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| Tags: droht, kuendigungssituation, skurrile, sperre |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.05.2007
Beiträge: 1
| Hallo, liebe Forianer! In ALG2 bin ich einigermaßen fit; aber jetzt bin ich durch einen Bekannten mit Alg1 konfrontiert und brauche kompetenten Rat. Der Mann war in der Probezeit. Die Firma hat Kurzarbeit ausgerufen und Kurzarbeit bezahlt, aber die Leute mehr als die normale Arbeitszeit arbeiten lassen. Daraufhin hat mein Bekannter etwas rebelliert und nach einem Zeugnis gefragt, weil er sich dann ggf. nach etwas anderem umschauen wolle. Daraufhin hat man ihm sofort gekündigt. Text im Kündigungsschreiben: "bezugnehmend auf unser am xx. Mai 2007 geführtes Gespräch und die darin eingehend erläuterten Umstände kündigen wir Ihnen hiermit das bestehende Arbeitsverhältnis unter der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit zum xxx. Mai." "Eingehend erläuterte Umstände" - hat es nicht gegeben. Mein Bekannter kam ins Büro, dort hat man ihm die Kündigung ausgehändigt - das war's. Er war sprachlos vor Schock. FRAGE: Es besteht grundsätzlich Alg1-Anspruch: Wird er mit einer Sperre rechnen müssen? Wie könnte man dagegen argumentieren? Er hat sich sofort telefonisch arbeitslos bei der BA gemeldet. Am Freitag hat er einen Termin; ich werde ihn begleiten. Worauf muss ich achten? Wie sieht es mit der Stellungnahme zur Kündigung aus? Kann man darauf bestehen, diese nur schriftlich abzugeben? Mit welchen "Aktionen" der BA müssen wir rechnen? Darf mein Bekannter wie bei der ARGE auch einen Beistand (mich) mitbringen? (Gibt es dazu vielleicht sogar einen Paragraphen?) Es wäre lieb, wenn ihr mich dazu etwas munitionieren könntet! Liebe Grüße Dörte |
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