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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.03.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 20
| Hallo, darf die ARGE zur Neuberechnung unserer BG (Ehemann+Sohn+icke) den Rentenbescheid meines geschiedenen Mannes von mir anfordern ????? Unser gemeinsamer Sohn (18) lebt bei mir. Unsere Tochter ist eigene BG da sie ein Baby hat, und wohnt allein.
__________________ Danke und mit freundlichen Grüßen ICKE "Die Hoffnung stirbt zuletzt" |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.02.2007 Ort: münchen
Beiträge: 341
| Ne,kann ich mir nicht vorstellen --- du lebst doch in einer neuen Beziehung ? Sie könnten höchstens versuchen deinem Sohn etwas zu kürzen, wenn dein Exmann genug Rente bekommt um Seinen Sohn zusätzlich zu unterstützen ! Die ARGE schickaniert doch wo es nur geht An Deiner Stelle würde ich einfach schreiben du hättest keinen Kontakt mehr zu Deinem Ex Mann .... fertig .schönen Gruß aus München |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.03.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 20
| Dann sind die blind, haben doch den Unterhaltstitel vom Gericht und aktuellen Zahlungsnachweis. Hab geschrieben, das mein Ex mir nichts herausgibt- basta! Bin aber auf die Antwort gespannt, zur Zeit zahlen sie ja nicht mal dass was auf dem Bescheid steht - natürlich ohne es mittzuteilen warum und wieso. Ich kann es mir ja denken, weil nach ihrer Berechnung 79€ überzahlt wurden. Tja, nun schulden sie mir mir wieder (wenn ich richtig berechnet habe) 225€.
__________________ Danke und mit freundlichen Grüßen ICKE "Die Hoffnung stirbt zuletzt" |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.02.2007 Ort: münchen
Beiträge: 341
| Hast du keinen Anwalt für Sozialrecht in Berlin ( schau mal im forum nach -- da stehen bestimmt welche drin ) und lass deinen Bescheid überprüfen ,die machen das manchmal sogar ohne Berechnung ... der hilft Dir dann auch weiter servus |
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| | #5 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Dürfen - ja. Aber du darfst den nicht rausgeben, wenn du ihn hast :-) Sollen sie deinen EX doch selbst fragen, ob er ihn rausgeben will... Wenn es einen Unterhaltstitel gibt ist es absolut unnötig, den Rentenbescheid einzusehen... meine Meinung. | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2005 Ort: Kassel
Beiträge: 445
| Hallo Icke, Naja siehs mal so: Der Rentenbescheid deines EX ist insofern relevant, wenn es um die Höhe des zu leistenden Unterhalts geht, den dein Ex ja für seinen Sohn zahlen muss.Daher wäre er gut beraten, wenn er eine Kopie übersendet.Er könnte nämlich sonst das Pech haben das entweder sein Einkommen geschätzt wird, oder man eine Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung mach, seitens der Arge, was legetim wäre, aber zeitaufwendig. Gruß Robert ;)
__________________ "Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum" Alle von mir gemachten Aussagen sind ausschließlich meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Es geht aber hier auch darum, dass Icke nicht aufgefordert werden kann, Unterlagen des von ihr geschiedenen Mannes beizubringen. Woher soll sie die auch haben? Mein Ex würde auch rein gar nichts an mich aushändigen, wenn ich ihn darum bitten/ihn dazu auffordern würde - und da würd' ich mich auch strikt weigern. Es gibt spezielle Abteilungen "Unterhaltsheranziehung" (<ArGe Innenstadt - Unterhaltsheranziehung> stand auf dem Briefkopf) dafür - jedenfalls bei uns in Köln - die von sich aus Kontakt mit den "Exen" aufnehmen. Meiner musste dann persönlich dort antanzen. Gruß von Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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| | #8 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Nochmal: wenn es einen titel gibt, gibts keinen Grund mehr den Rentenbescheid zu fordern: wie man seiner Mitwirkugspflicht nachkommt kann das Amt nicht bestimmen... schon gar nicht wenn es keine Verdachtsmomente gibt Würde die ARGE also Leistungen kürzen, dann kann man sich leicht wehren... | |
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| | #9 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
hätt er das dann nicht getan hätt ich einen Titel erwirken können... seit Hartz IV hat das das Juggendamt von sich aus übernommen. Die ARGE hat einmal einen Kontoauszug zur Höhe des Unterhalts bekommen... das hat gereicht... den Titel hab ich dann irgendwann mal selbst in Kopie nachgereicht...weil ich im Gespräch mal erwähnt hatte daß ich sowas habe und der SB sagte, das hätte er gern in der Akte. Was geht das Amt Einkommen der Väter an, wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben? Nix! | |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.03.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 20
| @robertks: Naja siehs mal so: Der Rentenbescheid deines EX ist insofern relevant, wenn es um die Höhe des zu leistenden Unterhalts geht, den dein Ex ja für seinen Sohn zahlen muss.Daher wäre er gut beraten, wenn er eine Kopie übersendet. Das hat doch das Gericht im Unterhaltstitel ermittelt-wozu brauchen wir denn noch Gerichte wenn die Ämter alles nochmal berechnen und prüfen wollen????
__________________ Danke und mit freundlichen Grüßen ICKE "Die Hoffnung stirbt zuletzt" |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2005 Ort: Kassel
Beiträge: 445
| Hallo Icke, wenn es einen Titel gibt, brauchts den Bescheid nicht mehr, klar.Hier muss der Titel reichen.Nur sei mir nicht böse, das mit dem Titel hab ich nicht gesehen, ergo - wenn man eine konkrete Frage hat, wäre es dann nicht besser - gleich im Eingangsbeitrag - den kompletten Sachverhalt mit allen relevanten Fakten zu posten, das machts irgendwie einfacher, ..*smilie* Gruß Robert ;)
__________________ "Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum" Alle von mir gemachten Aussagen sind ausschließlich meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.03.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 20
| Sorry, ich übe noch. Versprech aber Besserung.
__________________ Danke und mit freundlichen Grüßen ICKE "Die Hoffnung stirbt zuletzt" |
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