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Kündigung während Krankheit - wie weiter?; in Forum: Information; Hallo! Habe schon im Forum gesucht, aber nix passendes gefunden. Folgender Sachverhalt: Bin seit September 2006 in einer Firma beschäftigt. Im Januar 2007 wurde ich dann krank und bin auch ...
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Alt 01.06.2007, 12:25   #1
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Hallo!

Habe schon im Forum gesucht, aber nix passendes gefunden.

Folgender Sachverhalt:
Bin seit September 2006 in einer Firma beschäftigt. Im Januar 2007 wurde ich dann krank und bin auch bis dato noch AU. Nun bekam ich eine ordentliche Kündigung zum 31. Mai 2007. Da ich aber noch weiterhin AU bin, muß ich mich doch nicht beim Arbeitsamt melden, oder? Da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe.

Meines Wissens nach, muß ich mich melden, sobald absehbar ist, dass ich wieder gesund bin. Stimmt das so?

Gruß HansiPit
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Alt 01.06.2007, 12:27   #2
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Ich meine Du musst Dich in jedem Fall arbeitslos melden, wer soll Deine KV bezahlen?

Ist denn absehbar wie lange Du noch AU sein wirst?
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Alt 01.06.2007, 12:37   #3
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Ich meine Du musst Dich in jedem Fall arbeitslos melden, wer soll Deine KV bezahlen?

Ist denn absehbar wie lange Du noch AU sein wirst?
Na ich beziehe ja schon seit mitte März Krankengeld.

Nein, dass ist nicht annähernd absehbar. Wird sicherlich noch eine ganze Weile dauern.

Gruß HansiPit
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Alt 01.06.2007, 12:39   #4
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Du muss dich auf jedem Fall sofort nach Kenntnsnahme der Kündigung arbeitslos melden, sonst drohen später bei ALG-Bezug Kürzungen.

Und, wie Arania schon schrieb, du bist nach Beendigung des Arbeitsverhältisses nicht mehr krankenversicherheit, bzw. nur für eine Übergangszeit von einem Monat. Daher bitte sofort zur Agentur für Arbeit.
__________________
Gruß
Rüdiger
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Alt 01.06.2007, 13:13   #5
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Mist, dann bekomme ich wohl eine Sperre, da ich die Kündigung ja schon eine Weile habe.

Macht es sinn, heute noch was via Fax abzuschicken?

Gruß HansiPit

Nachtrag:
Hab mit meiner Krankenkasse gesprochen. Ich bin während des Bezuges von Krankengeldes beitragsfrei versichert.

Geändert von HansiPit (01.06.2007 um 13:27 Uhr).
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Alt 01.06.2007, 13:31   #6
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Zitat:
Zitat von HansiPit Beitrag anzeigen
Mist, dann bekomme ich wohl eine Sperre, da ich die Kündigung ja schon eine Weile habe.

Macht es sinn, heute noch was via Fax abzuschicken?

Gruß HansiPit

Nachtrag:
Hab mit meiner Krankenkasse gesprochen. Ich bin während des Bezuges von Krankengeldes beitragsfrei versichert.
Sperre nicht, aber Kürzung.

Du musst dich persönlich arbeitslos melden, gehe bitte am Montag sofort hin.
__________________
Gruß
Rüdiger
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Alt 01.06.2007, 13:37   #7
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ich war auch krankgeschrieben und war zur Meldung beim Amt. Die haben mir gesagt ich soll wiederkommen, wenn ich gesund bin. Auf mein Drängen hin haben die dann aber notiert, dass ich mich gemeldet habe.
__________________
meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung
----------
Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter",
nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash)
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Alt 01.06.2007, 13:42   #8
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Zitat:
Zitat von gelibeh Beitrag anzeigen
ich war auch krankgeschrieben und war zur Meldung beim Amt. Die haben mir gesagt ich soll wiederkommen, wenn ich gesund bin. Auf mein Drängen hin haben die dann aber notiert, dass ich mich gemeldet habe.
Dann droht mir ja vielleicht keine Sperre/Kürzung.

Werde mich dann am Montag dort melden. Berichte dann hier.

Danke für die Antworten.

Gruß HansiPit
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Alt 01.06.2007, 18:12   #9
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Zitat:
Zitat von HansiPit Beitrag anzeigen
Dann droht mir ja vielleicht keine Sperre/Kürzung.

Werde mich dann am Montag dort melden. Berichte dann hier.

Danke für die Antworten.

Gruß HansiPit
Schon recht so HansiPit, spar dir einfach den Weg. Du mußt dich erst dann melden wenn dein Krankengeld ausläuft. Das wird dir ebenfalls so rechtzeitig mitgeteilt, das es dann zum melden immer noch reicht.

Also mach dir keinen Kopf und freu dich, das du noch Anwartschaftszeiten für das ALG I aufbaust. Dein jetziger Status zählt da nämlich weiter, als wärest du weiter fest beschäftigt.
schnullerbacke ist offline  
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Alt 01.06.2007, 18:55   #10
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Ja mach es so und freu Dich über den Ärger


Zitat:
Wann muss ich mich arbeitslos melden ? Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erfahren, müssen sich unverzüglich persönlich bei der örtlichen zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitsuchend melden. Auch bei längeren Kündigungsfristen heißt es sofort tätig werden. Diese Neuregelung ist bereits seit dem 01.07.03 in Kraft, wird aber oft nicht beachtet. Ärger und finanzielle Einbußen sind dann die Folge. Bei verspäteter Meldung wird das Arbeitslosengeld um täglich bis zu 50 Euro, insgesamt um bis zu 1.500 Euro verringert.
http://www.anwalt4you.com/topics/1021
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Alt 01.06.2007, 19:40   #11
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Zitat:
Zitat von schnullerbacke Beitrag anzeigen
Schon recht so HansiPit, spar dir einfach den Weg. Du mußt dich erst dann melden wenn dein Krankengeld ausläuft. Das wird dir ebenfalls so rechtzeitig mitgeteilt, das es dann zum melden immer noch reicht.

Also mach dir keinen Kopf und freu dich, das du noch Anwartschaftszeiten für das ALG I aufbaust. Dein jetziger Status zählt da nämlich weiter, als wärest du weiter fest beschäftigt.
Das ist ja wohl nicht dein Ernst, oder?
__________________
Gruß
Rüdiger
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Alt 01.06.2007, 21:18   #12
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@HansiPit, Du hast dir die Antwort ja bereits selbst gegeben.

Ist der Arbeitnehmer zu Beginn seiner Arbeitslosigkeit arbeitunfähig, wird durch die Agentur für Arbeit die persönliche Arbeitslosmeldung nur aufgenommen, wenn das Ende der Arbeitsunfähigkeit bereits absehbar ist. Der Arbeitslose hat bei einer Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag seiner Arbeitslosigkeit, ohne Einhaltung der sechs Wochen Lohnfortzahlung, grundsätzlich einen Anspruch auf Krankengeld (von der Krankenkasse). Erst nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit ist eine persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich. Der Arbeitnehmer sollte darauf achten, dass er sich danach, spätestens am ersten Tag nach seiner Arbeitsunfähigkeit melden muss. Andernfalls gilt der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht nahtlos ab dem Ende des Krankengeldbezuges, sondern erst ab dem Tag der Meldung.

Also erst mal weiterhin arbeitsunfähig mit AU-Bescheinigung, wenn möglich bis zur 78. Woche, bleiben. Während des Bezugs von Krankengeld bist Du auch weiterhin krankenversichert, wird ja vom Krankengeld abgezogen.

Ich wünsche dir ein paar schöne Monate.

Sonst siehe @schnullerbacke.

Geändert von Mambo (01.06.2007 um 21:24 Uhr).
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Alt 01.06.2007, 21:41   #13
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Meiner Ansicht sind die vorher genannten Hinweise so nicht richtig. Um spätere Nachteile zu vermeiden, sollte der Fragesteller unbedingt bei der AfA vorsprechen.
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Gruß
Rüdiger
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Alt 01.06.2007, 21:44   #14
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Siehe mein Posting. Ich war in der Situation und das war schon so, wie ich das hier schreibe.
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nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash)
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Alt 01.06.2007, 21:47   #15
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Ich habe mich am 1. Tag meiner Arbeitslosigkeit gemeldet. Dafür bekam ich einen Abzug von insgesamt 1000 EUR über drei Monate vom ALG I, weil ich bereits am 1. Tag der Arbeitsaufnahme auch zum AA hätte gehen müssen, um mitzuteilen, dass ich zwei Monate später arbeitslos sein würde (da es ein befristeter Vertrag war). Diese neue Regelung war mir nicht bekannt und Widerspruch dagegen wurde abgelehnt.
Man muss sich sofort bei Bekanntwerden einer Kündigung oder wenn abzusehen ist, wann man wieder arbeitslos ist, bei der AfA melden.

Sicherheitshalber würde ich empfehlen, Dich lieber sofort am Montag dort zu melden - wegschicken können die Dich immer noch, sollte es sich bei AU anders verhalten.
Debra ist offline  
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Alt 01.06.2007, 21:57   #16
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Zitat:
Zitat von Debra Beitrag anzeigen
Ich habe mich am 1. Tag meiner Arbeitslosigkeit gemeldet. Dafür bekam ich einen Abzug von insgesamt 1000 EUR über drei Monate vom ALG I, weil ich bereits am 1. Tag der Arbeitsaufnahme auch zum AA hätte gehen müssen, um mitzuteilen, dass ich zwei Monate später arbeitslos sein würde (da es ein befristeter Vertrag war). Diese neue Regelung war mir nicht bekannt und Widerspruch dagegen wurde abgelehnt.
Man muss sich sofort bei Bekanntwerden einer Kündigung oder wenn abzusehen ist, wann man wieder arbeitslos ist, bei der AfA melden.

Sicherheitshalber würde ich empfehlen, Dich lieber sofort am Montag dort zu melden - wegschicken können die Dich immer noch, sollte es sich bei AU anders verhalten.
So sehe ich das auch!
__________________
Gruß
Rüdiger
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Alt 01.06.2007, 22:06   #17
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Standard Hier geht es um Hinweise mit Rechtsgrundlage § 122 SGB III

Es kommt hier nicht darauf an, wie das manche Hobby-Juristen bzw. Hobby-Gärtner etc. sehen.

Hier geht es um Fakten, um Theorie und Praxis, um das SGB III gepaart mit jahrelanger Erfahrung.
Und davon spreche ich hier.
Was @Debra schreibt, trifft für ihren Fall zu. Hier geht es aber um arbeitsunfähig vor der Arbeitslosmeldung.
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Alt 01.06.2007, 23:11   #18
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Dein genannter Paragraph sagt folgendes

Zitat:
§ 122
Persönliche Arbeitslosmeldung


(1) Der Arbeitslose hat sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine Meldung ist auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeitslosigkeit aber innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist.
(2) Die Wirkung der Meldung erlischt
1. bei einer mehr als sechswöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit,
2. mit der Aufnahme der Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, wenn der Arbeitslose diese der Agentur für Arbeit nicht unverzüglich mitgeteilt hat.
3. (aufgehoben)
(3) Ist die zuständige Agentur für Arbeit am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen nicht dienstbereit, so wirkt eine persönliche Meldung an dem nächsten Tag, an dem die Agentur für Arbeit dienstbereit ist, auf den Tag zurück, an dem die Agentur für Arbeit nicht dienstbereit war.
http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0312200
ich lese da immer noch nichts bei AU heraus
Arania ist gerade online  
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Alt 01.06.2007, 23:28   #19
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