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| Tags: rechtsgrundlage, willkuer |
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| | #1 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo Leute! Mir ist zwar bewusst, dass eine Ermessensentscheidung (theoretisch) pflichtgemäß zu treffen (§ 39 SGB X) und sachgerecht zu begründen (§ 40 SGB X) ist. Aber wie ihr meinem 1. Zitat (E-Mail meines SB) entnehmen könnt, bin ich mir nicht sicher, ob das, Angesichts der dazu erklärten Vorgeschichte, auch wirklich so geschehen ist. Seit April 2007 bekomme ich erstmalig mehr als 30% Kürzung (60%) per diverser Sanktionen (30%, 10% und 20%). Die Gründe hierfür habe ich in dem "verschobenen" Topic schon einmal ausführlich geschildert und dürften den Meisten wohl noch im Gedächtnis sein. Am 02.04.07 habe ich meinen 1. Lebensmittelgutschein i.H.v. 30,00 € bekommen (Girokonto war da schon auf 0,00 € durch Zahlung meiner monatlichen Fixkosten, was ich auch anhand meines aktuellen Kontoauszuges nachweisen musste) und am 10.04.07 habe ich meinen 2. Lebensmittelgutschein in derselben Höhe bekommen. Verweigert wurde mir bisher, mit aller Vehemenz, die Kostenübernahme für meine lebensnotwenigen Medikamente. Es gab dazu ja bereits ein Topic hier, deswegen erspare ich mir auch alle Einzelheiten dazu. Als ich meinen SB nun mit der Interpretation von: Ergänzende Sach- oder geldwerte Leistungen (§ 31 Abs. 3 Satz 6 und 7 SGB II) aus "Nomos Kommentar" (2. Auflage, Seite 463-464) konfrontierte, bekam ich darauf dann folgende Antwort (wortwörtliches Zitat): Zitat:
Zumal er mir am 10.04.07 noch einen neuen Termin gegeben hat, für den 19.04.07, um mir einen neuen Lebensmittelgutschein auszustellen. Gut ist, dass ich dafür einen Zeugen habe. In o. g. § 31 SGB II (Nomos Kommentar) heißt es u. a.: Zitat:
Außerdem darf er doch nicht die KdU mit zu meinem "Einkommen" rechnen. Denn die 221,00 € gegen ja auch zu 100% für seinen bestimmten Zweck, nämlich zur Zahlung der Miete, drauf. Und dass ich von den 137,00 € wohl auch noch wichtige monatliche Fixkosten zu zahlen habe, scheint ihn auch nicht zu interessieren. Was kann man denn da jetzt, so quasi "auf die Schnelle", machen? Ich habe mich zumindest letzte Woche noch informieren können, wer sein Vorgesetzter ist. Ich kann den am Montag mal anrufen und darum bitten, mir (auch) am 17.04.07 einen Termin zu geben, weil ich dann eh schon einen Termin mit dem Vorgesetzten meines FM im selben Gebäude habe, wo der auch sein Büro hat. Aber eine andere Möglichkeit sehe ich da jetzt nicht, da "auf die Schnelle" etwas machen zu können. Und es muss schnell gehen. Sorry, dass der Beitrag so lang ist, aber schließlich sollt ihr ja auch mit den wichtigsten Grundinformationen des Falls versorgt sein. Danke schon einmal für die zahlreichen Antworten im Voraus. ;) | ||
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.02.2007
Beiträge: 337
| Lies mal im Nomos S. 465 Rz 109 ff - da wird es nochmal klarer S. 465 Rz 113 Die Absenkungsautomatik ist wohl gang und gäbe und die dazu gehörende Rechtsfolgenbelehrung S. 456 Rz 75 S. 704 Rz 49, 50 Vorläufiger RS und dann könntest Du im Register hinten noch nach Existenzminimum nachschlagen. S. 775 Es ist klar ersichtlich, dass sie von der Notwendigkeit der Arznei wissen, weil sie es ja extra in Klammer dazu geschrieben haben (Arzeinkosten...) Das war mal auf die Schnelle, sorry. |
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| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Warum stellst Du nicht beim Sozialgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung? Immerhin ist Gefahr im Verzug. |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| @unicorn Danke erst einmal für die vielen Infos. Allerdings waren es sehr viele Infos, die ich im Einzelnen auch erst einmal auswerten muss. Flüchtig habe ich das bereits getan und bin bei deinem letzten Tipp: Zitat:
Es sieht wie folgt aus: "Ezistenzminimum 1 5; 28 3". Sind das Paragrafen im SGB II, wo man etwas dazu finden kann? Und wenn ja, wieso sind zwei der Zahlen fett markiert? Bedeutet "1 5" z.B. § 1 Abs. 5 SGB II? Aber als ich dann dort nachgesehen habe, musste ich feststellen, dass § 1 SGB II nur 2 Absätze hat. Also werde ich nicht schlau aus diesen "Kürzeln", sorry. Ich muss auch gestehen, dass ich mit dem Umgang des Buches noch nicht so vertraut bin, weil ich es ja auch noch nicht so lange habe. @Wölfin Diesen Vorschlag hat mir schon einmal jemand gegeben, ihn aber nicht näher begründet, wie auch du jetzt. Aber genau das wäre wichtig für mich, weil ich 1. wissen muss, was genau man mit einer "einstweiligen Anodnung" genau erreichen kann, 2. wissen muss, wo gegen genau ich diese "einstweiligen Anodnung" zu richten habe, vor dem SG Denn ich habe das bisher noch nie gemacht und darauf, dass sich die Anwältin mal bewegt, kann und will ich nicht warten, weil sie ja auch noch auf die Akte zu warten scheint. Ich habe hier aus dem Forum aber schon das entsprechende Formular dazu aus dem Downloadbereich vorliegen. Ich möchte nur halt keine Fehler machen, wenn ich das mache, denn damit wäre mir auch nicht geholfen. Geändert von MXYZ (15.04.2007 um 14:55 Uhr). | |
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| | #5 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.02.2007
Beiträge: 337
| Gerne :) Zitat:
Zitat:
1 5 findest Du z. Bsp auf Seite 33 und dann schaust Du rechts auf die Zahl 5. Dort findest Du den Absatz, der z. Bsp. von soziokulturellem Existenzmimimum spricht mit Verweis auf Rechtsprechung, etc. Ich hoffe, Du kommst klar damit, ansonsten frag einfach noch einmal. Ich musste mich da auch erst durchsuchen ;) Noch schlimmer ist, das alles zu verstehen und die Erfahrung, dass überall nochmal querverweise sind und dann wieder einem anderen Paragraphen widersprechen und und und. Viel Erfolg! Ich hoffe, du wirst fündig | ||
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| @unicorn Danke, ich habe es nun alles gefunden. ;) Fraglich ist jetzt nur noch, was ich mit den neuen "Erkenntnissen" tun soll? Soll ich meinen SB damit bei meinem nächsten Termin direkt konfrontieren? Oder soll ich seinen Vorgesetzten, sodenn ich am Dienstag, den 17.04.07 einen Termin bei ihm bekomme, ihn damit konfrontieren, damit er es an meinen SB weiter geben kann? Ich habe da (leider) noch etwas, was zum Thema SB "Ermessensentscheidung" = Willkür oder doch Rechtsgrundlage? passt. Am Freitag, den 13.04.07 (was für ein Tag *lol*) habe ich einen weiteren Sanktionsbescheid bekommen. Wieder mit dem Grund "Meldeversäumnis" und inzwischen, wegen der Wiederholung, 30% Kürzung, womit ich dann ab dem 01.05.07 schon bei 90% Kürzung angekommen wäre. Aber es ist diesmal anders als bisher, denn 1. hatte ich einen "wichtigen Grund" gemäß § 31 Abs. 1 SGB II, der Einladung nicht Folge zu leisten und 2. wurde mir, was das Ganze meiner Meinung nach auch zu einer "willkürlichen Entscheidung" machen lässt, mein Recht auf Anhörung, was mir aber nach § 24 Abs. 1 SGB X in einem solchen Fall zusteht, verwehrt. Die Sache hatte sich wie folgt zugetragen: Am besagten Tag (15.03.07), ging ich rechtzeitig zur Bushaltestelle, wartete auf den Bus. Als dieser aber nach gut 30 Minuten nach Abfahrttermin, noch immer nicht erschien, ging ich zurück zu meiner Wohnung und rief auch umgehend meinen FM an, um ihm die Situation zu schildern. Er äußerte sich dahingehend, dass ich eine neue Einladung bekommen würde und ich an diesem Tag nicht mehr erscheinen brauche, weil er das terminlich nicht mehr schaffen würde, mich dran zu nehmen. Am 17.03.07 bekam ich auch die neue Einladung, per Einschreiben zugestellt, für einen neuen Termin am 23.03.07 um 10:00 Uhr. Ein "Anhörungsbogen", wie es in der Vergangenheit üblich war, lag diesem Brief nicht bei. Den Termin am 23.03.07 habe ich selbstverständlich wahrgenommen. In diesem Gespräch würde der versäumte Termin am 15.03.07 mit keiner Silbe thematisiert. Angesichts der o.g. Gesamtumstände, habe ich es auch nicht für nötig gehalten, mir den Ausfall des Busses am 15.03.07 um 07:41 Uhr schriftlich von den Verkehrsbetrieben bestätigen zu lassen, da ich nicht davon ausgehen musste, dass ich dies zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal beweisen können muss. Als ich dort, gleich nach Erhalt des Sanktionsbescheides, am Fr. den 13.04.07 angerufen hatte, konnte man mir dazu natürlich leider nichts mehr sagen. Ähnlich formuliert und argumentiert, werde ich morgen, am Montag, den 16.04.07 einen Widerspruch gegen diesen Sanktionsbescheid einreichen. In dem Widerspruch habe ich auf die Dringlichkeit hingewiesen und eine Frist bis zum 24.04.07 gesetzt, in der ich den rechtsmittelfähigen Bescheid hier bei mir haben muss! Nur: Wird das von Erfolg gekrönt sein? Oder kann ich mich schon einmal seelisch und moralisch darauf vorbereiten, dass ich ab dem 01.05.07 nicht mehr (gigantische) 137,00 € zur Verfügung habe, sondern noch einmal 104,00 € weniger, also noch "stolze" 33,00 €, zzgl. 221,00 € Mietzuschuss! Fakt ist, wenn die damit durch kommen, kann ich gerade noch meine Telefonrechnung bezahlen und dann ist Schluss. Internet wird dann abgestellt, mein Versicherungsschutz wird erlöschen und was weiß ich nicht noch alles. ![]() Ich persönlich halte das für einen "persönlichen Racheakt" von meinem FM, weil ich eine Beschwerde bei seinem Vorgesetzten gegen ihn eingereicht habe, wo bisher schon erreicht wurde, dass ein anderer Termin, am 03.04.07 um 08:00 Uhr durch seinen Vorgesetzten ausgesetzt wurde und ich am Dienstag, den 17.04.07 nun einen Gesprächstermin mit seinem Vorgesetzten haben werde. Denn "Aufmucken" ist bei meinem FM wohl nicht gern gesehen und wer ihm immer schön brav "aus der Hand frisst", hat auch keinen Ärger mit ihm. |
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| | #7 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.02.2007
Beiträge: 337
| Zitat:
Da ist doch echt bescheuert, dass man da eine von einem Richter kommentierte SGB II-Rechtsprechung hat und man feststellen muss, dass Nichts - aber auch gar Nichts befolgt wird. Und dagegen steht man ohnmächtig da. Wenn es aber nur das wäre. Es steht definitiv das weitere Leben auf dem Spiel. Und genau aus so einem Grund: Zitat:
Wer aufmuckt, dem wird ein (faules) Ei gelegt. Irgendwo wäre es schön, wenn sich da Martin oder jemand Erfahrenes dazu melden könnte. Wie gesagt, ich habe ganz genau dasselbe Problem. Allerdings hängt da noch etwas mehr dran.............. Aber: Ohne Aufmucken hätten wir das Problem auch. Das ist die Krux an der Sache. Das eine früher, das Andere später :( Weil: Wer mal das Vergnügen einer (wenn auch beschränkten) Akteneinsicht hatte, weiss dass Schindluder mit der Datenerhebung und evtl. auch mit den "Verdächtigungen" getrieben wird. Was nicht ist, wird an den Haaren herbeigezogen. So einfach ist das. Zitat:
Nun gut, das hilft Dir nicht weiter. Vielleicht fällt mir noch was ein - ich hoffe es. Geändert von unicorn (15.04.2007 um 18:58 Uhr). | |||
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| | #8 | ||||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Deswegen habe ich auch, sowohl bei meinem FM, wie auch bei meinem SB von der Leistungsabteilung, den Antrag auf "Löschung nicht mehr benötigter Daten" gestellt, der bis Dato, trotz Fristsetzung, nicht bearbeitet worden ist. Das könnte ein weiterer Grund für willkürliche "Ermessensentscheidungen" und Schikanen sein. Ich frage mich manchmal wirklich, ob wir hier noch in einem "Rechtsstaat" oder eher in einer "Bananenrepublik" leben... | ||||
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| | #9 | ||||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.02.2007
Beiträge: 337
| Zitat:
Zitat:
Wir sind alle nicht perfekt und was da war weiss ich auch nicht mehr, weil mich mehr tatsächliche Probleme interessieren. Und es geht mir um Hilfe wer braucht ohne Vorurteil (so weit ich das kann) - nicht mehr nicht weniger. Zerfleischen können wir uns noch früh genug, so weit das nicht schon geschieht. Und ich glaube, Martin denkt da auch vermutlich effektiv. Er kann sich mit so einem Kram gar nicht auseinandersetzen. Verstehst wie ich meine? Allerdings steht es mir nicht zu für ihn zu reden. Das will ich auch nicht. Nur meine Sichtweise dazu halt. Wer sich in Kleingrieg begibt, kann sich im Grossen nicht stark machen, so ungefähr. Solltest Du ihm unrecht getan haben, bleibt noch der Weg der Entschuldigung. Doch wie gesagt, ich weiss nicht mehr was war und es ist Deine Entscheidung und Einschätzung. Ich will helfen und konsturktiv Austauschen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich will dich nicht entmutigen, sondern nur aufzeigen, dass es nicht einfach ist. Tja, und daran scheitere ich eben auch. Das Einzige, das hilft ist, sich zusammenzuschliessen. Als Einzelgänger ist man ganz schnell wie ne Fliege, die einer Fliegenklatsche begegnet. Zitat:
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| | #10 |
| Gast
Beiträge: n/a
| So, nun habe ich den Termin mit dem Vorgesetzten meines FM hinter mir und zumindest auch ein Telefongespräch mit dem Vorgesetzten meines SB von der Leistungsabteilung der ARGE. Folgendes ist dabei herausgekommen: 1. Vorgesetzter FM: - Termine werden nun auf den Nachmittag verlegt und so terminiert, dass ich sie mit dem Bus ohne größere Umstände erreichen kann (grundsätzlich ab XX:30 Uhr). - Er wird sich persönlich um den mir am 13.04.07 zugegangenen Sanktionsbescheid und dessen Aufklärung kümmern. - Er wollte vorab schon einmal mit dem Vorgesetzten meines SB reden, da ein Termin mit ihm am selben Tag leider nicht zustande gekommen war. 2. Vorgesetzter SB: - Ausstellung eines Barchecks i.H.v. 20,00 €, zur Zahlung der Praxisgebühr und der Rezeptgebühr meiner lebenswichtigen Medikamente. Heute, am 19.04.07, habe ich den ja eigentlich schon von einem SB gecancelten Termin um 11:00 Uhr wahrgenommen und mir bei ihm den Barcheck, im Wert von 20,00 €, abgeholt und gleich bei der Post eingelöst. Dann konnte ich endlich zum Arzt fahren, um mir meine Medikamente holen. Allerdings wurde mir, nach wie vor noch, ein weiterer Lebensmittelgutschein für diesen Monat verwehrt. Deswegen und auch wegen der bevorstehenden Sanktion für Monat Mai, werde ich nächste Woche zum SG fahren, wegen dieser einstweiligen Anordnung. Meine Eltern haben sich schon dazu bereit erklärt, mich dort hin zu fahren. Sie wollen auch einmal wieder die Stadt sehen, in der sie sich kennenlernten und ihre erste gemeinsame Wohnung hatten. ;) Es wäre schön, wenn mir jemand dazu noch ein paar Hinweise und Tipps geben könnte, was dabei alles zu beachten ist und worauf es dabei alles ankommt. |
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