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| Tags: alg, kein, norwegen |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 1
| Hallo, hab gerade Euer Superforum entdeckt, deshalb gleich mal die erste Frage: Wir planen seit langem nach Norwegen auszuwandern, haben 2 Kinder. Im März 2008 geht es los. Mein Mann hat bereits eine Arbeitsstelle dort gefunden. Ich bin in D seit 30 Jahren vollzeitmäßig berufstätig und jetzt sagt man mir auf Anfrage, das ich im Falle einer eintretenden Arbeitslosigkeit kein ALG nach Norwegen überwiesen bekomme !! FRECHHEIT !! Bitte sagt mir, ob das stimmt Gruß Britta |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2006 Ort: hamburg
Beiträge: 3.006
| in der regel bekommt man ALG nur im inland. auf ein inländisches eigenes konto. wenn du hier deinen job selber kündigst,um dann ins ausland zu gehen, ist der anspruch auf ALG überhaupt fraglich. es sei denn, du bist gekündigt worden. es gibt ein zwischenstaatliches abkommen in den EU ländern zur gegenseitigen anrechenbarkeit von versicherungszeiten etc. (KV,Rentenansprüche etc.) da müsstest du dann in norwegen zum arbeitsamt gehen (oder dich jetzt schon telefonisch dort informieren). dann würdest du dort vielleicht anspruch auf "norwegisches ALG I" haben. aber soweit ich weiss, muss man erst mal mindestens 1 jahr in dem neuen land gearbeitet haben, damit man dort anspruch auf ALG hat. (ich spreche hier aus eigener erfahrung, aber das liegt nun 10 jahre zurück). vielleicht weiss hier jemand noch detaillierteres. beim AA gibts normalerweise immer leute, die für europäische fragen zuständig sind, und sich mit dem EU-recht auskennen müssen. http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?c...cro=lw&lang=de http://www.nav.no/ http://www.europaserviceba.de/ http://norwegen.ahk.de/ http://www.bva.bund.de/cln_050/nn_37...tml?__nnn=true lg ofra
__________________ Jetzt kommt die Panik auf der Titanic! Geändert von ofra (26.08.2007 um 08:30 Uhr). |
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| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Dein ALG kannst du dir schon in einem anderen EU-Land verrechnen lassen, aber Imho funktioniert das in Norwegen nicht , weil N. nicht in der EU ist.LG |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.11.2006
Beiträge: 204
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| | #5 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Du kannst, um dir Arbeit zu suchen für max. 3 Monate ALG im Ausland erhalten. Das must du aber vorher beantragen und du musst dich am suchort bei der Arbeitsverwaltung melden. Übrigens ist ALG1 nicht nur auf die EU für diese fälle beschränkt. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) hat der Gesetzgeber ab 1.1.2002 den förderfähigen Personenkreis um die "von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden" erweitert, die Reisekostenbeihilfe als neue Leistung sowie die Möglichkeit zur Gewährung der Leistungen auch im Ausland eingefügt. Dies gilt ausdrücklich auch für Ncith-EU-Staaten, da die Mobilität auch für nicht EU-Staaten gilt. verlgeiche auch hier Seite 8 http://www.erwerbslosenforum.de/abla...gnahme%20B.pdf
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 171
| Zitat:
Sicher hat man auch den Zusammenhang erklärt: Einen Anspruch auf Arbeitslosgeld haben nur Personen, die den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und der Arbeitsvermittlung für die Vermittlung in einen Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Personen, die sich in Norwegen aufhalten, haben weder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland noch stehen sie der örtlichen Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Wenn kein Anspruch besteht, kann man auch nichts nach Norwegen überweisen. Wenn jedoch schon vor der Ausreise ein Anspruch entstanden ist, kann man diesen unter bestimmten Voraussetzungen für längstens 3 Monate in das europäische Ausland exportieren. Eine Auskunft und Beratung zu diesem Verfahren kann man von der zuständigen örtlichen Fachkraft aus der Arbeitsvermittlung erhalten. Viele Grüsse Cha | |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2006 Ort: hamburg
Beiträge: 3.006
| ich wusste gar nicht, dass es örtliche "fachkräfte" gibt
__________________ Jetzt kommt die Panik auf der Titanic! |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 171
| Kleiner Nachtrag: Wann entsteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld: http://www.arbeitsagentur.de/nn_2563...ungen-Nav.html Ein paar Hinweise zur internationalen Sozialversicherung und zum Export von Ansprüchen in das europäische Ausland: http://www.arbeitsagentur.de/nn_2798...ationales.html Viele Grüsse Cha |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 171
| @ ofra Ich sehe, ich habe unklar formuliert. Ich wollte mit diesem Hinweis nur ausdrücken, dass man eine Auskunft zu den komplizierten internationalen Verfahren nicht unbedingt von wenig erfahrenen Mitarbeitern der Callcenter im Rahmen einer Telefonauskunft oder bei einer kurzen Vorsprache in einer Eingangszone erwarten kann. Eine Auskunft bekommt man eher von den Sachbearbeitern in den Leistungsabteilungen, die diese Verfahren durchführen oder den Vermittlern, die diese internationalen Verfahren einleiten und dazu beraten. Viele Grüsse Cha |
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| | #10 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
| Hallo. Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung 4.1 Allgemeine Regelung Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden und in einem anderen Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR oder in der Schweiz Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für die Dauer von höchstens drei Monaten (Mitnahmezeitraum) dort weiter beziehen (Leistungsmitnahme). 4.2 Wann haben Sie Anspruch auf Leistungsmitnahme? Wenn Sie arbeitslos sind, sich in Deutschland arbeitslos gemeldet haben, Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, in einem EU-, EWR-Staat oder der Schweiz Arbeit suchen wollen, die Wartefrist erfüllt haben und Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz sind. Eine Leistungsmitnahme in andere Staaten außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz (z.B. USA) ist ausgeschlossen. Die Broschüre zum Nachlesen ist hier: http://tinyurl.com/2nk3t9
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2006 Ort: hamburg
Beiträge: 3.006
| Zitat:
__________________ Jetzt kommt die Panik auf der Titanic! | |
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