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| Tags: alg, krankschreibung |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
| Hallo Vanzella, eine Frage habe ich da noch, du schreibst : " Heute kam von meiner Dienstelle dieses Formular "Arbeitsbescheinigung", auf dem hinreichend mit Ausführungszeichen vermerkt ist, dass "der Arbeitsplatz weiterhin besteht." Die AB ist auf der linken Seite durchnummeriert von 1 - 10. Eine diesbezügliche Frage, ob der Arbeitsplatz weiterhin besteht, kann ich da nicht finden? An welcher Stelle der AB wurde dieser Hinweis geschrieben und warum überhaupt? Die AB ist hier : http://tinyurl.com/y7qlgt
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.01.2007
Beiträge: 377
| Hallo, Lopo, wie ich schon höher schrieb, wurde ich abgemahnt, die unrechtmäßige Abmahnung nicht aus der Pers.-Akte entfernt, seitens meines RA ein Arbeitsgerichtsprozeß bei Nichtentfernen angedroht. Ich bin noch nicht verurteilt und es sieht nach Freispruch aus (sagt mein RA). Terminiert ist meine angebliche Strafsache (Verkauf von 3 Büchern bei ibää, die in meiner Umzugssituation nicht ankamen, Wert insgesamt 28 Euro, von mir erstattet) auf Ende September (2. Termin). Diese Chose läuft bereits seit einem Jahr gerichtlich, obwohl ich die Gelder zurücküberwiesen habe. Auf dieser Arbeitsbescheinigung vom AG war jeweils ausdrücklich handschriftlich und mehrfach vermerkt "Arbeitsverhältnis besteht weiter." Auf mich wirkt meine Dienststelle momentan enorm hilfsbereit. So wurden mir z.B. auf dieser Bescheinigung die ersten 18 Kalendertage in 2006 (Tag meiner Krankschreibung) nicht angegeben. Heute im Termin ging das plötzlich alles telefonisch. Die sind für mich momentan schlicht zu hilfsbereit. Nach 10 Jahren Mobbing bin ich solch freundliches und hilfsbereites Vorgehen meiner Behörde nicht gewohnt, zumal die freundliche Ang. meiner Behörde die gleiche ist, die meinen RA anrief und Kündigung androhte, sollte die Rente abgelehnt werden. Vermutlich will man mich einlullen. Es würde hier zu weit führen, würde ich schildern, aus welchen Gründen ich das annehme. Auch die Bearbeitung des ALG1-Antrages geht eigenartigerweise ratzfatz. Man gab mir sogar den Hinweis, dringend die Bescheinigung bezüglich Überbrückungsgeldes einzureichen, da ich dann Anspruch auf 540 Tage hätte. Lopo, es läuft zwar gut hinsichtlich des ALG1 Geldes, allein mein Gefühl sagt mir, nicht nachlässig zu werden und meine Behörde "weiterhin kritischst im Blick" zu haben. LG Van |
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