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Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II > Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?

ALG II

Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?; in Forum: Information; Zitat: Zitat von Praktiker Moin zusammen. Hier wird doch ein vollkommen falsches Bild gezeichnet. Die Theraderstellerin ist an einem Arm (dem rechten) erkrankt / defekt. Aufgrund dieser Einschränkung wäre eine ...

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Alt 18.03.2010, 17:57   #41
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Standard AW: Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?

Zitat:
Zitat von Praktiker Beitrag anzeigen
Moin zusammen.

Hier wird doch ein vollkommen falsches Bild gezeichnet.

Die Theraderstellerin ist an einem Arm (dem rechten) erkrankt / defekt.

Aufgrund dieser Einschränkung wäre eine Terminwahrnehmung selbstverständlich möglich gewesen; immerhin schreibt sie selbst, daß sie mit ihrer Freundin den Widerspruch persönlich abgeben wollte.

Also handelt es sich hierbei ausschließlich um den Versuch, an einer Terminvereinbarung vorbei zukommen.

Die Threaderstellerin mag sicherlich unser Mitgefühl hinsichtlich der Erkrankung zu haben, nciht jedoch das Verständnis der Allgemeinheit, wegen dieser Erkrankung den Termin nach wahrgenommen zu haben.

Schönen Tag noch,

Praktiker
Zuerst einmal geht es der Arge nichts an, warum man krank geschrieben ist. Krank ist krank.

Sollte das von Dir geschriebene Schule machen, dann wird es demnächst kommen, das die Arge darüber entscheiden darf, bei welcher Krankheit man nicht kommen muß und bei welcher Art von Krankheit einer zu Erscheinen hat.

Auch ein Arbeitgeber muß einen Krankenschein akzeptieren.
Unabhängig von der Krankheit.

Und ob jemand krank geschrieben wird, das entscheiden hier in D noch immer ausgebildete Doktoren.
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Alt 18.03.2010, 17:58   #42
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Standard AW: Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?

Zitat:
Zitat von sasspo Beitrag anzeigen
Nun bin ich grad dabei einen Widerspruch zu schreiben.
Gegen eine Anhörung kannst Du kein Widerspruch schreiben. Du legst in der Anhörung nur deine Gründe nieder, warum Du nicht erschienen bist. Und da du AU bist, bist Du AU. Haste das ganze mal nach Nürnberg geschickt? Die schreiben selber das eine AU Bescheinigung ausreicht und es diese "Ich kann nicht Laufen" / "Ich Liege im Bett" Bescheinigungen nicht verlangbar sind.
__________________
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Alt 18.03.2010, 18:37   #43
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Standard AW: Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?

Zitat:
Zitat von Eagle Beitrag anzeigen
Gegen eine Anhörung kannst Du kein Widerspruch schreiben. Du legst in der Anhörung nur deine Gründe nieder, warum Du nicht erschienen bist. Und da du AU bist, bist Du AU.-Ja, meinte ich, bring gerne mal was durcheinander! Haste das ganze mal nach Nürnberg geschickt? Die schreiben selber das eine AU Bescheinigung ausreicht und es diese "Ich kann nicht Laufen" / "Ich Liege im Bett" Bescheinigungen nicht verlangbar sind.-Dafür hat Sie mir ja nen Link per eMail zugesand...
Nürnberg? Nein, was/wer ist/sitzt denn in Nürnberg?

Achso, ich habe vorhin eine Kuriose eMail meiner Sachbearbeiterin erhalten... ich war heute zu 101% nicht beim Amt, saß zu hause vorm TV und am PC... habe meine Freundin die von Ihren Couisin hin gefahren wurde gebeten Ihr meine Antwort auf die Anhörung bei meiner SB abzugeben...

hier Ihre eMail an mich:
Zitat:
Hallo Herr XXXXX,
Anbei der Link zu Ihrer Information. Ich erinnere Sie hiermit auch noch mal an Ihren Termin am nächsten Dienstag, den 23.03.2010 um 10 Uhr in Zimmer XXX. Wie ich sehen konnte, sind Sie nicht so krank, dass Sie nicht kommen könnten: ich bin ihrer Freundin hinterhergelaufen, um ihr noch was zu sagen, da habe ich Sie beide gesehen, wie Sie die Treppe runter gelaufen sind und das Gebäude durch den Haupteingang verlassen haben - ich wollte nur nicht durch das ganze Haus schreien.
Ich frage mich natürlich jetzt, warum Sie nicht selbst die Unterlagen persönlich bei mir einreichen - dann hätten wir Ihre Fragen unkompliziert und sofort klären können.
Bis nächsten Dienstag,
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


XXXX
Krass, die Frau hat sich aus Ihren Sessel bewegt und ist meiner Freundin hinterher (meine Freundin meint es wäre Ihr keiner hinterher gegangen) mein Couisin hat eine Etage tiefer auf Sie gewartet, er ist auch ein wenig Korpulent wie ich. Dann sind beide rauß zum Auto gegangen.

Der besagte Link den Sie mir geschickt hat ist übrigends:
Meldepflicht trotz Krankheit - Der Sozialticker
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Alt 18.03.2010, 18:50   #44
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Standard AW: Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?

Zitat:
Zitat von musiker01 Beitrag anzeigen
++++++++Davon abgesehen kann man nicht verpflichtet werden sich operieren zu lassen.+++++++++++++++++++++++++++

Wirklich nicht?

Kann mir nicht vorstellen, das eine OP nicht gerichtlich verordnet werden kann, wenn diese die letzte Möglichkeit darstellt, um seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen?

Viele Grüße
Das ginge theoretisch (!) nur, wenn die Ärzte garantieren können, daß danach die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist.
Können sie das? Nein.

Das siehst Du schon daran, daß man vor eine Narkose über deren Risiken aufgeklärt wird und man muß unterschreiben, daß man trotz der Risiken einwilligt.

Nimm mal mich als Beispiel: Eine relative harmlose OP (Bruchnagelung), für die eigentlich nur eine örtliche Betäubung vorgesehen war, entwickelte sich zum mittleren Albtraum.
Ich mußte mittendrin wegen Komplikationen in Tiefschlaf gelegt werden, hatte in der Aufwachphase lebensgefährlichen Atemstillstand und wäre fast.......

Und dann sollte man zu OPs verpflichtet sein?
Niemals!
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Alt 18.03.2010, 19:17   #45
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Standard AW: Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?

Zitat:
Zitat von sasspo Beitrag anzeigen
Nürnberg? Nein, was/wer ist/sitzt denn in Nürnberg?

Achso, ich habe vorhin eine Kuriose eMail meiner Sachbearbeiterin erhalten... ich war heute zu 101% nicht beim Amt, saß zu hause vorm TV und am PC... habe meine Freundin die von Ihren Couisin hin gefahren wurde gebeten Ihr meine Antwort auf die Anhörung bei meiner SB abzugeben...

hier Ihre eMail an mich:
Krass, die Frau hat sich aus Ihren Sessel bewegt und ist meiner Freundin hinterher (meine Freundin meint es wäre Ihr keiner hinterher gegangen) mein Couisin hat eine Etage tiefer auf Sie gewartet, er ist auch ein wenig Korpulent wie ich. Dann sind beide rauß zum Auto gegangen.

Der besagte Link den Sie mir geschickt hat ist übrigends:
Meldepflicht trotz Krankheit - Der Sozialticker
Wieso schreibst Du überhaupt E-Mails mit deiner Sberin?
Und das Du in der Arge warst soll die Dame dann schön Beweisen.

kurz zum Thema Nürnberg: Dort sitzt die BA / Kundenreaktionsmanagement.

Vor ca. 4 Wochen hatte eine Frau, die auch ALG2 besieht, eine Einladung erhalten mit einer Kopie des LSG RLP über diese Thematik. Sie hat sich dann an das Kundenreaktionsmanagement gewandt und erhielt prompt die Antwort:

Das Verlangen einer solchen Bescheinigung ist nicht vorgesehen. Man würde das auch an die Arge weiterleiten.
2std später kam die Nachricht, dass die gute Frau SB leider erkrankt ist und der Termin ausfällt
Man kann sich ja denken welche Krankheit die SB erwischt hat...

Im Gespräch mit der SB wurde es kurz angesprochen. Das ganze ist eine Einzelfallentscheidung und kann nicht auf jeden Elo nun abgewälzt werden. Es zählt wohl auch

Zitat:
Ein Leistungsempfänger war Aufforderungen des Leistungsträgers, sich zur Besprechung seines Bewerberangebots in der Behörde zu melden, mehrfach nicht nachgekommen.
Wenn das nun nur einmalig war, passt da ja etwas nicht...

Die SB entschuldigte sich dafür und gab mir recht. Sie hätte zu schnell gehandelt und es wird nicht wieder passieren.
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Alt 18.03.2010, 20:13   #46
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Standard AW: Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?

Das Perfide daran ist doch was zwischen den Zeilen steht:

Wenn AV krank ist, fällt der Termin aus. Ist der eHb krank, hat er gefälligst anzutanzen.

Die AVin hat ihr Unrecht nicht zugeben müssen und das Elend beginnt beim Nächsten wahrscheinlich wieder von vorne.



Zitat:
Zitat von Eagle Beitrag anzeigen
2std später kam die Nachricht, dass die gute Frau SB leider erkrankt ist und der Termin ausfällt
Man kann sich ja denken welche Krankheit die SB erwischt hat...
__________________
Howgh, ich habe gesprochen.

B.u.b.: Es bleibt Dir überlassen, aus dem Vorgenannten die für Dich richtigen Schlüsse zu ziehen.*
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*m.f.G.v.H.F.
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Alt 18.03.2010, 20:41   #47
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Standard AW: Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?

Zitat:
Zitat von Eagle Beitrag anzeigen
...

kurz zum Thema Nürnberg: Dort sitzt die BA / Kundenreaktionsmanagement.

...
Ist das nicht für Nürnberg? Es gibt doch auch für Detmold ein Kundenreaktionsmanagement...

siehe:
Kunden - Reaktionsmanagement der Arbeitsagentur Detmold - www.arbeitsagentur.de
sasspo ist offline  
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Alt 18.03.2010, 21:01   #48
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Standard AW: Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?

hm, kopfkratz. karpaltunnelsyndom (mausarm). nicht laufen können, aber am pc sitzen ????
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Alt 18.03.2010, 22:24   #49
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Standard AW: Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?

Zitat:
Zitat von sasspo Beitrag anzeigen
Ist das nicht für Nürnberg? Es gibt doch auch für Detmold ein Kundenreaktionsmanagement...

siehe:
Kunden - Reaktionsmanagement der Arbeitsagentur Detmold - www.arbeitsagentur.de
sorry, versuchs mal hiermit: Service-Haus.Kundenreaktionsmanageme...eitsagentur.de

würde das direkt an die hauptstelle schicken und nicht extra zu deiner betroffenen arge...
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Alt 21.03.2010, 21:47   #50
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Standard AW: Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?

Zitat:
Zitat von Eagle Beitrag anzeigen
sorry, versuchs mal hiermit: Service-Haus.Kundenreaktionsmanageme...eitsagentur.de

würde das direkt an die hauptstelle schicken und nicht extra zu deiner betroffenen arge...
Habe diese Antwort erhalten:
Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxx,

Ihr E-Mail wurde mir zugeleitet.

Eine "Bettlägerigkeitsbescheinigung" oder "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" gibt es nicht.
Allerdings ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht automatisch ein wichtiger Grund für das Nichterscheinen zu einem Meldetermin.
Sie werden mir zustimmen, dass es Erkrankungen gibt, die Sie nicht daran hindern, einen persönlichen Termin wahrzunehmen. Von daher ist es zulässig, dass die Mitarbeiter der ARGE hier nachhaken.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Joxxx xxxx
Bundesagentur für Arbeit
Service-Haus
Kundenreaktionsmanagement
Tel: 0911/179 4497
Fax: 0911/179 2123
Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Antworten die immer in Blauer Schrift?
sasspo ist offline  
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Alt 21.03.2010, 22:45   #51
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Standard AW: Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?

Irgendwie ein Widerspruch in sich.

Die geforderte Bescheinigungen gibt es nicht, aber es ist zulässig das die Arge es verlangt?
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Alt 22.03.2010, 02:30   #52
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Also ich rate zwischendurch dennoch dazu die Streichung der Telefonnummer und der EMail-Adresse bei deiner Arge zu beantragen.
(findest du ganz leicht mit der Forensuche)

Was ich jetzt nicht rauslesen konnte ist, ob du schon 6 Monate Krank bist, da dann ja andere Gesetze gelten.

Man kann auch durchaus wegeunfähig sein, starke Schmerzmittel mit Morphium nehmen und sich dabei klar in Foren ausdrücken.

@Peaty67: tippst du mit den Füßen?
Holler2008 ist offline  
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Alt 22.03.2010, 09:59   #53
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Zitat:
Zitat von Peaty67 Beitrag anzeigen
hm, kopfkratz. karpaltunnelsyndom (mausarm). nicht laufen können, aber am pc sitzen ????
Ferndiagnose via Internet?
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Alt 22.03.2010, 10:44   #54
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Standard AW: Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?

Zitat:
Allerdings ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht automatisch ein wichtiger Grund für das Nichterscheinen zu einem Meldetermin.
Sie werden mir zustimmen, dass es Erkrankungen gibt, die Sie nicht daran hindern, einen persönlichen Termin wahrzunehmen. Von daher ist es zulässig, dass die Mitarbeiter der ARGE hier nachhaken
Das ist zwar mit zweierlei Maß gemessen, wenn die Arge-Mitarbeiterin AU ist (egal wegen was) und deshalb natürlich nicht im Büro sitzt, der HE aber - wenn die Erkrankung es zulässt - erscheinen muss. Es ist jedoch (von Arge-Sicht her) nachvollziehbar.

Ich würde als HE folgendermaßen argumentieren:
1. Verstoß gegen das AGG:
Wieso braucht der Arge-Mitarbeiter bei AU nicht zum Termin zu erscheinen, der HE muss es jedoch?
Hier liegt eindeutig eine Ungleichbehandlung vor.
Natürlich könnte dann die Arge argumentieren, dass z.B. der Arge-Mitarbeiter eine Grippe o.ä. hatte, also ansteckend war, während ein Karpaltunnelsyndrom nicht ansteckend ist.

2a) HE nimmt Schmerzmittel und ist somit wegeunfähig - dies müsste aber ggf. vom Arzt bestätigt werden können.

oder
2b) HE hat starke Schmerzen und kann sich somit nicht auf Gespräche konzentieren, ist also aufgrund der Schmerzen verhandlungsunfähig - auch hier müsste ggf. der Arzt das bestätigen.

Ich wünsche Dir viel Kraft und vor allem GUTE BESSERUNG

Grüße
Arbeitssuchend
(die sich grade in anderer Sache mit einem Anwalt rumschlagen muss *seufz*)
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Meine Beiträge stellen meine persönliche Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen.
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Alt 22.03.2010, 10:51   #55
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Zitat:
Zitat von Reiner Zufall Beitrag anzeigen
Ferndiagnose via Internet?
wie schonmal geschrieben habe ich zum Karpaltunnelsyndrom (beidseitig) noch einen eingeklemmten Nerv in der Rechten Schulter!

D.h. wenns nicht mehr geht wird mir die erste Rippe Operativ entfernt! Das sind meine Hauptschmerzen. Das Kapiert auch das Amt nicht, wie denn auch wenn noch nichtmal Ihr das versteht!

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Alt 22.03.2010, 11:41   #56
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Wäre ich der/die Betroffene mit der gleichen Erkrankung, würde ich das so machen:

Mit Beistand (besser sogar 2) hinfahren, dort aber gleich sagen, daß ich aufgrund von Schmerzen keinen klaren Gedanken fassen und auch keinem wichtigen Gespräch folgen kann.
Und das mein Beistand lediglich dazu da ist, um Gefahrenmomente abzuwenden, wenn ich außerhalb meiner Wohnung unterwegs bin.

Danach würde ich gehen, mit dem Hinweis meiner "Meldepflicht" genüge getan zu haben.
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Alt 22.03.2010, 12:00   #57
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Standard AW: Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?

Hallo Tamina,

genau DAS möchte der Threadersteller ja nicht.

Hier wird argumentiert, sasspo wäre aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage, in das ARGE-Gebäude zu gelangen, um dort überhaupt mit irgendjemandem über irgend etwas zu sprechen.

Sasspo hat aber nichts an den Füßen, sondern am Arm / in der Schulter.

Sasspo kann darüber hinaus der hier stattfindenden Diskussion folgen und eigene logische und verständliche Beiträge verfassen.

Hier soll - meiner Meinung nach - lediglich ausgetestet werden, wie weit man seine Unwilligkeit zu einer Terminvorsprache dehnen kann.

Natürlich kommen hier Beifallsbekundungen. Alles andere ist in diesem Forum nicht erwünscht

Aber: Wie hieß das Motto der Essen-Demo: Wir zahlen nicht für Eure Krise. Aber der Steuerzahler zahlt für Sasspo und Konsorten.....

Alles wird gut

Schönen Tach noch,

Praktiker
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Alt 22.03.2010, 12:49   #58
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Zitat:
Zitat von Praktiker Beitrag anzeigen
Aber der Steuerzahler zahlt für Sasspo und Konsorten.....
Der Steuerzahler zahlt auch für die Fahrkosten, die die ARGE erstatten muß, wenn man für die "Wartung" dort anzutreten hat.
Das scheinst Du vergessen zu haben.

Ansonsten hat dieser Hickhack um Krankschreibung + Meldung folgende Wirkung bei mir:
Ich lasse mich GAR NICHT mehr krankschreiben, denn ich möchte nicht daß mein Hausarzt ebenfall zu der Gruppe der "verantwortungslosen Ärzte" gerechnet wird, die ein SB neulich in den Medien beklagte.
Ich gehe, fahre hin, egal wie ....notfalls mit Krankenwagen. Nur um zu melden, hier bin ich aber verhandeln usw. kann ich nicht.
Es erspart mir Debatten und Sanktionsdrohungen und macht der ARGE klar, was sie da in Forderungen oder unqualifizierten Äusserungen heraufbeschwört.

So ein Verhalten stößt in Foren auf wenig Gegenliebe, ich weiß.
Aber es ist meine eigene Form des Protestes.
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Alt 22.03.2010, 13:05   #59
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Zitat:
Zitat von sasspo Beitrag anzeigen
wie schonmal geschrieben habe ich zum Karpaltunnelsyndrom (beidseitig) noch einen eingeklemmten Nerv in der Rechten Schulter!

D.h. wenns nicht mehr geht wird mir die erste Rippe Operativ entfernt! Das sind meine Hauptschmerzen. Das Kapiert auch das Amt nicht, wie denn auch wenn noch nichtmal Ihr das versteht!

Und natürlich kann ich am PC sitzen und mal einige Zeilen Aktiv hier im Forum schreiben... immerhin benutze ich links die Maus, und schreibe auch überwiegend mit links (dauert nur ein wenig länger!)
Hallo, das war nix gegen Dich, sondern eine Antwort auf #48!

Sorry, wenn das bei Dir falsch angekommen ist.

.
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Alt 31.03.2010, 22:30   #60
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Böse AW: Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?

@holler 2008 und rainer zufall: Lesen gelernt ?
Zitat TE:
" Hallo,

ich bin seit dem 01.03.2010 Krank geschrieben - einschl. erst mal 10.03 - da hab ich auch erst meinen Termin beim Handchirugen (hab seit über nen Jahr Schmerzen am Rechten Arm - Eingeklemter Nerv und Karpaltunnelsyndrom beidseitig)"

Warum kann ich mit einem Karpaltunnelsyndrom nicht laufen ???
ICH zumindest laufe auf meinen Füßen.
Wenn ich BEIDseitig an diesem Syndrom leide hilft es mir auch nicht wenn ich nur die linke Hand nutze.

Lauft nur weiter auf den Händen
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