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ALG

ALG1 und ABM; in Forum: Information; Hallo, ich habe eine Frage zu ABM. Ich bin seit 1.10 arbeitslos . Vorige Woche bekam ich einen Anruf, mit einem Angebot für erstmal ein halbes Jahr AMB. Ich bekomme ...
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Alt 04.11.2007, 22:40   #1
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Registriert seit: 04.11.2007
Beiträge: 3
Standard ALG1 und ABM

Hallo,
ich habe eine Frage zu ABM. Ich bin seit 1.10 arbeitslos. Vorige Woche bekam ich einen Anruf, mit einem Angebot für erstmal ein halbes Jahr AMB.
Ich bekomme 1600,-ALG, die ABM würde mir 800,-€ bringen. Kann ich eine ABM eigentlich ohne Folgen ablehnen, zumal die Arbeit Vogelhäuschen bauen, Bänke streichen usw.sein sollen. Ich war in der IT-Branche tätig.
Manch einer würde sich freuen eine solche Massnahme zu bekommen, aber für mich ist es nur ein rausschieben von ALG, ich würde lieber nach einer festen Anstellung suchen.
Viele Grüße Rosi
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Alt 07.11.2007, 02:50   #2
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Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.999
Standard Wenn die Vögel Kästchen brauchen...

Hi Rosi, willkommen im Forum!

Irgendwie sinnvoll scheint ja dieser Agentur-Vorschlag einmal mehr nicht zu sein. Welche IT-Qualifkation hast du denn, wie alt bist du? Wie schätzt du deine Chancen in deinem Berufsfeld deinerseits ein? Und für wie lange hast du Anspruch auf ALG I?

Hast du bereits einen ausführlichen Beratungstermin mit deinem/deiner ArbeitsVermittler/in gehabt? Ich würde Sie bei einem solchen Termin ganz direkt fragen, was diese ABM-Stelle für deine Berufslaufbahn bringen sollte?! Und - in größter Höflichkeit - würde ich mich auch geradeheraus erkundigen, ob er/sie für Vermittlungen in ABM vielleicht auch die leistungsabhänigigenen Gehaltsanteile erhält oder welche anderen Leistungen mit diesen erfolgsabhängigen Gehaltsanteilen eigentlich honoriert werden?
(... nix genaues wissen wir bisher dazu - und das wäre echt mal gut zu wissen...)


Nach § 121 SGB III bist du m.W. nicht verpflichtet, diese ABM anzunehmen.

Hier findest du im ersten Teil den Wortlaut des § 121 SGB III - im zweiten Teil des Dokuments - zusätzlich die Durchführungsauffassung des Arbeitsagentur.

Es steht zwar nichts explizit zu ABM dabei, nur wäre es mehr als unlogisch, wenn das nicht auch für ABM erstmal gelten würde.

Zu ABM habe ich auf den Webseiten des Berliner Senats noch folgende allgemeine Darstellung gefunden:

Zitat:
Inhalt und Ausrichtung von Förderinstrumenten wie ABM (..) wurden [mit Einführung der Arbeitsmarktreform ] verändert.Dabei gilt nun nicht mehr ausdrücklich das Ziel einer Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. ABM sollen vor allem dazu beitragen, Arbeitslosigkeit abzubauen und die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen zu erhalten bzw. wiederzuerlangen. Im Unterschied zu früher erwachsen dabei aus einer Beschäftigung in ABM keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld mehr.
Natürlich würdest du nach der ABM den Rest deines ALG I Versicherungsanspruchs noch beziehen können. Aber du hast natürlich recht: das Finden einer qualifizierten IT-Stelle dürfte nach einem halben Jahr im Park in der Tat noch wesentlich schwieriger sein als nun sofort.

Allerdings würde ich an deiner Stelle deiner Vermittlerin Deine klare Ablehnung ihres tollen Vorschlags indirekt beibringen. Indem du ihm/ihr deine eigenen Initiativen verdeutlichst:
- Nachweis eigener Initativ-Bewerbungen in deinem Berufsfeld oder/und
- aktive Beantragung einer Selbständigkeit oder
- Antrag auf eine ganz bestimmte Fortbildung
... alles in deinem eigentlichen Qualifiaktionsfeld.

Und wenn er/sie das nicht akzeptiert, dann einfach mit größtem Selbstbewusstsein "drohen", dass du die Gewerkschaften und die loklae Presse einschaltest, weil
- der Steuerzahler nicht deine Ausbildung im IT-Bereich subventioniert hat, damit du nun für den Rest des Lebens Vogelhäuschen etc. werkelst...
- du ( das müßte noch genauer geprüft werden, ob das hier Sinn macht) eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen ihn/sie als Arbeitsvermittler/in erwägst, da eine solche unverzügliche & offenkundige Abwärstdequalifizierung der Kundschaft deines Wissens nicht mit seinen Pflichtaufgaben vereinbar ist
- Grünflächenarbeiter ebenfalls einen existenzsicherenden Lohn brauchen, der ja deutlich über € 800,- (netto oder brutto?)bei ? Stunden Wochenarbeitszeit liegen müßte und du nicht im Sinn hast, anderen Leuten ihre regulären Stellen in der Grünpflege wegzunehmen... Wenn die Vögel Kästchen brauchen, dann ist das eine gesellschaftlich notwendige Arbeit, die zumindest mit dem Mindeslohn von 10€ die Stunde bezahlt gehört.

PS Lies bitte auch die allgemeinen Ratschläge für "Einsteiger", die oben im Forum verlinkt sind - es lohn sich! ;-).
Hilft das alles nicht nimmt dir einen Anwalt für Sozialrecht.
Und berichte uns hier bitte, wie's weitergeht.
__________________
Gruß! ethos07


Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
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Alt 13.11.2007, 22:37   #3
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Registriert seit: 04.11.2007
Beiträge: 3
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Hallo,
komme erst jetzt zum Schreiben. Vielen Dank für deine Antwort ethos07
Ich bin 55 Jahre und war 38 Jahre beschäftigt als Operator an Großrechnern.
Mein Arbeitsplatz wird bis 31.12.07 wegrationalisiert. Bin deshalb mit Abfindung gegangen.
ALG Anspruch habe ich 18 Monate. Chancen sehe ich kaum noch in meinem Berufsfeld Arbeit zubekommen. Wir haben aufgenommen, dass ich Arbeit suche im Büro mit Officekenntnissen.
Ich muss erstmal richtig stellen. Arbeitslos bin ich seit 1.8.07.Wurde wegen Arbeitsaufgabe bis 23.10.07 mit einer 3 monatigen Sperre versehen. Ab 24.10.-01.05.08 wird keine Leistung wegen Entlassungsentschädigung nach §143a SGB III gezahlt. Begründung, ich hätte auf Grund des Alters und Betriebszugehörigkeit eine 18 monatige Kündigungsfrist, die ich nicht eingehalten hätte.
Ich habe 7 Monate Kündigungsfrist und die habe ich auch eingehalten. Hatte alles einem Rechtsanwalt übergeben für einen Widerspruch gegen die Sperrzeit und Ruhezeit.
Nachdem der RA Termine setzte wurde am 25.10 von der Widerspruchstelle geantwortet, dass alles abgewiesen wird, da kein Widerspruch vorliegt. Bei Ankündigung der Weitergabe zum Sozialgericht kam am 30.10 ein Schreiben der Agentur, dass der Bescheid aufgehoben wird und ich ab 24.10. Anspruch auf ALG habe.
Allerdings musste ich auf den neuen Leistungsbescheid auch wieder Widerspruch einlegen, da auf einmal nur 60% statt 67% gezahlt wird. Man hat meinen Sohn der noch studiert nicht mehr berücksichtigt. Beim allerersten Leistungsbescheid hatte man auch mit einer falschen Steuerklasse gerechnet. Wie man sieht bin ich arbeitslos, aber das Arbeitsamt gibt mir immer wieder Beschäftigung auch wenn es nur die Widersprüche sind die mich auf Trapp halten.
Das mit der ABM hatte sich von selbst erledigt. Als dieser Anruf kam, war ich noch ohne Leistung und durfte so die Stelle nicht annehmen. Die Dame vom Amt war verwundert wie ich auf ihre Liste kam. Sie meinte aber vielleicht klappt es im nächsten Jahr.
Mit meiner Beraterin hatte ich meinen ersten Termin am 23.9., der nächste ist am 15.03.08(übrigens ist das ein Samstag!!!). Im Gespräch am 23.9. wurde eine Ziel-/Eingliederungsvereinbarung mit Verbindlichkeiten festgelegt. Diese hat nur die Beraterin unterschrieben, ich nicht. So soll ich 2x im Monat in der Jobvermittlung nach einem Minijob fragen .Aus Kostengründen, soll ich schriftliche Bewerbungen nur bei Aufforderung durch den Arbeitgeber schicken, also nur pers. oder telefonisch bewerben.
Ethos07, wie meinst du das im ersten Teil, leistungsabhängige Gehaltsanteile? Den §121 kannte ich, mir war aber nicht klar, ob ABM dazu zählt, da es ja nur um eine befristete Arbeit ist.
Du schreibst ich soll die Ratschläge für Einsteiger lesen. Die Rubrik Einsteiger, habe ich so nicht gefunden.
Viele Grüße Roswitha
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Alt 15.11.2007, 03:06   #4
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Ort: Berlin
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Hallo Rosi,
wie du auch bei mir siehst: bin ebenfalls häufig nicht die eiligste beim posten .
Immerhin zeigt deine - gute und interessante - Beschreibung deiner beruflichen 'Ausgliederung', dass du es bezüglich ArbeitsAgentur schon raus hast, dass man ständig -- mit dem Rechtsknüppel unterwegs sein muss.

Nun zu einigen Punkten, die mir bei deinem Posting aufgefallen sind:
Zitat:
... Wir haben aufgenommen, dass ich Arbeit suche im Büro mit Officekenntnissen.
Ich hoffe doch , dass du dich nicht freiwillig so schnell von der Agentur herabqualifizieren lassen willst?
Auch wenn du dir selbst realistischerweise keine allzu großen Chancen mehr einräumst in deinem bisherigen Berufsfeld: ich würde auf keinen Fall dies der AfA so mitteilen.
(Ich präsentiere mich dort bzw. inzwischen bei der ArGe immer als jemand, der "beruflich nach Qualfizierterem strebt". )
Und bitte schon gar nix entsprechend Herunterqualifzierendes vorschnell unterschreiben!
Zitat:
Nachdem der RA Termine setzte wurde am 25.10 von der Widerspruchstelle geantwortet, dass alles abgewiesen wird, da kein Widerspruch vorliegt. Bei Ankündigung der Weitergabe zum Sozialgericht kam am 30.10 ein Schreiben der Agentur, dass der Bescheid aufgehoben wird und ich ab 24.10. Anspruch auf ALG habe.
Dieses Dreist-Amt: deren Rechtsreferenten werden doch wohl deine Rechtslage aus dem FF gekannt haben.
Zitat:
Wie man sieht bin ich arbeitslos, aber das Arbeitsamt gibt mir immer wieder Beschäftigung auch wenn es nur die Widersprüche sind die mich auf Trapp halten.
... tja, wohl wahr. Ich habe angefangen, akribische Buch über meinen Zeitaufwand dafür zu führen... Irgendwann werden die Agenda2010-Erfinder und HartzIV-Durchdrücker eine große öffentliche Abrechnung für ihren grandiosen Sozialmurx erhalten .
Zitat:
Das mit der ABM hatte sich von selbst erledigt. Als dieser Anruf kam, war ich noch ohne Leistung und durfte so die Stelle nicht annehmen.
Aha, das ist ja nun wohl in deinem Sinne gelaufen.

Zitat:
Im Gespräch am 23.9. wurde eine Ziel-/Eingliederungsvereinbarung mit Verbindlichkeiten festgelegt. Diese hat nur die Beraterin unterschrieben, ich nicht.
Gut, dass du die EGV nicht unterschrieben hast! Haben die keinen Aufstand deshalb gemacht?
Wenn der doch noch kommen sollte, schau hier bitte die entsprechenden Rubrik Eingliederungsvereinbarungen sehr gründlich durch. Keinenfalls einfach unterschreiben! Und ggf. einen weitere EGV-Vorschlag erstmal im Forum diskutieren.
Zitat:
So soll ich 2x im Monat in der Jobvermittlung nach einem Minijob fragen .Aus Kostengründen, soll ich schriftliche Bewerbungen nur bei Aufforderung durch den Arbeitgeber schicken, also nur pers. oder telefonisch bewerben.
Was ist denn das Seltsames... Erfüllst du denn jetzt diese merkwürdigen Auflagen? Werden die kontrolliert - auch ohne EGV?
Oder hat das deine SB aus Wohlwollen gemacht - damit sie dich im nächsten hablen Jahr in Ruhe lassen kann?
Wie verstehst du dich denn mit deiner SB/Arbeitsvermittlerin überhaupt?
(Meiner ist nämlich z.B. soweit ganz okay.)
Zitat:
Ethos07, wie meinst du das im ersten Teil, leistungsabhängige Gehaltsanteile?
Das war wohl missverständlich: hier meinte ich das Gehalt deiner SB!
Die Arbeitsvermittler werden nämlich für erfolgreiche Vermittlungen - leistungsdabhängig zusätzlich zu ihrem Grundgehalt bezahlt.
Und da würde man doch gern mal genaueres wissen: ob sie egal ob sie einem in den allerletzten Behelfsjob oder ABM andrehen oder eine korrekte Stelle auf dem 1. Arbeitsmarkt anbieten (owohl das wohl so gut wie kaum je vorkommt...), dasselbe Zusatzentgelt erhalten - und wieviel pro Vermittlung es ausmacht.

Zitat:
Den §121 kannte ich, mir war aber nicht klar, ob ABM dazu zählt, da es ja nur um eine befristete Arbeit ist.
Hmm - da bin ich auch überfragt. Aber Sinn würde das Null machen. Wenn du ein halbes Jahr auf ABM werkelst, bist du doch nachher mehr denn je aus dem 1. Arbeitsmarkt ausgegliedert. Ziel der AGentur ist aber zumindest in den ersten Monaten nach Arbeitslos-Meldung nach wie vor, die Leute in den 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln. Und nicht sie möglichst sofort herunterzuqualifizieren und dann bis bis zur Rente willfährige Ein-Euro-Job-"Kunden" zu haben...
Ich hätte da die Agentur - vermutlich nicht so ohne weiteres aus dieser Pflicht vorschnell entlassen! Schließlich tönt es doch zur Zeit aus allen möglichen politischen Ecken, wie gut der Arbeitsmarkt sich angeblich auch für uns Ü50 entwickelt habe.
Zitat:
Du schreibst ich soll die Ratschläge für Einsteiger lesen. Die Rubrik Einsteiger, habe ich so nicht gefunden.
Damit meinte ich schlicht, die Tipps, die unter "Was man zur Gegenwehr alles wissen sollte..." zusammengestellt sind.

Wünsche dir nun erstmal einfach ein möglicht AfA-freie Zeit!
Poste hier oder anderswo im Forum bitte weiter, wie sich alles bei dir entwickelt.
Und da du ja bereits sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen hast, welche Steine die ArGe bei Arbeitslosmeldung aus einer aus festen Stelle parat hat und wie man sich dagegen wehrt, damit man überhaupt Leistung erhält, möchte ich dich bitten, doch regelmäßig hier in die ALG-Rubrik zu schauen: bestimmt sind hier auch immer wieder andere Betroffene froh, wenn du deine Kenntnisse weitergibts.

__________________
Gruß! ethos07


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