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kein_lohn_unter10

ALG

Kein ALG nach Norwegen?; in Forum: Information; Hallo, hab gerade Euer Superforum entdeckt, deshalb gleich mal die erste Frage: Wir planen seit langem nach Norwegen auszuwandern, haben 2 Kinder. Im März 2008 geht es los. Mein Mann ...
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Alt 26.08.2007, 08:14   #1
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Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 1
Standard Kein ALG nach Norwegen?

Hallo,

hab gerade Euer Superforum entdeckt, deshalb gleich mal die erste Frage:

Wir planen seit langem nach Norwegen auszuwandern, haben 2 Kinder.
Im März 2008 geht es los. Mein Mann hat bereits eine Arbeitsstelle dort gefunden.

Ich bin in D seit 30 Jahren vollzeitmäßig berufstätig und jetzt sagt man mir auf Anfrage, das ich im Falle einer eintretenden Arbeitslosigkeit

kein ALG nach Norwegen überwiesen bekomme !!

FRECHHEIT !!


Bitte sagt mir, ob das stimmt


Gruß

Britta
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Alt 26.08.2007, 08:20   #2
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Benutzerbild von ofra
 
Registriert seit: 18.07.2006
Ort: hamburg
Beiträge: 3.006
Standard

in der regel bekommt man ALG nur im inland. auf ein inländisches eigenes konto.
wenn du hier deinen job selber kündigst,um dann ins ausland zu gehen, ist der anspruch auf ALG überhaupt fraglich.
es sei denn, du bist gekündigt worden.
es gibt ein zwischenstaatliches abkommen in den EU ländern zur gegenseitigen anrechenbarkeit von versicherungszeiten etc. (KV,Rentenansprüche etc.)
da müsstest du dann in norwegen zum arbeitsamt gehen (oder dich jetzt schon telefonisch dort informieren). dann würdest du dort vielleicht anspruch auf "norwegisches ALG I" haben.
aber soweit ich weiss, muss man erst mal mindestens 1 jahr in dem neuen land gearbeitet haben, damit man dort anspruch auf ALG hat. (ich spreche hier aus eigener erfahrung, aber das liegt nun 10 jahre zurück).
vielleicht weiss hier jemand noch detaillierteres.
beim AA gibts normalerweise immer leute, die für europäische fragen zuständig sind, und sich mit dem EU-recht auskennen müssen.
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?c...cro=lw&lang=de
http://www.nav.no/
http://www.europaserviceba.de/
http://norwegen.ahk.de/
http://www.bva.bund.de/cln_050/nn_37...tml?__nnn=true
lg
ofra
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Geändert von ofra (26.08.2007 um 08:30 Uhr).
ofra ist offline  
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Alt 26.08.2007, 08:28   #3
Eivisskat
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Beiträge: n/a
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Dein ALG kannst du dir schon in einem anderen EU-Land verrechnen lassen, aber Imho funktioniert das in Norwegen nicht, weil N. nicht in der EU ist.
LG
 
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Alt 26.08.2007, 10:14   #4
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Benutzerbild von Sieghelm
 
Registriert seit: 28.11.2006
Beiträge: 204
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Echt frech.
Aber schau mal hier

http://www.dnfev.de/arbeiten/jobsuche.htm
Sieghelm ist offline  
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Alt 26.08.2007, 12:06   #5
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
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Du kannst, um dir Arbeit zu suchen für max. 3 Monate ALG im Ausland erhalten. Das must du aber vorher beantragen und du musst dich am suchort bei der Arbeitsverwaltung melden. Übrigens ist ALG1 nicht nur auf die EU für diese fälle beschränkt.
Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) hat der Gesetzgeber ab 1.1.2002 den förderfähigen Personenkreis um die "von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden" erweitert, die Reisekostenbeihilfe als neue Leistung sowie die Möglichkeit zur Gewährung der Leistungen auch im Ausland eingefügt.

Dies gilt ausdrücklich auch für Ncith-EU-Staaten, da die Mobilität auch für nicht EU-Staaten gilt.

verlgeiche auch hier
Seite 8
http://www.erwerbslosenforum.de/abla...gnahme%20B.pdf
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Martin

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Alt 26.08.2007, 13:20   #6
Cha
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Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 171
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Zitat:
Zitat von APOLLO7 Beitrag anzeigen
.... und jetzt sagt man mir auf Anfrage, das ich im Falle einer eintretenden Arbeitslosigkeit

kein ALG nach Norwegen überwiesen bekomme !!

FRECHHEIT !!


Bitte sagt mir, ob das stimmt
Kein Grund sich so AUFZUREGEN, die Auskunft ist richtig.

Sicher hat man auch den Zusammenhang erklärt:

Einen Anspruch auf Arbeitslosgeld haben nur Personen, die den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und der Arbeitsvermittlung für die Vermittlung in einen Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

Personen, die sich in Norwegen aufhalten, haben weder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland noch stehen sie der örtlichen Arbeitsvermittlung zur Verfügung.

Wenn kein Anspruch besteht, kann man auch nichts nach Norwegen überweisen.

Wenn jedoch schon vor der Ausreise ein Anspruch entstanden ist, kann man diesen unter bestimmten Voraussetzungen für längstens 3 Monate in das europäische Ausland exportieren.

Eine Auskunft und Beratung zu diesem Verfahren kann man von der zuständigen örtlichen Fachkraft aus der Arbeitsvermittlung erhalten.

Viele Grüsse

Cha
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Alt 26.08.2007, 13:21   #7
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Benutzerbild von ofra
 
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Beiträge: 3.006
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ich wusste gar nicht, dass es örtliche "fachkräfte" gibt
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ofra ist offline  
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Alt 26.08.2007, 13:36   #8
Cha
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Kleiner Nachtrag:

Wann entsteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_2563...ungen-Nav.html

Ein paar Hinweise zur internationalen Sozialversicherung und zum Export von Ansprüchen in das europäische Ausland:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_2798...ationales.html

Viele Grüsse

Cha
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Alt 26.08.2007, 14:10   #9
Cha
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Beiträge: 171
Standard

@ ofra

Ich sehe, ich habe unklar formuliert.

Ich wollte mit diesem Hinweis nur ausdrücken, dass man eine Auskunft zu den komplizierten internationalen Verfahren nicht unbedingt von wenig erfahrenen Mitarbeitern der Callcenter im Rahmen einer Telefonauskunft oder bei einer kurzen Vorsprache in einer Eingangszone erwarten kann.

Eine Auskunft bekommt man eher von den Sachbearbeitern in den Leistungsabteilungen, die diese Verfahren durchführen oder den Vermittlern, die diese internationalen Verfahren einleiten und dazu beraten.

Viele Grüsse

Cha
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Alt 26.08.2007, 14:15   #10
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
Standard

Zitat:
Zitat von Cha Beitrag anzeigen
@ ofra

Ich sehe, ich habe unklar formuliert.

Ich wollte mit diesem Hinweis nur ausdrücken, dass man eine Auskunft zu den komplizierten internationalen Verfahren nicht unbedingt von wenig erfahrenen Mitarbeitern der Callcenter im Rahmen einer Telefonauskunft oder bei einer kurzen Vorsprache in einer Eingangszone erwarten kann.

Eine Auskunft bekommt man eher von den Sachbearbeitern in den Leistungsabteilungen, die diese Verfahren durchführen oder den Vermittlern, die diese internationalen Verfahren einleiten und dazu beraten.

Viele Grüsse

Cha
vielen Dank für die Präzisierung. Deine Antworten zum ALG1 sind wie immer, sehr fachlich und kompetent beantwortet.
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Martin

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Alt 26.08.2007, 17:35   #11
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Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
Standard Zur Ergänzung des Beitrages von Cha.

Hallo.

Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung

4.1 Allgemeine Regelung

Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden und in einem anderen Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR oder in der Schweiz Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für die Dauer von höchstens drei Monaten (Mitnahmezeitraum) dort weiter beziehen (Leistungsmitnahme).

4.2 Wann haben Sie Anspruch auf Leistungsmitnahme?

Wenn Sie arbeitslos sind, sich in Deutschland arbeitslos gemeldet haben,
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, in einem EU-, EWR-Staat oder der Schweiz Arbeit suchen wollen, die Wartefrist erfüllt haben und
Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz sind.

Eine Leistungsmitnahme in andere Staaten außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz (z.B. USA) ist ausgeschlossen.

Die Broschüre zum Nachlesen ist hier: http://tinyurl.com/2nk3t9
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect.
lopo ist offline  
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Alt 26.08.2007, 18:00   #12
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Benutzerbild von ofra
 
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Zitat:
Zitat von Cha Beitrag anzeigen
@ ofra

Ich sehe, ich habe unklar formuliert.

Ich wollte mit diesem Hinweis nur ausdrücken, dass man eine Auskunft zu den komplizierten internationalen Verfahren nicht unbedingt von wenig erfahrenen Mitarbeitern der Callcenter im Rahmen einer Telefonauskunft oder bei einer kurzen Vorsprache in einer Eingangszone erwarten kann.

Eine Auskunft bekommt man eher von den Sachbearbeitern in den Leistungsabteilungen, die diese Verfahren durchführen oder den Vermittlern, die diese internationalen Verfahren einleiten und dazu beraten.

Viele Grüsse

Cha
mein beitrag war nur ironisch gemeint
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