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| Tags: alg, anspruch, verfallen |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.02.2006
Beiträge: 55
| Hallo, leider wird mein Arbeitgeber seine Firma schliessen. Ab November werde ich nach einem Jahr Ganztags-Festanstellung wieder arbeitslos werden. Bisher hat er mir noch keine schriftliche Kündigung gegeben. Wir haben auch bisher alles immer mündlich besprochen - er war wirklich der liebste Chef der Welt. Ich habe vor, nach November entweder für einige Monate in der Türkei zu jobben oder mich dort für einige Zeit bei meinem Freund "einzunisten". In dieser Zeit werde ich mich von dem restlichen Geld meines Hausverkaufs (auch dafür mache ich Hartz verantwortlich!) finanzieren, und mein Freund wird mich auch zukünftig bzgl. meiner Unkosten in Deutschland unterstützen (habe hier jetzt eine Mini-Mietwohnung). Ich dachte daran, mich so im März/April wieder in Deutschland beim Arbeitsamt zu melden. Werden die mir dann Probleme machen können? Muss ich bei dem dann anstehenden Arbeitslosengeldantrag eigentlich angeben, dass ich vor November 2006 in einem anderen Arbeitsamtsbezirk Hartz bezogen hatte? Ich finde dieses Forum hier wirklich sehr informativ, lese sehr oft drin. Gut,dass es so etwas gibt und nur schade, dass die breite Öffentlichkeit immer noch nicht merkt, was hier in Deutschland abgeht! Wenn man hier morgens die Zeitung aufschlägt, kriegt man bald nur noch das K..... ! Wünsche allen hier trotzdem viel Glück und Stärke. SusiSonnenschein |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 692
| Für mind. 1 Tag Arbeitslos melden (mußt Du sowieso sofort nach Kündigung ansonsten gibt es Sanktionen) und ALG1 kassieren - dann verfällt der Anspruch auf die ALG-zeiten erst nach 4 (?) Jahren !!! |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.02.2006
Beiträge: 55
| ....dass ich mich erst für einen Tag arbeitslos melden muss, bevor ich mich danach evtl. für einige Zeit "absetzen" kann? Ich habe - glaube ich - eine Frist von sechs Wochen bis zur Kündigung. Das heisst also, ich müsste mich spätestens am 15.9. zum 1.11 arbeitslos melden? Es geht aber doch nicht, dass ich denen dann gleich bei Antragstellung von meinen Plänen erzähle. Wie mache ich das denn nun richtig? Wäre schön, wenn noch jemand hier Ideen hätte. Viele Grüsse SusiSonnenschein |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.856
| Hilft das weiter? Beispiel Referendariat (Beamtenverhältnis) und vorheriger versicherungspflichtiger Beschäftigung: http://www.gew-berlin.de/5712.htm Zitat:
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 692
| Zitat:
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 171
| Aus den allgemeinen Informationen der Arbeitsagentur (arbeitsagentur.de) kann man sich folgendes erarbeiten: Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt es 3 Voraussetzungen: - man muss die Anwartschaftszeit erfüllt haben - man muss sich persönlich arbeitslos gemeldet haben und - man muss arbeitslos sein. Wenn ein Anspruch tatsächlich entstanden ist, bleibt er im Rahmen der Verjährungsfrist von 4 Jahren erhalten. Wenn man nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses nur wenige Monate im Ausland bleiben möchte, und man sich nicht gleich arbeitslos melden will, kann man sich auch an der Anwartsschaftszeit und der Rahmenfrist orientieren: Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung der o.g. Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings muss man dann eine Woche Sperrzeit wegen der verspäteten Meldung einkalkulieren. Viele Grüsse Cha Geändert von Cha (11.08.2007 um 12:07 Uhr). |
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