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Arbeitslosengeld Auszahlung auf Konto eines Familienangehörigen?; in Forum: Information; Hallo Community, sorry wenn die Frage irgendwo schon einmal gestellt wurde, habe hier im Forum gesucht aber durch die Anzahl an Beiträgen nichts gefunden was meine Frage beantworten würde. Es ...
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Alt 07.08.2007, 12:21   #1
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Beiträge: 20
Standard Arbeitslosengeld Auszahlung auf Konto eines Familienangehörigen?

Hallo Community,

sorry wenn die Frage irgendwo schon einmal gestellt wurde, habe hier im Forum gesucht aber durch die Anzahl an Beiträgen nichts gefunden was meine Frage beantworten würde.

Es geht darum das ich Arbeitslosengeld 1 erhalte und der Betrag beläuft sich unter 600 Euro. Nur habe ich leider ein paar Schulden und werde weiterhin genötigt von Gläubigern. Jetzt droht mir anscheinend eine Kontopfändung, klar könnte man jetzt meinen, kein Problem, schliesslich hab ich sowieso ein sehr niedriges Einkommen. Ja Problem ist das ich dann wahrscheinlich kein Konto mehr habe durch mögliche Kündigung.

Jedenfalls möchte ich mir den Stress sparen und einfach das Arbeitslosengeld 1 auf das Konto meiner Mutter überweisen lassen. Ich habe im Internet gelesen das es anscheinend gehen könnte, würde mich aber um Erfahrungen oder Tipps bedanken da meine Arbeitsagentur da nicht so Kooperationsbereit ist.

Grüße

klosters
klosters ist offline  
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Alt 07.08.2007, 13:44   #2
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Beiträge: 1.566
Standard Im Prinzip

Eigentlich kein Problem.
Nur falls dann demnächst ALG II kommen sollte, ist es sinnvoll auf eine mögliche Kontovollmacht zu verzichten.
kleindieter ist offline  
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Alt 07.08.2007, 14:08   #3
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Beiträge: 20
Standard

Zitat:
Zitat von kleindieter Beitrag anzeigen
Eigentlich kein Problem.
Nur falls dann demnächst ALG II kommen sollte, ist es sinnvoll auf eine mögliche Kontovollmacht zu verzichten.
OK Danke, werde dann versuchen die Kontodaten zu ändern. ALG II werde ich nicht beziehen.
klosters ist offline  
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Alt 07.08.2007, 14:25   #4
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.159
Standard Konto

innerhalb der ersten 7 Tage des Monats das Konto leeren,somit kann niemand Pfänden bzw.Du kannst es zurückfordern.
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 14.08.2007, 15:35   #5
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Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 20
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Also ich habe es gerade versucht und es geht nicht! Hat das nicht schon jemand gemacht?

Die sagten am Telefon das es nur geht wenn ich mitinhaber des Kontos bin, also mein Name drinsteht!
klosters ist offline  
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Alt 14.08.2007, 17:42   #6
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Benutzerbild von kalle
 
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Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.562
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Du kannst die Kontodaten ändern lassen. Dafür muss nicht einmal eine Kontovollmacht bestehen.
Als Empfänger eben den Namen und die Kontonummer Deiner Mutter.
Als Verwendungszweck dann :
Für Klosters.

Das geht. Auch mit ALG II. Ohne Probleme.
Die Auszahlungen haben ja unbar zu erfolgen. Und für einen evtl Scheck sollst Du ja auch Gebühren bezahlen.

Also nach dem italienischem Motto: Isch abe gar kein Konto.
__________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen
keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg
Mit Dank an Pixelfool
kalle ist offline  
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Alt 14.08.2007, 18:00   #7
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Beiträge: 20
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Zitat:
Zitat von kalle Beitrag anzeigen
Du kannst die Kontodaten ändern lassen. Dafür muss nicht einmal eine Kontovollmacht bestehen.
Als Empfänger eben den Namen und die Kontonummer Deiner Mutter.
Als Verwendungszweck dann :
Für Klosters.

Das geht. Auch mit ALG II. Ohne Probleme.
Die Auszahlungen haben ja unbar zu erfolgen. Und für einen evtl Scheck sollst Du ja auch Gebühren bezahlen.

Also nach dem italienischem Motto: Isch abe gar kein Konto.
Ja aber der Herr von der Arbeitsagentur meinte das System würde generell nur Kontoinhaber die Identisch mit dem Antragssteller sind akzeptieren. Wie soll ich das jetzt der Arbeitsagentur erklären?
klosters ist offline  
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Alt 14.08.2007, 18:03   #8
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Registriert seit: 05.09.2005
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Er soll Dir die Rechtsgrundlage dafür nennen
Arania ist offline  
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Alt 14.08.2007, 18:06   #9
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Beiträge: 20
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Er soll Dir die Rechtsgrundlage dafür nennen
mhh ich werde es morgen nochmal Probieren. Ist ja jetzt 5 nach 6 keiner mehr da. . Habe morgen auch ein Termin bei meiner Arbeitsvermittlerin, kann ich auch bei Ihr Persönlich die Kontonummer geben oder hat die damit nix zutun? bzw. kann ich auch am Infoschalter am Empfang die Kontonummer ändern lassen? Wenn ich ja schon einmal da bin?!
klosters ist offline  
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Alt 14.08.2007, 18:08   #10
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Zitat:
Ja aber der Herr von der Arbeitsagentur meinte das System würde generell nur Kontoinhaber die Identisch mit dem Antragssteller sind akzeptieren
Dann frag' ich mich ernsthaft, warum im Alg-Antrag einmal der Name des Antragstellers und extra noch einmal der Name des Kontoinhabers abgefragt wird... bestimmt nicht zur Überprüfung, sondern zur Sicherstellung, dass die Überweisung korrekt abläuft, wenn die Namen voneinander abweichen.


Gruß, Arwen
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Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet,
dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell
Arwen ist offline  
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Alt 14.08.2007, 18:11   #11
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http://www.erwerbslosenforum.de/comp...t_view/gid,19/

Der 4. Download ist die Veränderungsmitteilung - dort kann man angeben, dass die Kontoverbindung sich geändert hat. Das würde ich mit Eingangsstempel auf einer Kopie morgen abgeben.
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George Orwell
Arwen ist offline  
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Alt 14.08.2007, 18:21   #12
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Zitat:
Zitat von Arwen Beitrag anzeigen
http://www.erwerbslosenforum.de/comp...t_view/gid,19/

Der 4. Download ist die Veränderungsmitteilung - dort kann man angeben, dass die Kontoverbindung sich geändert hat. Das würde ich mit Eingangsstempel auf einer Kopie morgen abgeben.
Für Arbeitslosengeld 1 ist der hier besser

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...raenderung.pdf


Aber danke, werde es dann so mache und morgen hier berichten!
klosters ist offline  
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Alt 14.08.2007, 18:25   #13
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Tjo, auf der Veränderungsmitteilung für Arbeitslosengeld I gibt es das Feld Kontoinhaber nicht! Nur Kontonummer, Bankleitzahl und Bank.
klosters ist offline  
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Alt 14.08.2007, 18:28   #14
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Sorry für den falschen Download ...

Dann würde ich es formlos machen. Kurzes Schreiben halt.
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Alt 14.08.2007, 18:32   #15
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Ich hab nochmal nachgeschaut auf der Arbeitsagentur.de Seite.


Zitat:
Auszahlung

Arbeitslosengeld erhalten Sie nur dann kostenfrei, wenn Sie die Geldleistungen auf Ihr Konto bei einem Geldinstitut in der Bundesrepublik Deutschland überweisen lassen. Sie müssen selbst Kontoinhaber oder - bei einem gemeinsamen Konto - zumindest Mitinhaber sein.
Also geht das anscheinend wirklich nicht.
klosters ist offline  
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Alt 14.08.2007, 18:33   #16
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Sieht so aus, dann ginge nur noch Scheck oder Bargeld
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Alt 14.08.2007, 18:33   #17
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Zitat:
Also geht das anscheinend wirklich nicht.
Ich kann den Grund dafür nicht einsehen... Verfügungsberechtigung müsste doch reichen!?
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Alt 14.08.2007, 18:40   #18
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Nagut, dann werde ich es halt lassen. Verstehen muss ich das jetzt echt nicht, bei ALG II gehts bei ALG I nicht obwohl bei ALG I um einiges weniger kontrolliert wird.
klosters ist offline  
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