Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG

ALG - Bedingungen; in Forum: Information; Die Zahlung des sogenannten Arbeitslosengeld ( ALG ) ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Grundsätzliche Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist zunächst einmal, dass der ALG -Empfänger in den vergangen ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 19.06.2005, 17:27   #1
Janchen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard ALG - Bedingungen

Die Zahlung des sogenannten Arbeitslosengeld (ALG) ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Grundsätzliche Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist zunächst einmal, dass der ALG-Empfänger in den vergangen drei Jahren vor Eintritt seiner Arbeitslosigkeit mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet hat. Der ALG-Empfänger muss selbst also schon einmal Beiträge in die sogenannte Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Dieser Umstand bedingt dann auch die zweite Voraussetzung. Arbeitslosengeld können nur diejenigen erhalten, die auch in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben. Deshalb können zum Beispiel arbeitslos gewordenen Beamte kein Arbeitslosengeld beziehen.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2005, 19:51   #2
Lillybelle
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Die Rahmenfrist für Anwartsschaftszeiten für ALG1 verlängert sich um max. 3 Jahre während des Erziehungsurlaubs. ( jetzt neudeutsch " Elternzeit")

Das heisst: Wer VOR dem Erziehungsurlaub gearbeitet hat oder zumindest schon da ALG1 bezog und nicht den ganzen Bezugszeitraum ausgeschöpft hat bis zur Geburt, bekommt es weiter danach.

Die, die schon vor dem Erziehungsurlaub nur ALHI oder jetzt Hartz4 erhalten haben, erwerben durch die Erziehungszeit keine zusätzlichen Anwartschaften auf ALG1, sondern bekommen weiter ALG2
Man erwirbt lediglich in der Zeit nur Rentenanwartschaftszeiten, die einem bei der Rente gut geschrieben werden. Das wird oft verwechselt.

Erziehungsgeld darf man übrigens neben ALG2 beziehen, da man auch bis zu 30 Std trotzdem arbeiten darf- ob man durch die Erziehung vom MKind verhindert ist, spielt dabei keine Rolle.
Es darf nicht angerechnet werden als Einkommen.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2005, 18:23   #3
Redaktion
 
Benutzerbild von vagabund
 
Registriert seit: 22.06.2005
Ort: NRW
Beiträge: 1.978
Standard

HINWEIS:
Ab 01.02.2006 beträgt die Rahmenfrist zwei Jahre.

Quelle
__________________
Gruß
vagabund
.................................................. ..................................
Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06


Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung.

"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner
vagabund ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2005, 13:49   #4
Lusjena
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard RE: ALG- BEdingungen

Sehr gut kan man dies hier nachlesen.

http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld.html
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2007, 09:39   #5
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.07.2007
Beiträge: 1
Standard ALG für Auslandrückehrer

Ich hoffe mir kann irgendjemand weiter helfen, bei Agentur für Arbeit konnte es auf jeden Fall keiner so richtig.

Ich bin 2002 nach Frankreich gezogen eun habe auch dort garbeitet. Davor war ich sehr lanege bei der BW und habe so manchen sozialversicherungspflichtigen Job gehabt, ist aber länger her.

Habe ich jetzt als EU-Arbeiter Anspruch auf ALG auch wenn ich die letzten Jahre nicht in die deutsche Kasse gezahlt habe?

Mir ist bekannt dass ich ein Nachweisformular E301 ausgefüllt vom französsischen Arbeitsamt ANPE vorlegen muss, aber um ALG bekommen zu dürfen muss ich mindestens 1 Monat in Deitschland gearbeitet haben, ist das soweit korrekt?
Michou71 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2007, 20:10   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.04.2006
Ort: NRW
Beiträge: 245
Standard Auslandsbeschäftigung

Die Beschäftigungszeiten aus Frankreich können tatsächlich mit der Bescheinigung E 301 mit nach Deutschland genommen werden.
Wenn der Anspruch - letzte zwei Jahre= 360 Tage Arbeit - ausschließlich durch Zeiten aus Frankreich erfüllt werden soll, muss nach der Beschäftigung in Frankreich und der Alo-Meldung in Deutschland eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland vorliegen. Die EU-Vorschrift 1408/74 setzt da keine Frist von einem Monat. Notfalls reicht auch ein Tag versicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschland!
Seebarsch ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ALG 2 unter erleichterten Bedingungen ? hilfesuchender1000 Allgemeine Fragen 4 13.05.2007 20:50
Bedingungen für Erwerbsunfähigkeitsrente (EUR) Arco Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 5 21.02.2006 23:00
ALG II bei schulischer Ausbildung - Bedingungen? Kiba ALG II 3 08.02.2006 12:29


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:47 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland