Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG

Warum noch Arbeitsamt, wenn schon Alg2-Bezug?; in Forum: Information; Hallo Forum, ich würde ja gerne so langsam mal Ruhe geben, aber irgendein Amt macht mir immer wieder einen Strich durch die Rechnung. Aktueller Fall: Ich habe Ende September noch ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 23.11.2007, 21:59   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 22.11.2007
Beiträge: 42
Standard Warum noch Arbeitsamt, wenn schon Alg2-Bezug?

Hallo Forum,

ich würde ja gerne so langsam mal Ruhe geben, aber irgendein Amt macht mir immer wieder einen Strich durch die Rechnung. Aktueller Fall:


Ich habe Ende September noch ein paar Tage Restanspruch Alg1 gehabt, die Bewilligung und Auszahlung hat ein bisschen gedauert, aber jetzt hat's doch noch geklappt. Am selben Tag wie der Bewilligungsbescheid kam dann mit getrennter Post noch eine Einladung des Arbeitsamtes, ich möge doch dann und dann zu einem Gespräch "über mein Bewerberangebot blabla..." kommen. Diesen Termin musste ich allerdings erstmal absagen, weil ich am selben Tag ein Bewerbungsgespräch hatte. Bewerbungsgespräch ist dann allerdings in letzter Minute ausgefallen.

Gestern kommt dann neuer Terminvorschlag des Arbeitsamtes für 26.11. um 8.00 morgens. Ich hatte denen bei der Absage des ersten Termines schon gesagt, ich könnte zwar am 26.11., aber erst nach 11.00, weil ich bis dahin Behördengänge zu erledigen habe. Insofern weiß ich gar nicht, wie ich diesen neuen Termin für 8.00 morgens nun auffassen soll, Dummheit, Nichtzuhören, oder Schikane? Egal, mir ist nämlich noch was anderes eingefallen:

Da ich ja am 26.11. meinen Termin wegen der EGV beim Alg2-Amt habe (nachdem ich auch seit Anfang November Alg2 beziehe), frage ich mich jetzt doch noch: warum soll oder muss ich eigentlich noch zum Arbeitsamt hin wegen meinem Bewerberangebot? Die haben mich doch seit Anfang des Monates schon ans Alg2-Amt "abgegeben". Was wollen die noch von mir? Im besten Fall will ich hier mal unterstellen, dass jemand da routinemäßig die Einladung rausgeschickt hat, ohne vorher wegen Alg2 zu gucken.

Meine Frage ans Forum: wie verhalte ich mich am besten? Weitere Einladungen ignorieren? Oder am Montag beim Alg2-Amt fragen, was das soll? Ich bin da ein bisschen ratlos.
rudiratlos1958 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2007, 00:54   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
Standard

Nachfragen ist immer besser als ignorieren
Arania ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2007, 02:13   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Hartzbeat
 
Registriert seit: 24.09.2007
Beiträge: 839
Standard

Hi rudi,
Zitat:
Meine Frage ans Forum: wie verhalte ich mich am besten? Weitere Einladungen ignorieren? Oder am Montag beim Alg2-Amt fragen, was das soll? Ich bin da ein bisschen ratlos.
Auch wenn Du ALG II empfängst, musst Du der Vermittlung bzw. der ARGE zur Verfügung stehen, damit Du überhaupt diese Leistung erhältst.

Ergo musst Du auch den Einladungen nachkommen, sofern diese eine Rechtsfolgenbelehrung (siehe Rückseite) enthalten, die Dich darauf hinweisen, was die Folgen sind, wenn Du dieser Einladung nicht nachkommst (Leistungskürzung bis -versagung). Die Formulierung "Bewerberangebot besprechen" ist eine Standardform und muss nicht unbedingt mit Stellenangeboten und Bewerbungen in Verbindung stehen. Unter Bewerberangebot versteht die Behörde lediglich Deinen Datensatz bzw. eine Person, die arbeitslos gemeldet ist - mehr nicht.

Da Du bereits einen Termin für den 26.11.2007, 8:00 Uhr hast, könntest Du per Telefonat um eine Terminverschiebung für 11:00 Uhr bitten, solltest aber fordern, dass man Dir die Änderung bis dahin schriftlich zuschickt.
Fertige Dir vom Telefonat eine Gesprächsnotiz (> Muster siehe Anhang) als Belge für den Anruf an.

Möglicherweise ist die/der Sachbearbeiter kulant und verlagert den Termin, kann aber auch sein, dass er Deine "Behördengänge" nicht als wichtigen Grund für eine Terminänderung sieht. Dann musst Du der Einladung natürlich nachkommen.

Grüße von
Hartzbeat
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Gesprächsnotiz.pdf (11,6 KB, 35x aufgerufen)

Geändert von Hartzbeat (24.11.2007 um 02:15 Uhr).
Hartzbeat ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2007, 02:27   #4
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 22.11.2007
Beiträge: 42
Standard

Da haben wir uns irgendwie falsch verstanden
Zitat:
Zitat von Hartzbeat Beitrag anzeigen
Auch wenn Du ALG II empfängst, musst Du der Vermittlung bzw. der ARGE zur Verfügung stehen, damit Du überhaupt diese Leistung erhältst.
Also nochmal zur Erläuterung:

Ich erhalte seit Anfang des Monats Alg2 (bin also aus dem Alg1-Bezug raus), und am Montag soll ich beim Alg2-Amt zur EGV kommen, d. h., das Alg2-Amt will mit mir ja u. a. auch besprechen, wie sie mich wieder in Brot und Arbeit kriegen. So weit, so gut.

Was ich nicht verstehe: warum will mich auch noch das Arbeitsamt sehen? Die haben doch mit mir nix mehr zu tun, für die Beschaffung eines Arbeitsplatzes ist seit dem Beginn meines Alg2-Bezuges auch das Alg2-Amt zuständig.

Oder anders: mein "Chef" in Bezug auf die Arbeitsplatzbeschaffung ist jetzt das Alg2-Amt und nicht mehr das Arbeitsamt, warum sollte ich also zum Arbeitsamt hingehen?
Zitat:
Zitat von Hartzbeat Beitrag anzeigen
wenn Du dieser Einladung nicht nachkommst (Leistungskürzung bis -versagung)
Was soll denn da gekürzt werden? Ich habe doch gar kein Anrecht mehr auf Alg1, ich erhalte nur noch Alg2.
Zitat:
Zitat von Hartzbeat Beitrag anzeigen
Da Du bereits einen Termin für den 26.11.2007, 8:00 Uhr hast, könntest Du per Telefonat um eine Terminverschiebung für 11:00 Uhr bitten, solltest aber fordern, dass man Dir die Änderung bis dahin schriftlich zuschickt
Umgekehrt wird ein Schuh draus: zuerst hatte ich den Termin fürs Alg2-Amt um 9.30, dann habe ich beim Arbeitsamt um einen neuen Termin am 26.11. nach 11.00 gebeten, und diese Vollspaten haben mir dann eine Einladung für den 26.11. um 8.00 geschickt.

Geändert von rudiratlos1958 (24.11.2007 um 02:35 Uhr).
rudiratlos1958 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2007, 04:08   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Hartzbeat
 
Registriert seit: 24.09.2007
Beiträge: 839
Standard

@ rudi,
sorry, aber ignorieren geht, wie Dir bereits Arania geschrieben hat, jedenfalls nicht. Da Du bereits Montag dahin sollst, könntest Du das lediglich kurzfristig per Anruf klären. Also ruf' vorher an und kläre das.
Übrigens: Auch ALG II kann Dir durchaus gekürzt werden.
Hartzbeat ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2007, 22:42   #6
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 10
Standard AA bei ALG 2

Hallo rudiratlos,

ich würde den Termin auf jeden Fall wahrnehmen.
Bei uns ist das sogar so,selbst wenn man ALG 2 bezieht, MUSS man zum Arbeitsamt,wenn eine Einladung erfolgt!
Ich selbst bin am Dienstag dran,auch Hartz IV und auch zum AA!
Ignorieren ist die denkbar schlechteste Variante,die Du machen kannst.
Was man Dir kürzen kann? Hartz IV und das kann sehr,sehr böse sein,wenn Du plötzlich nur noch die Hälfte für 3 Monate bekommst.Beim nächsten Verstoß können sie Dir das Geld sogar ganz streichen!
Überlege Dir gut,was Du da machst.
Wir alle sind auf das Amt angewiesen und nicht umgekehrt.
LG
Christine
ChristineSch ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Tagesmutti bei Alg2-Bezug? Moppelchen Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie 16 09.08.2008 00:12
Rentennachzahlung bei ALG2- Bezug Schnuckel Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 8 09.10.2007 10:57
Wozu noch Unterlagen, wenn kein Alg2? PRONOMEN ALG II 17 21.01.2007 22:58
hauskauf bei bezug von alg2 vladtepes ALG II 7 20.09.2006 19:51
Befristete Tätigkeit bei ALG I - Bezug (noch) andi_k ALG 2 15.11.2005 12:17


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:18 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland