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| Tags: algi, algiikombi, geld, mal, nachrechen, ohne |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.07.2005
Beiträge: 66
| Hallo, ein Bekannter (Ausländer mit schl. Deutschkenntnissen) wird nach einem Zeitvertrag arbeitslos. Fakten 1890,-€Brutto verh. 1 Kind (1J.) Da er sich erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses al. gemeldet hat, hat er eine Kürzung von 7,-€ für 30Tg. erhalten. Im Bescheid sind 420,-€ mtl. fett ausgedruckt, aber auch der gekürzte und der normale Tagessatz (28,-€) ausgewiesen. Nachdem er den Bescheid hatte sprach er mich an. Ich riet ihm dazu ALGII zu beantragen. Also Antrag geholt, ausgefüllt und alle Unterlagen dazu gepackt und dann mit mir noch am gleichen Tag zur ARGE. Meine erste Frage an den SB wieso nur 420€ im Bescheid stehen...........murmel, murmel.....das ist schon so richtig. staun Er tippte ein und ein und ein und ein..... um dann zu erklären das ca. 750€ zu erwarten seien Nun kommts, die 1. ALGI_Zahlung war um 210€ gekürzt. Ein paar Tage später kamen 760€ ALGII. Dann die 2. Zahlung: 30 x 28,-€ = 840€ am gleichen Tag (letzter Wertag im Monat) ALGII in Höhe von 760€ Meine Vermutung war sofort, dass der SB von den 420€ ausgegangen ist. Also unter Zeugen die Hotline angerufen und gefragt ob das alles so richtig sei???? JAAAAAAAAAAAAAAAAAAA, mehr können sie nicht erhalten. Danach sind wir zur ARGE gefahren und haben den SB gefragt ob das ALLES SEI Ja das ist so völlig korrekt! Hinzu kommen 154€ Kindergeld und das Erziehungsgeld. Hinweis: alle €-Beträge gerundet um keine schlafenden Hunde zu wecken. Das das zuviel ist, ist MIR klar, mein Bekannter (nett, aber sehr einfach gestrickt) kann das nie nachvollziehen oder gar nachrechnen. Nach den IT-ALGII-Rechnern hat er einen Bedarf von 1390€. Gebt uns mal Ratschläge, bitte Gruß Hennes |
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| | #2 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Zitat:
... und damit nicht noch der dritte und letzte Fehler passiert, versucht das ganze mal schriftlich zu gestalten. Also Widerspruch wegen Nichtnachvollziehbarkeit einreichen und das Problem nach § 44 SGB X erneut beleuchten lassen. ;) | ||
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.07.2005
Beiträge: 66
| Hallo, Danke Beim Besuch der Arge wurde der Bescheid durchgerechnet und für gut befunden. Nun haben wir nur ein wenig "Bammel", dass da mal was zurück gefordert wird. Denn z.Zt. werden mtl.insgesamt (ALGI u. ALGII) über 1600,-€ überwiesen. Die Freude ist groß, denn das hat er noch nie Netto verdient. Gruß Hennes |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.07.2005
Beiträge: 66
| Hallo, Nach einigen Tagen haben wir schriftlich um Überprüfung des Bescheids auf Richtigkeit gebeten. Heute kam die Antwort: ……..Ihrem Widerspruch..??? Niemand hat Widerspruch eingelegt! wird nicht stattgegeben….. weil …weil…weil… die von Ihnen eingereichten Kopien der Bescheide NR-------------- und NR------------ sind korrekt und stimmen mit §XXXX §yasa §ddda usw. überein. Das da NICHTS stimmt sieht ein Blinder…. Nur die ARGE nicht. Könnten DIE jetzt noch mal zurückfordern? Gruß Hennes |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Hallo Hennes, der Brief mit der Bitte um Überpüfung der Bescheide war für das Amt eine Widerspruch (man wundert sich das die das gemerkt haben) und deswegen ist das so richtig gelaufen. Also dein Bekannter hat Widerspruch eingelegt weil er meine, das die Beischeide falsch sind. Jetzt hat er schriftlich als Verwaltungsakt, das die Bescheide in gänze richtig sind. Schluß, basta, aus die Maus. :klatsch: :klatsch: Ach so, könntest du mal die obigen §§ genau benennen die die im Widerrufbescheid genannt haben !!!! Was ist jetzt evtl. zu tun. Ich würde jetzt erstmal nichts tun und dem Bekannten raten das zuviel gezahlte Geld nicht auszugeben. Sollte er es zurückzahlen müssen wenn die es dann mal merken. Inwieweit er zurückzahlen muß oder nicht, ergibt sich nach meiner Meinung in diesem Fall schon nach § 44 SGB X :daumen: :daumen: Aber wie gesagt, bei Gericht und auf hoher See ..................... Geld nicht ausgeben (?unterm Kopfkissen, da er es ja im Zweifel ausgegeben hat :pfeiff: :pfeiff: :pfeiff: ) und erst mal abwarten. | |
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