| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: argemitarbeiter, infos, keine, konkreten |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo zusammen, ich komme gleich zur Sache, meine Vorgeschichte: Mutter (alleinerziehend) von 2 Kindern, beide bald 3 Jahre alt. Mietwohnung durch nicht nachvollziehbare Heizkosten mittlerweile zu teuer. Aussicht auf Meisterschule in einer anderen Stadt 70km entfernt. Während der Meisterschule Meisterbafög möglich, Höhe reicht für Miete + Lebensunterhalt aus. Für den Besuch der Meisterschule muss ich umziehen. Mit dem bisherigen Jobcenter ist das soweit geklärt. Sobald ich eine Zusage von der Schule habe wird mein Umzug genehmigt. Die Schule würde im September beginnen. Umziehen sollte ich vorher. Da ich übergangsweise vom neuen Ort ALG2 bräuchte zur Überbrückung habe ich mich dort informieren wollen wie hoch die Mietkosten sein dürfen. Hier gibt es soweit mir bekannt keine bundeseinheitlichen Vorschriften sondern regionale Regelungen. Man sagte mir 585 Euro warm für 3 Personen, der Mietvertrag müsse aber vorher geprüft werden. Nun mein Problem: Der Mitarbeiter, der mir diese Emailanfrage beantwortet hatte ist nicht imstande mir zu erklären woran ich bei der Mietvertragsprüfung scheitern könnte. Was wird genehmigt, was wird abgelehnt? Ich habe keine Lust ständig 70km zu fahren zu Wohnungsbesichtigungen usw. um dann am Ende wegen mangelnder Infos eine Ablehnung des Mietvertrages durch des Jobcenters zu bekommen. Nach mehreren Mails hiess es, es würde die Miethöhe und der Grund des Umzugs geprüft werden. Also Miethöhe hatte man mir bereits in der ersten Mitteilung genannt und der Umzugsgrund steht im Mietvertrag nicht drin. Später hiess es die Wohnung müsse "angemessen" sein. Prima. Was ist in meinem Fall angemessen? Ich habe dem Herrn meine aktuelle Situation deutlich geschildert. Mehr als diese schwammigen Infos bekomme ich von dem Herren nicht. Falls das weiterhilft: Ich habe seit Januar ein angemeldetes Nebengewerbe, Auftragslage noch etwas dürftig aber ich habe auch nur wenige Stunden täglich Zeit zu arbeiten wegen den Kindern. Meine Kinder hatten beide schon mehrere Fieberkrämpfe weshalb es für mich nicht in Frage kommt die beiden in einen Kiga zu stecken, ohne Angehörige in der Nähe. Lange Geschichte.. In der neuen Stadt wohnt meine ganze Familie, die Betreuung der Kinder wäre auf jeden Fall gesichert, ich könnte meine Nbentätigkeit effektiver verfolgen und diese Schule besuchen (die Fachrichtung gibts in der jetzigen Stadt noch nicht, ist etwas neues). Wer noch Infos braucht bitte nachfragen. Ich versuche nun seit einer Woche täglichen Mailkontakts zu diesem ARGE-Mitarbeiter herauszufinden welchen Kriterien meine neue Wohnung entsprechen muss. Nun schlägt er mir mittlerweile einen Termin in der Leistungsabteilung vor. Ich soll also 2x70km fahren, um mir Infos zu holen, die er mir nicht geben kann/will. Nun habe ich nach dem Namen seines Vorgesetzten verlangt. Frage an euch: Wie komme ich an die erforderlichen Infos und wo beschwert man sich wenn ein Mitarbeiter Infos zurückhält? Herrgott nochmal ich will mir ja keine Leistungen erschleichen ich versuche aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen und der Besuch einer Meisterschule, die ich mit Bafög finanziere und dies später zurückzahle ist mit Sicherheit eine gute Grundlage um mein Nebengewerbe danach richtig auszubauen. Zudem arbeite ich bereits jetzt nebenher obwohl ich dies noch garnicht "muss" mit Kindern unter 3. |
|
| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Kann oder will mir niemand helfen? SGB2 §4 (1): (1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden in Form von 1. Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit, 2. [...] erbracht. Diesem Absatz entnehme ich, dass die ARGEn eine Informations- und Beratungspflicht gegenüber dem Antragsteller haben. Was tue ich, wenn ein Mitarbeiter mir keine Infos gibt oder sich rausredet? |
|
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 355
| Also versuchen wir mal, ein wenig zu helfen. In welcher Stadt ist denn diese neue Arge? Erst mit dieser Information kann man Dir verantwortliche Personen herausfinden, ebenso wie den örtlichen Mietspiegel, den die Arge zugrunde legt. Ansonsten: Geh hin zur neuen Arge. Nimm jemanden mit, und hole Dir die Information verbindlich direkt ab. Dürfte schwer werden mit 2 Kindern auf 70km, klar - aber wenn Mails/Post nicht klappen? Irgendwann läuft Dir ja die Zeit weg... Aber prinzipiell stimme ich Dir zu - Die genaue Frage "Welche Kriterien muss eine Wohnung erfüllen um genehmigt zu werden" sollte auch sehr exakt beantwortet werden.
__________________ «Die Halunken in Berlin müssen weg, die können es nicht» E. Stoiber, Aschermittwoch 2004 in Passau. Man sieht also: Auch Politiker begreifen es manchmal doch! Neulich auf dem Spielplatz: "Söder hier nicht so rum" - Tim, 10 Jahre, zu einem gleichaltrigen, der völligen Unfug erzählte. |
| | |
| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 09.04.2007 Ort: NRW
Beiträge: 1.919
| Fordere den Sachbearbeiter und seinen Vorgesetzten auf, seiner Pflicht (zur Information) nachzukommen. Als "Kunde" der Arge hättest du nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Setzte hierfür eine Frist von 10 Tagen. Meine Meisterschule war immer am Samstag, teilweise auch am Sonntag. Ich musste dann immer 54 Kilometer fahren. Die Hinfahrt war sehr gut, aber die Rückfahrt meistens die Hölle. Stau und Müdigkeit machten mir dann immer zu schaffen, zumal ich wenige Stunden danach meinen Nebenjob ausüben musste. Mit zwei Kindern „am Bein“ ist das sicher noch schwerer.
__________________ [B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B] [SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE] [FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT] |
| | |
| | #5 | ||||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
| ||||
|
| | #6 | ||||||
| Gast
Beiträge: n/a
| Nachdem ich nach einer Woche heute nochmals nachgehakt habe bekam ich nun folgende Antwort offensichtlich von einer Kollegein des Mitarbeiters: Zitat:
Zitat:
(2) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen. Ich sehe nirgends eine "Mietvertragsprüfung". M.E. sollte eine detaillierte schriftliche Zusicherung, was genehmigt wird und was nicht im Vorfeld ausreichen, oder etwa nicht? Mit persönlich würde das eine Menge Zeit und Kosten sparen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
HILFEEEEEEEEEEEEEEEEEE!!!!!!!!!!!!!!!! (sorry) | ||||||
|
| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
Vom Sinn her steht da, dass ein Umzug erst nötig ist, wenn ein Einzug erfolgt!! Ich überleg' mir mal gerad' den chronologischen Ablauf ... wie macht man das bloß? Das soll Dir der SB bitte mal erklären! Gruß, Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell | |
| | |
| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Das ist die Email, die ich bekommen hab von der ARGE. Hab das als Zitate hier kopiert und meine Kommentare dazwischengepackt. Das stammt alles von dieser ARGE-Mitarbeiterin. Das mit dem Umzug kapier ich auch nicht. Das ganze Thema ist mittlerweile ziemlich nervig. Eigentlich bin ich kein Stück weiter. Bei einem schriftlichen Antrag dieser Zusicherungen kommt vermutlich auch nix bei raus. Rausgeworfenes Porto höchstens. Wenn ich persönlich dort erscheine um mich "beraten" zu lassen und mir das besprochene dann schriftlich bestätigen lassen will... zahlen die mir die Anfahrtskosten? Das sind mal locker 20 Euro und das dann auch für jede Wohnungsbesichtigung, die ich u.U. fürn ***** mach weil man mir keine gescheiten Infos geben kann *grrrr* Wer muss nun eigentlich den Umzug genehmigen? Muss ich nun bei beiden ARGEn Anträge stellen, damit ich wegen der Meisterschule umziehn "darf"??? Dachte das muss der bisherige Träger genehmigen inkl. Absprache wegen Umzugskosten und der neue Träger wäre dann lediglich verantwortlich für die Mietkaution und künftige Regelleistungen usw. |
|
| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| das stimmt im Amtsdeutsch schon leider so wie es da steht, aber dazu gibt es hier schon wirklich mehr als einmal konkrete Ratschläge wie es zu laufen hat, bitte da doch mal schauen |
| | |
| | #10 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Infos zur Umzugsgenehmigung werd ich wohl finden. Entschuldige meine Frage dazu.. Bin momentan eher am grübeln was ich auf diese Email antworten soll. Was man mir da geschrieben hat hilft mir nicht wirklich weiter. Alles allgemeines Gelaber, irgendwie rausreden und bloooossss keine definitiven Zusagen machen. |
|
| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Du musst Dich nicht entschuldigen, auf keinen Fall, nur wirklich mal die Threads dazu hier durchlesen, da gibt es jede Menge Tipps:) |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Bekommt Arge meine Infos vom AA? | piccola007 | ALG II | 4 | 27.11.2007 23:41 |
| Wichtige Infos zum Aktions-Camp – Zahltag – Schluss mit den ARGE(n) Schikanen | Martin Behrsing | AGENTURSCHLUSS/Aktionen | 23 | 02.10.2007 11:10 |
| Datumsänderung durch Mitarbeiter der ARGE | MaPe | ALG II | 2 | 20.12.2006 11:54 |
| Aufgabe der ARGE Mitarbeiter | Rainer | Allgemeine Fragen | 13 | 04.11.2006 11:51 |
| Datumsänderung des Antrags durch ARG Mitarbeiter | MaPe | ALG II | 5 | 29.09.2006 03:22 |