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Alt 21.01.2008, 14:49   #1
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Benutzerbild von 333günni333
 
Registriert seit: 28.06.2007
Beiträge: 21
Frage ALG I Verlängerung - Differenzierung

Hallo liebe Leidensgenossen,
Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten,
bin erst im Dez. 2007 58 Jahre alt geworden und bekomme noch bis
17. Febr. 2008 ALG I.
Frage: Wäre ich von der Gesetzesänderung die ein verlängertes Arbeitslosengeld vorsieht auch betroffen, oder hätte ich bereits bei Arbeitslosmeldung 58 Jahre alt sein müssen?

Jedem ganz lieben Dank für eine Antwort ! :icon_klarsch:

Herzliche Grüße an alle hier im Forum !
333günni333 ist offline  
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Alt 21.01.2008, 17:21   #2
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Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.296
Standard

Zitat:
Von dieser begrüßenswerten Verbesserung für ältere Erwerbslose könnten nach Angaben des Arbeits- und Sozialministeriums in den ersten drei Monaten 2008 rund 30.000 bis 40.000 Personen profitieren. Nach dem Willen des Kabinetts soll diesen Personen nach Verabschiedung des Gesetzes rückwirkend das verlängerte Alg I gewährt werden. Die rückwirkende Gewährung der Versicherungsleistung Alg I wirft aber aus juristischer Sicht und in Bezug auf die Praxis der Leistungsgewährung viele Probleme auf. Denn nach dem Ablauf des Alg I-Anspruchs rutschen Erwerbslose in die Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II (Alg II) oder sie fallen ganz aus dem Leistungsbezug heraus.

Damit die Betroffenen auch tatsächlich rückwirkend ihren Anspruch auf Alg I geltend mach können, sollten sie unbedingt Vorkehrungen treffen. Tacheles e.V. weist deshalb auf die Fallstricke des Verfahrens und präventive Schritte hin:
Hier gehts weiter: www.tacheles-sozialhilfe.de
Mambo ist offline  
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Alt 21.01.2008, 18:14   #3
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.04.2006
Ort: NRW
Beiträge: 256
Reden Glück gehabt

Nach der geplanten Übergangsregelung des § 434r SGB III werden die erhöhten Anspruchsdauern -- ohne die Voraussetzungen der Vorbeschäftigungszeiten -- für alle Personen durchgeführt, die am 01.01.2008 einen Anspruch auf Alg hatten und das entsprechende Alter vollendet haben.
Wer also zum 01.01.2008 noch Alg bezieht und das 58 Lj vollendet hat, bekommt seinen vorherigen Anspruch von 18 Monaten automatisch auf 24 Monate aufgestockt!
Die Fälle werden von der BA, wenn das Gesetz so eintritt, automatisch aufgegriffen!
Seebarsch ist offline  
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Alt 23.01.2008, 09:18   #4
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Benutzerbild von Faustus
 
Registriert seit: 26.09.2006
Beiträge: 378
Standard Automatisch?

Zitat:
Zitat von Seebarsch Beitrag anzeigen
Nach der geplanten Übergangsregelung des § 434r SGB III werden die erhöhten Anspruchsdauern -- ohne die Voraussetzungen der Vorbeschäftigungszeiten -- für alle Personen durchgeführt, die am 01.01.2008 einen Anspruch auf Alg hatten und das entsprechende Alter vollendet haben.
Wer also zum 01.01.2008 noch Alg bezieht und das 58 Lj vollendet hat, bekommt seinen vorherigen Anspruch von 18 Monaten automatisch auf 24 Monate aufgestockt!
Die Fälle werden von der BA, wenn das Gesetz so eintritt, automatisch aufgegriffen!
Automatisch glaube ich kaum, dieser Mobbingverein wird genau das verschweigen und die Leute klagen lassen.
Am ende werden die dann vom Richter mit einem Vergleich überfallen.
Zumindest ist das bei zustehenden Geldzahlungen die Regel
__________________
Wer in einer Demokratie schläft, der wacht in einer Diktatur auf!
Faustus ist offline  
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Alt 23.01.2008, 09:30   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Faustus
 
Registriert seit: 26.09.2006
Beiträge: 378
Standard

Was man nun genau für die Lücke von der Regierung vorgesehen hat ist nicht zu finden; aber die BA-Führung hat bereits interne Weisungen diesbezüglich herausgebracht, die meine Vermutung damit bestätigen:
Zitat:
Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sind Neu- und Weiterbewilligungsanträge bis auf weiteres nach dem geltenden Recht zur Anspruchsdauer zu bewilligen und laufende Fälle nicht anzu-passen.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/a...-21%5B1%5D.pdf
__________________
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Faustus ist offline  
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Alt 23.01.2008, 18:26   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.04.2006
Ort: NRW
Beiträge: 256
Cool Intern -- geheim --- ?

Da du an die Informationen gekommen bist, dürften die ja wohl nicht intern sein, oder?
Ausserdem kann die BA die neuen Gesetze noch nicht umsetzen, das sie eben noch nicht rechtskräftig sind!
Seebarsch ist offline  
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