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| | #2 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006
Beiträge: 82
| Schön Aber die Kinderfreibeträge sind in der Tabelle nicht aufgeführet. Die Berechnung nuzt mir also nichts. Danke weitermachen :lol: :party: Gruß |
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| | #3 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
| Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Gibt es schon einen aktualisierten AlGII- Rechner? |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.06.2006
Beiträge: 7
| Hmm, diesem Rechner traue ich nicht^^ Irgendwo zwischen einem Brutto von 2798 und 2799 Teuronen springt der ALG-1-Anspruch von 10xx,xx auf 13xx,xx also um 300€ nach oben auf einen nicht nachvollziehbaren Betrag... Nicht daß mich das wundert, was man vom Amt so an Berechnungen zu sehen bekommt ist ja oft genauso schlüssig^^ |
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| | #6 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.10.2007
Beiträge: 62
| Zitat:
Seltsam - du kriegst also so viel ALG, dass der Ansatz der Freibeträge mehr bringt als Kindergeld ? Da mußt du ja scheinbar einen hohen Steuersatz/Einkommen haben........(so ab 100-200T€ / J) Ansonsten sind die nur für Kirchensteuer und Soli anzusetzen. ?!?!?!?!? und Sir Turbo: es reicht wirklich das SGB III zu lesen und einen Taschenrechner zur Berechnung bereit zu halten ! aloisius | |
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