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| Tags: annehmen, teilzeit |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.03.2007 Ort: Dorsten
Beiträge: 38
| Hallo Zusammen, Ich forste schon die ganze Zeit die Foren durch und finde keine Antwort. Ich bin seit dem 1.1.07 arbeitslos und habe 18 Jahre Vollzeit gearbeitet Ich bin Alleinstehend und suche wieder eine Vollzeitstelle. Am 3.5 hatte ich eine Gespräch bei der Agentur. Ich habe meiner Betreuerin gesagt, das ich Notfalls auch teilzeit arbeiten würde. Ich habe ihr allerdings nicht gesagt, das ich mindestens 28-30 Std/Wo arbeiten muß, da ich sonst finanziell nicht hinkomme. Heute kam dann ein Vermittlungvorschlag für eine Arbeitstelle mit 20 Std /Wo. Das reicht nicht um davon zu leben. Ich würde weniger verdienen wie ich an ALG bekommen würde. Muß ich die Arbeitstelle annehmen oder droht mir eine Sperre, wenn ich das Angebot ablehne. Ich danke für eure Antworten LG Lilifee |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 998
| Jede Arbeit ist zumutbar, die Deine Hilfebedürftigkeit verringert. Ist der Lohn niedriger als das ALG-II, erhälst Du ALG-II aufstockend.
__________________ "Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V. Hamburg |
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.04.2007
Beiträge: 8
| Wenn Du ALG I beziehst, wovon ich bei der Konstellation ausgehe, bin ich mir relativ sicher, musst Du dieses nicht annehmen, wenn der Verdienst dann geringer wäre als ALG I. Jedenfalls war das vor zwei Jahren noch so, weiß nicht, ob sich das in der Zwischenzeit geändert hat. Habe aber nichts derartiges gehört. LG double (ehem. romysma) |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.03.2007 Ort: Dorsten
Beiträge: 38
| Ja ich beziehe ALG I LG Lilifee |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.625
| Das ist geregelt im SGB III § 121 Abs. 3 Kurzer Ausschnitt: Zitat:
__________________ Gruß Rüdiger | |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.03.2007 Ort: Dorsten
Beiträge: 38
| Danke schmal für eure Antworten Ich habe momentan ein denkproblem Wo ist die Schmerzgrenze bei 1100 Euro ALG I, wieviel kann ich weniger verdienen. LG lilifee |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.625
| Zitat:
Das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt kannst du deinen ALG-Bescheid entnehmen. Wenn dein monatliches Arbeitsentgelt mehr als 30 % niedriger ist als die im Bescheid genannte Bemessungsgrundlage, muss du die Tätigkeit nicht annehmen. Ab 01.07.07 ist in deinem Fall eine Tätigkeit nur unzumutbar, wenn das Nettoeinkommen abzüglich Werbungskosten unter dein ALG (1100 €) liegt.
__________________ Gruß Rüdiger Geändert von Rüdiger_V (06.05.2007 um 16:57 Uhr). | |
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.03.2007 Ort: Dorsten
Beiträge: 38
| Danke Rüdiger für deine Antwort. Ich will unbedingt weg von diesem Amt, es Nur irgendwo ist auch meine finanzielle Schmerzgrenze. Ich habe mir sagen lassen, das ich eine Teilzeitstelle auch annehmen muß, da ich ja ergänzendes Arbeitslosengeld beantragen kann, stimmt das. LG Lilifee |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.625
| Zitat:
__________________ Gruß Rüdiger | |
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| | #12 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.03.2007 Ort: Dorsten
Beiträge: 38
| So, ich habe hier jetzt meinen Bescheid vor mir liegen. Wovon muß ich jetzt zur Berechnung ausgehen vom Besessungsentgeld/täglich oder vom Leistungsentgeld/täglich. Das mit dem Ergänzenden Arbeitslosengeld habe ich mir so schon gedacht Die dankende Lilifee |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.625
| Zitat:
Kannt du den Bescheid evtl. einscannen und hier reinstellen (Name und Anschrift geschwärzt)? Oder mir per Mail schicken: dreiund50 (at) web.de
__________________ Gruß Rüdiger | |
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| | #14 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.03.2007 Ort: Dorsten
Beiträge: 38
| Ich habe leider keinen Scanner. Ja auf der Rückseite steht mein Bemessungsentgeld, das ist ungefähr mein Brutto was ich mal als Vollzeitkraft verdient habe, das habe ich soweit verstanden. Aber kann ich denn davon ausgehen, ich soll ja evt.eine Teilzeitstelle annehmen, das Bemessungsentgeld ist ja von einer Vollzeitstelle berechnet, weiß du was ich meine. Mein Bemessungsentgelt beträgt 104,51 Euro Leistungsentgelt 61,56 Prozentsatz 60 Oder zählt dann nur die hälfte den Bemessungsentgeldes, da ich ja teilzeit arbeiten soll. Mit dankendem Gruß Lilifee Lilifee Geändert von lilifee (06.05.2007 um 18:07 Uhr). |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.625
| Nein, du musst keine Teilzeitstelle annehmen, wenn dein Verdienst dann unter den genannten Grenzen liegt. In deinem Fall beträgt dein monatliches Bemessungsentgelt ca 3000 €. Minus 30 % wäre dann die Zumutbarkeitsgrenze bei ca 2100 € brutto.
__________________ Gruß Rüdiger |
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| | #16 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.03.2007 Ort: Dorsten
Beiträge: 38
| Ich glaube jetzt ist der Groschen gefallen. 2100 Euro/ Brutto mindestens, da komme ich mit eine 20Std/Wo Stelle im Leben nicht dran. Manchmal steht man echt auf dem Schlauch, danke für deine Geduld. Jetzt doch noch eine Frage, muß ich, obwohl ich jetzt schon weiß das ich die Zumutbarkeitgrenze unterschreiten würde, mich noch bei dem Vermittlungsvorschlag bewerben, oder kann ich der Argentur das Schreiben gleich mit der Begründung zurückschicken LG Lilifee Geändert von lilifee (06.05.2007 um 19:16 Uhr). |
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