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ALG II

Praktikum ohne Lohn ist keine Eingliederungsmaßnahme; in Forum: Information; Zitat: Ein viermonatiges unbezahltes Praktikum ist keine zumutbare Eingliederungsmaßnahme für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II). Damit müssen Hilfsempfänger, die das Praktikum abbrechen oder vom Arbeitgeber vorzeitig gekündigt werden, keine ...
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Alt 11.04.2007, 06:58   #1
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 1.060
Daumen hoch Praktikum ohne Lohn ist keine Eingliederungsmaßnahme

Zitat:
Ein viermonatiges unbezahltes Praktikum ist keine zumutbare Eingliederungsmaßnahme für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II). Damit müssen Hilfsempfänger, die das Praktikum abbrechen oder vom Arbeitgeber vorzeitig gekündigt werden, keine Leistungskürzungen hinnehmen. Das entschied das Sozialgericht Aachen (Beschluss vom 22. März 2007, AZ: S 9 AS 32/07 ER).
http://de.biz.yahoo.com/11042007/336...massnahme.html
bin jetzt auch da ist offline  
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Alt 11.04.2007, 09:28   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 09.01.2007
Beiträge: 312
Standard

Danke für die Information, die wollen mich nämlich auch in ein unbezahltes Praktikum stecken. Angepeilt war da ca. 6 Monate.
__________________
Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.
Unwichtig ist offline  
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Alt 11.04.2007, 11:26   #3
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Unwichtig Beitrag anzeigen
Danke für die Information, die wollen mich nämlich auch in ein unbezahltes Praktikum stecken. Angepeilt war da ca. 6 Monate.
Ein SG Urteil ist aber nicht für alle bindend... das weißt du? Man kann es nur als Argumentationshilfe verwerten...
 
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Alt 11.04.2007, 13:19   #4
Urviech
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Ein SG Urteil ist aber nicht für alle bindend... das weißt du? Man kann es nur als Argumentationshilfe verwerten...
Auch nicht das eines LSG, denn ander (Bundes-)Länder müssen es nicht übernehmen.
 
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