Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG

ALGI u. ALGIIkombi, kann da mal wer nachrechen? Geld ohne En; in Forum: Information; Hallo, ein Bekannter (Ausländer mit schl. Deutschkenntnissen) wird nach einem Zeitvertrag arbeitslos . Fakten 1890,-€Brutto verh. 1 Kind (1J.) Da er sich erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses al. gemeldet ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 09.01.2006, 02:38   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.07.2005
Beiträge: 66
Standard ALGI u. ALGIIkombi, kann da mal wer nachrechen? Geld ohne En

Hallo,
ein Bekannter (Ausländer mit schl. Deutschkenntnissen) wird nach einem Zeitvertrag arbeitslos.
Fakten 1890,-€Brutto
verh. 1 Kind (1J.)
Da er sich erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses al. gemeldet hat, hat er eine Kürzung von 7,-€ für 30Tg. erhalten.
Im Bescheid sind 420,-€ mtl. fett ausgedruckt, aber auch der gekürzte und der normale Tagessatz (28,-€) ausgewiesen.
Nachdem er den Bescheid hatte sprach er mich an.
Ich riet ihm dazu ALGII zu beantragen.
Also Antrag geholt, ausgefüllt und alle Unterlagen dazu gepackt und dann mit mir noch am gleichen Tag zur ARGE.

Meine erste Frage an den SB wieso nur 420€ im Bescheid stehen...........murmel, murmel.....das ist schon so richtig. staun

Er tippte ein und ein und ein und ein..... um dann zu erklären das ca. 750€ zu erwarten seien

Nun kommts, die 1. ALGI_Zahlung war um 210€ gekürzt. Ein paar Tage später kamen 760€ ALGII.
Dann die 2. Zahlung: 30 x 28,-€ = 840€ am gleichen Tag (letzter Wertag im Monat) ALGII in Höhe von 760€
Meine Vermutung war sofort, dass der SB von den 420€ ausgegangen ist. Also unter Zeugen die Hotline angerufen und gefragt ob das alles so richtig sei????
JAAAAAAAAAAAAAAAAAAA, mehr können sie nicht erhalten.
Danach sind wir zur ARGE gefahren und haben den SB gefragt ob das ALLES SEI Ja das ist so völlig korrekt!
Hinzu kommen 154€ Kindergeld und das Erziehungsgeld.

Hinweis: alle €-Beträge gerundet um keine schlafenden Hunde zu wecken.

Das das zuviel ist, ist MIR klar, mein Bekannter (nett, aber sehr einfach gestrickt) kann das nie nachvollziehen oder gar nachrechnen.

Nach den IT-ALGII-Rechnern hat er einen Bedarf von 1390€.

Gebt uns mal Ratschläge, bitte


Gruß
Hennes
Hennes K. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2006, 14:12   #2
Janchen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Also unter Zeugen die Hotline angerufen und gefragt ob das alles so richtig sei????
1. Fehler

Zitat:
Danach sind wir zur ARGE gefahren und haben den SB gefragt ob das ALLES SEI Ja das ist so völlig korrekt!
2. Fehler

... und damit nicht noch der dritte und letzte Fehler passiert, versucht das ganze mal schriftlich zu gestalten. Also Widerspruch wegen Nichtnachvollziehbarkeit einreichen und das Problem nach § 44 SGB X erneut beleuchten lassen.

;)
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2006, 23:38   #3
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.07.2005
Beiträge: 66
Standard

Hallo,
Danke
Beim Besuch der Arge wurde der Bescheid durchgerechnet und für gut befunden.

Nun haben wir nur ein wenig "Bammel", dass da mal was zurück gefordert wird.
Denn z.Zt. werden mtl.insgesamt (ALGI u. ALGII) über 1600,-€ überwiesen.
Die Freude ist groß, denn das hat er noch nie Netto verdient.

Gruß
Hennes
Hennes K. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 01:15   #4
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.07.2005
Beiträge: 66
Standard

Hallo,

Nach einigen Tagen haben wir schriftlich um Überprüfung des Bescheids auf Richtigkeit gebeten.

Heute kam die Antwort:

……..Ihrem Widerspruch..??? Niemand hat Widerspruch eingelegt! wird nicht stattgegeben….. weil …weil…weil…
die von Ihnen eingereichten Kopien der Bescheide NR-------------- und NR------------ sind korrekt und stimmen mit §XXXX §yasa §ddda usw. überein.

Das da NICHTS stimmt sieht ein Blinder…. Nur die ARGE nicht.
Könnten DIE jetzt noch mal zurückfordern?

Gruß
Hennes
Hennes K. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 10:20   #5
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard

Zitat:
Zitat von Hennes K.
Hallo,

Nach einigen Tagen haben wir schriftlich um Überprüfung des Bescheids auf Richtigkeit gebeten.

Heute kam die Antwort:

……..Ihrem Widerspruch..??? Niemand hat Widerspruch eingelegt! wird nicht stattgegeben….. weil …weil…weil…
die von Ihnen eingereichten Kopien der Bescheide NR-------------- und NR------------ sind korrekt und stimmen mit §XXXX §yasa §ddda usw. überein.

Das da NICHTS stimmt sieht ein Blinder…. Nur die ARGE nicht.
Könnten DIE jetzt noch mal zurückfordern?

Gruß
Hennes

Hallo Hennes,

der Brief mit der Bitte um Überpüfung der Bescheide war für das Amt eine Widerspruch (man wundert sich das die das gemerkt haben) und deswegen ist das so richtig gelaufen.

Also dein Bekannter hat Widerspruch eingelegt weil er meine, das die Beischeide falsch sind.

Jetzt hat er schriftlich als Verwaltungsakt, das die Bescheide in gänze richtig sind. Schluß, basta, aus die Maus. :klatsch: :klatsch:

Ach so, könntest du mal die obigen §§ genau benennen die die im Widerrufbescheid genannt haben !!!!

Was ist jetzt evtl. zu tun. Ich würde jetzt erstmal nichts tun und dem Bekannten raten das zuviel gezahlte Geld nicht auszugeben. Sollte er es zurückzahlen müssen wenn die es dann mal merken.
Inwieweit er zurückzahlen muß oder nicht, ergibt sich nach meiner Meinung in diesem Fall schon nach § 44 SGB X :daumen: :daumen:

Aber wie gesagt, bei Gericht und auf hoher See .....................

Geld nicht ausgeben (?unterm Kopfkissen, da er es ja im Zweifel ausgegeben hat :pfeiff: :pfeiff: :pfeiff: ) und erst mal abwarten.
Arco ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Junge Mutter ohne Geld und Versicherung Martin Behrsing News / Diskussionen / Tagespresse 1 21.05.2008 09:59
Ohne Ankündigung Geld Gesperrt !! Roadqueen ALG II 23 18.03.2008 14:44
Kann Sachbearbeiter einfach ohne Vorwarnung Geld einbehalten? Pitti666 ALG II 3 02.03.2008 09:58
Mal wider Geld gekürzt ohne Bescheid! n / a ALG II 2 30.04.2006 13:18
Geld auch ohne regulärem Folgeantrag? fishmam1 Anträge 6 16.12.2005 09:49


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:09 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland