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ALG I bei Krankschreibung; in Forum: Information; Hallo, Foris, Ich bin nicht gekündigte Angestellte im öD, seit Januar 2006 krankgeschrieben, Reha-Behandlung ist 2006 erfolgt > danach weitere Krankschreibung > Rentenantrag gestellt, abgelehnt und befindet sich im Widerspruchsverfahren ...
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Alt 26.07.2007, 18:21   #1
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Standard ALG I bei Krankschreibung

Hallo, Foris,

Ich bin nicht gekündigte Angestellte im öD, seit Januar 2006 krankgeschrieben, Reha-Behandlung ist 2006 erfolgt > danach weitere Krankschreibung > Rentenantrag gestellt, abgelehnt und befindet sich im Widerspruchsverfahren beim VDK.

Der Krankengeldbezug lief zum 17.7.2007 aus. Am 9.7.2007 meldete ich mich "arbeitslos" (wieso muss ich mich arbeitslos melden, wenn ich es doch gar nicht bin???)

Letztes Wochenende bekam ich den Antrag, der auszufüllen ist. Am Montag kam ich an die Hotline, ein Termin wurde mir für den 2. August zur Abgabe des Antrages gegeben.

Auf meine Frage, wie lange ich Anspruch auf das Alo-Geld habe, ging man bis jetzt nicht ein (ich bin 55 Jahre und habe u.a. 26 Jahre öD hinter mir.) Als ich nachfragte, wie schnell der Antrag bewilligt würde, sagte man mir, dass das Geld, welches mir ab 18.7.2007 zustünde, nach eventueller Bewilligung des Antrages mit dem August-Geld überwiesen würde.

Das kann ich finanziell nicht reißen. 6 Wochen ohne Geld ist nicht drin. Macht es Sinn, bei Abgabe des Antrages einen Vorschuss zu beantragen? Und wenn ja, wie geht das????

Ist es ratsam, zur Abgabe des Antrages jemanden mitzunehmen oder verdirbt mir das eher die Chancen?

Mir wurde seitens meines Arbeitgebers über meinen RA angedroht, dass im Falle einer abgelehnten Rente mir gekündigt werden würde. Eine solche Kündigung würde ich nicht hinnehmen, da ich unkündbar bin. Aufgrund eines sehr schlechten Betriebsklimas würde ich einem Auflösungsvertrag zustimmen bei Zahlung einer Abfindung.

Frage: Muss generell bei einem Auflösungsvertrag eine Abfindung gezahlt werden und was stünde mir wohl nach 26 Jahren Dienstzugehörigkeit zu?

Kann mich bitte jemand aufklären?
Vanzella ist offline  
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Alt 26.07.2007, 21:11   #2
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Hallo.

Zitat:
Am 9.7.2007 meldete ich mich "arbeitslos" (wieso muss ich mich arbeitslos melden, wenn ich es doch gar nicht bin???)
Weil du weiterhin arbeitsunfähig bist, aber der Anspruch auf Krankengeld ausgelaufen ist ( nach max. 78 Wochen KG). Ansonsten sich niemand für deine Gehaltszahlung zuständig fühlt.

Die Anspruchsdauer auf ALG für dich beträgt 18 Monate. Nachlesen hier :
http://tinyurl.com/3yrp6k

Das erste ALG ist am 01.08.07 fällig und sollte auch kein Problem sein. Vorher ist ja auch noch das letzte KG von der KK fällig.

Dir steht es frei, eine Person deines Vertrauens zur Abgabe des Antrages mitzunehmen.

Achtung : " Sie haben Ihr Beschäftigungsverhältnis auch dann selbst gelöst, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schließen, denn der Vertrag kann ohne Ihre Zustimmung nicht zustande kommen."

Alles über die Sperrzeit, Abfindung und ihre weitreichenden folgen wird hier beschrieben :http://tinyurl.com/2b8vzx

Gesetzlicher Anspruch auf Abfindungen? Antwort hier :
http://www.internetratgeber-recht.de...hauptseite.htm
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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lopo ist offline  
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Alt 27.07.2007, 20:07   #3
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Hallo, Lopo,

danke für die weiterführenden Links.

Darf ich nachfragen? Ich bin aufgrund eines mehr als nur schlechten Betriebsklimas, was über 10 Jahre ging, chronisch krank geworden (u.a.)

Ich glaube, fast keiner wäre bereit, nach 26 Jahren öD einfach auf die Rente zu warten und wenn die nicht durchgeht, in HIV zu landen. Es sei angemerkt, dass ich mehr als 26 Jahre gearbeitet habe (Vollzeit, daneben 12 Jahre zusätzlich auf selbständiger Basis, ohne die nichtselbständigen Jobs, die ich ebenfalls seit 1987 hatte).

Was wäre schlecht daran, eine dreimonatige Sperre zu bekommen (abgesehen vom Geld)? Wird mir dann unterstellt, dass ich nicht arbeiten wolle (weil Abfindung bekommen)?

Ich kann Gutachten - auch seitens des Betriebsarztes - vorlegen. Die Dienststelle schreibt darin klar, dass "Arbeitsplatzprobleme schon seit längerem" bestehen und ich "rentenbedürftig" wäre. Leider steht da nichts von "Fürsorgepflicht" (sprich Entfernung des Mobbers oder Genehmigung meines Versetzungsgesuches).

Rumdenken kann ich solange ich will: ich drehe mich im Kreis und habe eine Heidenangst vor dem 2.8.07.
Vanzella ist offline  
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Alt 27.07.2007, 21:12   #4
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Hallo.

Zitat:
Was wäre schlecht daran, eine dreimonatige Sperre zu bekommen (abgesehen vom Geld)?
Die dreimonatige Sperre ist nicht die einzige Folge, die Sperrzeit mindert den Anspruch auf ALG um ein Viertel der Anspruchsdauer, die dem Arbeitslosen bei erstmaliger Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, zusteht.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__128.html

Bei einem Anspruch von 18 Monaten : 4 = 4,5 Monate, da sind es nur noch 13,5 Monate Anspruch auf ALG.

1) 1Hat der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhalten oder zu beanspruchen und ist das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist beendet worden, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tage, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung dieser Frist geendet hätte. 2Diese Frist beginnt mit der Kündigung, die der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorausgegangen ist, bei Fehlen einer solchen Kündigung mit dem Tage der Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 3Ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ausgeschlossen, so gilt bei 1.Zeitlich unbegrenztem Ausschluß eine Kündigungsfrist von 18 Monaten,

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143a.html

Wie du siehst, gilt es doch einige sehr wichtige Sachen zu beachten. Ansonsten kann es zu bösen Überraschungen kommen. Eine gute anwaltliche Beratung scheint hier nötig zu sein.

Mit 55 Jahren einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen, sorry, da fehlt mir der Glaube. Da scheint mir H IV in greifbarer Nähe. Dann gehts ans Eingemachte.
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Alt 27.07.2007, 21:36   #5
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Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
Hallo.

Die dreimonatige Sperre ist nicht die einzige Folge, die Sperrzeit mindert den Anspruch auf ALG um ein Viertel der Anspruchsdauer, die dem Arbeitslosen bei erstmaliger Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, zusteht.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__128.html

Bei einem Anspruch von 18 Monaten : 4 = 4,5 Monate, da sind es nur noch 13,5 Monate Anspruch auf ALG.

1) 1Hat der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhalten oder zu beanspruchen und ist das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist beendet worden, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tage, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung dieser Frist geendet hätte. 2Diese Frist beginnt mit der Kündigung, die der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorausgegangen ist, bei Fehlen einer solchen Kündigung mit dem Tage der Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 3Ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ausgeschlossen, so gilt bei 1.Zeitlich unbegrenztem Ausschluß eine Kündigungsfrist von 18 Monaten,

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143a.html

Wie du siehst, gilt es doch einige sehr wichtige Sachen zu beachten. Ansonsten kann es zu bösen Überraschungen kommen. Eine gute anwaltliche Beratung scheint hier nötig zu sein.

Mit 55 Jahren einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen, sorry, da fehlt mir der Glaube. Da scheint mir H IV in greifbarer Nähe. Dann gehts ans Eingemachte.
Hallo lopo

ich kann nicht so recht nachvollziehen, warum Du Vanzella so viel Angst vor einer Sperrzeit machst.

Vanzella schreibt, daß sie sehr lange krankgeschrieben ist bzw. war, daß ihr im Falle der abgelehnten Rente die Kündigung droht und "Ich kann Gutachten - auch seitens des Betriebsarztes - vorlegen. Die Dienststelle schreibt darin klar, dass "Arbeitsplatzprobleme schon seit längerem" bestehen und ich "rentenbedürftig" wäre. Leider steht da nichts von "Fürsorgepflicht" (sprich Entfernung des Mobbers oder Genehmigung meines Versetzungsgesuches)"

Ich bin der Meinung daß sie ihren ALG I -Antrag durchaus begründen kann, ohne daß ihr schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann, was für eine Sperre Voraussetzung ist.
__________________
Mfg

katzenfreund

------------------------------------------------
Alles was ich schreibe, ist lediglich meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar!

Mein Motto: Weg mit Hartz IV!
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Alt 28.07.2007, 00:01   #6
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Hallo katzenfreund,

ich will hier keine Angst verbreiten, sondern auf die möglichen gravierenden Rechtsfolgen hinweisen. Für jemanden der unkündbar im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, ist es besonders schwer, ohne Sperrzeit raus zu kommen.

Und selbst wenn keine Sperrzeit eintreten sollte, wird die fiktive Kündigungsfrist vermutlich nicht eingehalten, so dass die Abfindung zum Ruhen des Anspruchs auf ALG führen wird. So wie ich das im vorherigen Beitrag geschrieben habe.

Je nach Höhe der Abfindung bedeutet dass :

(2) 1Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht nach Absatz 1 längstens ein Jahr.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143a.html

Auf diese alle möglichen Folgen wollte ich hinweisen, ich habe kein persönliches Interesse hier Angst zu schüren.
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Alt 28.07.2007, 10:06   #7
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HI Lopo,

sei versichert, dass du mir keine Angst einjagst. Ich bin froh und dankbar, fachlich so gut beraten zu werden, Danke dafür.

Ja, es wird nicht ohne einen RA abgehen, das sehe ich auch so.

Wie man sich denken kann, geht Mobbing voraus, um so die Kündigung einzuleiten. Als Vollzeitkraft (langjährige) bin ich mittlerweile "zu teuer" und reagiere nun mal körperlich auf die Mobbingattacken.

So ist auch jetzt eine gelaufen und eine Abmahnung wurde ausgesprochen. Ich habe bereits einen RA eingeschaltet, zumindest momentan hält die Dienststelle still.

Lopo, es ist doch aber auch so, dass ich einen rechtlich einklagbaren Anspruch auf meine Zusatzrente habe, die ich in einer Einmalzahlung für insgesamt 26 Jahre öD haben möchte. Ein Bescheid, den ich vor ca. 5 Jahren erhielt, gibt 105 Euro monatlich an, könnte momentan bei ca. 120 Euro liegen.

Darf ich das so verstehen, dass bei diesen finanziellen Aussichten mir womöglich GAR NICHTS an Alo zusteht???????

Wenn das so stimmt, ärgere ich mich schwarz jahrzehntelang eingezahlt zu haben, um dann im Ernstfall nichts zu bekommen.

Werde jetzt mal alles aus deinen Links zur "Abfindung" lesen.

Ein schönes Wochenende und liebe Grüße
Vanzella
Vanzella ist offline  
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Alt 28.07.2007, 21:03   #8
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Hallo Vanzella,

Zitat:
Darf ich das so verstehen, dass bei diesen finanziellen Aussichten mir womöglich GAR NICHTS an Alo zusteht???????
Nein, so ist das natürlich nicht.

Der § 143a SGB III spricht ausdrücklich vom Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung. Gemeint ist ein zeitliches Ruhen.

Voraussetzung dafür sind die Zahlung einer Entlassungsentschädigung oder ein entsprechender Anspruch wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist bzw. ohne Einhaltung der in Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Satz 4 genannten fiktiven Kündigungsfristen bei unkündbaren oder nur mit EE kündbaren Arbeitnehmern.

Auf die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag) kommt es nicht an.

Lies dir mal für dieses doch sehr komplexe Thema die verbindlichen Durchführungshinweise der Arbeitsagentur zu § 143a SGB III durch.
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...chs-bei-En.pdf

Sammlung von Weisungen zu einzelnen Paragraphen aus dem Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) - Arbeitsförderung

http://www.arbeitsagentur.de/nn_1648...losengeld.html
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Alt 29.07.2007, 20:49   #9
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Hallo, Lopo,

wieder mal Dank für die Links.

Wohl oder übel werde ich mich in die Materie SGB einarbeiten müssen, deine Links sind da hilfreich.

Insbesondere beim Thema "Abfindung" gibt es ja reichlich zu beachten und noch kapiere ich nicht alles, habe bis jetzt allenfalls eine Ahnung davon, was zu bedenken ist.

Da die Abmahnung nicht zurückgenommen wird, steht der Arbeitsgerichtsprozess bald an, dann auch die Frage der "Abfindung" und hier sind deine Links von unschätzbarem Wert.

Meine letzte Frage an dich und auch die anderen Mitleser: Kennst du eine Seite, wo auf die "Fürsorgepflicht" des AG im öD eingegangen wird, hier insbesondere bei bekannten Mobbing?

Insbesondere: Gibt es diesbezüglich gar ein Urteil?

Liebe Grüße
Van
Vanzella ist offline  
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Alt 29.07.2007, 22:50   #10
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Hallo Vanzella,

mit einem Urteil kann ich leider nicht dienen. Aber möglicherweise hilft dir folgender Link weiter.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Mobbing :http://tinyurl.com/yv3gns

Ansonsten rate ich zu einem Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht.




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Alt 30.07.2007, 08:54   #11
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Hi, Lopo,

du bist ein Schatz, Lopo. *küsschenaufdieWangedrück

Den Fürsorgelink werde ich ausdrucken und meinem RA vorsichtshalber mitnehmen.

Dass ich einen RA für Arbeits- und Sozialrecht bräuchte, ist mir klar. Dennoch möchte ich meinen RA, der mit solchen Sachen noch nichts zu tun hatte, äußerst gern behalten, weil er eindeutig fair ist und ich sicher weiß, dass er mich gut vertreten wird.

Insbesondere ist er schwer sauer, dass trotz zahlreicher, mir vorliegender Belobigungen meiner Person, der langjährigen Betriebszugehörigkeit mir immer wieder Sachen unterstellt werden, die schlicht aus der Luft gegriffen sind. Sauer, dass ich immer wieder bezgl. des Mobbers Gespräche führte und es nie zu einer von mir angestrebten Versetzung kam. Systematisch hat man mich über Jahre durch Mobbing in die Krankheit geschickt und jagt mich jetzt in die Rente, die durch den VDK durchgezogen werden muss.

Da helfen mir deine Links ungemein.

Dir einen schönen Tag
Van
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Alt 03.08.2007, 11:39   #12
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Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
Hallo.

Weil du weiterhin arbeitsunfähig bist, aber der Anspruch auf Krankengeld ausgelaufen ist ( nach max. 78 Wochen KG). Ansonsten sich niemand für deine Gehaltszahlung zuständig fühlt.

Die Anspruchsdauer auf ALG für dich beträgt 18 Monate. Nachlesen hier :
http://tinyurl.com/3yrp6k
Hallo, entschuldigung, wenn ich hier nachfrage, aber warum 18 Monate und nicht 12 Monate?
Ich bekomme nämlich auch nur 12 Monate. Aus der Tabelle werde ich nicht schlau.
anjamueller ist offline  
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Alt 03.08.2007, 21:51   #13
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Hallo.

Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten sieben Jahren (ab 1.2.2006; den letzten drei Jahren) bei der Bundesagentur für Arbeit versicherungspflichtig waren.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_2569...ruchs-Nav.html

Man schaue erst auf das Alter, danach links in der Tabelle auf die Zeit der versicherungspflichtigen Beschäftigung. In der linken Tabelle z.B vollendetes Lebensjahr unter 45 Jahre, maximal 12 Monate ALG I.

In dem genannten Beispiel, rechte Tabelle, da Anspruch ab 01.02.2007, 55 Jahre und mehr als 36 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung ergibt einen Anspruch von maximal 18 Monaten.
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Alt 05.08.2007, 20:01   #14
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Lopo,

das Amt knechtet mich jetzt schon.

Angeblich wurden mir Unterlagen geschickt (Gesundheitsfragebogen und Fragebogen, der vom Arbeitgeber auszufüllen ist). So stehts im Computer, ich habe sie aber definitiv nicht erhalten.

Heißt also: bis auf weiteres keine Bewilligung von Alo1, deshalb ab zu ALG II. *wimmer

Die erste Frage (ich bin krankgeschrieben seit 01/06): "Wovon haben Sie von 01/2006 bis 07/2006 gelebt?" Antwort: "Lohnfortzahlung." Antwort: "Kann gar nicht sein, ich bekomme auch nur 6 Wochen Lohnfortzahlung."

Dass der eine landesbedienstet und der andere bundesbedienstet sein könnte, kam ihr offenbar nicht in den Sinn.

Diesen ätzenden Antrag habe ich mit Kopfschmerzen heute ausgefüllt und gebe ihn morgen ab, wobei mir ja zugesichert wurde, dass ALG II nur deshalb übergangsweise gezahlt würde, weil eben der Bogen vom Arbeitgeber + Gesundheitsbogen" noch nicht vorliegt. Neuer Termin: in 14 Tagen, bis dahin bin ich 4,5 Wochen ohne Zahlungseingang.

Es kann einfach nicht sein, dass ein unkündbarer Mensch wegen Dauermobbings in die Krankheit gejagt wird und dann - trotz jahrzehntelanger Einzahlungen - behandelt wird, wie der allerletzte Dreck.

ZU verlieren habe ich nichts mehr, ich könnte nur zurückkriechen in den Dienst, um erneut gemobbt zu werden für die jämmerlichen Flusen die sowieso im öD im Angestelltenbereich gezahlt werden. Als Alleinverdiener (StKl. 1 mit Kreditverpflichtungen, Autoinhaber (9 Jahre alt) und Miete wird es selbst mit Gehalt aus dem öD äußerst knapp.
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Alt 08.08.2007, 20:18   #15
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Hallo, Ihr alle,

sagt mal, ist das richtig?

Der ALGII Antrag wurde von mir abgegeben. Angeblich sollte ich wegen Bedürftigkeit sofort telefonisch zurückgerufen werden, was nicht geschah.

Heute bin ich dann munter hin und habe meinen Kfz-Schein brav ablichten lassen.

Mir wurde ein Wisch ausgehändigt, der aussagt, dass ich Anspruch auf ca. 700 Euronen (August 07) hätte, die überwiesen würden. Ich erbat eine Barzahlung von 100 Euro, da ich kein Bargeld mehr habe. Mir wurde ein Umschlag ausgehändigt, denn ich öffnete, weil ich dachte, dass da die 100 Euro wären (Ja, ich bin gutgläubig gewesen, was sich jetzt ändert.)

Dem war nicht so. Es lag ein Wisch drin, mit dem ich zur Kasse musste. Dort wurde ich rundgemacht, ich hätte diesen Brief nicht öffnen dürfen. Wieso ist mir schleierhaft. Wieso darf ich einen Brief nicht öffnen, auf dem ganz klar "Auszahlung" und mein Name steht????

Auf gar keinen Fall wird mein ALG1 Geld 700 Euronen betragen, es ist definitiv höher. Wie kann ich denn prüfen, ob der ALGII Bescheid stimmig ist??????

Die kopieren ja wirklich ALLES. Da laufen die Leute rum und es wird kopiert, kopiert, kopiert.

Meine Güte, allein das Überprüfen, ob die alles richtig berechnet haben, ist ein Vollzeitjob.

Wie überprüfen die erstmals Betroffenen (die auf die ALG1 Bewilligung warten) ihre "Bewilligungen" von ALG 2???????????

Ich hoffe auf Eure Hilfe

LG
Van
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Alt 09.08.2007, 21:23   #16
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Hallo,

der ALG II Rechner ist hier. Ist zwar nicht auf den neuesten Stand, aber er gibt dir schon mal einen guten Überblick.

http://www.geldsparen.de/content/rec...LG2rechner.php

Der Bedarf für allein stehende beträgt 347,00 € + angemessene Warmmiete.

Was angemessen ist, kann dir nur deine Arge sagen.
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Alt 09.08.2007, 21:42   #17
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Hallo,

hier der Rechner ist genauer :http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
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Alt 10.08.2007, 19:43   #18
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Ach, lopo,

ich habe mir diesen Bescheid nun durchgelesen:

Dort steht, dass "vermutet" wird, dass ICH der Vorstand einer Bedarfsgemeinschaft wäre (was nicht stimmt). Ich wohne dort allein, völlig allein mit angemeldetem Kleinhund, basta, Punkt und fertig.

Zeitgleich wird angegeben,