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| Tags: 112, 2007, arbeitslos, monate |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 09.04.2007 Ort: NRW
Beiträge: 1.919
| Heute muss ich mal ein paar Fragen für einen Freund hier einstellen. Nennen wir ihn einfach mal Max. Max arbeitet seit über 10 Jahren als Maler für eine kleine Firma. Seit ein paar Wochen hat diese Firma zu wenige Aufträge. Deshalb hat der Chef meinen Freund in den Urlaub geschickt. Am Montag soll Max zum Seniorchef, um sich seine Kündigung abzuholen, da sich die Auftragslage nicht verbessert hat. Sobald er die Kündigung schriftlich hat geht er zum Arbeitsamt. Für das AA hat er weder Telefon noch Internet. Nun zu meinen Fragen: · Gibt es für Maler, Dachdecker usw. eine andere Möglichkeit der Kündigung, als die Betriebsbedingte? · Wie lange dauert die Bearbeitung für Alg I? · Wird man als frisch gemeldeter Arbeitsloser auch so schikaniert wie als Hartzer? · Kann Max in seiner jetzigen Firma während seiner Arbeitslosigkeit als Minijobber (165 Euro/Monat) arbeiten, um über die Runden zu kommen? · Kann Max guten Gewissens für diese Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten und bei besserer Auftragslage seiner Firma bei der ZA kündigen? · Ist es für die kurze Zeit möglich, dass Max ein Gewerbe anmeldet um Aufträge bei my-hammer.de oder von Privatpersonen annimmt? · Wird Max schon bei Arbeitslosmeldung nach Vermögen gefragt (Auto + Motorrad in Abzahlungspha se), oder erst bei Antrag auf Hartz IV? · Was muss Max noch alles beachten? Ich bedanke mich für qualitative Antworten
__________________ [B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B] [SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE] [FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT] |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 667
| Zitat:
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 246
| Hallo, zu dem Thema noch einige Ergänzungen. Die Regelungen zu Schlechtwettergeld etc. wurden durch die Neuregelungen des Saison-Kurzarbeitgeldes abgelöst. Hier wird bei Arbeitsausfall durch die Agentur Kurzarbeitergeld ergänzend gezahlt. Das bedeutet auch, dass der Betrieb seine eingearbeiteten Mitarbeiter behält. Hier sollte sich der Arbeitgeber bei der Agentur vor Ort informieren lassen! Hinsichtlich der Bearbeitungszeit der Anträge hat sich das bei der Agentur grundlegend geändert. Wenn die Unterlagen vollständig sind, wird in über 90% der Fälle beim Abgabetermin über den Antrag entschieden und der Antrag bewilligt. Zum Zahlungstermin- am Monatsende - ist dann das Geld da! |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.06.2007
Beiträge: 39
| Bei der Tätigkeit für seinen Ex-Immernoch-Arbeitgeber sollte er beachten, dass er unter 15 Std. die Woche bleibt, da er sonst den Anspruch auf Arbeitslosengeld verliert. 165 Euro kann er frei dazuverdienen alles andere wird abgezogen. Will er sich selbstständig machen muss er einmal im Monat eine Meldung ans Arbeitsamt geben über die geleisteten Stunden (auch hier wieder unter 15 Stunden) und die Einnahmen/Ausgaben .... alles über 165 Euro wird auch einkassiert. Vielleicht kann er ja auf 400 Euro-Basis für seinen Ex-Arbeitgeber arbeiten und bei my-hammer als Selbständiger ... und sich so selber erhalten. Alternativ kann er das Arbeitsamt nach Existenzgründerunterstützung fragen und auf selbständiger Basis für seinen Ex-Arbeitgeber arbeiten und bei my-hammer ...nur beim Ex-Arbeitgeber wäre ungesund, da er dann in die Bedrängnis mit der Scheinselbständigkeit käme. Viele Wege führen nach Rom ;) Sumse |
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