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ALG II

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Alt 18.04.2007, 00:18   #1
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Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 3
Standard HILFE - Wie lange wartet man auf Geld vom Jobcenter

Hallo zusammen,
wer hat Erfahrungen mit dem Jobcenter Stgt.-Mitte, Christophstr.?
Ich wollte ein Vorabgespräch, bevor ich den Antrag stellen wollte, das war aber nicht möglich.

Als ich im Februar gekündigt wurde, habe ich mich sofort arbeitslos gemeldet. Dort fragte ich in der Leistungabteilung, wo ich Alg II beantragen kann. Mir wurde mitgeteilt, dass ich damit warten müsste, bis ich mein Bescheid habe. Da ich aber nur Teilzeit gearbeitet habe, wusste ich ca. was ich an Arbeitslostengeld bekommen würde, und das ist definitiv zu wenig für mein Kind und mich.
Am 15.3. nach Erhalt meines Bescheides, meldete ich mich beim Jobcenter, dort erfuhr ich, dass ich erst ab diesem Tag Anspruch auf Alg II hätte. Wer ist nun wegen der Falschinformation zur Verantwortung zu ziehen?

Seit dem war ich schon drei mal beim Jobcenter und habe die jeweiligen Unterlagen, und immer wieder die neuen Forderungen, abgegeben.

Wie sieht es eigentlich damit aus, dass der Vermieter nicht genannt werden muss. Wie soll das gehen, wenn das Amt den Mietvertrag und alle Kontoauszüge kopiert. Ich habe mehrmals angeboten, meine Kontoauszüge vorzulegen, da ich diese nicht kopiert haben wollte. War leider auch nicht möglich.

Nun habe ich bis heute kein Geld bekommen, aber viele Forderungen vom Amt. Mein Konto ist extrem überzogen, so dass ich Angst habe, dass die nächste Miete nicht überwiesen werden kann. Habe bereits Schulden bei meinen Freunden gemacht.
Nun will die gute Beamtin von mir erklärt habe, warum ich Gutschriften von 2 Läden bekommen habe. Soll ich das Ernst nehmen? Ich ärgere mich wahnsinnig, da dies Gutschriften, vor meiner Arbeitslosigkeit waren, da ich gekaufte Ware wieder zurück gebracht habe.

Außerdem soll ich Rückverkaufswerte von der Ausbildungsbversicherung meiner Tochter beibringen. Ist es nicht so, dass ein Kind ein Freibetrag bis 11.000 € hat?

Soll ich Stress machen, oder bekomme ich dadurch noch mehr Probleme? Am liebsten würde ich hingehen und auf alles verzichten, aber ich brauche das Geld.

Bitte um schnelle Hilfe

Danke Curry

Geändert von curry (19.04.2007 um 01:33 Uhr).
curry ist offline  
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Alt 18.04.2007, 08:41   #2
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.159
Standard Curry

den Antrag gibts hier unter Downloads,ausfüllen und schnellstens abschicken
(per Einschreiben zur Sicherheit) denn bezahlt wird "erst ab Antrags Eingang".

Für Deine weitere Problematik empfehle ich Dir dringend juristischen Rat einzuholen scheint doch sehr kompliziert zu sein.

Als Gewerkschafts MG geniesst Du kostenlosen Rechtsschutz,oder hier sehr preiswert:
www.vdk.de oder frage mal hier: www.ruediger-v.de

Auf gehts und alles Gute
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Geändert von wolliohne (18.04.2007 um 08:48 Uhr).
wolliohne ist offline  
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Alt 18.04.2007, 08:51   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 14.03.2007
Beiträge: 710
Standard

Hier steht auch sehr vieles über die ersten Schritte

http://www.elo-forum.org/abwehr-von-...lkuer-f56.html

und

http://www.erwerbslosenforum.de/hartz_iv.htm

Schöne Grüße Heike
Familienglück ist offline  
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Alt 19.04.2007, 01:15   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 3
Standard

Heike,
ich danke Ihnen, aber auf diesen Seiten war ich schon. Ich brauche ganz konkrete Hilfe auf meine Fragen.

LG

Geändert von curry (19.04.2007 um 01:23 Uhr).
curry ist offline  
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Alt 19.04.2007, 02:12   #5
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 3
Standard

... vielen Dank

mfg Curry
curry ist offline  
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Alt 19.04.2007, 04:54   #6
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Registriert seit: 19.04.2007
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von curry
Wie sieht es eigentlich damit aus, dass der Vermieter nicht genannt werden muss. Wie soll das gehen, wenn das Amt den Mietvertrag und alle Kontoauszüge kopiert. Ich habe mehrmals angeboten, meine Kontoauszüge vorzulegen, da ich diese nicht kopiert haben wollte. War leider auch nicht möglich.
Meines Wissens ist da nicht viel zu machen. Allenfalls Ausgaben auf Kontoauszügen schwärzen (nicht die Beträge und auch nicht die Einnahmen!).
Zitat:
Zitat von curry
Nun will die gute Beamtin von mir erklärt habe, warum ich Gutschriften von 2 Läden bekommen habe. Soll ich das Ernst nehmen? Ich ärgere mich wahnsinnig, da dies Gutschriften, vor meiner Arbeitslosigkeit waren, da ich gekaufte Ware wieder zurück gebracht habe.
Sind die Gutschriften vor der Antragstellung geflossen, fallen Sie unter Vermögen, und dürften somit in deiner schwierigen Lage kaum mit Leistungen verrechnet werden können. Auskunft darüber zu erteilen fällt wohl unter deine "Mitwirkungspflicht".
Zitat:
Zitat von curry
Außerdem soll ich Rückverkaufswerte von der Ausbildungsbversicherung meiner Tochter beibringen. Ist es nicht so, dass ein Kind ein Freibetrag bis 11.000 € hat?
Der Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) für minderjährige Kinder beträgt € 3100,-. Für alle anderen € 150,- pro Lebensjahr, mindestens € 3100,- aber maximal € 9750,-.

Ist sich deine Sachbearbeiterin über deine Situation im Klaren? Hat sie Grund zur Annahme, Du würdest deine Kontoauszüge fälschen? Ich verstehe diesen Menschenschlag immer noch nicht... Ich empfehle auch dringend kompetenten Rat vom Fachmann einzuholen. Das geht auch über Beratungshilfe.

Lieben Gruß und viel Kraft,

Studipaps
...
Papa_Studi ist offline  
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