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ALG II

ALG II für Ausländer der EU; in Forum: Information; Hallo! Ich habe mal eine Frage vielleicht hat ja jemand Info's dazu. Stimmt es dass Personen aus dem europäischen Ausland kein Recht mehr auf ALG II haben? Was passiert in ...
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Alt 27.03.2007, 12:25   #1
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Standard ALG II für Ausländer der EU

Hallo!

Ich habe mal eine Frage vielleicht hat ja jemand Info's dazu. Stimmt es dass Personen aus dem europäischen Ausland kein Recht mehr auf ALG II haben? Was passiert in diesem Fall wenn jemand mit einem Europäer verpartnert ist für die ARGE also eine Bedarfsgemeinschaft bilden und beide kein Einkommen haben?? Erst scheinheilig für zwei rechnen und dann nur die Hälfte (also für einen) Ausbezahlen oder wie?

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Alt 27.03.2007, 12:34   #2
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Interessant...habe ich noch nie so drüber nachgedacht.

An sich gilt ja innerhalb der EU die freie Wohnortwahl.

Ich kann ja auch als Deutscher 3 Monate auf Arbeitssuche innerhalb der EU Staaten gehen und bekomme meine Sozialleistungen weiter.

Aber was passiert wenn diese 3 Monate rum sind und es hat sich nichts getan?
Greift dann das Sozialsystem des jeweiligen Staates oder muss ich wieder zurück in mein Heimatland?
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Alt 27.03.2007, 12:37   #3
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Hi!

Soweit ich weiss zahlt dir niemand dein ALG II ins Ausland auch nicht für drei Monate.. und zumindest in Holland gibt es keine Sozialhilfe für europäische Ausländer (und keine Scheinheiligen Partnerregelungen es sei denn man ist ordentlich verheiratet).

Meine Frage ist wichtig! Weiss einer wie das gehandhabt wird jetzt? Mein Ex ist holländer und dreht TOTAL um Rad im augenblick und ich fürchte ich werde mich wieder um ihn kümmer [bold]müssen[/bold].

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Alt 27.03.2007, 12:41   #4
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Stimmt.Gilt nur für ALG I
http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p7/p07_10001.html

Vielleicht hilft dir das hier weiter
http://hiegl.net/archives/426
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Alt 27.03.2007, 12:44   #5
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Mit der Gesetzesänderung werden Teile der EU-Richtlinie 2004/38 vom 29. April 2004 umgesetzt.
Danach können im nationalen Recht Personen und ihre Familienangehörigen vom Bezug
sozialer Leistungen ausgeschlossen werden, wenn sich ihr Aufenthaltsrecht allein auf den Zweck
der Arbeitssuche gründet. Betroffen sind vor allem EU-Bürger, die sich zur Arbeitssuche in
Deutschland aufhalten. Auch ihre Familienangehörigen sind von den Leistungen nach SGB II
ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen sind EU-Bürger, bei denen ein anderer Grund nach § 2
des Freizügigkeitsgesetzes/EU greift. Vom Leistungsausschluss sind auch Ausländer betroffen,
die sich nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums noch ein Jahr in Deutschland zum Zwecke
der Suche nach einer studienbezogenen Beschäftigung aufhalten dürfen. Sie müssen ihren
Lebensunterhalt eigenständig bestreiten.

Inkrafttreten: ab 1.4.2006

§ 7 SGB II

Berechtigte

Ausgenommen sind Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, ihre Familienangehörigen sowie Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
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Alt 27.03.2007, 12:46   #6
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Oh danke. Das heisst also europäer sind doch noch nicht vom ALG II ausgeschlossen?

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Alt 27.03.2007, 12:47   #7
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Danke druide damit sind alle Fragen geklärt.

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Alt 27.03.2007, 12:49   #8
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Zitat:
Zitat von eAlex79 Beitrag anzeigen
Oh danke. Das heisst also europäer sind doch noch nicht vom ALG II ausgeschlossen?

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Also wenn ich das richtig interpretiere sind EU Bürger nicht ausgeschlossen
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Alt 27.03.2007, 12:52   #9
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Scheinbar nur wenn sie ausschliesslich zur Arbeitssuche hier her kommen. Der junge wohnt aber schon 3 Jahre hier und hat zwischenzeitlich gut verdienend in Holland gearbeitet, die Unterstelllung er wäre hier nur zur Arbeitssuche wäre also absurd. (Naja ich weiss schon ohne Drohnungen und Anzeigen wird das bei UNSEREM Amt wieder niks aber das ist ein anderes Thema....)

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Alt 27.03.2007, 13:04   #10
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Also wenn er schon 3 Jahre hier seinen Wohnsitz hat muss er ja genauso gestellt werden wie ein Deutscher der 3 Jahre im Ausland gearbeitet hat und nun in Deutschland ALG II beziehen muss.

Alles andere wäre ja diskriminierend
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Alt 27.03.2007, 13:08   #11
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Zitat:
Also wenn er schon 3 Jahre hier seinen Wohnsitz hat muss er ja genauso gestellt werden wie ein Deutscher der 3 Jahre im Ausland gearbeitet hat und nun in Deutschland ALG II beziehen muss.
Er wird erstmal 6 Monate holländisches WW (Arbeitslosengeld I) bekommen wenn ich mich nicht irre was aber nur unerheblich über seinem ALG II Anspruch liegt. (der Junge hat sich echt BÖSE reingeritten, mit der Arbeit, mit allem, ob er seinen WW Anspruch verloren hat weiss ich noch nicht, ihn denke er wird gegen die Entlassung klagen müssen..)

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Alt 27.03.2007, 13:14   #12
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AHA?Also greift erstmal für 6 Monate das Niederländische Sozialsystem?
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Alt 27.03.2007, 13:20   #13
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Für ihn soweit ich das überblicke ja, für mich natürlich nicht. In Holland kommt aber noch hinzu das der Antrag auf Arbeitslosengeld I mituter für neun Monate zur Bearbeitung liegt bevor beschieden wird und das wäre Pech für den Jungen (es gibt für diese Situation auch kein Fangnetz in Holland, die dortige Sozialhilfe geht nicht in Vorleistung etc) Es wäre ebenfalls Pech wenn er erst gegen die Entlassung klagen muss. Denn das dauert dann auch erst wieder ewig und in der Zwischenzeit wird sich niemand für sein Einkommen verantwortlich fühlen.

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Alt 27.03.2007, 13:29   #14
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9 Monate?
WOW
Wusste ich auch noch nicht.

Wovon leben die denn wenn die Bearbeitung solange dauern kann und die Sozialhilfe nicht in Vorleistung geht?
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Alt 27.03.2007, 13:40   #15
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Von der Menschlichkeit Ihrer Freunde nehme ich an. Tatsächlich hat sich das asoziale zwischenmenschliche Getue wie es z.B. in grösseren Teilen unserer Gesellschaft herrscht, noch nicht durchgesetzt. Es gibt ein Mäzentum wie bei uns im Mittelalter, und Familie und Freunde sind sehr viel eher bereit füreinander auch finanziell einzustehen als wie ich das hier je gesehen hätte. Und ansonsten gilt z.B. ein extrem fester Kündigungsschutz für Wohnungen (im übrigen auch für unbefristete Arbeitsverhältnisse) .. in Holland muss man sich seiner Sache dann allerdings sicher sein.. nachdem Beschieden wurde kann man ja seine Mietschulden direkt Zahlen.

Ich bin Bekannt mit einem 47 jährigen Manager der zuletzt bei einer grossen holl. Zeitung in der Automatisierung tätig war. D.h. er war verantwortlich so viele Menschen wie vertretbar aus der Firma zu entfernen und automatisierte Prozesse einzuführen wo immer möglich. Zuletzt war er fertig mit seinem Auftrag und wurde ordentlicht entlassen nach 6 Jahren. Das Arbeitsgericht hat die sog. Ontslagvergunning (Entlassungsgenehmigung) ausgesprochen und er bekam 56.000 EUR abfindung (Arbeitsjahre und Lebensalter spielen da eine Rolle und die Regelungen die die entsprechende Gewerkschaft für die Branche ausgehandelt hat). Er musste erstmal davon Leben und ach 7 Monate bekam er für 12 Monate das ALG I beschieden. Im Augenblick bekommt er den sog. Bijstand (Sozialhilfe) und wohnt nun statt im 14. Stock eines Neubaus in Rotterdam von 107 qm für 700 EUR kalt, gratis in einer sog. Kraakwoning (eine Wohnung deren Haus zum Abriss vorgesehen ist und die gegen Vandalen durch kostenloses einwohnen von soz. Schwachen und Studenten geschützt werden soll).

Nach dem Bijstand wird er wohl in Frührente gehen müssen da in seinem Alter die Chance auf Arbeit gegen Null tendiert in seiner Branche.

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x Alex
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Geändert von eAlex79 (27.03.2007 um 13:44 Uhr).
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Alt 27.03.2007, 19:12   #16
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Ein paar Erklärungen:

Unionsbürger dürfen sich zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland aufhalten (§ 2 Abs 2 Nr. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU).
Diese Personen haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Wenn jedoch das Recht für einen Aufenthalt nicht nur auf der Arbeitssuche beruht, sondern (auch) auf anderen Grundlagen, können Leistungen gezahlt werden.

Hier ein paar Beispiele:

- wenn sich jemand fünf Jahre ständig rechtmässig in der Bundesrepublik aufgehalten hat, besteht ein Daueraufenthaltsrecht,
- wenn jemand mit einer/einem Deutschen verheiratet ist,
- wenn jemand mit einem EU-Bürger verheiratet ist, der hier erwerbstätig ist,
- wenn jemand hier versicherungspflichtig beschäftigt war und daher den Status eines Arbeitnehmers hat (allerdings mit einigen Einschränkungen).

Viele Grüsse

Cha
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Alt 28.03.2007, 14:34   #17
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Hi,

ich bin Österreicherin und bekomme ALG 2.

Ich schätze Du musst hier eine gewisse Zeit gearbeitet haben oder verheiratet sein damit Du einen Anspruch auf Sozialleistungen zu erwerben. Das kannst Du aber sicher mit einem Anruf bei der Zuständigen Stelle rausfinden wie die Regeln dafür sind.
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