| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: krankheit, kuendigung, waehrend |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.06.2007
Beiträge: 5
| Hallo! Habe schon im Forum gesucht, aber nix passendes gefunden. Folgender Sachverhalt: Bin seit September 2006 in einer Firma beschäftigt. Im Januar 2007 wurde ich dann krank und bin auch bis dato noch AU. Nun bekam ich eine ordentliche Kündigung zum 31. Mai 2007. Da ich aber noch weiterhin AU bin, muß ich mich doch nicht beim Arbeitsamt melden, oder? Da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe. Meines Wissens nach, muß ich mich melden, sobald absehbar ist, dass ich wieder gesund bin. Stimmt das so? Gruß HansiPit |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.544
| Ich meine Du musst Dich in jedem Fall arbeitslos melden, wer soll Deine KV bezahlen? Ist denn absehbar wie lange Du noch AU sein wirst? |
| | |
| | #3 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.06.2007
Beiträge: 5
| Zitat:
Nein, dass ist nicht annähernd absehbar. Wird sicherlich noch eine ganze Weile dauern. Gruß HansiPit | |
| | |
| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.625
| Du muss dich auf jedem Fall sofort nach Kenntnsnahme der Kündigung arbeitslos melden, sonst drohen später bei ALG-Bezug Kürzungen. Und, wie Arania schon schrieb, du bist nach Beendigung des Arbeitsverhältisses nicht mehr krankenversicherheit, bzw. nur für eine Übergangszeit von einem Monat. Daher bitte sofort zur Agentur für Arbeit.
__________________ Gruß Rüdiger |
| | |
| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.06.2007
Beiträge: 5
| Mist, dann bekomme ich wohl eine Sperre, da ich die Kündigung ja schon eine Weile habe. Macht es sinn, heute noch was via Fax abzuschicken? Gruß HansiPit Nachtrag: Hab mit meiner Krankenkasse gesprochen. Ich bin während des Bezuges von Krankengeldes beitragsfrei versichert. Geändert von HansiPit (01.06.2007 um 13:27 Uhr). |
| | |
| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.625
| Zitat:
Du musst dich persönlich arbeitslos melden, gehe bitte am Montag sofort hin.
__________________ Gruß Rüdiger | |
| | |
| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 1.269
| ich war auch krankgeschrieben und war zur Meldung beim Amt. Die haben mir gesagt ich soll wiederkommen, wenn ich gesund bin. Auf mein Drängen hin haben die dann aber notiert, dass ich mich gemeldet habe.
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
| | |
| | #8 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.06.2007
Beiträge: 5
| Zitat:
Werde mich dann am Montag dort melden. Berichte dann hier. Danke für die Antworten. Gruß HansiPit | |
| | |
| | #9 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.06.2007
Beiträge: 18
| Zitat:
Also mach dir keinen Kopf und freu dich, das du noch Anwartschaftszeiten für das ALG I aufbaust. Dein jetziger Status zählt da nämlich weiter, als wärest du weiter fest beschäftigt. | |
| | |
| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.544
| Ja mach es so und freu Dich über den Ärger Zitat:
| |
| | |
| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.625
| Zitat:
__________________ Gruß Rüdiger | |
| | |
| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
| @HansiPit, Du hast dir die Antwort ja bereits selbst gegeben. Ist der Arbeitnehmer zu Beginn seiner Arbeitslosigkeit arbeitunfähig, wird durch die Agentur für Arbeit die persönliche Arbeitslosmeldung nur aufgenommen, wenn das Ende der Arbeitsunfähigkeit bereits absehbar ist. Der Arbeitslose hat bei einer Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag seiner Arbeitslosigkeit, ohne Einhaltung der sechs Wochen Lohnfortzahlung, grundsätzlich einen Anspruch auf Krankengeld (von der Krankenkasse). Erst nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit ist eine persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich. Der Arbeitnehmer sollte darauf achten, dass er sich danach, spätestens am ersten Tag nach seiner Arbeitsunfähigkeit melden muss. Andernfalls gilt der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht nahtlos ab dem Ende des Krankengeldbezuges, sondern erst ab dem Tag der Meldung. Also erst mal weiterhin arbeitsunfähig mit AU-Bescheinigung, wenn möglich bis zur 78. Woche, bleiben. Während des Bezugs von Krankengeld bist Du auch weiterhin krankenversichert, wird ja vom Krankengeld abgezogen. Ich wünsche dir ein paar schöne Monate. Sonst siehe @schnullerbacke. Geändert von Mambo (01.06.2007 um 21:24 Uhr). |
| | |
| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.625
| Meiner Ansicht sind die vorher genannten Hinweise so nicht richtig. Um spätere Nachteile zu vermeiden, sollte der Fragesteller unbedingt bei der AfA vorsprechen.
__________________ Gruß Rüdiger |
| | |
| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 1.269
| Siehe mein Posting. Ich war in der Situation und das war schon so, wie ich das hier schreibe.
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
| | |
| | #15 |
| Forumnutzer Registriert seit: 24.03.2007 Ort: Hamburg
Beiträge: 4.565
| Ich habe mich am 1. Tag meiner Arbeitslosigkeit gemeldet. Dafür bekam ich einen Abzug von insgesamt 1000 EUR über drei Monate vom ALG I, weil ich bereits am 1. Tag der Arbeitsaufnahme auch zum AA hätte gehen müssen, um mitzuteilen, dass ich zwei Monate später arbeitslos sein würde (da es ein befristeter Vertrag war). Diese neue Regelung war mir nicht bekannt und Widerspruch dagegen wurde abgelehnt. Man muss sich sofort bei Bekanntwerden einer Kündigung oder wenn abzusehen ist, wann man wieder arbeitslos ist, bei der AfA melden. Sicherheitshalber würde ich empfehlen, Dich lieber sofort am Montag dort zu melden - wegschicken können die Dich immer noch, sollte es sich bei AU anders verhalten. |
| | |
| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.625
| Zitat:
__________________ Gruß Rüdiger | |
| | |
| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
| Es kommt hier nicht darauf an, wie das manche Hobby-Juristen bzw. Hobby-Gärtner etc. sehen. Hier geht es um Fakten, um Theorie und Praxis, um das SGB III gepaart mit jahrelanger Erfahrung. Und davon spreche ich hier. Was @Debra schreibt, trifft für ihren Fall zu. Hier geht es aber um arbeitsunfähig vor der Arbeitslosmeldung. |
| | |
| | #18 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.544
| Dein genannter Paragraph sagt folgendes Zitat:
ich lese da immer noch nichts bei AU heraus | |
| | |
| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.625
| |