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| Tags: arbeitslosengeld, auszahlung, familienangehoerigen, konto |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Selbst wenn Dir hier jemand sagt "ich hab's einfach ändern lassen", wirst Du es selbst ausprobieren müssen, wenn kein Rechtsanspruch darauf besteht/bestehen sollte. Ich würde erst einmal ausprobieren a.) Veränderungsmitteilung - Namen dazuschreiben oder b.) selbstverfasste Mitteilung, dass die Kontodaten sich geändert haben. Wenn die einen Grund wissen wollen ... wenn überhaupt ... nimm' Kalles ... Telefoniert hätte ich vorher gar nicht... Gruß, Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell Geändert von Arwen (14.08.2007 um 21:00 Uhr). |
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| | #27 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.09.2007
Beiträge: 28
| wo liegt das Problem? Im Falle einer Kontopfändung kannst du bis zu 900 DM von deinem Gehalt / Arbeitslosengeld abheben, nur mußt du dies innerhalb von 7 Tagen nach Eingang tun. Sollte deine Bank tatsächlich dein Konto kündigen, was sie im Falle einer Pfändung erst kann, wenn die Pfändung wieder aufgehoben ist, kannst du dir dein Geld immer noch per Scheck kommen lassen. Geld auf ein Konto zahlen lassen, auf das ich nicht selbst zugreifen kann (mein Konto, oder Oder Konto mit meiner Partnerin) würde ich höchstens ausnahmsweise tun, wenn auf meinem Konto schon die Pfändung drauf liegt und bestimmt nicht bei regelmäßigen Zahlungen. greetz ... Cat ... |
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| | #28 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
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