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| Tags: alg, gemeldet, nebenverdienst |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.06.2007
Beiträge: 1
| Hallo zusammen, hab da mal ne ganz dringende Frage zu klären... Welche Folgen sind euch bekannt, wenn man einen Monat nicht angegeben hat, dass man trotz ALG einen Nebenjob hat...??? Ich weiß per SGB was da steht, aber hat jemand damit selbst Erfahrungen gehabt welche Folgen damit einhergehen??? Bei mir war der Fall letztes Jahr... Hab im letzten Monat meines ABL -Bezuges einen Nebenjob angenommen (da ich ab den nächsten Monat Student wurde) und hab dann es komplett vergessen dies zu melden... Es war keine Absicht von mir, hab einfach mich mehr auf das beginnende Studium konzentriert, als auf die Pflichten eines Arbeitslosen... Nun ist das Agentur an mich herangetreten.... Ich habe in dem einem Monat 400 € innerhalb von 2 Wochen verdient!!! Nun habe ich tierisch Angst vor der Strafanzeige... Wie gesagt es war kein Vorsatz von mir, eher schlampigkeit... Ich werde natürlcih das zu viel bezahlte Geld zurückbezahlen, keine Frage. Nur hoffe ich, dass die Strafanzeige nicht erhoben wird in meinem Fall??? Was meint Ihr dazu???Ich habe im I-Net recherschiert und es gab Fälle, wo ALB Bezieher mehr als ein JAhr ihre Nebeneinkünfte nicht angegeben haben, und "nur" ein Bußgeld bezahlen mussten(und natürlcih das ABL Geld)! Meint Ihr das mein *Fall* ähnlich hart zu bewerten ist??? Würde mich sehr über Antworten freuen... |
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| | #2 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2007
Beiträge: 427
| Einfach das Geld zurückbezahlen und hoffen, dass keine Post vom Staatsanwalt kommt. Aber deine Schuld dürfte ohnehin gering sein, sodass der StA eine Einstellung des Verfahrens in Betracht ziehen könnte ( Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich habe auch mal ein fast ein ganzes Jahr 400 Euro dazuverdient und es nicht angegeben. Man kam auch dahinter und stoppte erst die Leistung bis zur Klärung des VErdienstes. Also musste ich zuerst die Gehaltsabrechnungen vorlegen, von dem Arbeitgeber wurde noch zusätzlich eine Bescheinigung eingeholt, das Konto, auf das ich die 400 Euro überweisen ließ (das war ein anderes), wurde nicht überprüft (d.h., ich musste bis jetzt keine zusätzlichen Kontoauszüge einreichen - das ist jetzt 1 Jahr her) und ich mußte einen Rückzahlungsvorschlag machen, denn es entstand eine Schuld von 3200 Euros. Also unterschrieb ich, dass ich monatlich 100 Euros zurückzahle (die zieht man mir ein), entschuldigte mich vielmals wegen meiner "Unwissenheit" und spielte kleines und liebes Mäuschen. Man drohte mit einer Anzeige, aber bis jetzt ist nichts geschehen. |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.03.2007
Beiträge: 41
| Wenn du ALG II beziehst, darfst du ja dazuverdienen. Wenn du 400 EUR verdient hast, glaube ich, darfst du davon 160 EUR behalten. Es geht also nur noch um eine unrechtmässig kassierte Summe von 240 EUR. Ob das Amt deswegen eine Anzeige erstattet und dir zu einem Bussgeld verhilft, wissend, dass bei dir sowieso nix zu holen ist ? Wie auch immer: Man sollte wissen, dass die Ämter einen Datenabgleich machen und das der Bürger ziemlich gläsern ist. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis man auffliegt: http://www.arbeitsagentur.de/nn_2704...omatisier.html http://www.arbeitsagentur.de/zentral...enabgleich.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.625
| Zitat:
Der Freibetrag beträgt hierbei 165 € @Child, wichtiger ist beim ALG I-Bezug, dass deine wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegt. Ansonsten zählst du nach SGB II nicht mehr als arbeitslos und müsstest die komplette Leistung zurückzahlen.
__________________ Gruß Rüdiger | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.05.2007
Beiträge: 420
| SGB III |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.06.2007
Beiträge: 122
| Da habt Ihr aber alle zusammen "Schwein" gehabt! Mir ist letztes Jahr folgendes passiert: Mitteilung mit A-Meldung im April, daß ab 01. ODER 15.07. neuen Job. Freund meldet mich am 05.07. unter Vorlage Kundenausweis ab, SB notiert das nicht (Folgebesuch auch nicht). Im August bekomme ich noch ALG I und melde mich sofort wegen Rückzahlung. Belohnung: Rückzahlung des Betrages UND Bußgeldverfahren mit Geldbuße über 210 Euro (sowas wird gestaffelt). Widerspruch läuft. Habe freundlich ausgeführt, daß im möglichen Strafverfahren sämtliche mich betreffenden Vorgänge vorzulegen seien, in denen sich noch weitere Unstimmigkeiten auf Seiten der Agentur ergeben. |
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