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Alt 03.08.2007, 16:56   #1
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Beiträge: 4
Standard Das Amt nervt mich schon jetzt! Hilfe bin NEU!!

Hallo liebes Forum!
Ich bin seit dem 01.08.2007 das erste Mal arbeitslos, bin 31 Jahre!
Nun habe ich schon Ende Juli meinen ersten Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung bekommen, das Profil passte gar nicht zu mir, und es war eine Zeitarbeitsfirma!
Dann heute ein Anruf: Wieder eine Zeitfirma, die will sofort meine Unterlagen haben, ich habe aber noch nicht den Vermittlungsvorschlag!

Nun habe ich viele Fragen: Darf die Agentur einfach meine Nummer weitergeben??? Wenn eh ein Vorschlag kommt, kann die Firma auch warten.
Denn der Vorschlag steht seit April im Netz, sehr komisch!

Nächste Frage: Wie kann man sowas umgehen, ich will bei keiner Zeitarbeitsfirma arbeiten, denn was ich da verdiene..... das ist viel weniger als ich jetzt hatte! Was muss man hinnehmen?
Gibt es Tipps, wie man da raus kommt???
Ich habe selber noch Bewerbungen laufen, die allemal interessanter sind!

Ich habe bis 31.07.07 immerhin 2460 Euro Brutto verdient, plus Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Ich glaube, der Satz bei der Zeitarbeitsfima für meine Eignung beträgt so um 10,20Euro/ Std.
Dann nehmen wir mal 170 Stunden im Monat x 10,20= 1734 Euro Brutto, und das bei Lohnsteuerklasse I.
Ich finde es auch eine Unverschämtheit, dass das Amt mich innerhalb einer Woche an 2 verschiedenen Zeitarbeitfirmen vermitteln will, wo ich 16 Jahre brav bezahlt habe, und dann gleich Brutto 700 Euro weniger hinnehmen soll!
Habt Ihr Tipps oder Ratschläge für mich?
Ich will ja arbeiten, wenn ich schon Monate arbeitslos wäre, könnte ich das auch noch verstehen! Aber ich bin seit dem 01.08.07 ohne Arbeit, das sind drei Tage, und dann nervt mich das jetzt schon ab!!!!

DANKE fürs Zuhören!
Trulla1010 ist offline  
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Alt 03.08.2007, 17:18   #2
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Beiträge: 3.711
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Zitat:
Hallo liebes Forum!
Ich bin seit dem 01.08.2007 das erste Mal arbeitslos, bin 31 Jahre!
Nun habe ich schon Ende Juli meinen ersten Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung bekommen, das Profil passte gar nicht zu mir, und es war eine Zeitarbeitsfirma!
Dann heute ein Anruf: Wieder eine Zeitfirma, die will sofort meine Unterlagen haben, ich habe aber noch nicht den Vermittlungsvorschlag!
Wann hast du dich denn bei der AfA als Arbeitsuchend gemeldet? Und haben die überhaupt ein Gespräch mit dir geführt?
Zitat:
Nächste Frage: Wie kann man sowas umgehen, ich will bei keiner Zeitarbeitsfirma arbeiten, denn was ich da verdiene..... das ist viel weniger als ich jetzt hatte! Was muss man hinnehmen?
Gibt es Tipps, wie man da raus kommt???
Ich habe selber noch Bewerbungen laufen, die allemal interessanter sind!
Dein Groll kann ich verstehen. Ich hätte den Typen von der ZA wahrscheinlich durch den Hörer gezogen. Okay, das handhabt jeder anders. Was du verdient hattest, interessiert niemanden. Zeitarbeitsfirmen sind nichts weiter, als Profitgierige Geier. Die werden auch versuchen, dir einen reinzuwürgen, schließlich wollen die an dir verdienen. Aus dieser Nummer kommst du nur raus, wenn du es schaffst, eine Arbeitsstelle zu finden.
Heiko1961 ist offline  
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Alt 03.08.2007, 17:35   #3
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ich habe am 19.06.07 meine Kündigung bekommen und habe mich am 20.06.07 arbeitslos gemeldet, ich habe ein Gespräch am 19.07. gehabt, und der Vermittler sagte mir, dass er gute Chancen bei mir sieht, nun steht im Internet nach drei Tagen wieder ein anderer Vermittler, ist das normal, und bei der Vermittlungsübersicht stehen immer andere Namen, focheln da immer andere Leute rum???? Ich bin echt stinkig!!!!

Heiko, vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Trulla1010 ist offline  
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Alt 03.08.2007, 18:03   #4
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Zitat:
Zitat von Trulla1010 Beitrag anzeigen
ich habe am 19.06.07 meine Kündigung bekommen und habe mich am 20.06.07 arbeitslos gemeldet, ich habe ein Gespräch am 19.07. gehabt, und der Vermittler sagte mir, dass er gute Chancen bei mir sieht, nun steht im Internet nach drei Tagen wieder ein anderer Vermittler, ist das normal, und bei der Vermittlungsübersicht stehen immer andere Namen, focheln da immer andere Leute rum???? Ich bin echt stinkig!!!!

Heiko, vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Wie, kannst du deinen Vermittler im Internet einsehen? Aber dass die Vermittler ab und zu wechseln, das ist normal. Ich hatte damals meiner Vermittlerin gleich gesagt, Zeitarbeit kann sie vergessen. Okay, für mich war ja immer die Schwerbehindertenabteilung zuständig. Da läuft es doch noch besser ab, als normal.
Heiko1961 ist offline  
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Alt 03.08.2007, 18:45   #5
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Benutzerbild von gelibeh
 
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Alles was für Dich zumutbar ist steht hier drin:
Zitat:
SGB III § 121 Zumutbare Beschäftigungen

(1) Einem Arbeitslosen sind alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen.
(2) Aus allgemeinen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn die Beschäftigung gegen gesetzliche, tarifliche oder in Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt.
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab. Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einem Arbeitslosen zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitslose innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einem Arbeitslosen ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.
(5) Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet ist, vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat.
__________________
meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung
----------
Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter",
nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash)
gelibeh ist offline  
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Alt 03.08.2007, 20:55   #6
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Beiträge: 193
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Zitat:
Zitat von Trulla1010
Ich will ja arbeiten, wenn ich schon Monate arbeitslos wäre, könnte ich das auch noch verstehen! Aber ich bin seit dem 01.08.07 ohne Arbeit, das sind drei Tage,
Und dann nach 16 Beitragsjahren gleich so´n Trara trotz laufender Bewerbungen? Klingt aus meiner Sicht etwas komisch.
TommyHedger ist offline  
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Alt 03.08.2007, 21:59   #7
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Registriert seit: 03.08.2007
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von TommyHedger Beitrag anzeigen
Und dann nach 16 Beitragsjahren gleich so´n Trara trotz laufender Bewerbungen? Klingt aus meiner Sicht etwas komisch.
Was klingt denn daran komisch? Ich will mir alleine Arbeit suchen, den Wirbel macht das Amt nicht ich
Trulla1010 ist offline  
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Alt 04.08.2007, 00:00   #8
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Beiträge: 1.919
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Zitat:
Zitat von Trulla1010 Beitrag anzeigen
Was klingt denn daran komisch? Ich will mir alleine Arbeit suchen, den Wirbel macht das Amt nicht ich
Je früher dich das Amt terrorisiert, desto früher können auch Sanktionen gegen dich verhängt werden. Das ganze hat Methode!
__________________
[B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B]
[SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE]

[FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT]
Borgi ist offline  
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Alt 04.08.2007, 00:41   #9
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Standard

Zitat
Zitat:
Ich will mir alleine Arbeit suchen, den Wirbel macht das Amt nicht ich
Was Du willst! Interessiert die Arge nicht viel hauptsache die sind dich wieder los oder müssen nicht mehr zahlen. Nen Kumpel von mir ist ca in deinem Alter und war auch die gleiche Zeit ca berufstätig. Das erste was er machen musste vor kurzem war
erstmal nen Bewerbungstraining obwohl er eine gute Bewerbung vorgelegt hat.

Zeitarbeitsfirmen melden sich wohl auch schon bei Ihm. Er ist seit Juni arbeitslos.

Trotzdem viel Erfolg noch.
Dumax ist offline  
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Alt 10.08.2007, 17:26   #10
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Zitat:
Zitat von Trulla1010 Beitrag anzeigen
die will sofort meine Unterlagen haben, ich habe aber noch nicht den Vermittlungsvorschlag!
Würde mich interessieren habe ich öfters so erlebt. Kann die ARGE wenn sie telefonisch einen Arbeitsplatz vorschlägt ob man interesse hat auch eine Sanktion verhängen obwohl nie ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtshilfebelehrung eingetroffen ist?
SaraBlank ist offline  
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Alt 10.08.2007, 18:17   #11
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Benutzerbild von ofra
 
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Beiträge: 3.006
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wenn sie das erste mal überhaupt arbeitslos ist, dann hat sie doch ALG I oder nicht?? dann ist sie doch noch gar nicht bei der ARGE?
__________________
Jetzt kommt die Panik auf der Titanic!
ofra ist offline  
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Alt 10.08.2007, 18:41   #12
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Registriert seit: 10.08.2007
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Es sei denn sie ist Mitglied einer BG wo das Geld nicht ausreicht.
SaraBlank ist offline  
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Alt 10.08.2007, 19:51   #13
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Beiträge: 377
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Zitat:
Zitat von ofra Beitrag anzeigen
wenn sie das erste mal überhaupt arbeitslos ist, dann hat sie doch ALG I oder nicht?? dann ist sie doch noch gar nicht bei der ARGE?
Eben. !!!!!!!!

Dann hat sie Anspruch auf ALG1.

Ich mache das auch gerade durch, siehe mein Thread. Das ALG1 wird aus fadenscheinigen Gründen nicht bewilligt, also ALGII beantragen. Und es kommen sofort die Ansagen, was zu tun ist (in meinem Fall: Wohnung aufgeben plus die "Vermutung" ich wäre der Vorstand einer BG (was erstunken und erlogen ist).

Plus die harsche Zurechtweisung, an mich deklarierte "Auszahlungen" (geschlossener Brief, die mit meinem Namen ausdrücklich ausgewiesen sind) auf keinen Fall öffnen zu dürfen.
Vanzella ist offline  
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