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Alt 01.07.2007, 11:20   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 77
Standard ergänzendes ALG2??

Hallo,
habe jetzt meinen Bewilligungsbescheid für ALG1 bekommen. Dies beträgt so rund 700€!

Bei mir stellt sich jetzt die Frage, inwieweit ich noch ergänzenden Anspruch auf ALG2 habe!

Meine Miete beträgt ja auch schon 377€ warm.
Gibt es evtl. irgendwelche Freibeträge oder wird es am ALG2 bemessen, also 347€ Regelsatz+377€ Miete = 724€??

Wäre diese Differenz von 24€ das, was mir zustehen würde??

Danke schonmal für eure Hilfe!!!
Maddin79 ist offline  
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Alt 01.07.2007, 11:43   #2
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.405
Blinzeln Freibeträge bei ALG I - Bezug?

Nein, aber ein Antrag auf Wohngeld wird für Dich vorteilhafter sein.

Und nach dem Auslaufen des ALG hättest Du dann einen Anspruch auf den Zuschlag nach § 24.
gerda52 ist offline  
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Alt 01.07.2007, 11:53   #3
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 77
Standard

Hmm, das heißt, ich bekomme nicht mehr als wenn ich ALG2 beziehen würde.

Und wenn ich dann ALG2 beziehen würde, dann bekomm ich einen Zuschlag und habe dann am Ende mehr als jetzt, oder versteh ich da jetzt was falsch??
Maddin79 ist offline  
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Alt 01.07.2007, 11:58   #4
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.405
Standard

Das Wohngeld wird höher als 24 Euro sein.
gerda52 ist offline  
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Alt 01.07.2007, 12:08   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Rüdiger_V
 
Registriert seit: 16.02.2006
Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.625
Standard

Den Zuschlag nach § 24 gubt es dann bei ALG II-Bezug nur, wenn das ALG I einschließlich Wohngeid höher lag als das ALG II.
__________________
Gruß
Rüdiger
Rüdiger_V ist gerade online  
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Alt 01.07.2007, 12:10   #6
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 77
Standard

Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Das Wohngeld wird höher als 24 Euro sein.

Bist du dir da sicher??

Ich habe mal einen Wohngeldrecher benutzt, der spuckte mir 35€ aus.

Naja, ich werd erstmalden Antrag dafür stellen, mal schauen was rauskommt..
Maddin79 ist offline  
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Alt 01.07.2007, 12:13   #7
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.405
Standard

Zitat:
Den Zuschlag nach § 24 gubt es dann bei ALG II-Bezug nur, wenn das ALG I einschließlich Wohngeid höher lag als das ALG II.
Statt einschließlich muss es zuzüglich heißen.

Und die Wahrscheinlichkeit, dass es so sein wird, ist sehr groß.
gerda52 ist offline  
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Alt 01.07.2007, 12:47   #8
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.405
Standard

Zitat:
Bist du dir da sicher??
Eine Garantie gebe ich natürlich nicht. Da spielen auch noch andere Faktoren rein. Aber wenn die Mietenstufe Deiner Stadt, die qm der Wohnung, der qm-Preis und letztendlich noch das Baujahr stimmt, dann sollte das Ziel erst mal diese Bewilligung sein.
gerda52 ist offline  
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