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| Tags: alg1, eigenstaendige, kuendigung, sperre |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.10.2007
Beiträge: 2
| Hallo an Alle, ich arbeite seit fast 3 Jahren in einem Unternehmen und möchte nun eine Fortbildung machen, die 2 Jahre lang andauert. Kann mir jemand sagen, ob ich nun eine ALG1 Sperre bekomme und wenn ja wie lange diese andauern wird? Kann ich während der Fortbildung (die Geld kostet) ALG2 beantragen? Ich kann auf Bafög bekommen wenn ich möchte. HIerbei bekomme ich aber kaum etwas geschenkt. Wenn ich mich nun bei einem neuen AG bewerbe und der mich einstellt. Bekomme ich dann keine ALG1 Sperre, selbst wenn der mich in der Probezeit wieder rauswirft? Vielen Dank für die Antworten |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 09.04.2007 Ort: NRW
Beiträge: 1.919
| Die Gesetze wurden immer härter zum Nachteil der Arbeiter und Arbeitslosen. Kannst du den Chef nicht fragen, ob er dich nicht kündigen kann, aus betrieblichen Gründen? Und dann gehst du zum Arbeitsamt und sagst denen, dass du eine passende Fortbildung gefunden hast. Es ist egal wie du es anstellst, aber wenn das Arbeitsamt nicht mitspielt, dann sieht das ganz schlecht aus.
__________________ [B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B] [SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE] [FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT] |
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| | #3 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Du müsstest Die Fortbildung vorher beantragen und gute Gründe haben, warum diese notwenig ist, um Deinen Arbeitsplatz zu erhalten. Wenn dein Arbeitgeber dir dann solange den Arbeitsplatz freihält dürfte es die Arbeitsagentur chwer haben, das ganze abzulehnen, wenn dadurch dauerhaft deine Existenz gesichert ist. Wenn Du aber jetzt einfach so kündigst zieht das auf jeden Fall eine Sperre von 12 Wochen mit sich. Also kläre die Dinge erst ab
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.10.2007
Beiträge: 2
| Ok, erledigt. Also ich muss kündigen und der Ag schreibt mir nichts. Heißt das ich könnte nach 12 Wochen ALG1 beantragen und mir so diese Fortbildung finanzieren? Das Ich vom Staat nichts bekomme ist mir schon klar, schließlich kann ich in meinem Beruf ja Arbeiten gehen, das kostet den Staat nichts im Gegenteil |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 667
| Zitat:
Du bekommst erst Geld nach Antragstellung, bzw. ab ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Wenn Du 12 Wochen wartest und erst dann beantragst hast Du weitere 12 Wochen (Sperrzeit) kein Geld. Gruß Haubold | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 246
| Hallo, wenn es eine selbst gesuchte Fortbildung ist, die wie ich vermute auch noch schulisch ist (Bafög-Anspruch) brauchst Du dir um den Alg-Bezug oder den Eintritt einer Sperrzeit keine Gedanken machen. Während der Ausbildung stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, bist nicht arbeitslos und hast keinen Anspruch auf Leistungen. |
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