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| Tags: abgeben, aufforderung, bewerbungen, telefonische, weiterleitung |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 58
| Grüezi miteinand! Man lernt ja nie aus: Donnerstagmorgen um acht erhielt eine Freundin von mir einen Anruf der AA, daß sie jetzt in einem neuen Projekt sei und bis Montag drei Bewerbungen bei der AA einzuwerfen hätte, die die AA dann an die AG persönlich überbringen würde. 1. Dürfen die so kurzfristig Bewerbungen fordern? 2. Ist diese telefonische Aufforderung rechtmässig? 3. Muss die AA ihr nicht wenigstens Adressen nennen (meine Freundin hat sich schon überall im Umkreis beworben und weiss nicht mehr, wen sie anschreiben soll)? Tolles Projekt... |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2007 Ort: NRW
Beiträge: 831
| Ich halte das für Humbug. Nach gängiger Bewerbungspraxis sollen Bewerbungsschreiben an den entsprechenden Betrieb, bei dem man sich bewirbt angepaßt sein. Wie soll man das denn machen, wenn man weder weiß bei WEM man sich bewirbt, noch um WAS für eien Stelle man sich bewirbt? Zusätzlich: Wenn das jetzt so Praxis wird, dann wird dem Hartz-Empfänger die Entscheidung über sein Leben ja VOLLKOMMEN aus der Hand genommen! Sie wird ja wohl erst hinterher erfahren, bei wem sie sich da um was für einen "tollen Job" beworben hat. Das geht so vorne und hinten nicht! Widerspruch, wenn da irgendein Genörgel der ARGE kommen sollte. Mal abgesehen davon, daß die SBs keinerlei Maßnahmen telefonisch starten dürfen. Hat die Kollegin ne EGV? Wenn nein gibt es überhauptgarkeinen Anlaß irgendwas zu tun...
__________________ Folgende Punkte gelten für ALLE meine Aussagen in diesem Forum: -ich gebe hier grundsätzlich nur meine durchs Grundgesetz geschützte Meinung preis. -ich biete keinerlei Rechtsberatung, sondern nur meine gewährfreien Erfahrungen und Meinungen. -ich lasse mir von NIEMANDEM den Mund verbieten, bin aber gerne bereit mit jedem über meine Aussagen offen und ehrlich zu diskutieren. |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 58
| Hallo, die eventuellen Arbeitgeber darf sie sich schon selbst aussuchen,nur sie ist sich ständig am bewerben und weiß jetzt nicht wo sie noch etwas hinschicken könnte. EGV weiß ich nicht genau,sie bekommt ALG 1 sie hat ein Schreiben bekommen wo drin steht das sie sich halt um ARbeit bemühen muß. Keine konkrete Zahl von Bewerbungen pro Monat. majosu |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.06.2007
Beiträge: 122
| Woher weiß man denn eigentlich, daß da ein Mitarbeiter der ARGE an der Strippe hat (der dazu noch weisungsbefugt ist) und nicht irgendeinen Jux-Anrufer? Sehe das genauso: Wenn keine EGV vorliegt, auf die man sich bei wohlwollender Betrachtungsweise mit der Telefonaktion hätte berufen können, würde ich auch keine Panik bekommen. |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 09.04.2007 Ort: NRW
Beiträge: 1.919
| Ich habe meine Bewerbung schon einmal vorbereitet Zitat:
__________________ [B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B] [SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE] [FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT] | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.06.2007
Beiträge: 122
| Was würden die eigentlich tun, wenn sich plötzlich tausende von Arbeitslosen um einen derartigen Posten bewerben würden??? Die Idee gefällt mir... (hatte gestern schon versucht, meine Vorstellungen von korrekter Handaktenführung vor Ort zu vermitteln, bin aber auch zu mehr fähig) |
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| | #7 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
An deiner Stelle würde ich das mal der SB sagen. Das verstösst auch gegen die Schweigepflicht. Wenn die ARGE die Aufgabe der Bewerbungszusendungen an die Firmen übernimmt, soll sie sich wenigstens mit ihren "Kunden" vorher abstimmen, ob mit dieser Firma nicht schon mal etwas gelaufen ist und die Stelle auch auf sie passt. Schließlich gibt es in jedem Gebiet nur eine begrenzte Zahl an Betrieben. Außerdem ist die ARGE unfähig, die Bewerbungen einer passenden Stellung zuzuordnen. Schickt sie die Bewerbung zu einer Stelle, die "völlig daneben" ist, bekommt sie die Bewerbung mit einer Absage zurück. Das ist zwar nicht so schlimm. Das schlimme ist, sie landet meist in der Datenbank der Absagen dieser Firma. Und wenn deine Freundin sich irgend wann mal wieder bei dieser Firma für eine andere, passende Stellung bewirbt, schaut die Firma erst in ihre Datenbank. Und dann sieht sie: "Oh, diese Frau hat sich schon vor 8 Monaten als Fensterputzerin beworben, und jetzt will sie hier Einkaufsleiterin werden". Glaub mir, sie bekommt von dieser Firma immer wieder die Bewerbungen zurück. Es gibt auch Firmen, in denen man sich sein Lebtag nicht bewerben würde, z.B. Firmen in denen man schon mal gearbeitet hat. Evtl. haben die jetzt einen anderen Namen. Oder Firmen, wo ein ehemaliger Chef arbeitet, der ein Kotzbrocken ist. Das weiss doch die ARGE alles nicht! Geändert von na (31.08.2007 um 22:00 Uhr). | |
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