Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG

Sanktionen weil Wahrheit gesagt?; in Forum: Information; Hallo, nun folgendes. Seit Februar 07 bin ich Arbeitslos und im September endet meine Arbeitslosigkeit (erhalte ALG I) weil ich mit dem Studium Anfange. Im Rahmen meiner Eingliederngsmaßnahme habe ich ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 02.08.2007, 23:40   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2007
Beiträge: 12
Standard Sanktionen weil Wahrheit gesagt?

Hallo,

nun folgendes. Seit Februar 07 bin ich Arbeitslos und im September endet meine Arbeitslosigkeit (erhalte ALG I) weil ich mit dem Studium Anfange.

Im Rahmen meiner Eingliederngsmaßnahme habe ich mich also bei einigen Stellen beworben.
Ich bin ja laut dieser Eingliederungsvereinbarung dazu verpflichtet "alles zu unternehmen um meine Erwerbslosigkeit zu beenden".

Ich schrieb also eine Bewerbung an einen Unternehmer und schrieb gleich rein, dass ich ab September wieder Schule habe. Daraufhin hat er mir abgesagt, da er eine langfristige Arbeitskraft suche.

Drohen mir jetzt irgendwelche Konsequenzen nachdem ich in der Bewerbung erwähnt habe, das ich den Job nur noch bis September brauche? Habe ich damit dagegen verstoßen "alles zu unternehmen um meine Erwerbslosigkeit zu beenden"?
Ich hab dem guten Mann ja nur die Wahrheit geschrieben weil es in meinen Augen dem Arbeitgeber gegenüber auch nicht fair ist wenn ich mich einstellen lasse (und ich hatte chancen auf den Job) und dann plötzlich im Rahmen meiner Probezeit sage "und tschüss! Ich war nur da weil die Arbeitsagentur das so verlangt hat".

Würde mich über ein paar Antwortn freuen weil ich am Dienstag den Termin bei meiner SB hab (hoffentlich ein letztes Mal).

Danke,
LeeMan
LeeMan ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2007, 00:02   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 14.02.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
Standard

Zitat:
Ich hab dem guten Mann ja nur die Wahrheit geschrieben weil es in meinen Augen dem Arbeitgeber gegenüber auch nicht fair ist wenn ich mich einstellen lasse
Das sehe ich auch so. Nur weil du die Wahrheit gesagt hast, was man auch machen sollte, können die keine Sanktionen verhängen.
Heiko1961 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2007, 00:04   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Ralf Hagelstein
 
Registriert seit: 19.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 998
Standard

Heiko, können tun die schon, ob sie dürfen ist eine ganz andere Frage.
__________________
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz

PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V.
Hamburg
Ralf Hagelstein ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2007, 00:06   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 14.02.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
Standard

Zitat:
Zitat von Ralf Hagelstein Beitrag anzeigen
Heiko, können tun die schon, ob sie dürfen ist eine ganz andere Frage.
Moin Ralf,
da hast du allerdings Recht.
Heiko1961 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2007, 09:32   #5
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.07.2007
Beiträge: 34
Standard

kann mir nicht vorstellen dass das probleme gibt.
in frage kommt die ablehnung einer zumutbaren beschäftigung nach 144 I 2 SGBIII.
die anstellung wurde ja nicht von dir abgelehnt, sondern du hast nur wahrheitsgemäß darauf hingewiesen, dass von deiner seite aus nur ein befristetes arbeitsverhältnis sinnvoll ist.
daher würd ich mir keine sorgen machen.
kingwilli ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2007, 00:18   #6
Neuer Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.08.2007
Beiträge: 25
Standard

Zitat:
Zitat von kingwilli Beitrag anzeigen
die anstellung wurde ja nicht von dir abgelehnt, ...
Also bewerbe ich mich und schreibe rein: "Sie sollten allerdings noch wissen, dass ich regelmäßig zu viel saufe, allen Frauen in der Firma an den ***** grabsche und ständig zu spät komme. Aber wenn das okay ist können sie mich gern haben."

Ob das die ARGE auch okay findet, denn schließlich habe ich nur die Wahrheit gesagt und ich habe die Arbeit auch nicht abgelehnt.
zu-viele-schulden ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2007, 00:26   #7
Redaktion
 
Benutzerbild von Kaleika
 
Registriert seit: 20.08.2006
Ort: Bremen
Beiträge: 3.497
Standard

Zitat:
Zitat von zu-viele-schulden Beitrag anzeigen
Also bewerbe ich mich und schreibe rein: "Sie sollten allerdings noch wissen, dass ich regelmäßig zu viel saufe, allen Frauen in der Firma an den ***** grabsche und ständig zu spät komme. Aber wenn das okay ist können sie mich gern haben."

Ob das die ARGE auch okay findet, denn schließlich habe ich nur die Wahrheit gesagt und ich habe die Arbeit auch nicht abgelehnt.
Scherzkeks,
du weißt schon selbst, was geht und was nicht, oder?!
Kaleika
Kaleika ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2007, 04:10   #8
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.566
Standard Suff

Hier kommt es auf den auszufüllenden Arbeitsplatz an.
Ein Ex-Junkie darf seine ehemalige Sucht nicht verschweigen wenn er evtl. beim Arbeitgeber mit Drogen zu tun haben könnte.
Z.B. als Pflegehelfer im Altenheim.
Andere Einschränkungen wie Schwangerschaft darf auch nicht immer verschwiegen werden. Kommt auf den Arbeitsplatz an.

Der Hinweis auf den baldigen Schulbesuch wird der nette SB mit einer Sanktion quittieren. Sowas sagt man vielleicht, man schreibt es aber nicht.
kleindieter ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Sanktionen gehen weiter-Nun weil ich ein Job-Angebot abgelehnt habe Michael-aus-IZ ALG II 13 23.07.2007 15:07
30% kürzung weil ich bei der Bewerbung die Wahrheit sagte mainz05bub Ein Euro Job / Mini Job 10 04.12.2006 14:49
berechnung - aushungerungsversuch sarkastisch gesagt hummellinge ALG II 2 20.02.2006 10:13


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:01 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland