| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: arbeitslosengeld, auszahlung, familienangehoerigen, konto |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 20
| Hallo Community, sorry wenn die Frage irgendwo schon einmal gestellt wurde, habe hier im Forum gesucht aber durch die Anzahl an Beiträgen nichts gefunden was meine Frage beantworten würde. Es geht darum das ich Arbeitslosengeld 1 erhalte und der Betrag beläuft sich unter 600 Euro. Nur habe ich leider ein paar Schulden und werde weiterhin genötigt von Gläubigern. Jetzt droht mir anscheinend eine Kontopfändung, klar könnte man jetzt meinen, kein Problem, schliesslich hab ich sowieso ein sehr niedriges Einkommen. Ja Problem ist das ich dann wahrscheinlich kein Konto mehr habe durch mögliche Kündigung. Jedenfalls möchte ich mir den Stress sparen und einfach das Arbeitslosengeld 1 auf das Konto meiner Mutter überweisen lassen. Ich habe im Internet gelesen das es anscheinend gehen könnte, würde mich aber um Erfahrungen oder Tipps bedanken da meine Arbeitsagentur da nicht so Kooperationsbereit ist. ![]() Grüße klosters |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.566
| Eigentlich kein Problem. Nur falls dann demnächst ALG II kommen sollte, ist es sinnvoll auf eine mögliche Kontovollmacht zu verzichten. |
| | |
| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 20
| |
| | |
| | #4 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.159
| innerhalb der ersten 7 Tage des Monats das Konto leeren,somit kann niemand Pfänden bzw.Du kannst es zurückfordern.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
| | |
| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 20
| Also ich habe es gerade versucht und es geht nicht! Die sagten am Telefon das es nur geht wenn ich mitinhaber des Kontos bin, also mein Name drinsteht! |
| | |
| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.562
| Du kannst die Kontodaten ändern lassen. Dafür muss nicht einmal eine Kontovollmacht bestehen. Als Empfänger eben den Namen und die Kontonummer Deiner Mutter. Als Verwendungszweck dann : Für Klosters. Das geht. Auch mit ALG II. Ohne Probleme. Die Auszahlungen haben ja unbar zu erfolgen. Und für einen evtl Scheck sollst Du ja auch Gebühren bezahlen. Also nach dem italienischem Motto: Isch abe gar kein Konto.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
| | |
| | #7 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 20
| Zitat:
| |
| | |
| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| Er soll Dir die Rechtsgrundlage dafür nennen |
| | |
| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 20
| mhh ich werde es morgen nochmal Probieren. Ist ja jetzt 5 nach 6 keiner mehr da. . Habe morgen auch ein Termin bei meiner Arbeitsvermittlerin, kann ich auch bei Ihr Persönlich die Kontonummer geben oder hat die damit nix zutun? bzw. kann ich auch am Infoschalter am Empfang die Kontonummer ändern lassen? Wenn ich ja schon einmal da bin?! |
| | |
| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
Gruß, Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell | |
| | |
| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| http://www.erwerbslosenforum.de/comp...t_view/gid,19/ Der 4. Download ist die Veränderungsmitteilung - dort kann man angeben, dass die Kontoverbindung sich geändert hat. Das würde ich mit Eingangsstempel auf einer Kopie morgen abgeben.
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
| | |
| | #12 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 20
| Zitat:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...raenderung.pdf Aber danke, werde es dann so mache und morgen hier berichten! | |
| | |
| | #13 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 20
| |
| | |
| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Sorry für den falschen Download ... Dann würde ich es formlos machen. Kurzes Schreiben halt.
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
| | |
| | #15 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 20
| Ich hab nochmal nachgeschaut auf der Arbeitsagentur.de Seite. Zitat:
| |
| | |
| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| Sieht so aus, dann ginge nur noch Scheck oder Bargeld |
| | |
| | #17 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell | |
| | |
| | #18 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 20
| Nagut, dann werde ich es halt lassen. Verstehen muss ich das jetzt echt nicht, bei ALG II gehts bei ALG I nicht obwohl bei ALG I um einiges weniger kontrolliert wird. |
| |