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| Tags: angbl, sanktion, weil, zuhause |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| die werden da nicht nur einen Tag lang nachgeschaut haben |
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| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Das wäre ja erstmal zu prüfen. Es müssen ja wohl Protokolle oder sowas vom Aussendienst existieren. Akteneinsicht könnte wohl nicht schaden.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.03.2006
Beiträge: 365
| Sanktionen gem § 31 Abs.1 u. 2 SGB II beinhalten eine Beweislastumkehr, d. h. im Prozeß hat der Sanktionierte das Nichtvorliegen von Sanktionsgründen zu beweisen. Rechtsmißbrauch der Behörde - also Sanktion ohne Anlaß - bleibt natürlich aussen vor. Ist hier dem Träger eine Frist gesetzt worden , Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist nicht mehr zu erscheinen ? Ist das zu beweisen ? Kann der Sanktionierte beweisen, dass er nicht im Urlaub war ? Wenn ja, kein Problem und die Sanktion ist rechtswidrig. Wenn nein, dann wird das schon schwierig. Es ist ganz egal wo die Jalousien sind oder wie voll der Briefkasten ist. Hier wird dies offensichtlich als vermuteter Anlaß für eine Sanktion genommen. Den Beweis, das er trotzdem anwesend war, muß leider nun der Sanktionierte führen. Insofern hat man halt erstmal die Arschkarte gezogen, weil eben bis zum Beweis des Gegenteils das Geld einbehalten wird. So ist das mit H IV, zum Kotzen! Ist alles - natürlich - nur meine Meinung, die sich für mich aus dem Gesetz ergibt. Eine Belehrung über etwaige Rechtsfolgen sowie eine Anhörung sind natürlich auf jeden Fall notwendig . Fehlen diese ist die Sanktion schon aus formalen Gründen unwirksam. |
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| | #29 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Es wäre tatsächlich interessant genau zu wissen, wer hier in der Beweispflicht ist und auf was genau sich diese Behauptung basiert. Was hast du denn tatsächlich in diesen Tagen gemacht? Kann jemand bezeugen, dich in dieser Zeit gesehen zu haben? | |
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| | #30 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 17
| Zitat:
sofort Widerspruch einlegen schriftlich und mit Klage bei Sozialgericht ankündigen gruß Reiner | |
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| | #31 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Wolfsburg /Königslutter
Beiträge: 1.686
| Zitat:
wohnung,und meldet sich nicht mehr. | |
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| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| sehr witzig, das er glücklicherweise nicht tot ist, ist ja wohl bewiesen |
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| | #33 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Wolfsburg /Königslutter
Beiträge: 1.686
| Zitat:
was meint ihr wie lange es dauert bis der flur voll ist. und sollte einer versuchen durch den schlitz zu linsen besitzt der danach keine augenbraun mehr, selber schuld wenn er abgeflammt wird. | |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Wolfsburg /Königslutter
Beiträge: 1.686
| wie war das denn mit dem jungen der tot auf dem sofa lag keine sau hat sich mehr um die gekümmert als sie die leistung komplett gestrichen haben. solange man die arbeitslosen noch schikanieren kann sind sie wie die jagdhunde hinter ihnen her. wenn aber alles eingestellt ist besteht kein intresse mehr bis sie tot aufgefunden werden. |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.03.2006
Beiträge: 365
| Will ja keinen stören - aber ich verweise nochmal auf meinen Beitrag Nr. 28. Im Übrigen werden irgendwelche Sanktionen Tote wohl nicht sonderlich kratzen. Der Betroffene muss sich um seine Beweise kümmern und nicht um tagelange Aufenthalte auf dem Klo ( es sei denn, er hat eine Quittung für 100 Rollen Scheißhauspapier). Alles andere sind nur Nebenkriegsschauplätze und werden kaum helfen. |
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| | #36 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.955
| Zitat:
Manchmal muß ich mich echt zurückhalten um nicht laut zu lachen, wenn ich manches so lese und meine Gedanken kreisen. *g* Nicht bös gemeint. :) LG Eka | |
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| | #37 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: oldenburg
Beiträge: 397
| sowas abartiges gehört an die Presse. und als überschrift die Sanktionsfetischisten schlagen wieder zu. lg hartzhasser
__________________ ich will Arbeit und nicht Hartzen. |
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| | #38 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Ich habe mal in einer Wohnalage gewohnt, alles Häüser mit jeweils 4 Etagen zu je 2 Wohnungen, alles ohne Aufzug, da gab es auch solche Türschlitze.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #39 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.08.2007 Ort: Im schönen Land Brandenburg
Beiträge: 111
| Zitat:
Wir haben alle den Hass auf Hartz IV - und deren Lakaien, aber wir sollten hier keine Schwäche aufkommen lassen und SB, die hier Mitlesen, diese auch nicht zeigen... Wir brauchen zu diesem Fall, Rechtsprechungen, Paragraphen und vielleicht einen verständlichen und zielgenauen Widerspruch. Dieser muss dann, die ARGE aus den "Sessel" reißen... Also! Welcher Schlaue ist hier dabei, der wirklich Helfen kann! Wurde vielleicht das Hausrecht verletzt oder sogar das Briefgeheimnis? Wer hat zu diesem Fall wirklich, schnelle und kreative Vorschläge??? Geändert von gummibaer74 (25.08.2007 um 07:03 Uhr). Grund: Mein Recht der Rechtschreibung, ist das Recht diese nicht perfekt zu können. ;-) | |
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| | #40 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.05.2007
Beiträge: 958
| zwei für gewöhnlich übliche möglichkeiten, vorgehensweisen seh ich da zunächst: - zahlen und erdulden mit wechselseitigen pers. konsequenzen. s. nachfolgendes - widerspruch und dann u.U. bis zur klärung vor gericht. bei loyalem richter, der sich an die "gesetze" hält und bei vorliegen klarer beweise bzgl. deiner "unschuld", hast du gute chance zu gewinnen bist aber vllt. dennoch psych. am ende und umgekehrt. bei Verlieren kann es durchaus möglich sein, dass deine psyche (kampfkraft) gestärkt wird. beide varianten auch mit gegenteiligem ergebnis möglich. was tun? kann der betroffene nur selbst entscheiden oder die zeit. die gesetze, die solchen gerichtsfall überhaupt erst ermöglichen, sind unrechtsgesetze
__________________ Meinungsfreiheit ist ein eigen Ding. An jedem Schlagbaum versteht man etwas anderes darunter. Heil Zensur und Demokratie! Geändert von Hartzer Knaller (25.08.2007 um 08:08 Uhr). |
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| | #41 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.05.2007 Ort: Südthüringen
Beiträge: 264
| Und aus dem Überschuss werden die Prämien für die ach so "kleveren" SB gezahlt. Die müssen ja aus dem eingesparten Geld die gesamten Gerichtskosten für alle Hartz-Kläger berappen!!!!! Da hat auch noch keiner so richtig überlegt, was das den Staat kostet - die ganzen Klagen vor den SG's. Da haben wenigstens die Richter ein gesundes Auskommen ... oder Einkommen?! Hat das schon mal einer rausgefunden? Geändert von gitta2 (25.08.2007 um 10:16 Uhr). |
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| | #42 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.405
| Zitat:
Mir sind die Infos einfach zu dürftig. Troll? Auch die verhängte Sanktion von 10% Leistungskürzung zur vermuteten Ortsabwesenheit entspricht nicht den gesetzl. Vorgaben. (Wird dort nicht die Einstellung des Bezugs genannt?) Das wäre jedoch pro auch ein Widerspruchsgrund. Ich glaube auch nicht, dass ein Außendienst der ArGe aktiv war. Dann hätte die Sanktionsbegründung (Jalousien, Briefkasten) anders ausgesehen. Es hört sich eher danach an, dass ein Kollege von der Einsatzstelle mal und öfters zum 'Nachschauen' geschickt wurde. Wenn dem Bademeister geholfen werden soll, dann muss er jetzt auch aktiv dazu beitragen. Ich wüsste z.B. gerne, was aus dem Ein-Euro-Job geworden ist. | |
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| | #43 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2007
Beiträge: 68
| Also so nen Blödsinn hab ich ja noch gehört oder gelesen.Seitwann wird da der Briefkasten kontrolliert und alles.Vieleicht sollten die noch nen Dedektiv auf einen hetzen. |
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| | #44 |
| Forumnutzer Registriert seit: 14.03.2006
Beiträge: 357
| also ich zähle |