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Eigenständige Kündigung - nun ALG1 Sperre??; in Forum: Information; Hallo an Alle, ich arbeite seit fast 3 Jahren in einem Unternehmen und möchte nun eine Fortbildung machen, die 2 Jahre lang andauert. Kann mir jemand sagen, ob ich nun ...
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Alt 29.10.2007, 08:16   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2007
Beiträge: 2
Standard Eigenständige Kündigung - nun ALG1 Sperre??

Hallo an Alle,

ich arbeite seit fast 3 Jahren in einem Unternehmen und möchte nun eine Fortbildung machen, die 2 Jahre lang andauert.
Kann mir jemand sagen, ob ich nun eine ALG1 Sperre bekomme und wenn ja wie lange diese andauern wird?

Kann ich während der Fortbildung (die Geld kostet) ALG2 beantragen?
Ich kann auf Bafög bekommen wenn ich möchte. HIerbei bekomme ich aber kaum etwas geschenkt.

Wenn ich mich nun bei einem neuen AG bewerbe und der mich einstellt. Bekomme ich dann keine ALG1 Sperre, selbst wenn der mich in der Probezeit wieder rauswirft?

Vielen Dank für die Antworten
medow ist offline  
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Alt 29.10.2007, 08:37   #2
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2007
Ort: NRW
Beiträge: 1.919
Standard

Die Gesetze wurden immer härter zum Nachteil der Arbeiter und Arbeitslosen.
Kannst du den Chef nicht fragen, ob er dich nicht kündigen kann, aus betrieblichen Gründen? Und dann gehst du zum Arbeitsamt und sagst denen, dass du eine passende Fortbildung gefunden hast.

Es ist egal wie du es anstellst, aber wenn das Arbeitsamt nicht mitspielt, dann sieht das ganz schlecht aus.
__________________
[B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B]
[SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE]

[FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT]
Borgi ist offline  
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Alt 29.10.2007, 08:54   #3
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
Standard

Du müsstest Die Fortbildung vorher beantragen und gute Gründe haben, warum diese notwenig ist, um Deinen Arbeitsplatz zu erhalten. Wenn dein Arbeitgeber dir dann solange den Arbeitsplatz freihält dürfte es die Arbeitsagentur chwer haben, das ganze abzulehnen, wenn dadurch dauerhaft deine Existenz gesichert ist.

Wenn Du aber jetzt einfach so kündigst zieht das auf jeden Fall eine Sperre von 12 Wochen mit sich.

Also kläre die Dinge erst ab
__________________
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Martin

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Martin Behrsing ist offline  
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Alt 29.10.2007, 09:30   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2007
Beiträge: 2
Standard

Ok, erledigt. Also ich muss kündigen und der Ag schreibt mir nichts. Heißt das ich könnte nach 12 Wochen ALG1 beantragen und mir so diese Fortbildung finanzieren?

Das Ich vom Staat nichts bekomme ist mir schon klar, schließlich kann ich in meinem Beruf ja Arbeiten gehen, das kostet den Staat nichts im Gegenteil
medow ist offline  
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Alt 29.10.2007, 10:30   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 667
Standard

Zitat:
Zitat von medow Beitrag anzeigen
Heißt das ich könnte nach 12 Wochen ALG1 beantragen und mir so diese Fortbildung finanzieren?
Nicht nach 12 Wochen!
Du bekommst erst Geld nach Antragstellung, bzw. ab ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Wenn Du 12 Wochen wartest und erst dann beantragst hast Du weitere 12 Wochen (Sperrzeit) kein Geld.

Gruß Haubold
Haubold ist offline  
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Alt 29.10.2007, 10:35   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.04.2006
Ort: NRW
Beiträge: 246
Daumen runter Fortbildung

Hallo,
wenn es eine selbst gesuchte Fortbildung ist, die wie ich vermute auch noch schulisch ist (Bafög-Anspruch) brauchst Du dir um den Alg-Bezug oder den Eintritt einer Sperrzeit keine Gedanken machen.
Während der Ausbildung stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, bist nicht arbeitslos und hast keinen Anspruch auf Leistungen.
Seebarsch ist offline  
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