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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 6
| Hallo, ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich bin 51 Jahre alt. Seit fast 10 Monaten beziehe ich ALG1. Von der Arge kam bisher nicht ein einziges Stellenangebot. Die letzten Monate haben mir gezeigt, das ich körperlich und physisch nicht in der Lage bin zu arbeiten. Bevor ich arbeitslos wurde habe ich in meinem Wohnort 18 Std. vormittags in der Woche gearbeitet. Jetzt muß ich nach einer Stelle mit 20 Std. wöchentlich suchen zzgl. 2-3 Std. Fahrt pro Tag. ALG2 werde ich nicht bekommen, da mein Mann beruftstätig ist. Ich habe der Vermittlerin geschildert, das ich das gesundheitlich nicht mehr schaffe, ihre Antwort war, sie sind nicht krankgeschrieben, also sind Sie für mich gesund und voll einsatzfähig. Von den 2 1/2 Monaten die ich nun noch Bezüge erhalten würde, soll ich nun 8 Wochen zur kaufmännischen Fortbildung. Seit diesem Gespräch hat sich mein physischer Zustand noch verschlechtert, ich schlafe schlecht, habe Panikattaken und kämpfe mit Kopfschmerzen und ständiger Übelkeit. Wenn ich in den Briefkasten schaue, fühle ich mich als käme Post vom Gerichtsvollzieher. Ich werde nächste Woche zum Arzt gehen und hoffe das er mir hilft. Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Mit welchen Konsequenzen müßte ich rechnen, wenn ich die Fortbildung nicht antreten würde, bzw. kann man sagen, das man nach Ablauf des ALG1 nicht mehr arbeiten möchte und sich auch nicht mehr arbeitssuchend meldet? viele Grüße vanrheyn |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| sicher kann man das, niemand ist gezwungen einen Antrag auf ALG II zu stellen |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 6
| Bitte nicht verkehrt verstehen, aber mir geht es darum welche Folgen es für mich jetzt hätte, würde die ALG1 Leistungen gesperrt, bzw. müßte ich mit Rückforderungen rechnen? |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| diese Fortbildung solltest Du noch machen, sonst könnte es Sanktionen geben, wenn Du es gesundheitlich nicht schaffst, brauchst Du ein ärztliches Attest |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.05.2007 Ort: Südthüringen
Beiträge: 264
| Mit ner Krankschreibung (bei diesen Symptomen schreibt jeder Arzt krank) kann gar nichts passieren, denke ich. |
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| | #6 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.405
| Zitat:
Für die Zeit nach Ablauf des reg. Bezugs siehe Beitrag Arania. Und: Man muss es nicht unbedingt vorher ankündigen. | |
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| | #7 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 6
| Zitat:
danke erst mal für Eure Antworten, mein aktueller Stand ist, das ich erstmal für 10 Tage vom Hausarzt krank- geschrieben bin, Weiterbehandlung erfolgt nun durch einen Neurologen. Sollte ich wieder gesundheitlich auf der Höhe sein und die Alg 1 ist noch nicht abgelaufen, habe ich vor mich nicht mehr als arbeitssuchend zu melden, ich denke die Leistungen werden dann eingestellt, womit ich noch leben könnte. Viel schlimmer wäre es für mich, wenn man mir Probleme damit machen würde. lg vanrheyn | |
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