ALG II
Einladung erhalten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hin:Ja, oder Nein?; in Forum: Information; Zitat: Zitat von Praktiker Moin zusammen. Hier wird doch ein vollkommen falsches Bild gezeichnet. Die Theraderstellerin ist an einem Arm (dem rechten) erkrankt / defekt. Aufgrund dieser Einschränkung wäre eine ...| Tags: einladung, erhalten, hinja, trotz |
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| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 1.043
| Zitat:
Sollte das von Dir geschriebene Schule machen, dann wird es demnächst kommen, das die Arge darüber entscheiden darf, bei welcher Krankheit man nicht kommen muß und bei welcher Art von Krankheit einer zu Erscheinen hat. Auch ein Arbeitgeber muß einen Krankenschein akzeptieren. Unabhängig von der Krankheit. Und ob jemand krank geschrieben wird, das entscheiden hier in D noch immer ausgebildete Doktoren. | |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 821
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Gegen eine Anhörung kannst Du kein Widerspruch schreiben. Du legst in der Anhörung nur deine Gründe nieder, warum Du nicht erschienen bist. Und da du AU bist, bist Du AU. Haste das ganze mal nach Nürnberg geschickt? Die schreiben selber das eine AU Bescheinigung ausreicht und es diese "Ich kann nicht Laufen" / "Ich Liege im Bett" Bescheinigungen nicht verlangbar sind.
__________________ manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Interesse melden! Dafür das Kinder auch Kinder sein dürfen |
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| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.07.2009 Ort: Detmold
Beiträge: 80
| Zitat:
Achso, ich habe vorhin eine Kuriose eMail meiner Sachbearbeiterin erhalten... ich war heute zu 101% nicht beim Amt, saß zu hause vorm TV und am PC... habe meine Freundin die von Ihren Couisin hin gefahren wurde gebeten Ihr meine Antwort auf die Anhörung bei meiner SB abzugeben... hier Ihre eMail an mich: Zitat:
Der besagte Link den Sie mir geschickt hat ist übrigends: Meldepflicht trotz Krankheit - Der Sozialticker | ||
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: bei mir zu Hause
Beiträge: 557
| Zitat:
Können sie das? Nein. Das siehst Du schon daran, daß man vor eine Narkose über deren Risiken aufgeklärt wird und man muß unterschreiben, daß man trotz der Risiken einwilligt. Nimm mal mich als Beispiel: Eine relative harmlose OP (Bruchnagelung), für die eigentlich nur eine örtliche Betäubung vorgesehen war, entwickelte sich zum mittleren Albtraum. Ich mußte mittendrin wegen Komplikationen in Tiefschlaf gelegt werden, hatte in der Aufwachphase lebensgefährlichen Atemstillstand und wäre fast....... Und dann sollte man zu OPs verpflichtet sein? Niemals!
__________________ - nicht pflegeleicht - *** "Früher hat man in Not geratenen Menschen geholfen, heute bedroht man sie." (Tamina im Mai 2010) | |
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| | #45 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 821
| Zitat:
Und das Du in der Arge warst soll die Dame dann schön Beweisen. kurz zum Thema Nürnberg: Dort sitzt die BA / Kundenreaktionsmanagement. Vor ca. 4 Wochen hatte eine Frau, die auch ALG2 besieht, eine Einladung erhalten mit einer Kopie des LSG RLP über diese Thematik. Sie hat sich dann an das Kundenreaktionsmanagement gewandt und erhielt prompt die Antwort: Das Verlangen einer solchen Bescheinigung ist nicht vorgesehen. Man würde das auch an die Arge weiterleiten. 2std später kam die Nachricht, dass die gute Frau SB leider erkrankt ist und der Termin ausfällt Man kann sich ja denken welche Krankheit die SB erwischt hat... Im Gespräch mit der SB wurde es kurz angesprochen. Das ganze ist eine Einzelfallentscheidung und kann nicht auf jeden Elo nun abgewälzt werden. Es zählt wohl auch Zitat:
Die SB entschuldigte sich dafür und gab mir recht. Sie hätte zu schnell gehandelt und es wird nicht wieder passieren.
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| | #46 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.12.2009 Ort: Wer will das wissen?
Beiträge: 890
| Das Perfide daran ist doch was zwischen den Zeilen steht: Wenn AV krank ist, fällt der Termin aus. Ist der eHb krank, hat er gefälligst anzutanzen. Die AVin hat ihr Unrecht nicht zugeben müssen und das Elend beginnt beim Nächsten wahrscheinlich wieder von vorne.
__________________ Howgh, ich habe gesprochen. B.u.b.: Es bleibt Dir überlassen, aus dem Vorgenannten die für Dich richtigen Schlüsse zu ziehen.* ________________________ *m.f.G.v.H.F. |
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| | #47 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.07.2009 Ort: Detmold
Beiträge: 80
| Zitat: siehe: Kunden - Reaktionsmanagement der Arbeitsagentur Detmold - www.arbeitsagentur.de | |
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| | #48 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 6
| hm, kopfkratz. karpaltunnelsyndom (mausarm). nicht laufen können, aber am pc sitzen |
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| | #49 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 821
| Zitat:
würde das direkt an die hauptstelle schicken und nicht extra zu deiner betroffenen arge...
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| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.07.2009 Ort: Detmold
Beiträge: 80
| Zitat:
Zitat:
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| | #51 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 821
| Irgendwie ein Widerspruch in sich. Die geforderte Bescheinigungen gibt es nicht, aber es ist zulässig das die Arge es verlangt?
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| | #52 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 261
| Also ich rate zwischendurch dennoch dazu die Streichung der Telefonnummer und der EMail-Adresse bei deiner Arge zu beantragen. (findest du ganz leicht mit der Forensuche) Was ich jetzt nicht rauslesen konnte ist, ob du schon 6 Monate Krank bist, da dann ja andere Gesetze gelten. Man kann auch durchaus wegeunfähig sein, starke Schmerzmittel mit Morphium nehmen und sich dabei klar in Foren ausdrücken. @Peaty67: tippst du mit den Füßen? |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.688
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.11.2009 Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 309
| Zitat:
Ich würde als HE folgendermaßen argumentieren: 1. Verstoß gegen das AGG: Wieso braucht der Arge-Mitarbeiter bei AU nicht zum Termin zu erscheinen, der HE muss es jedoch? Hier liegt eindeutig eine Ungleichbehandlung vor. Natürlich könnte dann die Arge argumentieren, dass z.B. der Arge-Mitarbeiter eine Grippe o.ä. hatte, also ansteckend war, während ein Karpaltunnelsyndrom nicht ansteckend ist. 2a) HE nimmt Schmerzmittel und ist somit wegeunfähig - dies müsste aber ggf. vom Arzt bestätigt werden können. oder 2b) HE hat starke Schmerzen und kann sich somit nicht auf Gespräche konzentieren, ist also aufgrund der Schmerzen verhandlungsunfähig - auch hier müsste ggf. der Arzt das bestätigen. Ich wünsche Dir viel Kraft und vor allem GUTE BESSERUNG Grüße Arbeitssuchend (die sich grade in anderer Sache mit einem Anwalt rumschlagen muss *seufz*)
__________________ Meine Beiträge stellen meine persönliche Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. | |
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| | #55 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.07.2009 Ort: Detmold
Beiträge: 80
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wie schonmal geschrieben habe ich zum Karpaltunnelsyndrom (beidseitig) noch einen eingeklemmten Nerv in der Rechten Schulter! D.h. wenns nicht mehr geht wird mir die erste Rippe Operativ entfernt! Das sind meine Hauptschmerzen. Das Kapiert auch das Amt nicht, wie denn auch wenn noch nichtmal Ihr das versteht! Und natürlich kann ich am PC sitzen und mal einige Zeilen Aktiv hier im Forum schreiben... immerhin benutze ich links die Maus, und schreibe auch überwiegend mit links (dauert nur ein wenig länger!) |
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| | #56 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: bei mir zu Hause
Beiträge: 557
| Wäre ich der/die Betroffene mit der gleichen Erkrankung, würde ich das so machen: Mit Beistand (besser sogar 2) hinfahren, dort aber gleich sagen, daß ich aufgrund von Schmerzen keinen klaren Gedanken fassen und auch keinem wichtigen Gespräch folgen kann. Und das mein Beistand lediglich dazu da ist, um Gefahrenmomente abzuwenden, wenn ich außerhalb meiner Wohnung unterwegs bin. Danach würde ich gehen, mit dem Hinweis meiner "Meldepflicht" genüge getan zu haben.
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| | #57 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.11.2007
Beiträge: 19
| Hallo Tamina, genau DAS möchte der Threadersteller ja nicht. Hier wird argumentiert, sasspo wäre aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage, in das ARGE-Gebäude zu gelangen, um dort überhaupt mit irgendjemandem über irgend etwas zu sprechen. Sasspo hat aber nichts an den Füßen, sondern am Arm / in der Schulter. Sasspo kann darüber hinaus der hier stattfindenden Diskussion folgen und eigene logische und verständliche Beiträge verfassen. Hier soll - meiner Meinung nach - lediglich ausgetestet werden, wie weit man seine Unwilligkeit zu einer Terminvorsprache dehnen kann. Natürlich kommen hier Beifallsbekundungen. Alles andere ist in diesem Forum nicht erwünscht Aber: Wie hieß das Motto der Essen-Demo: Wir zahlen nicht für Eure Krise. Aber der Steuerzahler zahlt für Sasspo und Konsorten..... Alles wird gut Schönen Tach noch, Praktiker |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: bei mir zu Hause
Beiträge: 557
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Der Steuerzahler zahlt auch für die Fahrkosten, die die ARGE erstatten muß, wenn man für die "Wartung" dort anzutreten hat. Das scheinst Du vergessen zu haben. Ansonsten hat dieser Hickhack um Krankschreibung + Meldung folgende Wirkung bei mir: Ich lasse mich GAR NICHT mehr krankschreiben, denn ich möchte nicht daß mein Hausarzt ebenfall zu der Gruppe der "verantwortungslosen Ärzte" gerechnet wird, die ein SB neulich in den Medien beklagte. Ich gehe, fahre hin, egal wie ....notfalls mit Krankenwagen. Nur um zu melden, hier bin ich aber verhandeln usw. kann ich nicht. Es erspart mir Debatten und Sanktionsdrohungen und macht der ARGE klar, was sie da in Forderungen oder unqualifizierten Äusserungen heraufbeschwört. So ein Verhalten stößt in Foren auf wenig Gegenliebe, ich weiß. Aber es ist meine eigene Form des Protestes.
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| | #59 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.688
| Zitat:
Sorry, wenn das bei Dir falsch angekommen ist. . | |
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| | #60 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 6
| @holler 2008 und rainer zufall: Lesen gelernt ? Zitat TE: " Hallo, ich bin seit dem 01.03.2010 Krank geschrieben - einschl. erst mal 10.03 - da hab ich auch erst meinen Termin beim Handchirugen (hab seit über nen Jahr Schmerzen am Rechten Arm - Eingeklemter Nerv und Karpaltunnelsyndrom beidseitig)" Warum kann ich mit einem Karpaltunnelsyndrom nicht laufen ??? ICH zumindest laufe auf meinen Füßen. Wenn ich BEIDseitig an diesem Syndrom leide hilft es mir auch nicht wenn ich nur die linke Hand nutze. Lauft nur weiter auf den Händen |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) | This thread | Refback | 05.03.2010 10:21 | |
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