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Alt 06.05.2007, 04:09   #1
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Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Dorsten
Beiträge: 38
Standard Muß ich Teilzeit annehmen ?

Hallo Zusammen,

Ich forste schon die ganze Zeit die Foren durch und finde keine Antwort.

Ich bin seit dem 1.1.07 arbeitslos und habe 18 Jahre Vollzeit gearbeitet
Ich bin Alleinstehend und suche wieder eine Vollzeitstelle. Am 3.5 hatte ich eine Gespräch bei der Agentur. Ich habe meiner Betreuerin gesagt, das ich Notfalls auch teilzeit arbeiten würde. Ich habe ihr allerdings nicht gesagt, das ich mindestens 28-30 Std/Wo arbeiten muß, da ich sonst finanziell nicht hinkomme. Heute kam dann ein Vermittlungvorschlag für eine Arbeitstelle mit 20 Std /Wo. Das reicht nicht um davon zu leben. Ich würde weniger verdienen wie ich an ALG bekommen würde.
Muß ich die Arbeitstelle annehmen oder droht mir eine Sperre, wenn ich das Angebot ablehne.

Ich danke für eure Antworten

LG
Lilifee
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Alt 06.05.2007, 04:33   #2
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Beiträge: 998
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Jede Arbeit ist zumutbar, die Deine Hilfebedürftigkeit verringert.
Ist der Lohn niedriger als das ALG-II, erhälst Du ALG-II aufstockend.
__________________
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz

PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V.
Hamburg
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Alt 06.05.2007, 07:22   #3
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von lilifee Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,

Ich forste schon die ganze Zeit die Foren durch und finde keine Antwort.

Ich bin seit dem 1.1.07 arbeitslos und habe 18 Jahre Vollzeit gearbeitet
Ich bin Alleinstehend und suche wieder eine Vollzeitstelle. Am 3.5 hatte ich eine Gespräch bei der Agentur. Ich habe meiner Betreuerin gesagt, das ich Notfalls auch teilzeit arbeiten würde. Ich habe ihr allerdings nicht gesagt, das ich mindestens 28-30 Std/Wo arbeiten muß, da ich sonst finanziell nicht hinkomme. Heute kam dann ein Vermittlungvorschlag für eine Arbeitstelle mit 20 Std /Wo. Das reicht nicht um davon zu leben. Ich würde weniger verdienen wie ich an ALG bekommen würde.
Muß ich die Arbeitstelle annehmen oder droht mir eine Sperre, wenn ich das Angebot ablehne.

Ich danke für eure Antworten

LG
Lilifee
Du bekommst ALG I?
 
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Alt 06.05.2007, 08:16   #4
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Registriert seit: 14.04.2007
Beiträge: 8
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Wenn Du ALG I beziehst, wovon ich bei der Konstellation ausgehe, bin ich mir relativ sicher, musst Du dieses nicht annehmen, wenn der Verdienst dann geringer wäre als ALG I. Jedenfalls war das vor zwei Jahren noch so, weiß nicht, ob sich das in der Zwischenzeit geändert hat. Habe aber nichts derartiges gehört.

LG double (ehem. romysma)
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Alt 06.05.2007, 13:18   #5
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Ja ich beziehe ALG I

LG
Lilifee
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Alt 06.05.2007, 14:11   #6
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von lilifee Beitrag anzeigen
Ja ich beziehe ALG I

LG
Lilifee
Dann red mit deinem SB. Du bist bei ALG I nicht verpflichtet, jedes Angebot anzunehmen, klär das auf! Ich denke nicht, daß du dich dann noch bewerben mußt...
 
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Alt 06.05.2007, 15:56   #7
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Ort: 71336 Waiblingen
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Das ist geregelt im SGB III § 121 Abs. 3

Kurzer Ausschnitt:
Zitat:
Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
__________________
Gruß
Rüdiger
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Alt 06.05.2007, 16:44   #8
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Danke schmal für eure Antworten

Ich habe momentan ein denkproblem
Wo ist die Schmerzgrenze bei 1100 Euro ALG I, wieviel kann ich weniger verdienen.

LG
lilifee
lilifee ist offline  
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Alt 06.05.2007, 16:48   #9
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Zitat:
Zitat von lilifee Beitrag anzeigen
Danke schmal für eure Antworten

Ich habe momentan ein denkproblem
Wo ist die Schmerzgrenze bei 1100 Euro ALG I, wieviel kann ich weniger verdienen.

LG
lilifee
Du bist jetzt ab 01.01.07 im ALG I-Bezug?

Das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt kannst du deinen ALG-Bescheid entnehmen. Wenn dein monatliches Arbeitsentgelt mehr als 30 % niedriger ist als die im Bescheid genannte Bemessungsgrundlage, muss du die Tätigkeit nicht annehmen.

Ab 01.07.07 ist in deinem Fall eine Tätigkeit nur unzumutbar, wenn das Nettoeinkommen abzüglich Werbungskosten unter dein ALG (1100 €) liegt.
__________________
Gruß
Rüdiger

Geändert von Rüdiger_V (06.05.2007 um 16:57 Uhr).
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Alt 06.05.2007, 16:59   #10
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Danke Rüdiger für deine Antwort.

Ich will unbedingt weg von diesem Amt, es mich ja jetzt schon an.
Nur irgendwo ist auch meine finanzielle Schmerzgrenze.
Ich habe mir sagen lassen, das ich eine Teilzeitstelle auch annehmen muß, da ich ja ergänzendes Arbeitslosengeld beantragen kann, stimmt das.

LG
Lilifee
lilifee ist offline  
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Alt 06.05.2007, 17:03   #11
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Zitat:
Zitat von lilifee Beitrag anzeigen
Danke Rüdiger für deine Antwort.

Ich will unbedingt weg von diesem Amt, es mich ja jetzt schon an.
Nur irgendwo ist auch meine finanzielle Schmerzgrenze.
Ich habe mir sagen lassen, das ich eine Teilzeitstelle auch annehmen muß, da ich ja ergänzendes Arbeitslosengeld beantragen kann, stimmt das.

LG
Lilifee
Ergänzendes Arbeitslosengeld, das wäre dann ergänzendes ALG II. Du würdest dich dann bedürftig machen, dazu kann dich niemand zwingen. Es würde auch dem Gedanken des SGB II widersprechen.
__________________
Gruß
Rüdiger
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Alt 06.05.2007, 17:26   #12
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So, ich habe hier jetzt meinen Bescheid vor mir liegen.

Wovon muß ich jetzt zur Berechnung ausgehen vom Besessungsentgeld/täglich oder vom Leistungsentgeld/täglich.


Das mit dem Ergänzenden Arbeitslosengeld habe ich mir so schon gedacht

Die dankende Lilifee
lilifee ist offline  
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Alt 06.05.2007, 17:48   #13
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Zitat:
Zitat von lilifee Beitrag anzeigen
So, ich habe hier jetzt meinen Bescheid vor mir liegen.

Wovon muß ich jetzt zur Berechnung ausgehen vom Besessungsentgeld/täglich oder vom Leistungsentgeld/täglich.


Das mit dem Ergänzenden Arbeitslosengeld habe ich mir so schon gedacht

Die dankende Lilifee
Bemessungsentgelt, dass müsste auf der Rückseite stehen und ungefähr deinen Bruttoverdiest entsprechen. Leider habe ich keinen ALG-Bescheid mehr rumliegen, sodass ich bei mir nicht nachschauen kann.

Kannt du den Bescheid evtl. einscannen und hier reinstellen (Name und Anschrift geschwärzt)? Oder mir per Mail schicken: dreiund50 (at) web.de
__________________
Gruß
Rüdiger
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Alt 06.05.2007, 18:04   #14
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Ich habe leider keinen Scanner.

Ja auf der Rückseite steht mein Bemessungsentgeld, das ist ungefähr mein Brutto was ich mal als Vollzeitkraft verdient habe, das habe ich soweit verstanden.
Aber kann ich denn davon ausgehen, ich soll ja evt.eine Teilzeitstelle annehmen, das Bemessungsentgeld ist ja von einer Vollzeitstelle berechnet, weiß du was ich meine.

Mein Bemessungsentgelt beträgt 104,51 Euro
Leistungsentgelt 61,56
Prozentsatz 60

Oder zählt dann nur die hälfte den Bemessungsentgeldes, da ich ja teilzeit arbeiten soll.

Mit dankendem Gruß
Lilifee


Lilifee

Geändert von lilifee (06.05.2007 um 18:07 Uhr).
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Alt 06.05.2007, 18:18   #15
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Nein, du musst keine Teilzeitstelle annehmen, wenn dein Verdienst dann unter den genannten Grenzen liegt. In deinem Fall beträgt dein monatliches Bemessungsentgelt ca 3000 €. Minus 30 % wäre dann die Zumutbarkeitsgrenze bei ca 2100 € brutto.
__________________
Gruß
Rüdiger
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Alt 06.05.2007, 18:55   #16
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Ich glaube jetzt ist der Groschen gefallen.

2100 Euro/ Brutto mindestens, da komme ich mit eine 20Std/Wo Stelle im Leben nicht dran.

Manchmal steht man echt auf dem Schlauch, danke für deine Geduld.

Jetzt doch noch eine Frage, muß ich, obwohl ich jetzt schon weiß das ich die Zumutbarkeitgrenze unterschreiten würde, mich noch bei dem Vermittlungsvorschlag bewerben, oder kann ich der Argentur das Schreiben gleich mit der Begründung zurückschicken

LG
Lilifee

Geändert von lilifee (06.05.2007 um 19:16 Uhr).
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