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Frage: Absagen aufbewahren?; in Forum: Information; Moin! Mir ist klar, dass es grundsätzlich besser ist, diverse Unterlagen, also auch Absagen auf Bewerbungen, für spätere Beweiszwecke aufzuheben. Nur gibt es auch die rechtliche Verpflichtung eines ALG1-Leistungsempfängers seine ...
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Alt 11.08.2007, 22:09   #1
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Standard Frage: Absagen aufbewahren?

Moin!

Mir ist klar, dass es grundsätzlich besser ist, diverse Unterlagen, also auch Absagen auf Bewerbungen, für spätere Beweiszwecke aufzuheben. Nur gibt es auch die rechtliche Verpflichtung eines ALG1-Leistungsempfängers seine Absagen aufzubewahren? Vielen Dank für eine Antwort!
Jakk ist offline  
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Alt 11.08.2007, 22:12   #2
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Beiträge: 692
Standard

Egal ob - besser ist es .......

und machst Du keine Bewerbungskosten geltend ???
waldau ist offline  
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Alt 12.08.2007, 00:09   #3
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Benutzerbild von ThomasF
 
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Beiträge: 351
Standard nein, derlei gibt es nicht

Zitat:
Zitat von Jakk Beitrag anzeigen
Moin!

Mir ist klar, dass es grundsätzlich besser ist, diverse Unterlagen, also auch Absagen auf Bewerbungen, für spätere Beweiszwecke aufzuheben. Nur gibt es auch die rechtliche Verpflichtung eines ALG1-Leistungsempfängers seine Absagen aufzubewahren? Vielen Dank für eine Antwort!

Hallo Jakk,

nein, es gibt kein Gesetz das unsereins zwingt die Unterlagen aufzuheben.
Für Beweiszwecke müssen die Unternehmen ihren gesamten Schriftverkehr mehrere Jahre archivieren. Damit ist der rechtlichen Absicherung genüge getan.

Für dich persönlich mag es dann von Vorteil sein die Schreiben eine gewisse Zeit aufzuheben. Dann, wenn du Bewebungskostenerstattung bekommst. Dann, wenn etwas darin steht mit dem du den SB mundtot machen kannst (Aufforderungen sich erst zu schulen, dann neu zu bewerben). Und dann ist die Rückseite immer unbeschriftet und eignet sich vorzüglich als Notizzettel...
__________________
tschüs
ThomasF

---

10% Arbeitslose, Sozialfälle und Aufstocker sind für die Linkspartei 10% aller Wählerstimmen. Und täglich werden es mehr...
ThomasF ist offline  
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Alt 12.08.2007, 11:39   #4
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Zitat:
Zitat von waldau Beitrag anzeigen
Egal ob - besser ist es .......

und machst Du keine Bewerbungskosten geltend ???
Nein. Ich möchte nicht an meiner Arbeitslosigkeit verdienen. Meine Bewerbungsmappen sind von sehr guter Qualität, so dass ich sie locker 20-30 Mal versenden kann; die Fotos benutze ich auch bis zu 10x. Das Papier, die Kuverts und der Toner für den Drucker stammen aus meiner vorherigen Tätigkeit. Einzig und allein das Porto muss ich bezahlen, doch mit 4 x 1,45 € im Monat kann ich leben.

Ich hebe Absagen nicht auf, weil sie mich echt herunterziehen und mir Kraft für weiteres Bewerben nehmen - ich benötige aber meine volle Power. Wenn ich die Rückseite als Schmierzettel benutzen würde, müsste ich ständig an die Vorderseite denken - nein, damit tue ich mir kein Gefallen.

ThomasF, was meinst du mit "Aufforderungen sich erst zu schulen, dann neu zu bewerben" und wer ist der/die "SB"?

Ach, noch was. Unabhängig davon das "je mehr, desto besser" auch für die Anzahl der Bewerbungen gilt: Wieviele sollten geschrieben werden, damit man seiner Pflicht zur Selbstinitiative ausreichend nachkommt? Es wird wohl nirgends davon etwas schriftlich fixiert sein; wie sieht denn der allgemeine Tenor bei den Agenturen dafür aus?
Jakk ist offline  
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Alt 12.08.2007, 12:11   #5
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Zitat:
Zitat von Jakk Beitrag anzeigen
Nein. Ich möchte nicht an meiner Arbeitslosigkeit verdienen. Meine Bewerbungsmappen sind von sehr guter Qualität, so dass ich sie locker 20-30 Mal versenden kann; die Fotos benutze ich auch bis zu 10x. ... und wer ist der/die "SB"?
SB = Sachbearbeiter

Naja, von verdienen bei den Bewerbungen kann doch keine Rede sein. Du gibst doch auch Geld aus dafür. Und häufig ist es so, dass die pot. Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen gar nicht zurückschicken ... Also kannst du sie nur einmal verwenden. Ist also ganz legitim, Bewerbungskosten zu beantragen.
__________________
"Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann Feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden?" (Thomas Müntzer)
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kohlhaas ist offline  
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Alt 12.08.2007, 14:34   #6
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Zitat:
Zitat von kohlhaas Beitrag anzeigen
SB = Sachbearbeiter

Naja, von verdienen bei den Bewerbungen kann doch keine Rede sein. Du gibst doch auch Geld aus dafür. Und häufig ist es so, dass die pot. Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen gar nicht zurückschicken ... Also kannst du sie nur einmal verwenden. Ist also ganz legitim, Bewerbungskosten zu beantragen.
Das ist klar. Wenn ich meinen "Kram" nicht zurückbekomme, dann muss ich sehen wie ich meine Kosten decken kann. Allerdings habe ich bei meinen Bewerbungen der letzten 10 Jahre wohl immer Glück gehabt - von den vielleicht 100 Stück kamen stets alle wieder zurück. Sollte es einmal nicht so sein, werde ich notfalls über meinen Anwalt alle Kosten, also auch die für den Anwalt, zurückverlangen. Und/oder einfach die nerven bis der Arzt kommt - schließlich bin ich arbeitslos und habe alle Zeit der Welt, die mit Telefonaten von der Arbeit abzuhalten. Dank an dieser Stelle an die Telefonprovider für die ständig günstiger werdenden Flat Rates
Jakk ist offline  
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Alt 12.08.2007, 18:32   #7
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Beiträge: 13.547
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Zitat:
Sollte es einmal nicht so sein, werde ich notfalls über meinen Anwalt alle Kosten, also auch die für den Anwalt, zurückverlangen.
Da wird Dir aber kein Anwalt bei helfen, die Kostenübernahme für Bewerbungen musst Du VORHER stellen
Arania ist offline  
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Alt 12.08.2007, 22:55   #8
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Beiträge: 5
Standard Alles aufbewahren

Die Beweislast zu durchgeführten Eigenbemühungen hat der Leistungsempfänger. Will die AfA / Arge von Dir Nachweise hast du diese vorzulegen. Die Absagen sind der beste Beweis für deine Bemühungen. Sie sind neutral. Daher solltest Du sie aufheben.
Seho ist offline  
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Alt 12.08.2007, 23:42   #9
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Standard zu den Detailfragen

Zitat:
Zitat von Jakk Beitrag anzeigen
ThomasF, was meinst du mit "Aufforderungen sich erst zu schulen, dann neu zu bewerben" und wer ist der/die "SB"?

Hallo Jakk,

mit 'SB' meine ich Sachbearbeiter. Ist ja eine naheliegende Abkürzung.

Und manchmal schreiben Unternehmen in ihre Absagen auch sinnvolle Meinungen. Tatsächlich habe ich eine Absage erhalten in der angekreidet wurde 'ihre Zeugnisse sind seit 2002 unverändert. Unsere Kundschaft wünscht dagegen aktuelle Unterlagen. Bemühen Sie sich um ein Seminar und bewerben Sie sich neu'. Das habe ich natürlich aufgehoben und zeige es jedem SB der mich auf meine Bewerbungserfolge anspricht. Anschließend frage ich nach der Übernahme von Kurskosten.
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tschüs
ThomasF

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ThomasF ist offline  
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Alt 13.08.2007, 18:44   #10
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Benutzerbild von mcbarnie
 
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Zitat:
Zitat von ThomasF Beitrag anzeigen
Und manchmal schreiben Unternehmen in ihre Absagen auch sinnvolle Meinungen. Tatsächlich habe ich eine Absage erhalten in der angekreidet wurde 'ihre Zeugnisse sind seit 2002 unverändert. Unsere Kundschaft wünscht dagegen aktuelle Unterlagen.
Das ist doch auch ein dickes Ding. Wenn man z.B. seit 2002 arbeitslos ist wie sollen sich da die Zeugnisse ändern, bzw. dazu kommen?
Ich hebe alle Absagen auf und die Anschreiben sind auf dem PC gespeichert. So kann ich z.B. überprüfen, ob ich bei einer Firma schon einmal beworben habe.
__________________
Gruss

Hans Dieter

--
Alles was ich hier schreibe, entspricht nur meiner persönlichen Meinung und ist keine Rechtsberatung.

***Die Hoffnung stirbt zuletzt***
mcbarnie ist offline  
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Alt 13.08.2007, 19:17   #11
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Da wird Dir aber kein Anwalt bei helfen, die Kostenübernahme für Bewerbungen musst Du VORHER stellen
Arania, ich glaube, das war anders gemeint. Wenn ein Arbeitgeber die Bewerbung nicht zurückschickt, will er die Kosten erstreiten.

Ich ahbe das auch mal gemacht. Eine Firma hat mir auf meine Rechnung hin sogar einen Scheck geschickt.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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