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ALG I - Vorschuss?? (Sperrzeit); in Forum: Information; Hallo ersteinmal möchte ich mich vorstellen, da ich ab heute neu in diesem Forum bin. Ich bin Joice 22 j. und seit 2 Monaten arbeitssuchend. Meine Frage wäre: Da ich ...
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Alt 20.08.2007, 18:08   #1
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Frage ALG I - Vorschuss?? (Sperrzeit)

Hallo
ersteinmal möchte ich mich vorstellen, da ich ab heute neu in diesem Forum bin.
Ich bin Joice 22 j. und seit 2 Monaten arbeitssuchend.

Meine Frage wäre:

Da ich eine Sperrzeit mit begründung bekommen habe ; ich bin schuld dass ich gekündigt wurde weil ich meine krankenmeldung zu spät abgegeben habe.
3 Monate Sperrzeit
Nicht das die Damen und Herren beim Amt unfreundlich waren, nein sie waren auch völliog unqualifiziert für deren Job, aber gut zurück zum Thema...

Nun bekomme ich erst am 22.09.2007 mein ALGI
Kann ich zum Amt gehen und nach einem Vorschuss bitten?
Ich denke die werden zu mir sagen , gehen sie zum ALGII amt..
ha,... dort war ich nämlich bereits und die jungs sagten mir dort, da ich jetzt wieder bei meinen eltern wohnhaft bin , zählt das als Bedarfsgemeinschaft, und ich würde wenn üpberhaupt nur 80€/mtl. bekommen,.. bis das aber wieder erst durch ist vergehen auch wieder wochen!
Also... kann ich zum amt gehen und nach einem vorschuss bitten?
Oder lehnen die grundsetzlich ab ??

Liebe Grüße Joice
Joice ist offline  
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Alt 20.08.2007, 18:11   #2
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Dann beantrage doch das Geld bei der ARGE!
Im Notfall gibt es halt Lebensmittelmarken.
__________________
[B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B]
[SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE]

[FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT]
Borgi ist offline  
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Alt 20.08.2007, 18:14   #3
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Joyce,

Du solltest Dir noch eine andere Frage stellen, nämlich ob Du eventuell arbeitsrechtlich gene die Kündigung angehst. Allerdins sieht mir das eitlich alles ehr eng aus, wenn nicht die Fristen sogar bereits abgelaufen sind.

Was ist da genau vorgefallen? Kündigung wegen EINER zu spät abgegeben AU erscheint mir schon heftig. Wann wurde Dir gennau gekündigt? Fristlos, frisgerecht? Wieviele Mitarbeiter hat die Firma? Gibt es einen Betriebrat? Warst Du noch in der Probezeit?
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 20.08.2007, 18:14   #4
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Zitat:
Zitat von Borgi Beitrag anzeigen
Dann beantrage doch das Geld bei der ARGE!
Im Notfall gibt es halt Lebensmittelmarken.
Das is doch das was ich sagte.... ALGII sagt es bringt nix... ausserdem ist das keine antwort auf meine frage ;)

LG Joice
Joice ist offline  
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Alt 20.08.2007, 18:18   #5
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Ich war über einer Zeitarbeitsfirma tätig... ja wegen 1ner AU bescheinigung.. habe an dem tag 1ne abmahnung und die kündigung bekommen.Und in der probezeit war ich, deswgen gabs nur ne 3tages frist die hab ich urlaub nehmen müssen. Das ist so bei ZAF das ist ion meinen augen alles blöd mit den Vermittlungen.
Nein, ich weiss das man 1 monat zeit hat gegen die sperrzeit widerspruch ein zu reichen. Aber obs mir was bringt ist die nächste frage!!
Joice ist offline  
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Alt 20.08.2007, 18:38   #6
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Standard Hm... danke für ne Konkrete Antwort :D

Also fällt euch nix ein?
Oder wollt ihr nicht??
Ich bin für alle ratschläge dankbar...
MFG Joice
__________________
Liebe Grüße aus Hamburg
Joice ist offline  
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Alt 20.08.2007, 18:58   #7
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Bei einer Sperrzeit wirst Du auch kein ALG II bekommen.

Allerdings hättest Du gegen die Kündigung angehen sollen. Die Frist wirst Du aber nun versäumt haben (3 Wochen).
Dann nimm dir jetzt einen Anwalt, damit der mit dir eine einstweilige Anordnung beim Arbeitsgericht durchsetzt, dass die sofort dir das ALG1 auszahlen müssen. Dies hat aber nur Zweck, wenn Du dem Arbeitgeber am ersten Tag bescheid gesagt hast, dass Du krank bist. Solltest Du dies nicht getan haben, ist es aussichtslos.
Wann hast Du denn Deine Krankmeldung abgegeben? Bzw. wann hast Du den Artzt aufgesucht?

Solltest Du tatsächlich nichts zu essen haben, kannst Du Lebensmittelgutscheine bei der ARGE bekommen. Dies ist aber dann auch alles.
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Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 20.08.2007, 19:02   #8
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ich habe dem arbeitgeber am 1. tag bescheid gesagt... die haben auch alle AU´s .
Naja ich bekomm am 22.9 geld... gehts denn vorher dann ..wenn ich mir nun einen anwalt nehme?
Und was soll ich dem sagen ???

LG Joice
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Liebe Grüße aus Hamburg
Joice ist offline  
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Alt 20.08.2007, 19:21   #9
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JOyce, ganz wichtig wäre auch, dass Du Dich um Deine Krankenversicherung kümmerst. Solange Du weder ALG I noch ALG II bekommst, bist Du nicht krankenversichert. Kannst Du eventuell noch über Deine Eltern in die Familienversicherung aufgenommen werden?

Wenn es stimmt, dass Du nur 80 Euro ALG II bekomen würdest, sollten Deine Eltern eventuell einen Wohngeldantrag für Dich stellen.

Dem Anwalt sagst Du einfach ganz genau, was passiert ist. Wann Du Dich krankgemeldet hast, wann Die AU beim Arbeitgeber war. Den Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und den Bescheid von der Arbeitsargentur nimmst Du mit.
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Kerstin_K ist offline  
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Alt 20.08.2007, 19:34   #10
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ne ne laut mein schreiben vom a-amt bin ich krankenversichert. bekomm halt nur kein geld, erst am 22.9.07
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Liebe Grüße aus Hamburg
Joice ist offline  
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Alt 20.08.2007, 20:22   #11
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Krankenversichert bei ner Sperrzeit? Ist das normal?
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Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 20.08.2007, 20:53   #12
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Hallo.

Zitat:
Krankenversichert bei ner Sperrzeit? Ist das normal?
(1)

Ja, zumindest wenn man sich sofort arbeitslos meldet. Für den ersten Monat gilt die Nachversicherungszeit des § 19 SGB V

(2) 1Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. 2Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html

Versicherungspflichtig sind

2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil der Anspruch ab Beginn des zweiten Monats bis zur zwölften Woche einer Sperrzeit (§ 144 des Dritten Buches) oder ab Beginn des zweiten Monats wegen einer Urlaubsabgeltung (§ 143 Abs. 2 des Dritten Buches) ruht; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist,http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect.

Geändert von lopo (20.08.2007 um 20:59 Uhr). Grund: Ergänzung
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Alt 20.08.2007, 21:21   #13
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Wenn Du kein Geld für einen Anwalt hast musst Du Dich hier in Hamburg an die ÖRA am Holstenwall wenden.
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meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung
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Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter",
nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash)
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Alt 20.08.2007, 21:47   #14
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Kann ich denn nun morgen zum amt gehen und nach einem vorschuss bitten oder lehnen die ab?
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Liebe Grüße aus Hamburg
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Alt 20.08.2007, 21:50   #15
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Zitat:
Zitat von gelibeh Beitrag anzeigen
Wenn Du kein Geld für einen Anwalt hast musst Du Dich hier in Hamburg an die ÖRA am Holstenwall wenden.
Ja das kostet aber auch n 10 ner :D
__________________
Liebe Grüße aus Hamburg
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Alt 20.08.2007, 22:01   #16
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Zitat:
Zitat von Joice Beitrag anzeigen
Ja das kostet aber auch n 10 ner :D
Tscha - umsonst ist der Tod und der kostet das Leben ......

Tschuldigung

Nein, Du wirst keinen Vorschuss bekommen (leider) ..... und Lebensmittelgutscheine wohl auch nicht da Du bei den Eltern wohnst - Stichwort evtl. Sachunterhalt oder so ähnlich (je nachdem wie alt Du bist)
waldau ist offline  
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