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| Tags: anlehnung, arbeitsplatz, entfernung, fahrtkostenhilfe, steuerrecht, whg, zwischen |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.06.2007
Beiträge: 122
| Hallo allerseits! Habe ´mal wieder ´was zum Thema "Fahrtkosten": Das Arbeitsamt, das meine Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsamt bezuschusst, steht auf dem Standpunkt, daß nur die kürzeste Strecke berücksichtigt werden könne. Die ist aber gut 10 km kürzer als die, die ich tatsächlich fahre. Dafür schaffe ich über den Weg in einer halben Stunde, während mich die Route des Arbeitsamtes quer durch meine Heimatstadt und über die A40 (wer nicht dort wohnt: Ständig Stau!) führt. Dazu braucht man lt. Navi schon mitten am Tag über eine Stunde. In meinem Widerspruch habe ich Wirtschaftlichkeit, Tagespendelbereich etc. angeführt. Jetzt fragt das Arbeitsamt an, ob ich meinen Widerspruch nicht lieber zurücknehmen möchte (!?), da sich deren Berechnungen an den Vorgaben des Steuerrechts orientieren sollen. Kennt sich jemand damit aus? M. E. erstattet das FA die Kosten der tatsächlich gefahrenen Wegstrecke, was für das Arbeitsamt aber schnuppe sein dürfte. Immerhin zahlen die auch eine andere Kilometerabgeltung. |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.596
| Tja - wie der Zufall so will, hatte mein Mitbewohner gestern vor dem SG in Köln seinen nicht öffentlichen! Verhandlungstermin just zum Thema Fahrtkosten. Ich war selbst nicht im Termin, aber lt. seiner Aussage hat die Richterin dort seine Klage abgebügelt, mit Verweis auf die bereits ausführliche Kommentierung der Rechtslage im EStG. Selbst Hinweise bezüglich des Umstands, daß es sich hier um Anwendung des SGB handelt und nicht der Einkommensteuergesetzgebung, ließ sie unbeachtet von sich abperlen. Um es mal ganz kurz auf den Punkt zu bringen, wird hier, nach meiner Ansicht, wissentlich Unrecht begangen. Aber noch ist nicht aller Tage Abend. Wir warten erst mal den Schriftsatz ab... Na ja und was die Zeit angeht, so spielt die für Dich keine Rolle. Zwei Stunden Fahrzeit sind m.W. zumutbar...
__________________ Beste Grüße aus M. bei Bonn von Curt The Cat ------------------------------- Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar ! "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb WIDERSTAND!!! Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland, Sparkasse Bonn, BLZ 38050000, Kto 1900057306 Geändert von Curt The Cat (09.12.2007 um 21:22 Uhr). |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Nach meinem Kenntnisstand kann man steuerrechtlich die tatsächlich regelmäßig gefahrene Stecke geltend machen, wenn diese z. B. verkehrstechnisch günstiger ist.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.06.2007
Beiträge: 122
| Habe zwischenzeitlich beim zuständigen FA angerufen. Dort meinte man, daß - steuerrechtlich - tatsächlich nur die kürzeste Strecke berechnet werde, Zeitersparnis hin oder her. Für eine längere bräuchte ich schon eine ganz gute Begründung. Die reguläre Fahrzeit beträgt, wie beschrieben, schon jeweils eine Stunde außerhalb des Berufsverkehrs. Morgens und abends dürfte ich also wesentlich länger unterwegs sein. Da auf der benannten Bahn dann IMMER Stau herrscht, gehe ich davon aus, täglich insg. 3,5 bis 4 Stunden unterwegs zu sein. Den Ausgang des sozialrechtlichen Verfahrens lass´ mich bitte wissen, ja? |
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