenn Die es wissen können DIE dich vielleicht eher mit Massnahmen ärgern. @ cora....... betreff Vertrag vorlegen...... Wenn du den 400 Euro Job trotzdem melden willst, reicht wie gurkenaugust beschrieben hat, nur die Aussage unter 15 Stunden Keine Angabe wann, wo und wieviel du verdienst. Für alle : Alle die in ähnlicher Lage betroffen sind und hier lesen , schaut Euch folgende HEGA der AfA an. http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ung-Anlage.pdf Gruss Falcko |
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| | #27 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.08.2009
Beiträge: 2
| Zitat:
Hallo, mit großem Interesse habe ich die Beiträge gelesen - und mich gleich angemeldet Zusammenfassend konnte ich feststellen, dass es hilfreiche Sachbearbeiter gibt und "weniger" hilfreiche: sprich ätzende Sachbearbeiter: Meine Frau kommt aus Südamerika, hat B1 Deutsch-Sprachzertifikat. 2 Termine bei der "Beraterin" waren das letzte......Selbst ich, der in gehobener Position mit teils schwierigen Kunden gearbeitet habe, habe gedacht ich bin im Kino: Jeder Vorschlag um eine Qualifikationsmassnahme zu erhalten wurde mit irgendeinem negativen Aspekt zurückgewiesen. Als ich sie so weit hatte, dass sie wenigstens mal in den Computer schaut, ob es nicht was in der nahgelegenden Stadt gibt, meinte Sie ... das gibt es ja hunderte.... soll ich das etwa alles durchsuchen ? Sie war bereit, einen kleinen Computerkurs zu "sponsern", der rund 35 km weit weg liegt, aber in der Stadt, zu der wir notfalls mit dem Fahrrad fahren könnten wollte sie nichts suchen, da es nicht das gleiche Bundesland ist... Da sie uns indirekt "gedroht" hat, dass sinngemäss ein "anderer Wind" weht, falls sich meie Frau arbeitslos meldet, haben wir das mal besser gelassen, zumal sowohl ich als auch meine Frau gerade gesundheitliche Probleme hatten...... und dann muss man den Arzt betteln ......... usw. Aber jetzt genug gejammert: vielleicht kann uns jemand genaueres sagen: 1)Meine Frau hat noch nie versichert gearbeitet: hat aber einen "400-Euro" Job (mehr als 300 Euro kann sie dort leider kaum verdienen - natürlich weniger als 15 Std. / Woch im durchshnitt und möchte sich nun Arbeitslos melden. Ist es für die Anrechnungszeit in der Rentenversicherung besser sich als Teilzeitsuchend oder als Vollzeitsuchend arbeitslos zu melden ? 2)Bekommt man die Anrechnungszeiten auch, wenn sie sich bei dem 400 Euro-Job freiwillig den vollen Rentenbeitrag von 19,9 % einzahlt. Und was bringen diese Anrechnungszeiten ? 3)Was ist besser um evtl. doch besser vom Arbeitsamt "gesponsert" zu werden. Die Dame meint ständig, die Massnahmen die sie ihr evtl. freundlicherweise "gewährt" müssten sich schnell lohnen. (Etwas schwierig für eine Ausländerin mit B1 Deutschkenntnissen und einem Kleinkind) 4) Wie stellt man es am besten an, einen Kurs, der ca. 6 - 9 Monate dauert und speziell für Integrationsbedürftige aufgelegt wurde zu bekommen. Ständig jammert sie, ihr Chef würde das nicht genehmigen) Es handelt sich um einen Kurs für Lagerverwaltung (lt. Kursanbieter sind auch Frauen im Kurs und Lagerarbeiten fallen in vielen Firmen an: In der Mode, in der Verpackung usw. -- aber die "werte" Sachbearbeiterin meint es gibt NUR Jobs in Vollzeit, mit Gablerstaplerfahren und mit viel Schmutz und Dreck........ Und meie Frau möchte ja wohl nur Teilzeit arbeiten........wg. dem Kind. Okay -danke schon mal (es ist ja auch mal nett, wenn frau / man merkt wir sind nicht die einzigen die am Arbeitsamt verzweifeln. Tschau kwgtbw | |
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| | #28 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 1.045
| 1) Wenn deine Frau bisher noch nie versicherungspflichtig gearbeitet hat, wird eine Arbeitslosmeldung nichts bringen, egal ob für Vollzeit oder Teilzeit. Voraussetzung für die Anerkennung als Anrechnungszeit ist, daß durch die Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Tätigkeit oder Selbständigkeit unterbrochen worden ist. Eine solche versicherungspflichtige Zeit lag vorher bei ihr aber nicht vor. 2) Wenn man bei Minijobs freiwillig auf den vollen Rentenbeitrag aufstockt, wird man in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Solange man diese Tätigkeit ausübt, hat die Arbeitslosmeldung noch keinen Vorteil, da diese Zeiten sowieso schon in der Rentenversicherung voll als Beitragszeiten gelten. Der Vorteil entsteht, falls man hinterher diesen Job verlieren sollte, weil dann die erwähnte versicherungspflichtige Vorversicherungszeit da ist. 2a) Die Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit bringen keine höhere Rente (es werden vom Arbeitsamt keine Beiträge eingezahlt), aber sie zählen zu den 35 Jahren Wartezeit für eine vorgezogene Rente. Außerdem erhält man so den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht. 3+4) Selbst inititativ werden. Sucht euch geeignete Kurse heraus, und beantragt dann schriftlich mit ausführlicher Begründung die Kostenübernahme durch das Arbeitsamt. Falls die Sachbearbeiterin Einwände hat, verlangt einen begründeten schriftlichen Ablehnungsbescheid. Ob das Erfolg bringt, läßt sich leider nicht sagen, denn diese Fortbildungskurse sind eine Ermessensentscheidung, auf die man keinen Rechtsanspruch hat. |
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| | #29 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.08.2009
Beiträge: 2
| Hallo Gurkenaugust, deine Antwort hat uns viele neue Aspekte geliefert. Danke ! kwgtbw |
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| | #30 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 4
| Hallo, ich bin auch so eine, ich kriege keine Leistungen und werde dauernd einbestellt um mir sinnlose Gespräche anzuhören. Jetzt hab ich hier im Forum gelesen, das ich mich nicht persönlich melden muß sondern es ausreicht mich 1/4 jährlich zu melden. Kann mir jemand bitte mal sagen, wie diese schriftliche Meldung aussehen könnte. Vielen Dank im voraus. |
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