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Alt 08.03.2008, 07:21   #1
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 667
Standard Lehre bestanden / Höhe ALG I

Möchte mich mal für Jemanden schlau machen.
Er hat die Prüfung zum Facharbeiter nach 3 jähriger Lehre bestanden und konnte nicht übernommen werden. Also Arbeitslos.
Durch sein geringes Lehrgeld ca. 400 Euro brutto erhält er jetzt 180 Euro ALG I.
Meine Fragen dazu:
1. Kann der Betrag ungefähr stimmen? War es nicht mal so, dass dem ALG I nach der Lehre der übliche Facharbeiterlohn zur Berechnung herangezogen wurde.
2. Wie viele Monate muß er mindestens Arbeiten um ein höheres (Facharbeiterlohn) ALG I zu erhalten?

Gruß Haubold
Haubold ist offline  
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Alt 08.03.2008, 09:33   #2
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 87
Standard

Zitat:
Kann der Betrag ungefähr stimmen?
Schau mal hier nach Selbstberechnung

Zitat:
War es nicht mal so, dass dem ALG I nach der Lehre der übliche Facharbeiterlohn zur Berechnung herangezogen wurde.
War mal so, ist es aber nicht mehr. Wenn er U25 ist könnte es sogar sein, dass er nicht mal ALG2 zusätzlich beantragen kann. Kommt aber auf die jeweilige Situation an.

Zitat:
Wie viele Monate muß er mindestens Arbeiten um ein höheres (Facharbeiterlohn) ALG I zu erhalten?
??? Es wird immer der durchschnitt der letzten 12 Monate genommen. Also jeden Monat, den er mehr verdient, steigt sein ALG1. Dementsprechend würde nach 12 Monaten Facharbeiterlohn nur noch dieser zur Anrechnung herangezogen werden.
Carinaa ist offline  
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Alt 08.03.2008, 09:39   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 667
Standard

Danke für deine Antwort.

Zitat:
Zitat von Carinaa Beitrag anzeigen


War mal so, ist es aber nicht mehr. Wenn er U25 ist könnte es sogar sein, dass er nicht mal ALG2 zusätzlich beantragen kann. Kommt aber auf die jeweilige Situation an.

Er ist 21 und hat eine eigene Wohnung.(schon seit 2 Jahren)
Bekommt er kein ergänzendes ALG II oder Wohngeld?

Gruß Haubold
Haubold ist offline  
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Alt 08.03.2008, 15:52   #4
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Haubold Beitrag anzeigen
Danke für deine Antwort.



Er ist 21 und hat eine eigene Wohnung.(schon seit 2 Jahren)
Bekommt er kein ergänzendes ALG II oder Wohngeld?

Gruß Haubold
Wie hoch ist denn sein Bedarf?
Fürchte, Wohngeld wird er nicht bekommen, da das Einkommen den bedarf nicht deckt.

Aber ALG II kann er ergänzend beantragen: gibt es erst ab Antragstellung!
 
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Alt 09.03.2008, 11:55   #5
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 87
Standard

Wie sieht es denn mit Kindergeld aus?
Ich kenne mich da nicht so genau aus, aber bis zum vollendeten 21. Lebensjahr wird es glaube ich auch bei Arbeitslosigkeit gezahlt.
Carinaa ist offline  
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