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| Tags: alg, differenzierung, verlaengerung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.06.2007
Beiträge: 21
| Hallo liebe Leidensgenossen, Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten, bin erst im Dez. 2007 58 Jahre alt geworden und bekomme noch bis 17. Febr. 2008 ALG I. Frage: Wäre ich von der Gesetzesänderung die ein verlängertes Arbeitslosengeld vorsieht auch betroffen, oder hätte ich bereits bei Arbeitslosmeldung 58 Jahre alt sein müssen? Jedem ganz lieben Dank für eine Antwort ! :icon_klarsch: Herzliche Grüße an alle hier im Forum ! |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.296
| Zitat:
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 256
| Nach der geplanten Übergangsregelung des § 434r SGB III werden die erhöhten Anspruchsdauern -- ohne die Voraussetzungen der Vorbeschäftigungszeiten -- für alle Personen durchgeführt, die am 01.01.2008 einen Anspruch auf Alg hatten und das entsprechende Alter vollendet haben. Wer also zum 01.01.2008 noch Alg bezieht und das 58 Lj vollendet hat, bekommt seinen vorherigen Anspruch von 18 Monaten automatisch auf 24 Monate aufgestockt! Die Fälle werden von der BA, wenn das Gesetz so eintritt, automatisch aufgegriffen! |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2006
Beiträge: 378
| Zitat:
Am ende werden die dann vom Richter mit einem Vergleich überfallen. Zumindest ist das bei zustehenden Geldzahlungen die Regel
__________________ Wer in einer Demokratie schläft, der wacht in einer Diktatur auf! | |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2006
Beiträge: 378
| Was man nun genau für die Lücke von der Regierung vorgesehen hat ist nicht zu finden; aber die BA-Führung hat bereits interne Weisungen diesbezüglich herausgebracht, die meine Vermutung damit bestätigen: Zitat:
__________________ Wer in einer Demokratie schläft, der wacht in einer Diktatur auf! | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 256
| Da du an die Informationen gekommen bist, dürften die ja wohl nicht intern sein, oder? Ausserdem kann die BA die neuen Gesetze noch nicht umsetzen, das sie eben noch nicht rechtskräftig sind! |
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