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Kontoauszüge bei ALG I?; in Forum: Information; Hallo, muss man bei ALG I auch seine Kontoauszüge vorlegen? Wie werden Einnahmen durch einen Untermieter behandelt? Das ist ja kein Arbeitseinkommen, sondern dient lediglich zur Finanzierung der Wohnung. Vielen ...
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Alt 21.09.2007, 16:46   #1
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Registriert seit: 21.09.2007
Beiträge: 5
Standard Kontoauszüge bei ALG I?

Hallo,
muss man bei ALG I auch seine Kontoauszüge vorlegen?
Wie werden Einnahmen durch einen Untermieter behandelt? Das ist ja kein
Arbeitseinkommen, sondern dient lediglich zur Finanzierung der Wohnung.
Vielen Dank - D.
devrimci ist offline  
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Alt 21.09.2007, 17:39   #2
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
Standard

Spielt keine Rolle. ALG 1 ist eine Versicherungsleistung und wird nicht nach Bedüftigkeit gezahlt.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 21.09.2007, 17:44   #3
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2007
Ort: NRW
Beiträge: 1.919
Standard

Liegt denn ein begründeter Verdacht vor?
Alg I ist eine Pflichtleistung die mit deiner jetzigen finanziellen Situation nichts zu tun hat. Solltest du Vermögen haben, dann schaffe es jetzt schnell beiseite oder tilge Schulden damit. Bei Hartz IV wird dir - bis auf die Freigbeträge - alles angerechnet.
__________________
[B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B]
[SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE]

[FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT]
Borgi ist offline  
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Alt 21.09.2007, 17:53   #4
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
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Zitat:
Zitat von Borgi Beitrag anzeigen
Liegt denn ein begründeter Verdacht vor?

Äh, was für ein Verdacht? Kann mir na nichts vorstellen...
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 21.09.2007, 18:00   #5
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Registriert seit: 09.04.2007
Ort: NRW
Beiträge: 1.919
Standard

Zitat:
Zitat von Kerstin_K Beitrag anzeigen
Äh, was für ein Verdacht? Kann mir na nichts vorstellen...
Auch bei Alg II gibt’s nur Kontoauszüge, wenn ein begründeter Verdacht (Leistungsbetrug, Einnahmen, Nebenkostenrückzahlung usw.) vorliegt. Das Konto eines Alg I Empfängers hat das Arbeitsamt nicht zu interessieren!
__________________
[B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B]
[SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE]

[FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT]
Borgi ist offline  
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Alt 21.09.2007, 18:02   #6
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Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
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Zitat:
Zitat von Borgi Beitrag anzeigen
Auch bei Alg II gibt’s nur Kontoauszüge, wenn ein begründeter Verdacht (Leistungsbetrug, Einnahmen, Nebenkostenrückzahlung usw.) vorliegt. Das Konto eines Alg I Empfängers hat dem Arbeitsamt nicht zu interessieren!
Eben, deshalb kann es einen begründeten Verdacht bei ALG1 auch gar nicht geben.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 21.09.2007, 22:16   #7
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Registriert seit: 21.09.2007
Beiträge: 5
Standard

Herzlichen Dank für die schnellen Antworten.
D.
devrimci ist offline  
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