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Alt 02.11.2007, 20:38   #1
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Standard Sperrzeit trotz hinschicken einer Bewerbung

Ich habe von meinem Arbeitsvermittler ein Stellenangebot bekommen aber mich erst nach 2 Wochen bei dieser Stelle beworben, da ich zur Zeit finanzielle Probleme habe durch meine Arbeitslosigkeit und da mich die AfA kurze Zeit vorher auch schon gesperrt hatte die ich Gott sei Dank widerrufen konnte. Jetzt habe ich einen Bescheid bekommen das mein Widerspruch gegen die Sperrzeit nicht gültig wäre und dies auch Rechtens sei das sie mich 3 Wochen sperren dürften. Hätte man da Chancen dagegen vorzugehen ich habe mich ja dort beworben!

Geändert von Eleonore1983 (02.11.2007 um 21:25 Uhr).
Eleonore1983 ist offline  
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Alt 03.11.2007, 08:43   #2
Redaktion
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Blinzeln

Zitat:
Zitat von Eleonore
Ich habe von meinem Arbeitsvermittler ein Stellenangebot bekommen aber mich erst nach 2 Wochen bei dieser Stelle beworben, da ich zur Zeit finanzielle Probleme habe durch meine Arbeitslosigkeit und da mich die AfA kurze Zeit vorher auch schon gesperrt hatte die ich Gott sei Dank widerrufen konnte.
Gibt es darüber einen Bescheid?

Jetzt habe ich einen Bescheid bekommen das mein Widerspruch gegen die Sperrzeit nicht gültig wäre
Was meinst Du mit 'nicht gültig'? Stell bitte mal den genauen Wortlaut der Ablehnung ein.

und dies auch Rechtens sei das sie mich 3 Wochen sperren dürften. Hätte man da Chancen dagegen vorzugehen ich habe mich ja dort beworben!
Auf dem Schreiben der AfA müsste der mögliche Rechtsbehelf aufgeführt sein. Wenn die Ablehnung ein Widerspruchsbescheid war, ist der nächste Weg die Klage beim SG.
gerda52 ist offline  
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Alt 03.11.2007, 10:14   #3
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Beiträge: 13.547
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Zitat:
Zitat von Eleonore1983 Beitrag anzeigen
Ich habe von meinem Arbeitsvermittler ein Stellenangebot bekommen aber mich erst nach 2 Wochen bei dieser Stelle beworben, da ich zur Zeit finanzielle Probleme habe durch meine Arbeitslosigkeit und da mich die AfA kurze Zeit vorher auch schon gesperrt hatte die ich Gott sei Dank widerrufen konnte. Jetzt habe ich einen Bescheid bekommen das mein Widerspruch gegen die Sperrzeit nicht gültig wäre und dies auch Rechtens sei das sie mich 3 Wochen sperren dürften. Hätte man da Chancen dagegen vorzugehen ich habe mich ja dort beworben!
Du hast Dich beworben, aber zu spät, Dein Widerspruch wurde abgelehnt, da bleibt Dir jetzt nur noch die Klage
Arania ist offline  
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Alt 03.11.2007, 19:12   #4
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In dem Bescheid steht wortwörtlich drin:
"Ein wichtiger Grund für sein Verhalten ist nicht erkennbar. Dieser ist nach objektiven Maßstäben zu beurteilen. Nach Abwägung der Interessen des Widerspruchsführers mit den Interessen der Beitragszahler war ihm zumutbar, sich ernsthaft um die angebotene Beschäftigung zu bemühen bzw. diese auch anzunehmen... (ich habe mich doch beworben!)
Als Begründung für das Nichtzustandekommen eines Beschäftigungs- verhältnisses gibt der Widerspruchsführer an, dass eine unverzügliche Bewerbung ausschließlich aus finanziellen Gründen nicht möglich gewesen sei. Die vorgebrachten Gründe vermögen jedoch nicht zu überzeugen. Zum einen hätte der Widerspruchsfürher bereits anlässlich der Aushändigung des Stellenangebots seinen Arbeitsvermittler auf sein prekäre finanzielle Situation (hatte ich ihm schon 3 mal gesagt und auch darauf hingewiesen das ich kein Auto habe damit ich zum Vorstellungsgespräch fahren könnte aber er konnte mir auch nicht weiterhelfen er sagte nur das ich schaun müsste mir eines anzuschaffen) hinweisen können, wobei ihm sicherlich die MÖglichkeit der Beantragung von Bewerbungskosten eröffnet worden wäre (hätte würde könnte...). Im Übrigen sollte ein Arbeitsloser sicherstellen, dass ihm die finanziellen Mittel für eine schriftliche Bewerbung zur Verfügung stehen und dass er bei Stellenangeboen im Tagespendelbereich Vorstellungsgespräche wahrnehmen kann, weil sonst seine Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung und der Leistungsanspruch generell in Frage gestellt sind.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Widerspruchsführer am 10.09.07, also erst zweieinhalb Wochen nach Aushändigung dieses Stellenangebots, eine Bewerbung abgesandt hat. Weil der Bescheid vom 20.08.07 über den Eintritt einer Sperrzeit vm 03.07.07 bis 23.07.07 in einem anhängigen Widerspruchsverfahren mit Abhilfebescheid vom 26.09.07 ausgehoben wurde, hat der Widerspruchsführer nach Entstehung des Anspruchs erstmals eine Arbeit abgelehnt."
Eleonore1983 ist offline  
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Alt 03.11.2007, 19:17   #5
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Tut mir leid, aber für mich sieht das schlecht aus, Du hast nichts schriftliches

Wenn Du tatsächlich kein Geld gehabt hast um zu dem Gespräch zu kommen, hättest Du schriftlich beantragen müssen das Dein SB Dir da Fahrtkostenzuschuss gewährt

Und eine schriftliche Bewerbung abzuschicken, das hätte auch drin sein müssen, Du kannst eine Klage dagegen versuchen, lass Dich am besten bei einem Anwalt beraten wie der die Erfolgsaussichten einschätzt
Arania ist offline  
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Alt 03.11.2007, 23:18   #6
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Tut mir leid, aber für mich sieht das schlecht aus, Du hast nichts schriftliches

Wenn Du tatsächlich kein Geld gehabt hast um zu dem Gespräch zu kommen, hättest Du schriftlich beantragen müssen das Dein SB Dir da Fahrtkostenzuschuss gewährt

Und eine schriftliche Bewerbung abzuschicken, das hätte auch drin sein müssen, Du kannst eine Klage dagegen versuchen, lass Dich am besten bei einem Anwalt beraten wie der die Erfolgsaussichten einschätzt
Man muß aber dennoch berücksichtigen, das er oder sie durch die Sperre wirklich
Mittellos war. Insofern betrachte ich jedenfalls die erneute Sperre als Versuch
den Betroffenen ganz aus dem Leistungsbezug zu mobben.
Bewerbungs und Fahrkosten werden nämlich erst im Nachhinein erstattet, und wer nichts hat, der hat eben Pech gehabt und ist damit ein gefundenes Fressen für die Sanktions und Mobbingwut der Behörden.
__________________
Wer in einer Demokratie schläft, der wacht in einer Diktatur auf!
Faustus ist offline  
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Alt 03.11.2007, 23:18   #7
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Was muss ich den da schriftliches haben (ich weiß ist ne blöde Frage)?Reicht da auch ein Kontoauszug und meine Ausgaben?
Ich stehe kurz vor der Privatinsolvenz und hab eine Gehirnblutung gehabt und keiner hilft mir weiter nicht einmal mein Neurologe (ich weiß das gehört hier nicht hin).
Ich hatte meinen Berater ja schon darauf angesprochen, aber der sagte zu mir nichts das ich irgendwie da Zuschüsse bekommen würde und auch nicht das man irgendwie für die Bewerbung was bekommen könnte.
Ich hatte mich eben bei dieser Firma schon vor einem Jahr schon einmal beworben gehabt (war da auch kurz arbeitslos) und da hatte ich auch eine Absage bekommen das hatte ich meinen Berater ebenfalls auch schon gesagt, aber dieser zu mir ich kanns ja nochmal probieren.
Ich habe doch eine Bewerbung hingeschickt und es steht auch in der Begründung noch drin das ich ein Nichtzustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses verursacht hätte das verstehe ich nicht ganz weil ich hab doch nichts negatives in die Bewerbung hineingeschrieben und hab ja dort auch angerufen und die sagte zu mir sie schauen es noch an sie melden sich dann bei mir.
Eleonore1983 ist offline  
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Alt 03.11.2007, 23:24   #8
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Danke Faustus kurz darauf hätten sie mich schon wieder probiert zu sperren nämlich wegen einer Leihfirma wo ich ein persönliches Gespräch bei dieser hatte diese wäre dann auf 6 Wochen hinausgelaufen diese hatten sie Gott sei Dank mit ein wenig zutun von mir aufgehoben und deshalb hatte ich dann letztes Monat nicht am 31ten sonder gute 3 Wochen später mein Geld bekommen (nach mehreren Telefonaten) und war somit gute 6 Wochen ohne Geld aber das ist doch denen völlig egal.

Geändert von Eleonore1983 (03.11.2007 um 23:31 Uhr).
Eleonore1983 ist offline  
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Alt 03.11.2007, 23:29   #9
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Zitat:
Zitat von Eleonore1983 Beitrag anzeigen
und hab ja dort auch angerufen und die sagte zu mir sie schauen es noch an sie melden sich dann bei mir.
Wenn das Stimmt was du sagst und dir die Firma das schriftlich bestädigt.
Kommst Du um eine Sanktion herum. Aber nur dann!!!

Gruß Haubold
Haubold ist offline  
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Alt 03.11.2007, 23:33   #10
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Muss ich die dann vor Gericht einreichen oder kann ich das bei der AfA auch abgeben. Ich will nämlich lieber nicht schon wieder zum Anwalt.
Eleonore1983 ist offline  
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Alt 03.11.2007, 23:49   #11
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Zitat:
Zitat von Eleonore1983 Beitrag anzeigen
Muss ich die dann vor Gericht einreichen oder kann ich das bei der AfA auch abgeben. Ich will nämlich lieber nicht schon wieder zum Anwalt.
Wiederspruch wurde abgelehnt, also zum Gericht. (innerhalb von 4 Wochen)
Antrag auf Beratungshilfe ( bei deinem zuständigen Gericht) stellen und ab zum RA.

Gruß Haubold
Haubold ist offline  
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Alt 13.11.2007, 22:39   #12
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Was mach ich den jetzt heute hab ich eine Absage von dieser Firma bekommen obwohl ich am Montag dort angerufen hatte das sie mir diese Bestätigung schicken sollen wenn dies möglich wäre
Eleonore1983 ist offline  
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