Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG

Entfernung zwischen Whg. und Arbeitsplatz: Fahrtkostenhilfe in Anlehnung Steuerrecht?; in Forum: Information; Hallo allerseits! Habe ´mal wieder ´was zum Thema "Fahrtkosten": Das Arbeitsamt, das meine Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsamt bezuschusst, steht auf dem Standpunkt, daß nur die kürzeste Strecke berücksichtigt werden ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , , , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 05.12.2007, 13:52   #1
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 10.06.2007
Beiträge: 122
Standard Entfernung zwischen Whg. und Arbeitsplatz: Fahrtkostenhilfe in Anlehnung Steuerrecht?

Hallo allerseits!

Habe ´mal wieder ´was zum Thema "Fahrtkosten":

Das Arbeitsamt, das meine Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsamt bezuschusst, steht auf dem Standpunkt, daß nur die kürzeste Strecke berücksichtigt werden könne. Die ist aber gut 10 km kürzer als die, die ich tatsächlich fahre. Dafür schaffe ich über den Weg in einer halben Stunde, während mich die Route des Arbeitsamtes quer durch meine Heimatstadt und über die A40 (wer nicht dort wohnt: Ständig Stau!) führt. Dazu braucht man lt. Navi schon mitten am Tag über eine Stunde.

In meinem Widerspruch habe ich Wirtschaftlichkeit, Tagespendelbereich etc. angeführt. Jetzt fragt das Arbeitsamt an, ob ich meinen Widerspruch nicht lieber zurücknehmen möchte (!?), da sich deren Berechnungen an den Vorgaben des Steuerrechts orientieren sollen.

Kennt sich jemand damit aus? M. E. erstattet das FA die Kosten der tatsächlich gefahrenen Wegstrecke, was für das Arbeitsamt aber schnuppe sein dürfte. Immerhin zahlen die auch eine andere Kilometerabgeltung.
Musterfrau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2007, 14:31   #2
Redaktion
 
Benutzerbild von Curt The Cat
 
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.596
Standard

Tja - wie der Zufall so will, hatte mein Mitbewohner gestern vor dem SG in Köln seinen nicht öffentlichen! Verhandlungstermin just zum Thema Fahrtkosten. Ich war selbst nicht im Termin, aber lt. seiner Aussage hat die Richterin dort seine Klage abgebügelt, mit Verweis auf die bereits ausführliche Kommentierung der Rechtslage im EStG.

Selbst Hinweise bezüglich des Umstands, daß es sich hier um Anwendung des SGB handelt und nicht der Einkommensteuergesetzgebung, ließ sie unbeachtet von sich abperlen.

Um es mal ganz kurz auf den Punkt zu bringen, wird hier, nach meiner Ansicht, wissentlich Unrecht begangen. Aber noch ist nicht aller Tage Abend. Wir warten erst mal den Schriftsatz ab...

Na ja und was die Zeit angeht, so spielt die für Dich keine Rolle. Zwei Stunden Fahrzeit sind m.W. zumutbar...


__________________
Beste Grüße aus M. bei Bonn
von
Curt The Cat
-------------------------------
Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar !

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht

Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb
WIDERSTAND!!!

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland, Sparkasse Bonn, BLZ 38050000, Kto 1900057306

Geändert von Curt The Cat (09.12.2007 um 21:22 Uhr).
Curt The Cat ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2007, 15:41   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
Standard

Nach meinem Kenntnisstand kann man steuerrechtlich die tatsächlich regelmäßig gefahrene Stecke geltend machen, wenn diese z. B. verkehrstechnisch günstiger ist.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2007, 20:07   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 10.06.2007
Beiträge: 122
Standard

Habe zwischenzeitlich beim zuständigen FA angerufen. Dort meinte man, daß - steuerrechtlich - tatsächlich nur die kürzeste Strecke berechnet werde, Zeitersparnis hin oder her. Für eine längere bräuchte ich schon eine ganz gute Begründung.

Die reguläre Fahrzeit beträgt, wie beschrieben, schon jeweils eine Stunde außerhalb des Berufsverkehrs. Morgens und abends dürfte ich also wesentlich länger unterwegs sein. Da auf der benannten Bahn dann IMMER Stau herrscht, gehe ich davon aus, täglich insg. 3,5 bis 4 Stunden unterwegs zu sein.

Den Ausgang des sozialrechtlichen Verfahrens lass´ mich bitte wissen, ja?
Musterfrau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Meldung bei Entfernung vom Wohnort Bienchen Anträge 8 25.05.2008 17:52
Zumutbare Entfernung zur Arbeit Laila85 ALG 9 06.07.2007 13:23
ALG 1 ohne Wagen - welche Entfernung darf ARGE anbieten rbrauns ALG 10 21.05.2007 07:55
Steuerrecht für Renten und Rentenbeiträge Lusjena Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 4 28.04.2007 09:42
Kann ich einen 400€ Job in ~500Km entfernung annehmen/besorg BumBum U 25 1 17.01.2007 22:06


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:06 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland