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Alt 09.03.2008, 15:59   #1
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Beiträge: 2
Standard Arbeitslos ohne Leistungsbezug

Hallo!
Meine Frau (49)ist Arbeitslos ohne Leistungsbezug.
Wir -beide möchten auch nicht mehr das sie Arbeiten geht.
Das Geld muss auch von einem langen.
Wie verhalten wir uns richtig beim Arbeitsamt. Muss sie sich
melden. Muss sie Bewerbungen abgeben und wie soll sie sich bei gesprächen
verhalten.Bitte helft uns die Gespräche beim Arbeitsamt nerven.
M.f.G.
P.S. Wo kann mann darüber was ofizielles nachlesen.
Andiy ist offline  
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Alt 09.03.2008, 16:02   #2
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Beiträge: 13.547
Standard

sie muss sich nur ganz abmelden und schon braucht sie auch keine Bewerbungen mehr zu schreiben etc,
Arania ist offline  
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Alt 09.03.2008, 16:16   #3
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Standard

So pauschal mit "abmelden und fertig" wird es nicht gehen - jedenfalls dann nicht, wenn der Arbeitslosenstatus als solcher, wenn auch ohne Leistungsbezug, aufrechterhalten werden soll, etwa für Zwecke der Rentenversicherung. Wenn es auf den Arbeitslosenstatus nicht ankommt, sieht es natürlich ganz anders aus.

1) Wenn man arbeitslos ist, muß man sich auch grundsätzlich um Arbeit bemühen. Also beispielsweise sich auf Stellenanzeigen bewerben, die Selbstinformationseinrichtungen des Arbeitsamtes im Internet benutzen usw. Allerdings ist es auch so, daß man gesetzlich nicht verpflichtet ist, dafür Nachweise zu sammeln oder vorzulegen.

2) Ohne Bezug von Arbeitslosengeld ist man zu einem persönlichem Erscheinen auf dem Arbeitsamt nicht verpflichtet.

3) Die Arbeitslosmeldung und das Vermittlungsgesuch müssen auch ohne Leistungsbezug spätestens nach drei Monaten erneuert werden, und zwar unaufgefordert. Persönliches Erscheinen ist auch dafür nicht erforderlich. Man kann es prinzipiell telefonisch erledigen, aus Beweisgründen ist es aber ratsam, dies schriftlich und ggf. per Einschreiben zu erledigen.
gurkenaugust ist offline  
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Alt 09.03.2008, 16:22   #4
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Kann ich da irgendwo was Amtliches nachlesen.
wegen "muss sich nicht persönlich melden".
Andiy ist offline  
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Alt 09.03.2008, 18:26   #5
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Die Regelung hinsichtlich der persönlichen Meldepflicht kannst du in § 309 Abs. 1 SGB III nachlesen:

SGB III § 309 Allgemeine Meldepflicht

(1) Der Arbeitslose hat sich während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit ihn dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Der Arbeitslose hat sich bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle zu melden. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.


Beispielsweise hier: SGB III Arbeitsförderung

Im Umkehrschluß heißt das: kein Leistungsbezug --> keine Pflicht zur persönlichen Meldung auf Aufforderung. Der Kontakt zum Arbeitsamt kann also telefonisch, per Fax oder E-Mail oder schriftlich (letzteres ist bei wichtigen Dingen aus Beweisgründen ratsam) erledigt werden. Bitte unbedingt an die fortbestehende Pflicht zur unaufgeforderten Erneuerung des Vermittlungsgesuches nach drei Monaten denken, sonst wird es gestrichen.
gurkenaugust ist offline  
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Alt 10.03.2008, 13:25   #6
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Beiträge: 2
Standard

Hallo, bin ganz neu im Forum. Andiy's Beitrag trifft exakt mein Problem.
Habe ein Schreiben von der Agentur erhalten, dass mein Arbeitslosengeld Ende Febr. ausläuft. Wenn ich mich weiterhin (ohne Bezüge) arbeitssuchend melde, muss ich das in 3 monatl. Abständen tun.
Nun das Problem:meine Betreuerin behauptet, dass sich dies geändert habe und ich weiterhin alle 3 Wochen antreten muss, mit Nachweis der Bewerbungen usw. Kennt jemand die genaue Rechtslage? Es geht auch bei mir um meine Rentenversicherung. (möchte von 57 - 60 noch die Anrechnungszeiten haben)
Vielen Dank für Eure Hilfe
Masetrem ist offline  
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Alt 10.03.2008, 13:27   #7
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Beiträge: 13.547
Standard

schau doch mal auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit vorbei, normalerweise wird man da fündig was die neuen Regelungen betrifft
Arania ist offline  
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Alt 11.03.2008, 22:35   #8
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Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
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Hallo.

Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) können rentenrechtlich als Anrechnungszeiten berücksichtigt und an Ihren Rentenversicherungsträger gemeldet werden.

Dies ist jedoch nur möglich, wenn nur wegen zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens keine Leistungen nach dem SGB II bezogen werden.

Trifft dies auf Sie zu, müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden, die Meldung alle drei Monate erneuern und aktiv alle Bemühungen zu Ihrer beruflichen Wiedereingliederung unterstützen.

Auch in dieser Zeit können Sie die Eingliederungsleistungen der Agentur für Arbeit wie Beratung, Vermittlung und Förderung in Anspruch nehmen.

klick hier
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect.
lopo ist offline  
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Alt 13.03.2008, 10:53   #9
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Registriert seit: 13.07.2007
Beiträge: 34
Standard

§ 119 Arbeitslosigkeit

(1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der
1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
2. sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und
3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).



--> Ihre Frau WILL die Punkte 2 und 3 nicht erfüllen und ist m.E. daher auch nicht arbeitslos i.S.d. Gesetzes.
kingwilli ist offline  
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Alt 07.04.2008, 10:28   #10
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Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Arbeitslos ohne Leistungsbezug

Nach meinen letzten Termin beim Arbeitsamt Darmstadt stellt sich der Sachverhalt wie folgt: Pos. 2 (wie von Gurkenaugust erwähnt) ist hinfällig.
Ich sollte nun jede Woche bzw. alle 10 Tage antanzen und meine Bemühungen belegen. Angebl. ein Pilotprojekt in DA.Obwohl mir das AA in 2 Jahren nicht einen Job anbieten konnte, macht man solchen Druck. Ausserdem sollte ich mich zu diversen Bedingungen verpflichten. Da lt. Rentenvers. lediglich das Risiko der Erwerbsunfähigkeit abgesichert bleibt (bei mir bringen die Anrechnungszeiten keinen weiteren Vorteil), habe ich mich dem Druck des AA gebeugt und mich abgemeldet. So haben die einen Erfolg in Ihrer Statistik, einen Erwerbslosen weniger. Das ist das Ziel, hat auch meine Betreuerin bestätigt. Meine Arbeitssuche setze ich sowieso in Eigenregie fort.

Geändert von Masetrem (07.04.2008 um 10:30 Uhr).
Masetrem ist offline  
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