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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 137
| Hallo an alle, ich berichtete schon in einem anderen Forum von einem Mobbingfall eines Freundes, gestern kam per Kurier die Kündigung: "hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht mit Wirkung zum 29.02.08. Gleichzeitig stellen wir Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge und unter Anrechnung noch bestehender und entstehender Urlaubsansprüche sowie Gleitzeitguthaben von der Erbringung Ihrer Arbeitsleistung frei." Ist das jetzt Gut für Ihn oder muss er zum Anwalt? Droht eine Sperre? Es besteht noch ein Rest Probezeit und er ist noch Krank geschrieben bis 02. Februar, wahrscheinlich wird dies auch noch verlängert wegen seinem schweren Asthma und Arthrose. Mir kam in den Sinn, wenn der Arbeitgeber nun diesen Fragebogen für das Amt ausfüllt, und an der berühmten Stelle das Kreuz macht, dass wo der Arbeitnehmer die Kündigung selber verschuldet hat? Auch hat ihm der Arbeitgeber verboten das Werksgelände ohne Begleitung zu betreten, und der Arbeitgeber will nur noch schriftlich über die Personalabteilung kommunizieren. Hintergrund: Er hatte (wegen Mobbing etc.) seinem Chef mitgeteilt, dass er seinen ursprünglichen befristeten Vertrag, der bis September 08 lief, nicht verlängern möchte und hat dann enormen Druck bekommen von allen Seiten. Darauf hat er mit den Nerven am Ende, selber zum 31.03.2008 gekündigt. Um Weihnachten wurde es so schlimm, dass er Krank wurde, bis heute. Seine Vermutung ist, da andere Kollegen das Mobbing (direkt und indirekt) bestätigt haben, man ihn schneller weg haben will, bevor er wegen Mobbing klagt oder die Berufsgenossenschaft/Krankenkasse wegen der langen Krankheit nachforscht? Es könnte aber auch sein, weil er nur per Mail und Post kommuniziert hat und kein direktes Gespräch (wegen der Nerven, Gesundheit) wollte, er gekündigt wurde. Leider steht der Betriebsrat nicht hinter ihm (da Familienbetrieb Tja nun werde ich ihn am Montag auf das Amt begleiten. Danke schon mal für eure Antworten! Gruß Ursel Geändert von Stumme Ursel (26.01.2008 um 16:31 Uhr). Grund: Schreibfehler |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 559
| Wenn ich es richtig verstanden habe, ist er weniger als 6 Monate dort beschäftigt. Dann gibt es zunächst keinen Grund, wegen der Kündigung zum Anwalt zu gehen. Es besteht kein Kündigungsschutz. Vorausgesetzt natürlich, eine Kündigungsmöglichkeit ist im Arbeitsvertrag oder einem anzuwendenden Tarifvertrag vereinbart. Da musst Du nochmal genau nachschauen! Wenn dem nicht so ist, ist das befristete Arbeitsverhältnis überhaupt nicht ordentlich kündbar. Und ansonsten abwarten, welche Gründe für die Kündigung dem AA/ der ARGE mitteilt. Da könnte ggf. anwaltliche Hilfe empfehlenswert sein. Aber auch das wird schwierig, wenn er ohnehin selbst gekündigt hat. Die Sache mit dem Mobbing wird kaum durchzuziehen sein. "Mobbing" setzt nach gängiger rechtsprechung voraus, dass das schikanöse Verhalten über einen langen Zeitraum stattfindet, Richtwert sind da 6 Monate. So blöd das auch klingt: er war garnicht lange genug dort, um gemäß üblicher Begriffsdefinition gemobbt worden zu sein. Wenn der AG also mitteilen sollte, dass die Kündigung durch das Verhalten des AN "verschuldet" ist, wird es ohne Anwalt schwer, eine Sperrfrist zu vermeiden. Zumal -so leid mir das tut- die Mobbing-Geschichte wenig glaubhaft ist! Ein AG kann in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. (unter o.A. Voraussetzungen) Warum sollte er sich die Mühe machen, jemanden wegzumobben? Das ergibt wenig Sinn. Grüsse avalon Geändert von avalon (26.01.2008 um 16:54 Uhr). |
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| | #3 | ||||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 87
| Hallo, Ich versuch mal so gut es geht darauf zu antworten, einige Sachen sind ein bisschen durcheinander geschrieben. Zitat:
Weiter schreibst du, dass der AG Zitat:
Mit den Kündigungsfristen gebe ich Avalon recht, schau mal in deinen Arbeits-, bzw. Tarifvertrag. Da muss die Dauer der Probezeit und die Kündigungsfristen für die Probezeit und die Zeit danach drin stehen. Zum Thema "krank" schreibst du erst das: Zitat:
Zitat:
Das ist wichtig, denn dann könnte ihm der Arzt ein Atest austellen, dass dein Freund auf Grund der beruflichen Situation krank geworden ist und es besser für ihn ist, dort nicht mehr zu Arbeiten. Außerdem sollte er sich nach Möglichkeit von seinem Arzt bis 29.02.08 krank schreiben lassen. Dann muss sein AG ihm die Überstunden und die Urlaubstage auszahlen :-) Gruß Carina | ||||
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 137
| Hallo Avalon, also ich kenne ihn schon seit dem Kindergarten, und wenn er das Wort "Mobbing" in den Mund nimmt, ist mit Sicherheit auch etwas dran. Das blöde ist das er nicht selber schreiben will weil ihm das sehr nahe geht, und das will schon was bedeuten bei Ihm! Immerhin hat er sich letztes Jahr abwerben lassen und ein unbefristetes, gutes und langjähriges Arbeitsverhältnis aufgegeben für den neuen Arbeitsplatz. (Geld ist eben nicht immer alles im Leben!) Klar wird das juristisch schwer zu gewinnen sein, es war aber nicht die Absicht seinen Arbeitgeber zu verklagen sondern in Ruhe aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden und sich etwas neues zu suchen. Das man ihm dann aber so massiv unter Druck gesetzt hat mit Lügen über ihn oder seine Arbeit manipuliert ist schon ein starkes Stück (und Beweisbar). Die Hauptpersonen sind aber unangreifbar und unkündbar. (Unkündbar in dem Sinn, dass die Firma enorme Summen an Geld verlieren würde, und das Personal nicht so einfach austauschen kann) Das Problem ist bekannt aber niemand geht daran es zu lösen, wie so oft in Familienbetrieben mit verkrusteten und veralteten Personalstrukturen. Am meisten freue ich mich auf das Amt, da kann ich selber ein Lied von singen (Aufhebungsvertrag). |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 137
| Zitat:
Zum Arbeitsvertrag weis ich nur 6. Monate Probezeit mit einer (beidseitigen Frist) von 4. Wochen zum Monatsende. Er ist zum einen Krank wegen seinem Asthma was sich verschlimmert wenn er starken emotionalen Stress hat, zum anderen auch wegen seinem Knie, das war aber schon vorher bekannt. Und er hat zuerst gekündigt, eben zum 31.03.08 um genug Zeit zu haben und nicht auf das Amt zu müssen. Es gibt schon seit Dezember Interesse von anderen Firmen da er sehr spezielles Wissen hat und über gute Referenzen verfügt. Dies war wohl jetzt seinem AG zu lang, also hat er ihm wie beschrieben fristgerecht zum 29.02.08 gekündigt. Was ja wiederum gut für ihn wäre, den jetzt ist er was das Amt angeht raus aus einer Sperre (erst einmal), er muss natürlich gleich Montag hin und sich Arbeitslos melden. (Da sorge ich schon für) Geändert von Stumme Ursel (26.01.2008 um 17:55 Uhr). Grund: Schreibfehler | |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 87
| Muss er ja auch nicht :-) Wenn er noch in der Probezeit ist, müsste er also spätestens zum August 07 dort angefangen haben, richtig? Wäre ich an seiner Stelle, würde ich erstmal warten was Montag kommt. Wie du schon schreibst, sollte eigentlich keine Sperrzeit eintreten, am besten Montag nachfragen. Sollten die sich quer Stellen, könnt ihr immernoch einen Rechtsanwalt einschalten. Wenn er Rechtsschutzversichert ist, würde ich mir einen Beratungstermin beim Anwalt für Sozialrecht holen, dann ist er auf der sicheren Seite. Trotzdem würde ich schonmal mit dem Arzt sprechen, ob er die psychische Belastung auf´m Job bescheinigen würden. |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 137
| Ich weis was ich für ein Zoff mit der ARGE hatte und damals kannte ich meine Rechte und Pflichten überhaupt nicht, ganz zu schweigen von diesem Forum. Uns wäre wichtig zu wissen ob es jetzt noch eine Rolle spielt, dass er zuerst gekündigt hat und nicht zur ARGE gegangen ist? Oder ob mit der Kündigung seitens des Arbeitgebers zu einem früheren Zeitpunkt jetzt eine neue, rechtliche Situation zu seinen Gunsten eingetreten ist? Danke und Gruß Ursel |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 87
| Ich vermute mal, dass es wirklich daran liegt, wo der AG sein Kreuzchen macht. Aber sicher weiß ich es nicht, sorry. Aber wieso geht ihr denn zur ARGE? Ihr wollt doch Arbeitslosengeld 1 beantragen oder ? |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 137
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 132
| Nee, nicht so ganz ... ALG I = Arbeitsamt ALG II = ARGE /JobCenter (hier beginnt dann auch die systematische Vernichtung Eurer Existenz), sofern in Eurer Stadt es eine ARGE /JobCenter gibt ... ansonsten wird das ALG2 nämlich dann weiterhin auch vom Arbeitsamt bezahlt. MFG Marco Geändert von mbc (26.01.2008 um 19:48 Uhr). |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 559
| Nein, die ARGEn sind diese merkwürdigen Mischgebilde aus Kommunaler Verwaltung und Bundesagentur füe Arbeit, die fürs ALGII zuständig sind. Fürs ALG1 ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Und als Ergänzung zum Thema Mobbing: ich bezweifele nicht, dass ihm da übel mitgespielt wurde, nur wird das schwer beweisbar sein. Die Tatsache, dass kein Kündigungsschutz bestand, ist halt ein Indiz, dass sowoh Gerichte als auch die Arbeitsagentur so werten werden, wie ich das beschrieben habe. Das wird nicht leicht, eine Sperrfrist zu vermeiden, zumal er nach der eigenen Kündigung zum 31.03 die vorgeschriebene Arbeitslosmeldung offenbar nicht vorgenommen hatte. Aber vielleicht hat er ja Glück, und findet rehtzeitig einen neuen Job. Dann braucht ihn das nicht zu interessieren. Vie lGlück dabei! |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 137
| Zitat:
Habe ich hier beim stöbern gefunden: "Nicht nur bei einer Kündigung, auch bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags müssen Sie sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur melden." Heist das, man muss sofort zum Arbeitsamt sich melden wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag (1. Jahr) unterschreibt? Ich dachte erst 3 .Monate vor dem ablaufen der Befristung im Arbeitsvertrag? Geändert von Stumme Ursel (26.01.2008 um 20:20 Uhr). Grund: Schreibfehler | |
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| | #13 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Wenn er selbst gekündigt hat, bekommt er mit ziehmlicher Wahrscheinlichkeit eine Sperre von wenigstens 3 Monaten. Ja. Mobbing ist wirklich scheiße. Du als gemobbter mußt über einen längeren Zeitraum Nachweise (Mobbingtagebuch) führen. So schwer es auch fällt. Dann sollte man zunächst den Betriebsrat in Kenntnis setzten. Meiner persönlichen Erfahrung macht es keinen Sinn sich mit dem unmittelbar vorgesetzten auseinander zu setzten, da dieser meist irgendwie mit drinhängt. Hilft der Betriebsrat nicht weiter sollte man sich externe Hilfe wie z.B. einen Therapeuten holen und dem das ganze schildern. Selbst kündigen ist immer die schlechteste Alternative. Besser wäre es du hättest dich krankschreiben lassen und dann auf anraten vom Psychologen gekündigt. |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 137
| Zitat:
er hat vor Weihnachten gekündigt zum 31.03., und ist nicht auf das Arbeitsamt, weil er schon eine Zusage per Mail ( von Geschäftsführer persönlich) hatte für 01.04. diese, wurde aber wieder zurückgezogen weil er nicht innerhalb von 2. Wochen aus dem Vertrag raus gelassen wurde, geht ja auch schlecht wenn man(n) Krank geschrieben ist. Jetzt hat ihm sein Arbeitgeber zum 29.02. selber fristgerecht gekündigt, er darf sogar Zuhause bleiben bei vollem Gehalt. Nun habe ich ihm als Schwester geraten, sich doch Arbeitslos zu melden, weil 5.Wochen wenig sein können um einen neuen Job zu finden? Wir gingen ja vom 31.03. aus. Ist jetzt durch die Kündigung des Arbeitgebers eine neue, rechtliche Situation eingetreten und er bekommt keine Sperre, es sei der AG macht halt im Formular noch Ärger? Zitat: Späterer Antrag "In bestimmten Fällen (z.B. bei einer Sperrzeit) kann es sinnvoll sein, erst später Antrag auf Zahlung des Arbeitslosengeldes zu stellen. So wird die Sperrzeit schon durch die Zeit verbraucht, in der Sie keinen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Außerdem darf in diesem Fall weder eine Sperrzeit noch eine Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes angeordnet werden. Damit die Zeit in der Rentenversicherung zählt, müssen Sie sich jedoch unverzüglich arbeitslos melden. Beachten Sie, dass Sie der Arbeitsagentur Bescheid geben müssen, wenn Sie sich zunächst arbeitslos melden, das Arbeitslosengeld aber erst zu einem späteren Zeitpunkt beziehen möchten." Macht es Sinn sich nur Arbeitslos zu melden, und bei Bedarf später einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen, etwa am 29.02? Zum Mobbing, sein direkter Vorgesetzter will ja gar nicht das er geht, unterstützt ihn, lobt ihn wegen super Leistung. Es geht viel höher und ja, es wird schwer sein es zu beweisen. Der Betriebsrat war auch keine Hilfe - Familienbetrieb -! Gruß Ursel Geändert von Stumme Ursel (27.01.2008 um 11:23 Uhr). Grund: Zusatz gefunden | |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 159
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 559
| Zitat:
Das beste wird wirklich sein, dem hier schon gegebenen Ratschlag zu folgen und ein Attest des Hausarztes vorzulegen, dass eine Fortfürhrung des Arbeitsverhätnisses aus gesundheitlich Gründen unmöglich war. Das löst zwar das Problem der verspäteten Meldung nicht, aber die daraus resultierende Sperrzeit ist erheblich kürzer als die 3 Monate, die bei Unterstellung mutwillig herbeigeführter Arbeitslosigkeit verhängt würden. Soviel ich weiss beträgt dann die Sperrzeit entweder eine Woche oder eben genau die Zeit, um die die Meldefrist überschritten wurde. Hier könnte man dann sogar noch mit einer nicht möglichen meldung wegen Krankheit argumentieren. avalon | |
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