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| Tags: alg1, reha |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 16.06.2007
Beiträge: 6
| Hallo Ihr Lieben, bei mir und meinem Sohn steht auf Grund der seit Jahren andauernden Belastungen durch die chron. Erkrankungen bei ihm und mir evtl. eine Reha an. Wie verhält sich das nun mit dem ALG1? Ich bekomme noch ALG1 bis 30.12.2007. Setzt das ALG1 für die Dauer der Reha dann aus, oder müßte ich dann nach Ende der Reha (das wird vermutlich Ende Dez./Jan. 08 sein) noch ALG2 beantragen, da das ALG1 ja am 30.12. ausgelaufen ist? Und bin ich richtig informiert das man ein sog. Unterhaltsgeld von der Rentenversicherung bekommt das in Höhe des ALG1 ist bzw. vermutlich etwas niedriger, oder? Danke für Eure Antworten stille |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
| Hallo. Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte, die 3.bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder sonstige Leistungen zur Teilhabe unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder, wenn sie nicht arbeitsunfähig sind, unmittelbar vor Beginn der Leistungen b)Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Mutterschaftsgeld bezogen haben und für die von dem der Sozialleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen oder im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld II zuvor aus Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind.http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__20.html Du musst den Beginn der Reha dem Amt anzeigen, das Amt erstellt einen Aufhebungsbescheid und einen Bescheid zur Vorlage beim Rententräger mit deinen Leistungsdaten. Damit kann der Rvtr das ÜBG für dich berechnen ( gleiche Höhe wie ALG I ). Nach der Reha sofort wieder beim Amt arbeitslos melden. Die Restanspruchsdauer ALG I wird gezahlt.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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