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Alt 05.06.2007, 22:43   #26
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Benutzerbild von Rüdiger_V
 
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Zitat:
Zitat von Mambo Beitrag anzeigen
Dies nur mal für alle Durchblicker und Rechthaber!!!
Ja und? Er hat sich gemeldet, ihm kann daher nichts passieren. Tat gar nicht weh und "sicher ist sicher".
__________________
Gruß
Rüdiger
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Alt 11.07.2007, 18:47   #27
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Registriert seit: 02.06.2006
Beiträge: 10
Standard Habe mich auch arbeitssuchend gemeldet

Hallo Zusammen,

bei mir war es ähnlich, ich habe mich am 04.06 arbeitssuchend zum 01.07 gemeldet.

am 04.06 habe ich mich auch AU schreiben lassen.

wollte Mitte Juni Termin vereinbaren zur Antragsabgabe.

Es wurde mir mitgeteilt, ich solle mich melden, wenn das Ende meiner AU abzusehen ist.

Krankenkasse sagt, sie zahlt ab 01.07 Krankengeld.

Arbeitssuchendmeldung und Krankschreibung waren beide am 04.06.

Ist es in meinem Fall relevant ob ich erst beim Arzt oder erst beim Amt war?

Danke für die Info

bruno
bruno ist offline  
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Alt 12.07.2007, 09:30   #28
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Beiträge: 1.099
Standard Für dich trifft nachstehendes zu:

Arbeitslosmeldung und Krankheit:
Krank noch während des Beschäftigungsverhältnisses vor der Arbeitslosmeldung. Nach der Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber (6 Wochen) gibt es Krankengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis maximal 78 Wochen. Für diese Zeit besteht Krankenversicherungsschutz.

Du bist noch während der Beschäftigung arbeitsunfähig geworden. Das Arbeitsverhältnis endete, wie ich entnehme, am 30.06.2007.

Krankengeld ist eine Entgeltfortzahlung. Somit können damit wieder erneut Ansprüche auf ALG I erworben werden.
Mambo ist offline  
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Alt 12.07.2007, 17:38   #29
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Registriert seit: 13.04.2006
Ort: NRW
Beiträge: 246
Daumen runter Kündigung und Krankengeld

Hallo zusammen,
ich muss hier Mambo mal unbedingt Recht geben.
Der Anspruch auf Krankengeld hat nicht das geringste damit zu tun, ob man in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder nicht, sondern ausschliesslich mit dem Tatbestand der Arbeitsunfähigkeit.
Besteht die Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus, besteht auch ein Anspruch auf Krankengeld.

Eine Arbeitslosmeldung während bestehender Arbeitsunfähigkeit ist rein rechtlich nicht möglich. Arbeitslos ist nur, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Keine Arbeitslosigkeit = keine Pflicht zur Meldung!

Hinweis:
Immer wieder versuchen die Kassen den Kranken zu überreden, sich für einen Tag gesund schreiben zu lassen, Alg zu beziehen und sich dann wieder Krank schreiben zu lassen.
Das hat für die Kasse den Vorteil, dass
a) die Agentur 6 Wochen Lohnfortzahlung übernehmen muss,
b) das Krankengeld welches die Kasse dann zahlen muss, niedriger ist.

Für den Kranken ergibt sich der Nachteil, dass das Krankengeld dann nur die Höhe des Alg hat und nicht wie aus der Beschäftigung nach dem vollen Bruttoarbeitsentgelt berechnet und gezahlt wird. Da sind ca. 25% Unterschied drin!
Seebarsch ist offline  
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Alt 12.07.2007, 21:34   #30
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Registriert seit: 29.05.2007
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 559
Standard

Ich kann das von mambo und Seebarsch gesagte nur bestätigen. Mich haben die seinerzeit auch wieder nach Hause geschickt, als ich mich während der AU melden wollte. Man braucht zur AL-meldung einen Termin für das Auslaufen de Krankengelds, sei es durch Aussteuerung oder halt früher. Nichtmal eine Arbeitsuchendmeldung wurde entgegengenommen, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand.
avalon ist gerade online  
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Alt 12.07.2007, 23:19   #31
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Benutzerbild von münchnerkindl
 
Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.240
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Wäre es nicht eh sinnvoll mal zu einem Arbeitsrechter bzw zum Arbeitsgericht zu gehen um zu sehen ob die überhaupt wärend der Krankheit kündigen durften???
münchnerkindl ist offline  
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Alt 12.07.2007, 23:24   #32
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Benutzerbild von Rüdiger_V
 
Registriert seit: 16.02.2006
Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.625
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Zitat:
Zitat von münchnerkindl Beitrag anzeigen
Wäre es nicht eh sinnvoll mal zu einem Arbeitsrechter bzw zum Arbeitsgericht zu gehen um zu sehen ob die überhaupt wärend der Krankheit kündigen durften???
Krankheit schützt nicht vor Kündigung.
__________________
Gruß
Rüdiger
Rüdiger_V ist gerade online  
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Alt 28.04.2008, 19:06   #33
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Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 1
Standard AW: Kündigung während Krankheit - wie weiter?

Meine Freundin hat sich noch vor der Kündigung krankgemeldet und ist seither krankgeschrieben. Arbeitsverhältnis endete am 31.03.08. Sie hat sich beim Arbeitsamt gemeldet und dann aber auch immer die Krankmeldungen brav weiterhin an den AG gegeben bis eben das Arbeitsverhältnis beendet war. Danach hat sie die Krankmeldung immer dem Arbeitsamt gegeben.

Nun hat Sie bei der Krankenkasse gefragt, ob alles vorliegt, damit Sie zum 01.05. nun Krankengeld bekommt, daraufhin meinten die, dass Sie beim Arbeitsamt nicht Krankenversichert sei, und daher auch kein Krankengeld bekommen würde.

Kann mir dazu jemand weiterhelfen.

Jemand anderes meinte zu mir, dass Sie während der Krankmeldung (Am ersten Tag der "Arbeitslosigkeit" Arbeitslosengeld beantragen hätte müssen, aber das wäre mir neu und leutet mir auch nicht ein. Wobei das ja nichts heißen muss. Aber wer versichert Sie während ihrer Krankheit. Bzw. ist das überhaupt möglich / nötig?
johnny2104 ist offline  
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