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| Tags: chance, kuendigung, probezeit, sperrzeit, stellungnahme, trotz |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.10.2007
Beiträge: 1
| Das AA droht mir mit einer Sperre, von mir wird eine Stellungnahme über den Kündigungsgrund seitens des AG gefordert. Ich möchte dabei keinen Fehler machen und hoffe hier Tipps zum passenden Inhalt der Stellungnahme bekommen. Der Sachverhalt ist folgender: 1 Woche nach Eintritt meiner Arbeitslosigkeit unterschrieb ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuem Arbeitgeber. Etwas panisch aufgrund der frisch eingetretenen Arbeitslosigkeit. Ich unterschrieb, unter drängel des AG, mit einem ungutem Gefühl gegenüber dem neuem Arbeitgeber, weil ich mir nicht sicher war ob der Arbeitsplatz/Betrieb der Richtige für mich ist. (Er ließ mich meine geforderte Bedenkzeit nicht ausschöpfen). Die Unterschrift war wohl mein Fehler, wie sich dann herausstellte. Die während des Vorstellungsgespräches besprochenen Details des Arbeitsplatzes, erwiesen sich in der Realität als nicht richtig. Die Stimmung unter den AN war sehr schlecht, die GL cholerisch und die Arbeitszeiten betrugen bis zu 14 Std. täglich. Als ich nach 14 Tagen den AG darauf ansprach, Ihm meinen Unmut mitteilte und ich im darlegte das ich mir meinen neuen Arbeitsplatz anders vorgestellt hätte, reagierte er mit Unverständnis. Ich versuchte mit offenen Karten zu spielen und teilte Ihm meine Bemühung um eine neue Stelle mit. Desweiteren teilte ich Ihm mit, dass er sich bis dahin natürlich auf meine Einsatz und meine Arbeitskraft voll verlassen kann. Die Reaktion kam am nächsten Tag, als er mich aufforderte zu kündigen, da meine Arbeitskraft unter diesen Voraussetzung voraussichtlich wohl nicht voll da wäre. Aus Hilflosigkeit riefe ich beim AA an, bei dem ich noch geführt wurde, da ichweiterhin als arbeitssuchend gemeldet war ) Ich schilderte die Problematik und mir wurde geraten auf keinen Fall selbst zu kündigen, wegen der drohenden Sperrzeit. Also teilte ich meinem AG mit, dass ich nicht kündigen möchte bzw. nicht gehen möchte und weiterhin gute Leistung erbringen werde, bis ich eine neue Anstellung gefunden habe. Dieser war damit nicht einverstanden und kündigte mir mit „sofortiger Wirkung“ (lt. Arbeitsvertrag fristgerecht in der Probezeit) Der Arbeitsvertrag war unbefristet und besagte eine 6 monatige Probezeit, in der mit sofortiger Wirkung gekündigt werden konnte. Als ich mich heute arbeitslos meldete, wies man mich auf die drohende Sperrzeit hin, aufgrund des Vortelefonats und der Nachfrage zur eigenen Kündigung, und der jetzt ausgesprochen Kündigung durch den AG. Die Chancen lägen bei 50% die Sperrzeit zu erhalten, ich solle mal die Stellungnahme über den Kündigungsgrund seitens des AG, aus meiner Sicht einreichen. Die Leistungsabteilung würde dann entscheiden. Nun möchte ich nichts Falsches angeben und frage mich, ob ich den oben formulierten Text im Kern so benutzen kann oder wie ich es begründen kann, um die Sperrzeit zu umgehen. Was muss als Grund enthalten sein. Hab ich mich denn falsch Verhalten…? Danke für jede Hilfe! Beste Grüße….. |
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| | #2 | ||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.405
| Hallo sonnenfreund und willkommen im Forum Zitat:
Mein Tipp: Beschränke die Stellungnahme auf die Fakten, die da wären bis zu 14 Std. tgl. Arbeitszeit und das Scheitern eines klärenden Gesprächs darüber mit den bekannten Folgen. Du warst leider dann der Situation und dem weiteren Verlauf nicht gewachsen. Beantworte Dir aber für Dich selbst einmal die Frage: Welche Reaktion hattest Du aufgrund Deiner allgemein gehaltenen Beschwerde eigentlich erwartet? Wolltest Du aufgefordert werden, aufzuzählen, was Dir so alles nicht passt? Zitat:
Zur Stellungnahme hoffe ich, dass sich auch noch andere User melden, denn eine Garantie kann ich Dir nicht geben. | ||
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.10.2005
Beiträge: 112
| Im Prinzip steht da Aussage gegen Aussage. Fragwürdig finde ich die Reaktion vom Amt nicht den: In der Arbeitsbescheinigung kann der AG eintragen (trotz Kündigung) "Vertragwiedriges Verhalten". So einen Fall hatte ich vor kurzem fast gehabt. Das AA meinte nur " Wenn sowas kommen sollte, einfach Wiederspruch einlegen und klagen" Dam Amt sagt doch selbst stets "Machen Sie diese Arbeit un bewerben Sie sich nebenbei her weiter" ist doch dein gutes Recht! Wer soll dir das verbieten? Wenn Du nicht 100% Leistung erbringst...wie will der AG das beweisen und wie will er beweisen das Du das auch so nach seinen Vorstellung kannst? In jedem Lehrbuch stet geschrieben, man solle das Gepräch suchen.
__________________ Ich kann gar nicht so viel Essen wie ich auf Deutschland kotzen muss |
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