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| Tags: gesagt, sanktionen, wahrheit, weil |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.04.2007
Beiträge: 12
| Hallo, nun folgendes. Seit Februar 07 bin ich Arbeitslos und im September endet meine Arbeitslosigkeit (erhalte ALG I) weil ich mit dem Studium Anfange. Im Rahmen meiner Eingliederngsmaßnahme habe ich mich also bei einigen Stellen beworben. Ich bin ja laut dieser Eingliederungsvereinbarung dazu verpflichtet "alles zu unternehmen um meine Erwerbslosigkeit zu beenden". Ich schrieb also eine Bewerbung an einen Unternehmer und schrieb gleich rein, dass ich ab September wieder Schule habe. Daraufhin hat er mir abgesagt, da er eine langfristige Arbeitskraft suche. Drohen mir jetzt irgendwelche Konsequenzen nachdem ich in der Bewerbung erwähnt habe, das ich den Job nur noch bis September brauche? Habe ich damit dagegen verstoßen "alles zu unternehmen um meine Erwerbslosigkeit zu beenden"? Ich hab dem guten Mann ja nur die Wahrheit geschrieben weil es in meinen Augen dem Arbeitgeber gegenüber auch nicht fair ist wenn ich mich einstellen lasse (und ich hatte chancen auf den Job) und dann plötzlich im Rahmen meiner Probezeit sage "und tschüss! Ich war nur da weil die Arbeitsagentur das so verlangt hat". Würde mich über ein paar Antwortn freuen weil ich am Dienstag den Termin bei meiner SB hab (hoffentlich ein letztes Mal). Danke, LeeMan |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Zitat:
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 998
| Heiko, können tun die schon, ob sie dürfen ist eine ganz andere Frage.
__________________ "Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V. Hamburg |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.07.2007
Beiträge: 34
| kann mir nicht vorstellen dass das probleme gibt. in frage kommt die ablehnung einer zumutbaren beschäftigung nach 144 I 2 SGBIII. die anstellung wurde ja nicht von dir abgelehnt, sondern du hast nur wahrheitsgemäß darauf hingewiesen, dass von deiner seite aus nur ein befristetes arbeitsverhältnis sinnvoll ist. daher würd ich mir keine sorgen machen. |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.08.2007
Beiträge: 25
| Also bewerbe ich mich und schreibe rein: "Sie sollten allerdings noch wissen, dass ich regelmäßig zu viel saufe, allen Frauen in der Firma an den ***** grabsche und ständig zu spät komme. Aber wenn das okay ist können sie mich gern haben." Ob das die ARGE auch okay findet, denn schließlich habe ich nur die Wahrheit gesagt und ich habe die Arbeit auch nicht abgelehnt. |
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| | #7 | |
| Redaktion Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Bremen
Beiträge: 3.497
| Zitat:
du weißt schon selbst, was geht und was nicht, oder?! Kaleika | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.566
| Hier kommt es auf den auszufüllenden Arbeitsplatz an. Ein Ex-Junkie darf seine ehemalige Sucht nicht verschweigen wenn er evtl. beim Arbeitgeber mit Drogen zu tun haben könnte. Z.B. als Pflegehelfer im Altenheim. Andere Einschränkungen wie Schwangerschaft darf auch nicht immer verschwiegen werden. Kommt auf den Arbeitsplatz an. Der Hinweis auf den baldigen Schulbesuch wird der nette SB mit einer Sanktion quittieren. Sowas sagt man vielleicht, man schreibt es aber nicht. |
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