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| Tags: alg1, dahinter, eingeladen, letzten, steckt, tag |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 4
| Hallo Leute, ich bin arbeitslos gemeldet und beziehe seit Ende Dezember Arbeitslosengeld1. Dieser Arbeitslosengeldanspruch endet am 06.03.2008. Nun habe ich heute eine Einladung (für die Klärung der beruflichen Bla bla) vom Arbeitsvermittler im Briefkasten, wo er mich auffordert am 06.03. (?) in die Arbeitsagentur zu kommen und meine "Bewerbg.Nachweise i.S. der Eingliederungsvereinbarung" mitzubringen. Was für eine Eingliederungsvereinbarung? Google liefert dazu mysteriöse Blanko-Verträge / -Vereinbarungen - Sowas habe ich nie unterschrieben. Wieso will der mich an meinem letzten Tag in ALG1 sehen? Und was ist, wenn ich keine Nachweise mehr habe von den Bewerbungen? Kriege ich dann Ärger? Hat der irgendeinen Einfluss auf meine Beantragung von ALG2? Ich kann mir sonst nicht vorstellen, was der mir an meinem letzten Tag erzählen will oder mich fragen will? Ist doch unnötig der Termin? Was passiert überhaupt wenn ich am 06.03. nicht hinkomme? Eine Sperre kann er mir ja schlecht verpassen, ist ja immerhin mein letzter Tag? Oder hätte so eine Sperre dann eben doch Einfluss auf mein (rein theoretisch auf ALG1) folgendes ALG2??? Also ich finde das echt komisch alles - und blicke nicht ganz durch. Besonders doof ist, dass ich für den Tag gar nicht damit gerechnet habe - Ich war mir schon meines langen Wochenendes, wegen des Endes von ALG1, so sicher dass ich einen Kurzurlaub für das Wochenende geplant hab - Den würde ich auch sehr gerne antreten, was trietzt der mich mit der Einladung? Und muss ich eigentlich direkt am Freitag, 07.03. ALG2 bei der ARGE beantragen? Oder geht das (wegen dem geplanten Urlaub) auch am Montag, 10.03???? Brauche dringend Antworten Vielen Vielen Dank |
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| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Überlege mal ganz scharf, ob Du tatsächlich niemals, weder im Dezember noch danach bei irgendeinem Termin irgendeine, scheinbar nebensächliche Unterschrift geleistet hast. Beiläufig beim Antragsabgabetermin, z. B. So nach dem Motto, nun müssen Sie nur noch hier unterschreiben, dann wird der Antrag sofort bearbeitet, reine Formsache... Vielleicht wurde das als Antragsbeilage verkauft. Ich habe das hier nun schon mehrmals so mitbekommen. Die Leute hatten absolut keine Ahnung, was sie da eigentlich unterschrieben haben. Meist fiel ihnen auch erst nach längerem Nachfragen so was "Beiläufiges" ein. Oft werden sie sogar regelrecht angelogen. Viele Grüße, angel | |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 4
| Das Arbeitsamt hat mich also auf gut Deutsch bei der Antragsabgabe verarscht? Mir fällt noch auf, dass ich meinen letzten Termin am 10.01. hatte - Der Sachbearbeiter meinte zu mir, dass ich meinen nächsten (wegen 2-Monats-Rythmus) am 10.03. hätte. Nun ist ja ALG1 bei mir am 06.03. zuende. Vielleicht deshalb die Einladung? Ich verstehe den Sinn dieser Einladung nicht - wollen die mir noch eine Sperrzeit verpassen, damit ich weniger ALG2 bekomme? Ich habe jetzt andeutungsweise gelesen, dass mein "befristeter Zuschlag" gesenkt würde (um 10% oder um 30%???) wenn ich aus ALG1 mit einer Sperre rauskomme. --- Das macht mich echt sauer... Auf der Rückseite der Einladung steht was von "Ich habe eine Stelle gefunden / bin selbständig / ...", als Begründung dafür nicht zum Termin zu erscheinen. Was wäre, wenn ich eintrage dass ich selbständig bin - also auf ALG1 verzichte - und zwar ab 05.03? (Von mir aus auch ab 03.03.) Wenn ich mich dann nächste Woche in ALG2 melde kann ich doch angeben, ich wäre "sauber" aus ALG1 gekommen :) Wer verbietet mir, mich selbständig zu nennen - und mich dann doch kurzfristig anders zu entscheiden? Ich lass mich nicht von dem Amt verarschen, die werden sich wundern wie trickreich ich sein kann. Geändert von rattata (01.03.2008 um 22:57 Uhr). |
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| | #4 | |||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Hast Du denn etwas unterschrieben? Zitat:
Zitat:
Ich würde so viele Bewerbungen wie Du kannst, nachweisen. Hast Du vielleicht eine Liste, in die Du die Firmen, bei denen Du Dich beworben hast, einträgst? Oder irgendwelche Antworten derselben? Oder wenigstens Deine eigenen Anschreiben? Sollte die Rede auf diese ominöse EGV kommen, versuch doch mal ganz beiläufig zu fragen, ob Du mal schnell was darin nachschauen könntest, Du hättest keine Unterlagen dabei. Der SB muss ja ein Exemplar in der Akte haben. Ansonsten fällt mir da nur eine Akteneinsicht ein. Dafür brauchst Du aber einen Grund, z.B. bereits vorhandene Streitigkeiten mit dem Verein. Die Tricks àla "heute selbstständig" und nächste Woche nicht mehr würde ich vergessen. Dabei habe ich kein gutes Gefühl. Sicher kommen bei Tageslicht noch sinnvollere Ratschläge von anderen. Viele Grüße, angel | |||
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 4
| Jetzt mal meine Selbständigkeits-Tricks beiseite (obwohl ich die Möglichkeit sehr interessant und einladend finde, weil ich mich auch verarscht fühle von dem Verein): Ein befreundeter Arbeitgeber aus meiner Branche hat sich meine Sorgen angehört und wäre bereit mir eine Bestätigung zu geben, dass ich an dem Tag ein Vorstellungsgespräch bei ihm habe. Soweit ich erfahren konnte wäre das doch ein "wichtiger Grund" den Termin abzusagen? Ich habe es mir so gedacht, dass ich mir von dem Arbeitgeber eine Einladung zum Vorstellungsgespräch für den 06.03., Erstellungsdatum datiert auf 04.03., geben lasse und diese mit meiner Einladungs-Rückmeldung (wo ich eintrage, dass ich einen Vorstellungsgespräch habe) am 05.03. an das Arbeitsamt per Einschreiben abschicke. Somit hätte der Arbeitsvermittler es am 06.03. im Briefkasten (Der Termin soll um 8:30 sein, sollte mich das stören?). --- Wie ist es mit dem Tag, wo das "Vorstellungsgespräch" sein soll - Wird dieser Tag dann trotzdem mein letzter offizieller ALG1-Tag sein? Und ich brauche keine weiteren Einladungen / Sperren / EGV-Mist ertragen? Oder kann er auch mich außerhalb meines ALG1-Bezugs zu sich einladen, also verpflichtend für mich? Kann er mir, Klartext gesagt, noch gefährlich werden mit seinem EGV-Mist wenn ich das mit dem Vorstellungsgespräch mache? Danke für Euren Rat |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.955
| Was spricht denn dagegen dort anzurufen, Termin verlegen und sofort mit deinem FM einen neuen Termin vereinbaren? Bei meinem FM hab ich keinerlei Probleme, wenn es tatsächlich mal nicht geht. Gruß Eka
__________________ Audiatur et altera pars.... |
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ein Vorstellungsgespräch wäre natürlich eine angemessene Entschuldigung fürs Nichterscheinen. Der Termin wird dann verschoben. Bei uns ist es beim Wechsel von Alg I zu Alg II so, daß einfach nur die SBs wechseln. Deine Akte wandert mit. Solltest Du eine EGV unterschrieben haben, gilt diese normalerweise sechs Monate lang. Weise Bewerbungen nach - Du hast doch noch einige Tage. Und schau, daß Du das AA-Exemplar - sofern vorhanden - zu sehen bekommst. Den Termin würde ich nicht überbewerten, da werden noch viele kommen. Wenn Du mehr Zeit für Bewerbungen brauchst, wäre ein Vorstellungsgespräch nicht schlecht... Bringt aber auch nur einige Tage. Man müsste halt wissen, was in der angeblich vorhandenen EGV steht. Wie isses nun: hast Du was unterschrieben? Viele Grüße, angel |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 491
| Ich würde die Sache nicht überbewerten. Als ich von ALG I auf ALG II wechselte wurde ich auch vom Arbeitsamt eingelafen.Meine Sachbearbeiterin wollte ein Abschlußgespräch mit mir führen und teilte mir mit wer in Zukunft für mich zuständig sei. War vorher Arbeitsamt Salzgitter (Kreisfreie Stadt) und kam dann zur ARGE Landkreis Wolfenbüttel. Denke mal das der Sachbearbeiter bei Dir auch Abschlussgespräch führen möchte. Und einfach so paar Tage vorher abmelden ist auch nicht gut. Dann haste Fehlzeiten in den Rente. Blinky |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 4
| Bewusst habe ich so etwas jedenfalls nicht unterschrieben. Ich kann es mir nur so erklären, dass der mich da angeflunkert hat beim Antragsservice. Aber ich habe keine Erinnerung an so ein Dokument, überhaupt nicht. Das ist ja das Mysteriöse. Ich muss ja, aufgrund solcher fehlender Erinnerungen an so einen Wisch, vom Schlimmsten ausgehen. OK, wenn nun also meine Akte mit einem theoretisch untergeschobenen EGV weiterwandert zu ALG2, mit welchen Sanktionen habe ich direkt zu rechnen? Denn dann würden die mir das Ding ja nächste Woche um die Ohren hauen und ich hätte immer noch nicht genug Bewerbungen (wieviele Bewerbungen sind denn genug??????). Wenn ich beispielsweise 500 Euro (ALG2+befristetenZuschlag) erhalten würde normalerweise in ALG2, was würden die mir davon abziehen? --- Frage außenvor... Zuflussprinzip... Meine sechs Tage ALG1 im März, werden die dann auf das folgende ALG2 angerechnet? Oder kriege ich ALG2 (voraus) und ALG1 (nachhinein) im März beides? |
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| | #10 |
| Redaktion Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Bremen
Beiträge: 3.497
| Hallo rattata, kannst Du nicht einfach nachfragen, auf welche Eingliederungsvereinbarung sie sich beziehen? Tue dies aber bitte nicht alleine, nimm unbedigt jemanden mit. Auch wenn sich Dein Begleiter gar nicht juristisch auskennen sollte - das weiß Dein Fallmanager nicht und wird Dich wahrscheinlich plötzlich zuvorkommender behandeln als vorher! Gruß von Kaleika |
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