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Härtefallregelung bei eigener Kündigung???; in Forum: Information; Hallo, ich arbeitete momentan 6 Stunden am Tag, also 30 die Woche. Mein Arbeitsweg beträgt mit Bus und Bahn morgens 1,5 Stunden und der Heimweg noch einmal 1,5 Stunden. Jetzt ...
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Alt 14.11.2007, 12:14   #1
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Registriert seit: 08.05.2007
Beiträge: 3
Standard Härtefallregelung bei eigener Kündigung???

Hallo,

ich arbeitete momentan 6 Stunden am Tag, also 30 die Woche. Mein Arbeitsweg beträgt mit Bus und Bahn morgens 1,5 Stunden und der Heimweg noch einmal 1,5 Stunden.

Jetzt will mein Arbeitgeber wieder, dass ich 8 Stunden am Tag arbeite und möchte den Arbeitsvertrag wieder auf 40 Stunden hochschrauben. Übrigens wurde nie ein anderer Vertrag (Arbeitsvertrag ist mit 40 Stunden geschrieben) oder ein Zusatz zum Vertrag geschrieben. Die Reduzierung auf 30 Stunden die Woche erfolte nur mündlich.

Ich kann aber nicht 8 Stunden am Tag arbeiten, da dann mein Zug morgens 7.°° Uhr fährt und zurück 17.°°Uhr. ich gehe dann 6.15 Uhr aus dem Haus und bin 18.15. Uhr zurück.

Ich habe Kinder. Der Kindergarten öffnet 6.30 Uhr und schließt 16.30 Uhr. Gehe ich 8 Stunden arbeiten, kann ich meine Kinder weder morgens hinbringen, noch abends abholen. Mein Ehemann ist in einer Führungsposition und hat nachmittags und abends oft außer Haus Termine. Es ist ihm in seiner Position auf keinen Fall möglich jeden Tag 16.°° Uhr Feierabend zu machen um die Kinder zu holen.

Kündigt ich meinen Job nun selbst, weil ich der Forderung des Arbeitgebers 8 Stunden am Tag zu arbeiten nicht gerecht werden kann, tritt dann

1. - die Härtefallregelung bei der Sperrzeit ein, also fällt die Sperrzeit weg???
2. - Kann der Arbeitgeber überhaupt die Forderung stellen wieder auf 8 Stunden am Tag zu erhöhen?
3. - Kann ich vorab bei Arbeitsamt vorsprechen und über Härtefallregelungen Infos einholen?

Vielen Dank und viele Grüße,

Johanna
Johanna ist offline  
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Alt 15.11.2007, 22:00   #2
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Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
Standard Dazu das Bundesarbeitsgericht

Zitat:
Bundesarbeitsgericht zum Teilzeitanspruch und tariflicher Härtefallregelung

Arbeitnehmer haben nach § 8 TzBfG Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Das ist der Fall, wenn die gewünschte Verringerung zu erheblichen Störungen tariflicher Arbeitszeitmodelle führt. Eine solche Beeinträchtigung kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer, der den Teilzeitwunsch äußert, oder andere Arbeitnehmer nicht mit ihrer gesamten Arbeitszeit eingesetzt werden können. Die Störung ist schon deshalb erheblich, weil Ansprüche aus Annahmeverzug entstehen können und der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommen kann.
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
oder hier
Hier noch etwas über Sozialrechtliche Rechtsfolgen der Kündigung/Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Mambo ist offline  
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Alt 15.11.2007, 23:48   #3
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Registriert seit: 14.02.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
Standard

Zitat:
Übrigens wurde nie ein anderer Vertrag (Arbeitsvertrag ist mit 40 Stunden geschrieben) oder ein Zusatz zum Vertrag geschrieben. Die Reduzierung auf 30 Stunden die Woche erfolgte nur mündlich.
Lese ich es richtig, dein Arbeitsvertrag beinhaltet eine 40h/ Woche?
Wenn ja, hattest du dort auch schon 40 h gearbeitet?

Der Arbeitgeber kann in diesem Fall- wenn er auch noch Betriebswirtschaftliche Gründe hat- eine Arbeitszeit von 40h/ Woche verlangen.
Da solltest du vielleicht doch mit der Arbeitsagentur darüber reden. Denn ich glaube, eine Kündigung zu deinem Gunsten wirst du von deinem AG nicht bekommen.
Heiko1961 ist offline  
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Alt 17.11.2007, 01:40   #4
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Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 3
Standard

Tja Johanna,

das ist ein typischer Wirtschaftsvertrag.

Der AG kann es nicht nur von Dir Verlangen - Du hast es sogar unterschrieben.

Jeder Betrieb darf, im Zuge der wirtschaftlichen Situation, die Arbeitszeit zugunsten des Arbeitsplatzerhaltes, runterschrauben, was ja auch im Interesse des AN ist.

Eine Wiederanpassung an die vertraglich festgelegte Rahmenarbeitszeit ist daher kein wirkliches Verlangen des AG, es ist die Anpassung die den Rechten des AN nachkommt.

Der Vertrag beinhaltet halt auch Rechte für den AN - in deinem Fall: 40Std/Woche.

Als Empfehlung rate ich, den AG um einen Teilzeitvertrag zu bitten.

Suche das Gespräch und erkläre deine Gründe.

Der AG, der Dich nicht gekündigt hat, trotz schlechter Wirtschaftslage, wird in diesem Fall wohl auch gewillt sein, einen guten MA - Dich - zu behalten.
Zumal es ja auch Individuallösungen gibt, die man mit dem AG aushandeln kann.

Ein Gespräch hilft hier meisst schon.

Grüße aus Düsseldorf
Metro ist offline  
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Alt 06.12.2007, 14:24   #5
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Registriert seit: 25.11.2007
Ort: Oberasbach bei Nürnberg
Beiträge: 49
Standard

Gut währe es natürlich sich mit dem Arbeitgeber zu einigen, selbst Kündigen ist keine option, da dir dann eine Sperre von 3 monaten ins Haus steht. Solltest du also keine Möglichkeit haben deine Arbeit auf 40 st zu erhöhen , würde ich an deiner stelle schlicht und einfach krank machen bis die Kündigung kommt... dann bekommst du wenigstens ALG...
scanners ist offline  
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Alt 07.12.2007, 13:17   #6
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Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
Standard Die Härten des Lebens

Mal tapfer ignoriert, dass diese Frage eventuell nur ein Provo-Fake in einem Forum sein könnte, wo andere die wirklichen Härten des Lebens zu überstehen versuchen:
nein, eine Kündigung, "weil Züge nicht fahren", und ein Doppelverdienerhaushalt mit Männe in Führungsposition zu geizig fürs litauische Au-pair-Mädchen ist, gilt nicht als Härtefall.
Dazu müsste dich dein Arbeitgeber z.B. nachweisbar zum Verstoss gegen Rechtsvorschriften auffordern, oder selbst nach deinem Wissen soetwas begehen, usw.
Mit dem bestehenden 40h-Vertrag und nur mündlicher Stundenreduzierung hast Du auch keinen guten formalen Stand.
Zumutbar wäre:
Auto kaufen
KiTa mit längeren Betreuungszeiten buchen
Betreuung gegen Honorar (Tagesmutter o.ä.) nehmen

Beim Arbeitsamt nach Härtefallregelungen fragen: nö, die entscheiden sowas NACH erfolgter Kündigung und schriftlicher Anhörung des Arbeitsgebers im Einzeilfall.
Auskunft gibts da sicher keine, statt dessen wurde ich bei einem unbekannten Ämtler nur meinen Namen "Schmidt" oder "Meier" nuscheln, denn die wissen sonst schon, wie der Hase laufen soll.

Vorschlag zur Güte: frag deinen AG, ob er dir einen Kleinwagen least, oder Firmenwagen überlässt; ersteres lässt sich übers Gehalt regeln....

Frohes Schaffen,
M.
Neuerdings ist offline  
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Alt 07.12.2007, 21:08   #7
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Registriert seit: 13.04.2006
Ort: NRW
Beiträge: 246
Cool Sperrzeit?

So hart wie einige User, ist selbst der Gesetzgeber nicht.
Bei einer Eigenkündigung wird geprüft, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Im Rahmen der Sperrzeitregelungen zum § 144 SGB liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn die Beschäftigung nicht zumutbar war.
Die Zumutbarkeit wird in § 121 SGB III geregelt. http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html
Danach ist eine Beschäftigung nicht zumutbar, wenn bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden die tägliche Fahrzeit mehr als zwei Stunden beträgt.
Punktum:
Im genannten Fall unter den gegebenen Voraussetzungen tritt eine Sperrzeit nicht ein!
Seebarsch ist offline  
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Alt 08.12.2007, 11:10   #8
Forumnutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
Standard Na, Mister Punktum, da fehlt aber so einiges...

http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0312100
z.B. der Hinweis auf Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
- wenn es anderen in der Region nicht besser geht (Beispiele für andere Langpendler zaubert jeder SB dutzendweise aus dem Hut)
- das unter Umständen Umzug/2.Haushaltsführung zumutbar werden, wenn "Johanna" nicht ganz schnell was Besseres findet
- die Rechnerei noch bevorsteht, ob sie bei ihrem Wieder-8-Std.-Tag nicht günstiger pendeln kann, und der AG mit dem verlängerten Arbeitstag ihr sogar "Entgegenkommen" zeigt

So kategorisch "sie bekommt keine Sperrzeit, und kann unbekümmert kündigen" solltest Du Johannas Arbeitsverhältnis vielleicht doch nicht beenden.
Gibst Du ihr die fehlenden 3 Monate ALG, wenns schief geht ?

Siehste.
M.

Geändert von Neuerdings (08.12.2007 um 12:52 Uhr).
Neuerdings ist offline  
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Alt 09.12.2007, 12:34   #9
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Beiträge: 56
Standard

Zitat:
Zitat von Johanna Beitrag anzeigen
Mein Ehemann ist in einer Führungsposition und hat nachmittags und abends oft außer Haus Termine. Es ist ihm in seiner Position auf keinen Fall möglich jeden Tag 16.°° Uhr Feierabend zu machen um die Kinder zu holen.
Was die reine Betrachtung der Zumutbarkeit hinsichtlich der Wegezeiten angeht würde sich die ja entsprechend Seebarsch's Hinweis auf § 121 SGB III bei Ausschöpfung des bestehenden 8 Stunden Vertrags verringern. Das heißt bei vertragsgemäßer Gestaltung des bestehenden Arbeitsvertrages würde überhaupt keine Zumutbarkeitsproblematik hinsichtlich der Wegezeiten anfallen.

Geändert von alfred7 (09.12.2007 um 13:12 Uhr).
alfred7 ist offline  
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Alt 09.12.2007, 15:51   #10
Redaktion
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Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.405
Cool

Zitat:
Zitat von Johanna
ich arbeitete momentan 6 Stunden am Tag, also 30 die Woche. Mein Arbeitsweg beträgt mit Bus und Bahn morgens 1,5 Stunden und der Heimweg noch einmal 1,5 Stunden.

Jetzt will mein Arbeitgeber wieder, dass ich 8 Stunden am Tag arbeite und möchte den Arbeitsvertrag wieder auf 40 Stunden hochschrauben. Übrigens wurde nie ein anderer Vertrag (Arbeitsvertrag ist mit 40 Stunden geschrieben) oder ein Zusatz zum Vertrag geschrieben. Die Reduzierung auf 30 Stunden die Woche erfolte nur mündlich.
Hallo Johanna

ein Arbeitsvertrag bedarf keiner schriftlichen Form. Die Änderung auf 6 Stunden, wenn sie nachweislich nicht nur vorübergehend war, ist auch in mündlicher Form gültig und hier als maßgeblicher Stand des Arbeitsverhältnisses anzusetzen.

Die Änderung nun wieder auf 8 Std. tägl. kann der Arbeitgeber Dir in Form einer Änderungskündigung zukommen lassen. Es steht Dir frei dieser zuzustimmen. Persönliche Gründe, warum es nicht geht, hast Du ja aufgeführt. Lehnst Du ab, kann der Arbeitgeber das akzeptieren oder kündigen. Wo ist das Problem?

Das ist meine Meinung zum Thema. In Eurer Position würde ich das über einen Anwalt für Arbeitsrecht abklären. Ein Erwerbslosenforum ist wohl nicht der richtige Ort dafür.

Geändert von gerda52 (09.12.2007 um 15:54 Uhr).
gerda52 ist offline  
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