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ALG II

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Alt 26.03.2007, 10:05   #1
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 2
Frage 2 Widerspruchsbescheide mit verschiedenen Entscheidungen

Hallo,
ich bin neu hier in diesem Forum. Ich hoffe, daß mir hier jemand helfen kann.

Ich habe folgendes Problem:
Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin und unserem gemeinsamen Kind im Haus meiner Eltern (keine abgeschlossene Wohnung).
Gemäß Widerspruchsbescheid vom Mai 2006 werden alle Kosten der Unterkunft durch alle Bewohner des hauses (5 Personen) geteilt und mit der Anzahl der Mitglieder der BG (3 Personen) multipliziert. Uns stehen als BG somit 3/5 der Kosten zu. Hinzu kam noch ein Anteil für die Instandhaltungspauchale für das Haus. Rechnungsempfänger und Zahler ist jeweils meine Mutter als Hauseigentümerin. Der Widerspruch damals richtete sich gegen eine fehlerhafte Freibetragsberechnung.
Gemäß Widerspruchsbescheid vom März 2007 stehen uns nun keine keine Kosten der Unterkunft zu, da die Rechnungen an meine Mutter gerichtet sind und von ihr gezahlt werden. Die Zahlung , die wir schon seit vielen Jahren für die Nebenkosten der Wohnung entrichten, wird von der Arge nicht anerkannt. Der Betrag kann ja nach Meinung der Arge für "alles Mögliche" gezahlt werden.
Es gab und gibt keinerlei Veränderungen an den Verhältnissen im Haus.

Welche Entscheidung der Arge ist jetzt die Richtige? Wie kann ich mich gegen diese neue Entscheidung der Arge zu den Unterkunftskosten zur Wehr setzen? Darf die Arge innerhalb eines Zeitraumes von 10 Monaten überhaupt zwei so gegensätzliche Entscheidungen treffen?

Besten Dank im voraus für Eure Antworten
heiko22 ist offline  
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Alt 26.03.2007, 10:56   #2
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Benutzerbild von RobertKS
 
Registriert seit: 27.06.2005
Ort: Kassel
Beiträge: 445
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Hallo Heiko,

ja das ist immer so eine Frage, was die Arge darf und nicht darf.Ich würde in diesem speziellen Fall den Gang zu einem Anwalt für Sozialrecht empfehlen, da die sich mit sowas - in der Regel - auskennen, jedenfalls schaut mir das etwas nach Willkür aus, denn was in 2006 noch anerkannt, und bezahlt wurde, kann 2007 nicht plötzlich nicht mehr anerkannt werden, und dazu führen das die Zahlung verweigert wird.Und das Argument "es könne der Betrag für alles Mögliche gezahlt werden", wenn das 2007 zu Grunde legt um es abzulehnen, so hätte man das in 2006 auch schon tun können, daher erscheint mir das äußerst fragwürdig.

Gruß Robert ;)
__________________
"Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum"

Alle von mir gemachten Aussagen sind ausschließlich meine persönliche Meinung
und stellen keine Rechtsberatung dar.
RobertKS ist offline  
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Alt 26.03.2007, 11:08   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.082
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Mir ist hier zunächst einmal völlig unklar, ob es zwei Widersprüche gab. Du schreibst, der erste Widerspruch richtete sich gegen eine Freibetragsberechnung, wogegen richtete sich der zweite Widerspruch???
Koelschejong ist offline  
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Alt 26.03.2007, 12:59   #4
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 2
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@Koelschejong
Der zweite Widerspruch richtete sich gegen den Aufhebungsbescheid ab März 2007. Der Aufhebungsbescheid erfolgte aufgrund der Liquiditätsplanung für die selbständige Tätigkeit meiner Lebensgefährtin, nicht aufgrund tatsächlicher Verhältnisse entsprechnend der dann schon vorhandenen ersten zwei BWA`s. (Mit diesem Widerspruchsbescheid war die Arge sehr schnell - Widerspruch am 09.03.07 eingelegt, Widerspruchsbescheid vom 15.03.07)
Der erste Widerspruchsbescheid bezieht sich auf den Widerspruch egen eine fehlerhafte Freibetragsberechnung aus dem Februar 2005- Widerspruchsbescheid vom Mai 2006. Die Wohnkosten wurden auch gemäß dem ersten Widerspruchsbescheid von 01/05 - 08/06 sowie für 09/07 und 10/07 gezahlt. In der nicht genannten Zeit hatte ich eine ABM. Ich hoffe, nun alles richtig erläutert zu haben.

Gruß Heiko
heiko22 ist offline  
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Alt 26.03.2007, 14:50   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.082
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O je, Einkommensanrechnung bei Selbständigen, da kann ich mich nur dem Rat von RobertKS anschließen, pfiffigen und sachkundigen Anwalt suchen.
Koelschejong ist offline  
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